
Geld anlegen in der Schweiz 2026: Der komplette und analytische Leitfaden
Von Dividendenaktien bis zu atypischen Anlagen (Uhren, Edelmetalle): Entdecken Sie die Schweizer Anlagelandschaft, ihren vorteilhaften steuerlichen Rahmen und Strategien zur Diversifizierung Ihres Vermögens.
18 Minuten |Aktualisiert am
Autor: Brice DELHOME
- Geld in der Schweiz anlegen heisst, von einer besonderen Besteuerung zu profitieren: Kapitalgewinne auf Aktien oder ETFs, die ein in der Schweiz ansässiger Privatanleger erzielt, werden nicht besteuert, solange ihn die Steuerbehörden nicht als professionellen Investor einstufen. Das Nettovermögen unterliegt weiterhin einer kantonalen und kommunalen Steuer.
- Dividenden von Schweizer Gesellschaften unterliegen der Verrechnungssteuer von 35 %: Dieser Abzug kann von in der Schweiz ansässigen Personen über die Steuererklärung vollständig zurückgefordert werden.
- Die Einstiegshürde ist niedrig: Ein Börsenportfolio lässt sich ab 500 bis 1'000 CHF aufbauen, und ETFs weisen oft Verwaltungsgebühren unter 0,20 % pro Jahr auf. Vor einer Anlage an der Börse ist es üblich, eine Reserve in Höhe von 3 bis 6 Monaten laufender Ausgaben zu halten.
- Die Säule 3a lässt sich in Wertschriften anlegen: Ein Arbeitnehmer, der einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann 2026 bis zu 7'258 CHF einzahlen und abziehen; im Gegenzug bleibt das Kapital bis fünf Jahre vor dem Referenzalter der AHV gebunden, von Ausnahmen abgesehen.
- Direkter Immobilienbesitz erfordert Eigenkapital: mindestens 20 % des Immobilienwerts, davon 10 % in liquiden Mitteln, die nicht aus der Pensionskasse stammen. Börsenkotierte Schweizer Immobilienfonds ermöglichen den Zugang mit weniger Kapital. Ein Ausländer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz kann in der Regel keine Wohnung in der Schweiz kaufen, um sie zu vermieten (Lex Koller), und der Eigenmietwert fällt ab 2029 weg.
- Der Währungswechsel schmälert das Startkapital: Wer Euro hält, verliert bei einer Bankmarge von 1,5 % auf den Gegenwert von 50'000 CHF bereits 750 CHF, die nicht mehr angelegt werden können.
Executive Summary: Anlagen auf einen Blick
Der Schweizer Markt bietet ein riesiges und strukturiertes Anlage-Ökosystem. Hier ist eine vergleichende Analyse der wichtigsten Anlageklassen, die Ihre Entscheidungen im Jahr 2026 leiten soll.
| Anlage | Hauptvorteile | Hauptnachteile |
|---|---|---|
| Börse & ETFs (SMI / SPI) |
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| Immobilien (Direkt & Fonds) |
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| Säule 3a in Wertschriften |
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| Atypische Anlagen (Uhren, Kunst, Gold) |
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Inhaltsverzeichnis:
Hinweis: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Finanz- oder Anlageberatung dar.
1. Warum in der Schweiz investieren?
Die Schweiz ist weltweit für ihre wirtschaftliche, politische und soziale Stabilität anerkannt. In dieses Land zu investieren bedeutet, von einem robusten Bankensektor, einem dynamischen Markt und einer historisch starken Währung zu profitieren: dem Schweizer Franken (CHF).
Der Schweizer Steuerrahmen: Ein grosser Vorteil für Anleger
Die Schweizer Besteuerung bietet einzigartige Vorteile bei der Vermögensstrukturierung:
- Steuerbefreiung von Kapitalgewinnen: Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern sind Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien oder ETFs durch einen in der Schweiz ansässigen Privatanleger völlig steuerfrei (vorausgesetzt, er wird von den Steuerbehörden nicht als "professioneller Investor" eingestuft): Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen sind steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG).
- Die Verrechnungssteuer (35 %): Der Bund erhebt eine Steuer von 35 % auf Erträgen aus beweglichem Kapitalvermögen schweizerischer Herkunft, etwa Dividenden von Schweizer Gesellschaften oder Zinsen von Obligationen eines Schuldners mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz (Art. 4 und 13 VStG). Dieser Betrag ist jedoch eine Sicherungssteuer: Er kann von in der Schweiz ansässigen Personen bei der Steuererklärung vollständig zurückgefordert werden.
