Rückführung der 2. und 3. Säule

Es ist das Kapital eines Lebens. Lassen Sie nicht zu, dass Ihre Freizügigkeitsstiftung bei Ihrer definitiven Ausreise oder Pensionierung einen ungünstigen Wechselkurs anwendet. Optimieren Sie die Umwandlung Ihrer Gelder sicher.

Warum keine direkte Überweisung in Euro verlangen?

Wenn Sie Ihre Pensionskasse oder Freizügigkeitsstiftung anweisen, Ihr Kapital (CHF) auf Ihr Konto im Ausland (EUR) zu überweisen, führt oft die Bank der Stiftung den Wechsel durch.

⚠️ Achtung: Diese Institutionen sind nicht auf wettbewerbsfähige Wechselkurse spezialisiert. Sie können erhebliche Gebühren oder Margen erheben.

Bei einem Kapital von CHF 200'000 kann die Differenz mehrere tausend Franken betragen.

Über ibani erhalten Sie die CHF auf Ihren Schweizer IBAN, und wir führen den Wechsel zu einem optimierten institutionellen Kurs durch.

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  • Unsere Überweisungsgebühren: CHF 0
  • Unsere Wechselkursmarge: 0.50%
  • Endkurs: 1.1636
  • Sie sparen durchschnittlich jetzt

Indikativer Kurs. Kontaktieren Sie uns für grosse Volumen.

Wie Sie Ihr Geld in 3 Schritten erhalten

1

Eröffnen Sie Ihr ibani-Konto

Die Eröffnung ist kostenlos und erfolgt über unsere App. Sie erhalten sofort einen CH-IBAN auf Ihren Namen.

2

Informieren Sie die Stiftung

Füllen Sie das Austrittsformular Ihrer Stiftung aus und geben Sie Ihren ibani-IBAN als Begünstigten an.

3

Empfang & Wechsel

Wir benachrichtigen Sie, sobald das Geld eingegangen ist. Der Wechsel wird durchgeführt und die Euro werden auf Ihr persönliches Konto überwiesen.

Sicheres Kapital

Wir wissen, dass es um Ihre Zukunft geht. Sicherheit hat für uns oberste Priorität.

ibani SA hat ihren Sitz in Genf, wird von BDO geprüft und ist der SRO SO-FIT (von der FINMA anerkannt) angeschlossen.

ibani SA ist dem SO-FIT als Finanzintermediär im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 des Geldwäschereigesetzes (GwG) angeschlossen.

SO-FIT ist eine von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO).

Logo SO-FIT

Häufige Fragen zur Freizügigkeit

Ja, bei definitivem Verlassen der Schweiz (ausser in ein EU/EFTA-Land für den obligatorischen Teil), bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder für den Erwerb von Wohneigentum. ibani erleichtert den Wechsel dieser Gelder, sobald sie freigegeben sind.

Die Quellensteuer wird in der Regel von der Stiftung *vor* der Auszahlung abgezogen. Sie erhalten also den Nettobetrag auf Ihr ibani-Konto.

Nein, es gibt keine Obergrenze. Bei sehr grossen Beträgen (über CHF 500'000) empfehlen wir Ihnen, unseren Support für eine persönliche Betreuung zu kontaktieren.