Arbeit kündigen in der Schweiz - ibani

Arbeit kündigen in der Schweiz: Leitfaden für Grenzgänger

Clock icon 5 Minuten|Zuletzt aktualisiert: 29.09.2025

Autor: Quentin Arts

Als Grenzgängerin oder Grenzgänger in der Schweiz kommt es vor, dass man den Job wechselt oder ein Arbeitsverhältnis beendet. Ob Sie kündigen, während der Probezeit auflösen oder eine einvernehmliche Trennung vereinbaren möchten – hier finden Sie das Wichtigste, um korrekt vorzugehen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

1. Eigenkündigung: Ihre Rechte und Pflichten

Die Kündigung durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer beendet das Arbeitsverhältnis aus eigener Initiative. Ein Grund ist nicht erforderlich, gewisse Regeln sind jedoch zu beachten.

  • Freiheit zu kündigen: Es braucht keinen Kündigungsgrund. Eine mündliche Kündigung ist gültig, dennoch wird eine schriftliche Kündigung (persönlich gegen Empfangsbestätigung oder per Einschreiben) dringend empfohlen (OR, Art. 335; ch.ch).
  • Kündigungsfristen: Nach der Probezeit gelten gesetzlich 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2.–9. Jahr und 3 Monate ab dem 10. Jahr, jeweils auf das Ende eines Monats (sofern nichts anderes vereinbart) (OR, Art. 335c).
  • Befristeter Vertrag (CDD): Der befristete Arbeitsvertrag endet zum vereinbarten Termin; eine vorzeitige Beendigung ist grundsätzlich nicht möglich, ausser per Aufhebungsvereinbarung oder aus wichtigem Grund (OR, Art. 334; ch.ch).

⚠️ Nicht ohne Frist gehen: Ein abruptes Verlassen kann eine Entschädigung von bis zu einem Viertel eines Monatslohns zugunsten des Arbeitgebers nach sich ziehen (OR, Art. 337d; SECO – Kündigung).

2. Einvernehmliche Trennung (Aufhebungsvereinbarung)

Die Aufhebungsvereinbarung beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. So kann man – schriftlich geregelt – auch vor Ablauf der Kündigungsfrist ausscheiden.

  • Grundsätzlich jederzeit möglich – sowohl bei unbefristeten als auch bei befristeten Verträgen (ch.ch).
  • Erfolgt schriftlich mit festgelegtem Enddatum und Bedingungen (Restferien, anteiliger 13. Monatslohn etc.).
  • Vorteil: Flexibilität (z. B. früherer Austritt als die ordentliche Frist).
  • Nachteil: In der Arbeitslosenversicherung gilt die einvernehmliche Lösung in der Regel als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit; es können Einstelltage verhängt werden (SECO – Arbeitslosenversicherung).

3. In der Probezeit

Die Probezeit ist der Start des Arbeitsverhältnisses, in der beide Seiten die Zusammenarbeit prüfen. In dieser Phase ist die Beendigung einfacher und schneller.

  • Standarddauer: 1 Monat (maximal 3 Monate, wenn schriftlich vereinbart) (OR, Art. 335b).
  • Verkürzte Frist: 7 Kalendertage, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer (OR, Art. 335b Abs. 1; SECO).
  • Mündliche Kündigung ist möglich; eine schriftliche Bestätigung wird empfohlen.
  • Eine Begründung ist nicht erforderlich.

4. Praktische Tipps für einen reibungslosen Austritt

  • Arbeitsvertrag prüfen: Fristen, besondere Klauseln (Konkurrenzverbot, Weiterbildung usw.).
  • Vorausschauend planen: Starttermin des neuen Jobs so abstimmen, dass keine Überschneidungen entstehen.
  • Gespräch mit dem Arbeitgeber: Eine einvernehmliche Lösung kann die Frist verkürzen (SECO).
  • Schlussabrechnung checken: Restferien (während der Frist beziehen oder abgelten), Überstunden, Spesen (SECO – Ferien).
  • Arbeitszeugnis verlangen: Anspruch auf Zeugnis/Zwischenzeugnis (OR, Art. 330a).
  • Finanzielle Übergangsphase planen: Eine Eigenkündigung kann im Wohnsitzstaat zu Einstelltagen führen.

5. Wenn der Arbeitgeber kündigt?

Dann gelten zusätzliche Schutzbestimmungen (Sperrfristen bei Krankheit, Schwangerschaft/Mutterschaft, missbräuchliche Kündigung usw.). Mehr dazu in unserem Beitrag: Kündigung in der Schweiz: Welche Rechte haben Sie?

✅ Kurzfassung

  • Eigenkündigung, Probezeit oder Aufhebungsvereinbarung: Es gibt mehrere Wege, ein Arbeitsverhältnis zu beenden.
  • Halten Sie die Kündigungsfrist ein – oder vereinbaren Sie schriftlich etwas anderes.
  • Prüfen Sie Ferien, Arbeitszeugnis und Ansprüche bei Arbeitslosigkeit vor dem Austritt.

👉 Mit diesen Schritten gestalten Sie Ihren Austritt professionell und bereiten den nächsten Karriereschritt gut vor.

Hinweis: Die Informationen in diesem Beitrag dienen der Orientierung und können sich ändern. Für aktuelle, auf Ihre Situation zugeschnittene Bestimmungen konsultieren Sie die offiziellen Quellen: Obligationenrecht (Fedlex), SECO – Arbeitslosenversicherung, ch.ch. Für eine individuelle Einschätzung wenden Sie sich an eine Fachperson im Arbeitsrecht.

Fragen und Antworten

Nach der Probezeit: 1 Monat (1. Jahr), 2 Monate (2.–9. Jahr), 3 Monate (ab 10. Jahr) – je auf Monatsende. OR, Art. 335c


Nur aus wichtigem Grund (fristlos). Ansonsten Frist einhalten oder schriftlich anpassen. OR, Art. 337


Keine gesetzliche Schriftform, aber ein unterschriebener Brief wird als Beweis empfohlen. OR, Art. 335


Grundsätzlich nicht – ausser einvernehmlich oder aus wichtigem Grund fristlos. OR, Art. 334


Schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Datum und Bedingungen (Ferien, 13. Monatslohn etc.). ch.ch


7 Kalendertage (sofern abweichend vereinbart, gilt die schriftliche Regelung). Probezeit: 1 Monat standard, bis zu 3 Monate möglich. OR, Art. 335b


Ja. Ferien sind während der Frist zu beziehen oder auszuzahlen. SECO – Ferien


Ja – Schluss- oder Zwischenzeugnis, mit Funktion, Dauer, Leistung und Verhalten. OR, Art. 330a


Sie wird in der Regel als selbstverschuldet gewertet; mögliche Einstelltage. SECO – Arbeitslosenversicherung


Ja, wenn beide einverstanden sind. Unbedingt schriftlich festhalten.


Erhalten Sie unseren nächsten Leitfaden per E-Mail

Verpassen Sie keinen neuen Beitrag rund um Leben und Arbeiten in der Schweiz – direkt in Ihr Postfach!

Abonnieren

Haben Sie Fragen?

In unseren FAQ finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen unserer Kunden. Ihre Frage wird dort wahrscheinlich beantwortet!

Zu den FAQs

Keine passende Antwort gefunden? Unser Team hilft Ihnen gerne per E‑Mail oder Telefon (Montag bis Freitag) sowie auf Facebook, Instagram und Twitter.

Zurück zu den Guides