8 Minuten Lesezeit | Veröffentlicht am 18. Februar 2026
Autor: Brice DELHOME
Wenn ein Grenzgänger sein "Optionsrecht" ausübt und sich für die Schweizer Krankenversicherung (KVG nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung) entscheidet, herrscht oft grosse Verwirrung darüber, wie die Gesundheitskosten im Alltag tatsächlich übernommen werden.
Muss ich die Schweizer Franchise bezahlen, wenn ich zu meinem Hausarzt in Deutschland gehe? Muss ich in der Schweiz in Vorleistung treten? Welche Rolle spielt die deutsche AOK, TK oder Barmer dabei? Dieser äusserst detaillierte Artikel entschlüsselt die Mechanik der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zwischen Deutschland und der Schweiz und erklärt Ihnen, warum das Verständnis des Formulars S1 der Schlüssel zu Ihrer Sorgenfreiheit ist.
Das Formular S1 ist die administrative Brücke, die das Schweizer Gesundheitssystem mit dem deutschen System verbindet. Es handelt sich um ein standardisiertes europäisches Koordinierungsdokument.
Wie funktioniert das in der Praxis?
Wenn Sie der Schweizer KVG angeschlossen sind, haben Sie das Recht, jeden Arzt, Spezialisten oder jedes öffentliche Krankenhaus in Ihrem Arbeitskanton in der Schweiz aufzusuchen.
Das Schweizer System funktioniert jedoch ganz anders als das deutsche. Hier gilt das Rückerstattungsprinzip (Tiers-Garant). Es gelten die strengen Regeln Ihres KVG-Vertrags:
Hier wird das System für den Grenzgänger äusserst vorteilhaft. Wenn Sie krank werden und sich entscheiden, einen Arzt in Ihrem Wohnort in Deutschland aufzusuchen, gelten ausschliesslich die deutschen Regeln (Sachleistungsprinzip), genau so, als wären Sie regulär in Deutschland pflichtversichert.
Sie legen bei Ihrem deutschen Arzt einfach Ihre Gesundheitskarte (eGK) vor. Der Arzt rechnet die Leistungen direkt mit der Aushilfskasse ab.
Um den radikalen Unterschied in der Abwicklung je nach Seite der Grenze zu verstehen, finden Sie hier eine Vergleichstabelle für ein identisches Szenario (Konsultation bei einem Allgemeinmediziner wegen Grippe):
| Szenario | Behandlung in Basel (Schweiz) | Behandlung in Lörrach/Konstanz (DE) |
|---|---|---|
| Aktion des Patienten | Sie erhalten eine Rechnung und treten in Vorleistung (z.B. Rechnung über 120 CHF). | Sie legen Ihre deutsche Gesundheitskarte (eGK) am Empfang vor. |
| Ansprechpartner | Mobile App Ihrer Schweizer KVG-Versicherung. | Ihre deutsche Krankenkasse (z.B. TK, AOK) übernimmt die Abrechnung im Hintergrund. |
| Wenn Franchise (300 CHF) noch nicht erreicht ist | Erstattung: 0 CHF. Sie zahlen die 120 CHF komplett selbst. Der Betrag wird Ihrer Franchise angerechnet. | Vollständig abgedeckt. Die Schweizer Franchise wird hier ignoriert. Sie zahlen beim Arzt 0 EUR. |
| Wenn Franchise in diesem Jahr bereits ausgeschöpft ist | Die Versicherung erstattet 90% (108 CHF) und behält 10% Selbstbehalt (12 CHF). | Identisch: Vollständig über die eGK abgedeckt (Sachleistungsprinzip). |
Hinweis für Deutschland: Auch in Deutschland können geringe gesetzliche Zuzahlungen anfallen (z. B. 5 bis 10 Euro für verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke oder 10 Euro pro Tag im Krankenhaus). Diese Zuzahlungen müssen Sie selbst tragen.
Da die Behandlungen in Deutschland von der GKV nach den üblichen Kassen-Tarifen übernommen werden, sind Sie sehr gut abgesichert. Dennoch gibt es Leistungen, die weder in Deutschland noch in der Schweizer Grundversicherung vollständig gedeckt sind (z. B. umfassender Zahnersatz, Kieferorthopädie, Brillen oder das Einbettzimmer/Chefarztbehandlung im Krankenhaus).
Es kann daher sinnvoll sein, eine deutsche Krankenzusatzversicherung abzuschliessen, um diese Lücken zu schliessen, auch wenn Sie bereits Ihre KVG-Prämie in die Schweiz zahlen.
Wenn Sie sich für die KVG entscheiden, müssen Sie jeden Monat eine Versicherungsprämie in Schweizer Franken (CHF) an Ihre Schweizer Krankenkasse zahlen. Diese Prämie beläuft sich in der Regel auf mehrere hundert Franken.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr gesamtes Schweizer Gehalt auf Ihr Konto in Deutschland zu überweisen und dann Ihre deutsche Bank nutzen, um die KVG-Rechnung in die Schweiz per internationaler Überweisung zu bezahlen, erleiden Sie einen doppelten Wechselkursverlust und oft hohe Bankgebühren.
