Steuererklärung Grenzgänger quasi-ansässig Schweiz
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Quasi-Ansässiger Status in der Schweiz: Wie Sie weniger Steuern zahlen

Sind Sie in der Schweiz quellenbesteuert? Erfahren Sie, wie Sie mit der Nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV) Ihre tatsächlichen Kosten absetzen und Ihre Steuern optimieren können.

Clock icon 9 Minuten Lesezeit | Aktualisiert am 20. Februar 2026

Autor: Brice DELHOME

Jedes Jahr überlassen Tausende von quellenbesteuerten Grenzgängern der Schweizer Steuerverwaltung einen Teil ihres Gehalts. Der Grund? Die direkt vom Lohnzettel abgezogene Steuer wird nach einem Pauschaltarif berechnet, der Ihre tatsächlichen Ausgaben (Hypothekarzinsen, Kinderbetreuungskosten, Vorsorge) völlig ignoriert.

Um die Gleichbehandlung mit Schweizer Einwohnern wiederherzustellen, erlaubt das Bundesgesetz Grenzgängern, den Status als "Quasi-Ansässiger" über ein Verfahren namens Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) zu beantragen. Dieser Vorgang unterliegt jedoch strengen Berechnungsregeln und birgt bestimmte Fallen. Hier ist die detaillierte Analyse, um Ihre Steuern fehlerfrei zu optimieren.

📌 Der Quasi-Ansässigen-Status (NOV) auf einen Blick

👉 Das Konzept: Ersatz der pauschalen Quellensteuer durch eine vollständige Steuererklärung, bei der Sie die tatsächlichen Kosten absetzen können.
👉 Die Goldene Regel (Die 90%): Mindestens 90% des weltweiten Einkommens Ihres Steuerhaushalts müssen in der Schweiz erwirtschaftet werden.
👉 Wichtigste Abzüge: Säule 3a, BVG-Einkäufe, Kinderbetreuungskosten, Hypothekarzinsen für Ihr Haus in Frankreich, Weiterbildungskosten.
👉 Die strikte Frist: Der Antrag muss bis zum 31. März des auf das Einkommensjahr folgenden Jahres bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden.
👉 Das Risiko: Seit 2021 ist diese Wahl unwiderruflich. Wenn Ihre tatsächlichen Ausgaben niedriger sind als die pauschalen, zahlen Sie mehr Steuern. Eine vorherige Simulation ist zwingend erforderlich.

1. Den Unterschied verstehen: Quellensteuer vs. NOV

Als Grenzgänger (insbesondere in den Kantonen Genf, Zürich oder Aargau) unterliegen Sie der Quellensteuer. Ihr Arbeitgeber zieht die Steuer direkt von Ihrem Bruttolohn ab, gemäss einem Tarif (z.B. Tarif A für Alleinstehende, B für Verheiratete).

Dieser Tarif beinhaltet durchschnittliche pauschale Abzüge. Er geht beispielsweise davon aus, dass Sie normale Pendelkosten oder Standard-Gesundheitskosten haben. Er berücksichtigt jedoch Ihre persönlichen Investitionen (Vorsorge) oder hohe Belastungen (Hypothek) überhaupt nicht.

Die Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV), die durch den Status als Quasi-Ansässiger gewährt wird, ermöglicht es Ihnen, diesen Pauschaltarif zu verlassen. Sie füllen eine vollständige Schweizer Steuererklärung aus (wie ein Einwohner von Genf oder Zürich). Die Verwaltung berechnet Ihre genaue Steuer. Ist sie niedriger als die an der Quelle abgezogene Steuer, erhalten Sie die Differenz erstattet.

2. Die komplexe Berechnung der 90%-Regel

Die Steuerverwaltung ist bei dieser Bedingung kompromisslos. Um sich als Quasi-Ansässiger zu qualifizieren, müssen mindestens 90% des weltweiten Bruttoeinkommens Ihres Steuerhaushalts der Besteuerung in der Schweiz unterliegen.

Das Kriterium des Steuerhaushalts: Der häufigste Fehler betrifft Paare. Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft sind, zählt das Einkommen Ihres Ehepartners zum "weltweiten Einkommen", auch wenn er/sie ausschliesslich in Frankreich arbeitet!

Was ist in der Berechnung enthalten?