- Die Vermögenssteuer: Die Schweiz erhebt eine jährliche kantonale und kommunale Steuer auf das gesamte Nettovermögen (Vermögenswerte minus Schulden). Ihr Tarif wird von jedem Kanton festgelegt, ist progressiv und bleibt moderat. Unser Leitfaden zur Vermögenssteuer in der Schweiz erklärt, was besteuert wird und wie stark die Kantone voneinander abweichen.
2. Wann und wie investieren?
Das perfekte Timing an den Finanzmärkten ist eine Illusion. Der empfohlene Ansatz ist der Durchschnittskosteneffekt (DCA - Dollar Cost Averaging), bei dem in regelmässigen Abständen ein fester Betrag investiert wird, um die Volatilität zu glätten. Für den Anfang ist die Strukturierung essenziell:
- Eröffnung eines Brokerage-Kontos: Retail-Banken erheben oft hohe Depotgebühren. Bevorzugen Sie von der FINMA bewilligte Schweizer Online-Broker, die drastisch reduzierte Transaktionsgebühren anbieten.
- Der Notgroschen: Bevor Sie an der Börse investieren, ist es entscheidend, den Gegenwert von 3 bis 6 Monaten laufender Ausgaben auf einem leicht zugänglichen Sparkonto zu halten.
Auch das Zinsumfeld spielt bei der Entscheidung mit. Die Schweizerische Nationalbank hat ihren Leitzins im Juni 2025 auf 0 % gesenkt und ihn bei ihrer Lagebeurteilung vom 24. September 2026 beibehalten: Sparkonten in Franken werfen entsprechend sehr wenig ab, was die Rendite von Geld schmälert, das auf eine Anlage wartet. Unsere EUR/CHF-Prognosen verfolgen jeden Entscheid der SNB.
Mit der Säule 3a beginnen?
Für eine in der Schweiz ansässige Person, die Einkommenssteuer zahlt, steht die Säule 3a wegen des Steuerabzugs oft an erster Stelle. 2026 kann ein Arbeitnehmer, der einer Pensionskasse angeschlossen ist, bis zu 7'258 CHF einzahlen und von seinem steuerbaren Einkommen abziehen (Art. 7 BVV 3), und seit 2025 entstandene Beitragslücken können nachträglich eingekauft werden. Vorsorgestiftungen bieten 3a-Lösungen in Wertschriften an, meist in Form von Anlagefonds, die ein langfristiges Aktienengagement ermöglichen.
Der Preis dafür ist die Verfügbarkeit: Das Kapital bleibt bis fünf Jahre vor dem Referenzalter der AHV gebunden, ausser in Ausnahmefällen wie dem Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, dem endgültigen Verlassen der Schweiz oder der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit (Art. 3 BVV 3), und es wird beim Bezug gesondert besteuert. Ein quellenbesteuerter Grenzgänger kann seine Einzahlungen nur abziehen, wenn mindestens 90 % der weltweiten Einkünfte seines Haushalts in der Schweiz steuerbar sind. Unser Leitfaden zum Dreisäulensystem erklärt die Höchstbeträge, die Einkäufe und die Bezugsregeln im Detail.
3. Wie investiert man in Börse und Immobilien?
Börse: Aktien und ETFs
Die Schweizer Börse ist bekannt für ihren defensiven Charakter, dominiert von den Sektoren Gesundheit, Nahrungsmittel und Finanzen.
- Direkte Aktien (SMI / SPI): Der Kauf von Aktien wirtschaftlicher Aushängeschilder (Nestlé, Novartis, Roche, UBS) ermöglicht den Erhalt regelmässiger, oft sehr attraktiver Dividenden. Der Nachteil liegt im Zeitaufwand für die Analyse (Stock-Picking) und im Konzentrationsrisiko.
- Die ETFs: Diese Indexfonds bilden die Wertentwicklung eines gesamten Marktes ab. Sie bieten sofortige Diversifizierung bei minimalen Verwaltungsgebühren (oft unter 0,20 % jährlich), was ETFs zum bevorzugten Instrument für passive Langzeitinvestitionen macht.
