Deckung KVG und Formular S1

Was deckt die KVG für Behandlungen in Deutschland und der Schweiz wirklich ab? (Der Guide zum Formular S1)

Clock icon 8 Minuten Lesezeit | Veröffentlicht am 18. Februar 2026

Autor: Brice DELHOME

📌 Kurz gefasst (TL;DR): Der doppelte Vorteil der KVG
  • Das Grundprinzip: Wenn Sie als Grenzgänger in der Schweizer KVG (Grundversicherung) versichert sind, haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung auf beiden Seiten der Grenze.
  • Die Brücke (Formular S1): Dieses Dokument verbindet Ihre Schweizer Versicherung mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Es berechtigt Sie zur deutschen Elektronischen Gesundheitskarte (eGK).
  • Behandlung in der Schweiz: Es gelten die Schweizer Regeln. Sie zahlen Ihre Kosten selbst bis zum Ausschöpfen Ihrer Franchise (300 CHF), danach einen Selbstbehalt von 10%.
  • Behandlung in Deutschland: Es gelten die Regeln der deutschen Krankenkasse. Die Schweizer Franchise von 300 CHF gilt in Deutschland nicht. Arztbesuche sind in der Regel kostenlos (Sachleistungsprinzip).

Wenn ein Grenzgänger sein "Optionsrecht" ausübt und sich für die Schweizer Krankenversicherung (KVG nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung) entscheidet, herrscht oft grosse Verwirrung darüber, wie die Gesundheitskosten im Alltag tatsächlich übernommen werden.

Muss ich die Schweizer Franchise bezahlen, wenn ich zu meinem Hausarzt in Deutschland gehe? Muss ich in der Schweiz in Vorleistung treten? Welche Rolle spielt die deutsche AOK, TK oder Barmer dabei? Dieser äusserst detaillierte Artikel entschlüsselt die Mechanik der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zwischen Deutschland und der Schweiz und erklärt Ihnen, warum das Verständnis des Formulars S1 der Schlüssel zu Ihrer Sorgenfreiheit ist.

1. Das Schlüsseldokument: Das Formular S1 (ehemals E106) erklärt

Das Formular S1 ist die administrative Brücke, die das Schweizer Gesundheitssystem mit dem deutschen System verbindet. Es handelt sich um ein standardisiertes europäisches Koordinierungsdokument.

Wie funktioniert das in der Praxis?

  1. Sie schliessen einen KVG-Vertrag für Grenzgänger bei einer Schweizer Kasse ab (z. B. Helsana, Swica, Sympany).
  2. Einige Tage später sendet Ihnen diese Schweizer Kasse das Formular S1 "Bescheinigung über den Anspruch auf Sachleistungen" (oft in zweifacher Ausfertigung) per Post zu.
  3. Sie reichen dieses Dokument bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) Ihrer Wahl an Ihrem Wohnort (z.B. AOK, Techniker Krankenkasse, Barmer) ein. Diese nennt man "Aushilfskasse".
🎯 Die magische Wirkung des Formulars S1

Sobald die deutsche Krankenkasse Ihr S1 validiert hat, stellt sie Ihnen Ihre reguläre Elektronische Gesundheitskarte (eGK) aus. Der Schweizer Staat und der deutsche Staat einigen sich hinter den Kulissen: Die deutsche Kasse rechnet Ihre Arztbesuche in Deutschland ganz normal über die Karte ab und sendet die Gesamtrechnung dann direkt an die Schweiz (welche Deutschland finanziell entschädigt). Für Sie ist dieser Prozess unsichtbar und völlig transparent.

2. Behandlung in der Schweiz: Regeln, Franchise und Selbstbehalt

Wenn Sie der Schweizer KVG angeschlossen sind, haben Sie das Recht, jeden Arzt, Spezialisten oder jedes öffentliche Krankenhaus in Ihrem Arbeitskanton in der Schweiz aufzusuchen.

Das Schweizer System funktioniert jedoch ganz anders als das deutsche. Hier gilt das Rückerstattungsprinzip (Tiers-Garant). Es gelten die strengen Regeln Ihres KVG-Vertrags:

  • Die Franchise: Für den KVG-Grenzgänger-Basistarif ist die gesetzliche Mindestfranchise auf 300 CHF pro Jahr festgelegt (für Erwachsene). Das bedeutet, dass Sie die ersten 300 Franken Ihrer in der Schweiz anfallenden medizinischen Kosten im Kalenderjahr komplett aus eigener Tasche bezahlen müssen, bevor Ihre Versicherung etwas erstattet.
  • Der Selbstbehalt: Sobald die Franchise von 300 CHF überschritten ist, beginnt die Schweizer Krankenversicherung mit der Erstattung, behält jedoch bei allen Rechnungen einen Selbstbehalt von 10% ein. Dieser Selbstbehalt ist jedoch auf maximal 700 CHF pro Jahr begrenzt.
  • Der Ablauf: In der Schweiz bezahlen Sie den Arzt in der Regel zunächst selbst (oft per Rechnung, die Ihnen nach Hause geschickt wird), und reichen dann die Rechnung (den Rückforderungsbeleg) über deren mobile App bei Ihrer Schweizer KVG-Versicherung ein.

3. Behandlung in Deutschland: Krankenkasse und Gesundheitskarte

Hier wird das System für den Grenzgänger äusserst vorteilhaft. Wenn Sie krank werden und sich entscheiden, einen Arzt in Ihrem Wohnort in Deutschland aufzusuchen, gelten ausschliesslich die deutschen Regeln (Sachleistungsprinzip), genau so, als wären Sie regulär in Deutschland pflichtversichert.