  • Schweizer Einkommen (Der Zähler): Ihr Bruttogrenzgängerlohn, eventuelle Mieteinnahmen von Immobilien in der Schweiz.
  • Weltweites Einkommen (Der Nenner): Ihr Schweizer Lohn + der französische Lohn Ihres Ehepartners + Mieteinnahmen in Frankreich (Bruttomieten) + Dividenden und Zinsen aus weltweiten Bankkonten + eventuell bezogene Renten.
Anwendbarer Wechselkurs: Um das Einkommen Ihres Ehepartners (in Euro) für die 90%-Berechnung in Schweizer Franken umzurechnen, verwendet die Steuerverwaltung einen von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlichten offiziellen Jahresdurchschnittskurs.

Konkrete Beispiele:

  • Alleinstehender Mieter: Schweizer Gehalt von 100.000 CHF. Keine weiteren Einkünfte. -> 100% Schweizer Einkommen. Status gewährt.
  • Verheiratetes Paar, Vermieter: Schweizer Gehalt von 120.000 CHF. Französisches Gehalt des Partners: 10.000 CHF (Äquivalent). Mieteinnahmen in Frankreich: 15.000 CHF (Äquivalent). Gesamteinkommen: 145.000 CHF. Schweizer Anteil: (120.000 / 145.000) = 82,7%. Status abgelehnt.

3. Die vollständige Liste der zulässigen Abzüge

Wenn Sie berechtigt sind (die 90% erreicht sind), erhalten Sie Zugang zum steuerlichen Heiligen Gral: dem Abzug Ihrer tatsächlichen Ausgaben. Hier sind die Posten, die die grössten Rückerstattungen generieren:

AbzugskategorieDetails und Grenzen
Gebundene Vorsorge (Säule 3a)Vollständiger Abzug der Einzahlungen bis zur gesetzlichen Höchstgrenze (ca. 7.056 CHF in 2026). Dies ist der Hauptantrieb für die Beantragung der NOV.
Pensionskasseneinkäufe (BVG / 2. Säule)Beträge, die freiwillig eingezahlt werden, um Vorsorgelücken zu schliessen, sind abzugsfähig (kann Zehntausende von Franken ausmachen).
Schuldzinsen (Darlehen & Hypotheken)Sie können Zinsen für Ihre Hypothek (auch für ein Haus in Frankreich) oder Konsumkredite abziehen. (Hinweis: erfordert die Deklaration des weltweiten Vermögens).
KinderbetreuungskostenTatsächliche Kosten für Kita oder Nanny (oft begrenzt auf 25.000 CHF pro Kind/Jahr je nach Kanton), belegt durch Rechnungen.
Berufliche PendelkostenWenn die Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz gross ist. Achtung: Seit den jüngsten Reformen ist der Abzug für Privatfahrzeuge streng begrenzt (z.B. max. 3.000 CHF in Genf). Das SBB-Abo wird bevorzugt.
Alimente / UnterhaltAlimente, die infolge einer Scheidung oder für den Kindesunterhalt gezahlt werden, sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

4. Vorsicht vor der "Falle": Warum man die NOV NICHT beantragen sollte

Die Beantragung des Quasi-Ansässigen-Status ist kein einfacher "Versuch" ohne Risiko. Hier machen viele Grenzgänger einen teuren Fehler.

Seit der Revision von 2021 ist der Antrag auf Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) UNWIDERRUFLICH.

Was passiert, wenn Sie die NOV beantragen? Die Steuerverwaltung streicht Ihre pauschale Quellenbesteuerung und berechnet alles neu.

  • Die Gefahr: Wenn die Summe Ihrer "tatsächlichen Ausgaben" (Pendeln, Mahlzeiten, Versicherungen) letztendlich niedriger ausfällt als die Standardpauschale, die heimlich in Ihrem Quellensteuertarif enthalten war, wird die Steuerverwaltung eine Steuernachzahlung von Ihnen verlangen!
  • Kein Zurück: Vor 2021 konnten Sie Ihren Antrag zurückziehen, wenn die Berechnung zu Ihren Ungunsten ausfiel. Das ist nicht mehr der Fall. Wenn die Endrechnung höher ausfällt, müssen Sie sie bezahlen.

Unser Expertenrat: Reichen Sie niemals einen NOV-Antrag ein, ohne vorher eine genaue Simulation durchzuführen, sei es über die offizielle Software Ihres Kantons (z.B. GeTax in Genf) oder durch Konsultation eines Treuhänders oder grenzüberschreitenden Steuerspezialisten.