Die Immobilieninvestition
Wohn- und Gewerbeimmobilien in der Schweiz bleiben ein äusserst widerstandsfähiger Wert. Der direkte Zugang zu Wohneigentum erfordert jedoch ein hohes Eigenkapital (mindestens 20 % des Immobilienwerts, davon 10 % in "harter" Liquidität ohne Pensionskasse).
Für Investoren mit weniger Kapital stellen börsenkotierte Schweizer Immobilienfonds eine erstklassige Alternative dar. Sie ermöglichen es, Mieteinnahmen zu erzielen, ohne die Einschränkungen der Verwaltung (Mietersuche, Renovierungen) auf sich nehmen zu müssen.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts verändert die Rechnung ab 2029. Am 28. September 2025 haben Volk und Stände den Bundesbeschluss angenommen, an den die Reform geknüpft war, und der Bundesrat hat das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2029 festgelegt (Medienmitteilung vom 1. April 2026). Bis zur Steuerperiode 2028 versteuert der selbstnutzende Eigentümer den Eigenmietwert seiner Wohnung und zieht seine Hypothekarzinsen ab. Danach fällt der Eigenmietwert weg, und die Zinsen für das selbstbewohnte Wohneigentum sind in der Regel nicht mehr abziehbar, abgesehen von einem befristeten Abzug für den Erwerb eines ersten Eigenheims. Private Schuldzinsen bleiben anteilig für vermietete Liegenschaften in der Schweiz abziehbar: Eine zur Vermietung gekaufte Liegenschaft behält also einen Steuervorteil, den der Hauptwohnsitz verliert.
Wer darf kaufen? Die Lex Koller. Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, SR 211.412.41) unterstellt den Kauf einer Wohnung durch eine «Person im Ausland» der Bewilligungspflicht. Staatsangehörige der EU und der EFTA mit Wohnsitz in der Schweiz sowie Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C sind keine Personen im Ausland im Sinne des Gesetzes. Ein Ausländer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, Grenzgänger eingeschlossen, kann in der Regel keine Wohnung in der Schweiz kaufen, um sie zu vermieten. Der Kauf von Geschäftsräumen und von Anteilen an börsenkotierten Schweizer Immobilienfonds bleibt hingegen frei. Der Bundesrat hat vom 15. April bis zum 15. Juli 2026 eine Verschärfung in die Vernehmlassung gegeben, die insbesondere diese beiden Wege für Personen im Ausland schliessen würde (Medienmitteilung vom 15. April 2026); am 1. Oktober 2026 ist keine dieser Massnahmen in Kraft. Für nicht ansässige Anleger, die Schweizer Immobilien über eine Gesellschaft halten, erklärt unser Leitfaden zu Schweizer Immobiliengesellschaften die Besteuerung und die Rückführung der Mieteinnahmen.
In Immobilien ausserhalb der Schweiz investieren
Für eine in der Schweiz ansässige Person, insbesondere einen Expat, der den Markt seines Herkunftslandes kennt, ist eine Immobilie im Ausland oft erschwinglicher. Die Mieteinnahmen werden im Belegenheitsstaat besteuert, und die Schweiz berücksichtigt sie bei der Festlegung des Steuersatzes für Ihre übrigen Einkünfte; der Anteil der Schuldzinsen, der auf die ausländische Liegenschaft entfällt, mindert die Schweizer Steuer hingegen nicht. Ein Grenzgänger investiert dagegen in seinem Wohnsitzstaat, der diese Mieteinnahmen nach seinen eigenen Regeln besteuert. Unser Leitfaden zur vermieteten Immobilie im Ausland von der Schweiz aus erklärt die Besteuerung, die Finanzierung und den Währungswechsel bei einem solchen Projekt. Zwei Punkte verdienen Aufmerksamkeit:
- Die Finanzierung mit einem Lohn in Franken: Banken in der Grenzregion wenden auf Einkommen in CHF eigene Regeln an, die unser Leitfaden zum Immobilienkauf in der Grenzregion mit einem CHF-Gehalt darstellt.
- Die 2. Säule: Der Vorbezug aus der beruflichen Vorsorge ist nur für Wohneigentum möglich, das Sie selbst bewohnen, nicht für eine Liegenschaft, die vermietet werden soll. Die Voraussetzungen erklärt unser Leitfaden zur Auszahlung der Pensionskasse für eine Immobilie im Ausland.