Sie legen bei Ihrem deutschen Arzt einfach Ihre Gesundheitskarte (eGK) vor. Der Arzt rechnet die Leistungen direkt mit der Aushilfskasse ab.

⚠️ Ende des Mythos: Die Franchise gilt in Deutschland nicht

Das ist die grösste Angst vieler Neu-Grenzgänger: "Wenn ich eine Schweizer Franchise von 300 CHF habe, muss ich dann in Deutschland jeden Arztbesuch selbst bezahlen, bis dieser Betrag erreicht ist?". Das ist absolut FALSCH.
Die Schweizer Franchise von 300 CHF und der Selbstbehalt von 10% gelten strikt nur für Behandlungen, die physisch auf Schweizer Boden erbracht werden. In Deutschland ist der Arztbesuch für Sie durch die Vorlage der Karte kostenlos.

4. Konkreter Vergleich: Erstattungsszenarien

Um den radikalen Unterschied in der Abwicklung je nach Seite der Grenze zu verstehen, finden Sie hier eine Vergleichstabelle für ein identisches Szenario (Konsultation bei einem Allgemeinmediziner wegen Grippe):

SzenarioBehandlung in Basel (Schweiz)Behandlung in Lörrach/Konstanz (DE)
Aktion des PatientenSie erhalten eine Rechnung und treten in Vorleistung (z.B. Rechnung über 120 CHF).Sie legen Ihre deutsche Gesundheitskarte (eGK) am Empfang vor.
AnsprechpartnerMobile App Ihrer Schweizer KVG-Versicherung.Ihre deutsche Krankenkasse (z.B. TK, AOK) übernimmt die Abrechnung im Hintergrund.
Wenn Franchise (300 CHF) noch nicht erreicht istErstattung: 0 CHF. Sie zahlen die 120 CHF komplett selbst. Der Betrag wird Ihrer Franchise angerechnet.Vollständig abgedeckt. Die Schweizer Franchise wird hier ignoriert. Sie zahlen beim Arzt 0 EUR.
Wenn Franchise in diesem Jahr bereits ausgeschöpft istDie Versicherung erstattet 90% (108 CHF) und behält 10% Selbstbehalt (12 CHF).Identisch: Vollständig über die eGK abgedeckt (Sachleistungsprinzip).

Hinweis für Deutschland: Auch in Deutschland können geringe gesetzliche Zuzahlungen anfallen (z. B. 5 bis 10 Euro für verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke oder 10 Euro pro Tag im Krankenhaus). Diese Zuzahlungen müssen Sie selbst tragen.

5. Die Rolle der Zusatzversicherung

Da die Behandlungen in Deutschland von der GKV nach den üblichen Kassen-Tarifen übernommen werden, sind Sie sehr gut abgesichert. Dennoch gibt es Leistungen, die weder in Deutschland noch in der Schweizer Grundversicherung vollständig gedeckt sind (z. B. umfassender Zahnersatz, Kieferorthopädie, Brillen oder das Einbettzimmer/Chefarztbehandlung im Krankenhaus).

Es kann daher sinnvoll sein, eine deutsche Krankenzusatzversicherung abzuschliessen, um diese Lücken zu schliessen, auch wenn Sie bereits Ihre KVG-Prämie in die Schweiz zahlen.

6. Tipp: Die KVG-Prämie intelligent bezahlen

Wenn Sie sich für die KVG entscheiden, müssen Sie jeden Monat eine Versicherungsprämie in Schweizer Franken (CHF) an Ihre Schweizer Krankenkasse zahlen. Diese Prämie beläuft sich in der Regel auf mehrere hundert Franken.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr gesamtes Schweizer Gehalt auf Ihr Konto in Deutschland zu überweisen und dann Ihre deutsche Bank nutzen, um die KVG-Rechnung in die Schweiz per internationaler Überweisung zu bezahlen, erleiden Sie einen doppelten Wechselkursverlust und oft hohe Bankgebühren.

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Häufig gestellte Fragen (KVG & Formular S1)

Muss ich die Schweizer Franchise von 300 CHF zahlen, wenn ich in Deutschland zum Arzt gehe?

Absolut nicht. Das ist einer der grössten Mythen unter Grenzgängern. Wenn Sie in Deutschland mit Ihrer Elektronischen Gesundheitskarte (die Sie dank des Formulars S1 erhalten haben) zum Arzt gehen, gelten die deutschen Regeln (Sachleistungsprinzip). Die Schweizer Franchise und der Selbstbehalt gelten ausschliesslich für Behandlungen, die physisch auf Schweizer Boden durchgeführt werden.

Wozu genau dient das Formular S1 (früher E106)?

Das Formular S1 ist ein offizielles Dokument der europäischen Koordinierung. Es wird von Ihrer Schweizer Krankenkasse (KVG) ausgestellt und muss bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl eingereicht werden. Es weist die deutsche Kasse an, Ihnen eine Gesundheitskarte auszustellen und Sie in Deutschland wie ein reguläres Mitglied zu behandeln, während die Kosten im Hintergrund mit der Schweiz abgerechnet werden.

Brauche ich eine Zusatzversicherung, wenn ich als Grenzgänger in der KVG versichert bin?

Das deutsche gesetzliche System deckt bereits sehr viel ab. Es kann jedoch sinnvoll sein, eine deutsche Krankenzusatzversicherung (z.B. für Zahnersatz, Sehhilfen oder Chefarztbehandlung/Einbettzimmer im Krankenhaus) abzuschliessen, da diese Leistungen weder von der deutschen Standard-GKV noch von der Schweizer Grundversicherung (bei Behandlung in Deutschland) vollständig übernommen werden.

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