5. Anwendung nach Schweizer Kantonen

Die Relevanz dieses Status hängt aufgrund der bilateralen Abkommen zwischen Frankreich und der Schweiz vollständig vom Kanton ab, in dem sich Ihr Arbeitgeber befindet.

📍 Kantone mit genereller Quellensteuer (Genf, Zürich, Aargau, etc.)

Hier ist das Hauptfeld für den Status als Quasi-Ansässiger. Im Kanton Genf, der das Abkommen von 1983 nicht unterzeichnet hat, wird die Steuer systematisch in der Schweiz erhoben. Die Beantragung der NOV vor dem 31. März ist das normale Verfahren, um eine 3. Säule oder Kinderbetreuungskosten geltend zu machen.

📍 Kantone des Abkommens von 1983 (Waadt, Basel, Neuenburg, Wallis, Jura)

In diesen Kantonen gilt grundsätzlich, dass der Grenzgänger (der täglich nach Frankreich zurückkehrt) von der Quellensteuer in der Schweiz befreit ist (er zahlt seine Steuern an das französische Finanzamt). Per Definition können Sie keine NOV beantragen, um eine Steuer zurückzufordern, die nie abgezogen wurde.

Die Ausnahmen in diesen Kantonen: Der Status als Quasi-Ansässiger bleibt nur möglich und relevant für:

  • Angestellte im öffentlichen Sektor (Universitätsspitäler wie CHUV, Verwaltungen), die quellenbesteuert sind.
  • "Wochenaufenthalter" (die eine Unterkunft in der Schweiz mieten und nur am Wochenende nach Frankreich zurückkehren), die den Grenzgänger-Steuerstatus verlieren und quellenbesteuert werden.

6. Der ibani Hack: Sichern Sie Ihre Steuerrückzahlung

Sie haben Ihre Berechnungen durchgeführt, Ihre NOV eingereicht, und die kantonale Steuerverwaltung (KSTV) überbringt Ihnen hervorragende Neuigkeiten: Sie erhalten eine Steuerrückzahlung von 3.500 CHF!

💡 Der fatale Fehler auf der Zielgerade:

Der Schweizer Verwaltung die IBAN Ihrer französischen Bank oder einer europäischen Neobank angeben. Das Finanzamt wird Schweizer Franken überweisen. Ihre Bank wird diese internationale Überweisung abfangen, SWIFT-Bearbeitungsgebühren abziehen (oft 15 bis 25 €) und vor allem eine eigene Marge auf den Wechselkurs aufschlagen. Bei 3.500 CHF können Sie leicht mehr als 80 € im finanziellen Nichts verlieren.

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Häufig gestellte Fragen (Quasi-Ansässiger & NOV)

Bis wann muss der Antrag auf Quasi-Ansässigkeit (NOV) gestellt werden?

Der Antrag auf Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) muss zwingend bis zum 31. März des Jahres eingereicht werden, das auf den Einkommenserwerb folgt (z. B. vor dem 31. März 2026 für Einkünfte aus dem Jahr 2025). Nach diesem Datum ist die Frist verwirkt und die pauschale Quellenbesteuerung wird endgültig.

Ist der Antrag auf Quasi-Ansässigkeit (NOV) widerrufbar?

Nein. Seit der Revision des Quellensteuergesetzes (in Kraft seit 2021) ist der Antrag auf NOV für das laufende Steuerjahr streng und unwiderruflich. Wenn die von der Verwaltung erstellte Endabrechnung zu Ihren Ungunsten ausfällt, können Sie nicht zur klassischen Quellenbesteuerung zurückkehren. Eine vorherige Simulation ist daher unerlässlich.

Kann ich die Hypothekarzinsen für mein Haus in Frankreich abziehen?

Ja, das ist einer der grossen Vorteile des Status als Quasi-Ansässiger (NOV). Sie können die Schuldzinsen für Ihre Hypothekarkredite, einschliesslich der Hypothek für Ihren Hauptwohnsitz in Frankreich, abziehen. Dieser Abzug erfolgt proportional zur internationalen Aufteilung Ihres Vermögens (Sie müssen daher den Wert Ihrer Immobilie und den Restbetrag Ihres Kredits angeben).

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