4. Welche atypischen Anlagen bietet die Schweiz?
Die Schweiz bietet ein einzigartiges Ökosystem, um Ihr Portfolio abseits der traditionellen Finanzmärkte zu diversifizieren. Hier sind die beliebtesten atypischen Anlagen:
Luxus- und Sammleruhren
Die Uhrmacherkunst ist ein Aushängeschild der Schweizer Industrie. Die Investition in Stücke der Haute Horlogerie (Rolex, Patek Philippe, Audemars Piguet) hat sich zu einer eigenständigen Anlageklasse entwickelt. Der stark strukturierte Gebrauchtmarkt hat bei einigen seltenen Stücken beeindruckende Renditen gezeigt. Es handelt sich um einen materiellen, leicht transportierbaren Vermögenswert, der jedoch echtes Fachwissen erfordert, um Fälschungen zu vermeiden, und Versicherungskosten mit sich bringt.
Edelmetalle (Physisches Gold und Silber)
Mehrere der weltweit wichtigsten Goldraffinerien, darunter Argor-Heraeus, Metalor, PAMP und Valcambi, sind in der Schweiz ansässig. Der Kauf von physischem Gold (in Form von Barren oder dem berühmten Schweizer "Gold-Vreneli") hat Tradition. Gold ist der ultimative Anti-Krisen-Wert. Gold zahlt jedoch keine Dividenden und verursacht Tresorgebühren.
Die Freihäfen (Kunst und Wertgegenstände)
Die Freihäfen, insbesondere der in Genf, bieten hochsichere Lagerbereiche, in denen Güter (Kunstwerke, edle Weine, Oldtimer) gelagert werden können, ohne dass Zölle und Einfuhrsteuer (Mehrwertsteuer) entrichtet werden müssen, solange sie dort bleiben. Dieses Zollverfahren befreit nicht von der Vermögenssteuer: Eine in der Schweiz ansässige Person deklariert diese Güter wie ihr übriges Vermögen. Es richtet sich vor allem an Sammler und Händler, die hochwertige Sachwerte halten.
Landwirtschaftlicher Wald, landwirtschaftliche Flächen und Rebland
Im Gegensatz zu einigen Ländern wie Frankreich, wo Forstinvestitionen starke steuerliche Hebel bieten, schützt die Schweiz ihre Ländereien energisch. Das BGBB (Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht) unterstellt den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks einer Bewilligung und verweigert sie, wenn der Erwerber nicht Selbstbewirtschafter ist (Art. 61 und 63 BGBB), ausser es liegt ein wichtiger Grund vor (Art. 64 BGBB). Es gilt auch für Wald, der zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehört, und Rebland, das nicht zu einem solchen Gewerbe gehört, ist erst unter 15 Aren ausgenommen, gegenüber 25 Aren für übriges Land (Art. 2 BGBB). Privatinvestoren, die sich in diesen "grünen" Sektoren positionieren möchten, investieren deshalb vor allem über thematische Fonds (Timber Funds).
Kryptowährungen und Blockchain-Technologie
Der Kanton Zug, auch "Crypto Valley" genannt, beherbergt Hunderte von Blockchain-bezogenen Stiftungen. Wer von der Schweiz aus Bitcoin oder Ethereum kauft, bewegt sich nicht in einer Grauzone: Die Umwandlung von Franken in Kryptowährungen ist eine Tätigkeit als Finanzintermediär im Sinne des Geldwäschereigesetzes (GwG, SR 955.0). Der Anbieter muss daher einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen sein oder über eine Bewilligung der FINMA verfügen und die Identität seiner Kundinnen und Kunden überprüfen. Das Volatilitätsrisiko ist maximal, aber das Wachstumspotenzial wird weiterhin stark untersucht.
Mehrere lokale Akteure ermöglichen den Kauf und den Verkauf von Kryptowerten direkt ab einem Schweizer Bankkonto, ohne Umweg über eine Offshore-Plattform: Die Überweisung erfolgt in Franken, der Anbieter untersteht Schweizer Recht, und der Verkaufserlös kommt auf demselben Weg zurück. Mt Pelerin ist einer von ihnen.
