Lesezeit: 9 Minuten | Aktualisiert: März 2026
Von Brice DELHOME, Experte für Finanzstrategie
Neben den täglichen Grenzgängern stellen Schweizer Unternehmen massiv Fachkräfte aus dem Ausland ein, die sich physisch in der Schweiz niederlassen.
Wenn Sie einen Entwickler, Ingenieur oder eine Führungskraft in Europa rekrutieren und ihm einen Vertrag nach Schweizer Recht sowie seinen Wohnsitz in der Schweiz gewähren (Erhalten eines regulären Ausweises B), wird er genau wie ein Schweizer Bürger behandelt. Er ist dem BVG uneingeschränkt unterstellt.
Eine der seltenen gesetzlichen Ausnahmen von der BVG-Pflicht betrifft "entsandte" Arbeitnehmer. Dies sind Mitarbeiter, die von einem ausländischen Unternehmen entsandt werden, um vorübergehend in einer in der Schweiz ansässigen Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft zu arbeiten (konzerninterne Arbeitsverträge oder spezifische Einsätze).
Dank dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) kann ein von einem EU/EFTA-Unternehmen in die Schweiz entsandter Arbeitnehmer für eine maximale Dauer von 24 Monaten (in einigen Fällen verlängerbar bis zu 6 Jahren) ausschliesslich im Vorsorgesystem seines Heimatlandes versichert bleiben. In diesem Fall ist er von der BVG-Unterstellung befreit.
Die HR-Verpflichtung: Um diese Befreiung im Falle einer Kontrolle nachzuweisen, muss Ihr Unternehmen zwingend das Formular A1 einholen, das von der Sozialversicherungskasse des Heimatlandes ausgestellt wird und belegt, dass der entsandte Arbeitnehmer dort angeschlossen bleibt.
Sobald die Pflichten zur BVG-Unterstellung geklärt sind, stellt die physische Auszahlung des Nettolohns eine letzte technische und finanzielle Herausforderung für Schweizer Unternehmen dar, die viele Grenzgänger beschäftigen.
Um einen Grenzgänger zu binden, der in Euro lebt und ausgibt (Immobilienkredit im Heimatland, tägliche Rechnungen), bieten immer mehr Schweizer KMU und Treuhänder an, den Lohn direkt in Euro auszuzahlen, um ihm eine Einkommensstabilität gegenüber dem Devisenmarkt zu garantieren.
Wenn jedoch die Buchhaltung und die Lohnabrechnung des Unternehmens (einschliesslich AHV- und BVG-Beiträge) in CHF erstellt werden, verursacht die Überweisung des Grenzgängerlohns auf sein EUR-Konto (FR, IT, DE) über das traditionelle SWIFT-Bankensystem massive Kosten für beide Parteien:
Um dieses Problem zu umgehen, unterstützt ibani zahlreiche Schweizer Treuhänder und KMU, indem wir eine optimierte Überweisungsinfrastruktur für Löhne anbieten:
Schneller Compliance-Prozess für KMU und Selbstständige.