Die Mt Pelerin Group SA ist ein Schweizer Unternehmen, das nach eigenen Angaben seit 2019 als Finanzintermediär registriert und SO-FIT angeschlossen ist, derselben Selbstregulierungsorganisation wie ibani. Drei Merkmale unterscheiden sie von internationalen Plattformen:
- Keine Verwahrung Ihrer Guthaben: Der Dienst ist non-custodial. Gekaufte Kryptowährungen werden direkt an eine Wallet-Adresse geliefert, die Sie kontrollieren, sei es die hauseigene App Bridge Wallet oder das Wallet Ihrer Wahl. Ihre Schlüssel werden nie einem Dritten anvertraut.
- Schweizer und internationale Zahlungswege: SIC-Überweisung in Franken, SEPA-Überweisung in Euro, SWIFT, Kredit- und Debitkarten sowie 18 Währungen, die sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf akzeptiert werden.
- Ein öffentliches, volumenabhängiges Gebührenmodell: Die angegebene Kommission auf Käufe und Verkäufe per Überweisung wird auf die ersten 500 Franken Jahresvolumen nicht erhoben und bewegt sich danach je nach kumuliertem Jahresvolumen von 1,3 % bis 0,6 %. Tauschgeschäfte zwischen Kryptowährungen kosten über dieselbe Jahresfreigrenze hinaus 0,5 %, Kartenkäufe je nach Betrag zwischen 2,5 % und 3,8 %: Die Überweisung ist somit deutlich günstiger als die Karte.
5. Mit welchem Betrag sollten Sie beginnen?
Es gibt keine unüberwindbare Eintrittsbarriere. In der Schweiz können Sie ab 500 bis 1'000 CHF mit dem Aufbau eines Börsenportfolios beginnen. Das Aufkommen von Aktienbruchteilen und die Senkung der Maklergebühren ermöglichen es Privatpersonen, sich schrittweise zu positionieren, indem sie einen Teil ihrer monatlichen Ersparnisse in diversifizierte Anlagen lenken.
6. Zusammenfassung
Die Anlage in der Schweiz im Jahr 2026 ist ein Schritt, der institutionelle Sicherheit und wirtschaftliche Dynamik verbindet. Um erfolgreich zu sein, muss der Investor sein Risikoprofil definieren, die lokale Vermögensbesteuerung verstehen und vor allem seine Vermögenswerte diversifizieren (Börse, Immobilien, Sachwerte).
Viele Anleger arbeiten in der Schweiz, halten aber Euro oder umgekehrt. Traditionelle Banken berechnen undurchsichtige Wechselkursmargen, die Ihr anfängliches Anlagekapital um 1,5 % bis 2 % reduzieren können.
Ein Beispiel für konkrete Einsparungen: Wenn Sie den Gegenwert von 50'000 CHF umtauschen und überweisen möchten, um Ihr Portfolio aufzubauen, wird eine traditionelle Bank mit einer Marge von 1,5 % Ihr Kapital um 750 CHF schmälern. Wenn Sie Ihre Währungsumrechnungen über einen spezialisierten Finanzintermediär wie ibani vornehmen, erhalten Sie den realen Marktkurs, zuzüglich einer Marge von 0,40 % bis 0,15 % je nach Betrag: Um 50'000 CHF beträgt sie 0,35 % oder 0,30 %, also höchstens 175 CHF. Sie sparen so mehr als 500 CHF bei einer einzigen Transaktion.
Diese Einsparungen bei den Transferkosten stellen automatisch zusätzliches Kapital dar, das Sie sofort wieder an den Finanzmärkten investieren können, wodurch der Effekt des Zinseszinses optimiert wird. Vor dem Umtausch können Sie den Tageskurs auf unserem CHF/EUR-Währungsrechner einsehen.
Häufige Fragen
Was ist der Mindestbetrag, um in der Schweiz zu investieren?
Sie können in der Schweiz schon mit überschaubaren Beträgen ab 500 bis 1'000 CHF zu investieren beginnen. Online-Broker ermöglichen den Kauf von Bruchteilen von ETFs oder Aktien zu reduzierten Gebühren. Vor einer Börsenanlage ist es üblich, eine Reserve von 3 bis 6 Monatsausgaben auf einem leicht zugänglichen Konto zu halten.
Sind Kapitalgewinne aus Börsengeschäften in der Schweiz steuerpflichtig?
Nein, für einen in der Schweiz ansässigen Privatanleger: Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen sind steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG). Die Steuerfreiheit entfällt, wenn die Steuerbehörde den Anleger als gewerbsmässigen Wertschriftenhändler einstuft. Die Wertschriften unterliegen jedoch weiterhin der kantonalen und kommunalen Vermögenssteuer, die Dividenden der Einkommenssteuer.
Werden Dividenden von Schweizer Gesellschaften an der Quelle besteuert?
Ja: Der Bund erhebt die Verrechnungssteuer von 35 % auf Dividenden von Schweizer Gesellschaften und auf anderen Erträgen aus beweglichem Kapitalvermögen schweizerischer Herkunft (Art. 4 und 13 VStG). Sie ist eine Sicherungssteuer: Wer in der Schweiz wohnt und diese Erträge deklariert, erhält sie über die Steuererklärung vollständig zurück, durch Verrechnung oder Rückerstattung.
Kann man in der Schweiz in landwirtschaftliche Flächen investieren?
Die Direktanlage in landwirtschaftliche Flächen ist stark eingeschränkt: Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) unterstellt den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks einer Bewilligung und verweigert sie, ausser bei wichtigem Grund (Art. 64), wenn der Erwerber nicht Selbstbewirtschafter ist (Art. 61 und 63). Auch Rebland ist ab 15 Aren erfasst (Art. 2 Abs. 3). Privatanleger investieren deshalb vor allem über spezialisierte Fonds.
Kann ein Ausländer in der Schweiz eine Wohnung kaufen, um sie zu vermieten?
In der Regel nein, wenn er eine «Person im Ausland» im Sinne der Lex Koller ist (Art. 5 BewG): Das gilt für einen Ausländer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, Grenzgänger eingeschlossen, oder für einen Staatsangehörigen eines Drittstaats mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung C. Staatsangehörige der EU und der EFTA mit Wohnsitz in der Schweiz sind nicht betroffen. Der Kauf von Geschäftsräumen und von Anteilen an börsenkotierten Schweizer Immobilienfonds bleibt am 1. Oktober 2026 frei, doch der Bundesrat hat 2026 eine Verschärfung in die Vernehmlassung gegeben, die auch diese Anlagen betrifft.
Kann man die Säule 3a in Aktien anlegen?
Ja: Vorsorgestiftungen bieten 3a-Lösungen in Wertschriften an, meist in Form von Anlagefonds. 2026 kann ein Arbeitnehmer, der einer Pensionskasse angeschlossen ist, bis zu 7'258 CHF einzahlen und abziehen (Art. 7 BVV 3). Das Kapital bleibt bis fünf Jahre vor dem Referenzalter der AHV gebunden, ausser in Ausnahmefällen wie dem Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum oder dem endgültigen Verlassen der Schweiz (Art. 3 BVV 3), und wird beim Bezug gesondert besteuert.
Offizielle Quellen
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11), Art. 16 Abs. 3: steuerfreie Kapitalgewinne auf Privatvermögen — Fedlex, abgerufen am 30.09.2026
- Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG, SR 642.21), Art. 4 und 13: Gegenstand und Steuersatz von 35 % — Fedlex, abgerufen am 30.09.2026
- Verrechnungssteuer (VST) — Eidgenössische Steuerverwaltung, abgerufen am 30.09.2026
- Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB, SR 211.412.11), Art. 2, 61, 63 und 64: Geltungsbereich, Bewilligungspflicht und Selbstbewirtschaftung — Fedlex, abgerufen am 30.09.2026
- Geldwäschereigesetz (GwG, SR 955.0) — Fedlex, abgerufen am 30.09.2026
- Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3, SR 831.461.3), Art. 3, 7 und 7a: Bezug, Höchstbeträge und Einkäufe der Säule 3a — Fedlex, abgerufen am 01.10.2026
- Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, SR 211.412.41) — Fedlex, abgerufen am 01.10.2026
- Bundesrat will den Grundstückerwerb für Personen im Ausland weiter beschränken — Bundesrat, Medienmitteilung vom 15.04.2026, abgerufen am 01.10.2026
- Geldpolitische Lagebeurteilung vom 24. September 2026 — Schweizerische Nationalbank, abgerufen am 01.10.2026
- Bundesrat setzt Abschaffung des Eigenmietwerts auf 2029 in Kraft — Bundesrat, Medienmitteilung vom 01.04.2026, abgerufen am 01.10.2026
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