
Lesezeit: 8 Minuten | Aktualisiert: Juni 2026
Von Brice DELHOME
Deutschland zahlt seit Januar 2026 ein einheitliches Kindergeld von 259 € pro Kind und Monat über die Familienkasse. Die Schweiz zahlt mindestens 225 CHF (Kinderzulage) bzw. 278 CHF (Ausbildungszulage), in Basel-Stadt sogar 275 bzw. 325 CHF. Die Prioritätsregel bestimmt, wer zuerst zahlt: Arbeitet nur der Grenzgänger in der Schweiz, zahlt die Schweiz die volle Zulage und die deutsche Familienkasse ergänzt mit dem Differenzkindergeld, falls das Kindergeld höher ist. Arbeitet der andere Elternteil in Deutschland, zahlt Deutschland das volle Kindergeld und die Schweiz die Differenz. Die Schweizer Zulage wird in Franken mit dem Lohn ausgezahlt – eine optimierte Umrechnung in Euro schützt vor versteckten Bankgebühren.
Für Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland (Lörrach, Weil am Rhein, Konstanz, Waldshut-Tiengen) und Arbeitsort in der Schweiz (Basel, Zürich, Schaffhausen, Aargau) gehören die Familienleistungen zu den größten administrativen Stolperfallen. Zwischen der deutschen Familienkasse und der Schweizer kantonalen Ausgleichskasse können sich die Dossiers schnell festfahren.
Dabei lohnt sich die Mühe: Die Schweizer Zulagen sind häufig großzügiger als das deutsche Kindergeld. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen genau, wie Sie Ihre Rechte zwischen der Schweiz und Deutschland im Jahr 2026 koordinieren, das Differenzkindergeld beantragen und die Rückführung dieser Beträge optimieren.
Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie die EU-Koordinierungsverordnung (EG) Nr. 883/2004 regeln streng, welches Land Familienleistungen zahlt, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Maßgeblich ist die Bestimmung des vorrangigen Landes – und zwar zuerst nach Erwerbstätigkeit, dann nach Wohnsitz der Kinder.
Sie erhalten die gesamte Schweizer Zulage monatlich, direkt mit Ihrem Lohn von Ihrem Schweizer Arbeitgeber ausgezahlt. Dies ist der Fall, wenn:
In diesem Fall prüft die deutsche Familienkasse anschließend, ob das deutsche Kindergeld (259 €) höher ist als die Schweizer Zulage. Wenn ja, zahlt sie die Differenz als Differenzkindergeld.
Arbeitet der andere Elternteil in Deutschland (sozialversicherungspflichtig oder selbständig) und wohnen die Kinder dort, hat Deutschland Vorrang. Die Familienkasse zahlt das volle Kindergeld monatlich. Die Schweizer Ausgleichskasse greift dann subsidiär ein und zahlt eine Ergänzung (Differenzzulage), wenn die kantonale Zulage höher ist als das Kindergeld. Dies ist der Fall, wenn:
Auf deutscher Seite ist die Lage einfach: Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 € pro Kind und Monat – unabhängig von der Anzahl der Kinder. Es wird bis zum 18. Geburtstag gezahlt, bei Ausbildung oder Studium bis längstens 25 Jahre.
Auf Schweizer Seite legt der Bund ein gesetzliches Minimum fest, das zum 1. Januar 2026 erhöht wurde: 225 CHF für die Kinderzulage (zuvor 215 CHF) und 278 CHF für die Ausbildungszulage (zuvor 268 CHF). Jeder Kanton darf diese Beträge erhöhen. Hier die Ansätze für die wichtigsten Arbeitskantone deutscher Grenzgänger:
| Kanton (Arbeitsort) | Kinderzulage (0 bis 16 Jahre) | Ausbildungszulage (16 bis 25 Jahre) |
|---|---|---|
| Basel-Stadt (BS) | 275 CHF | 325 CHF |
| Zürich (ZH) | 225 CHF | 278 CHF |
| Aargau (AG) | 225 CHF | 278 CHF |
| Basel-Landschaft (BL) | mind. 225 CHF | mind. 278 CHF |
| Schaffhausen (SH) | mind. 225 CHF | mind. 278 CHF |
| Thurgau (TG) | mind. 225 CHF | mind. 278 CHF |
Hinweis: Zum Vergleich entsprechen 225 CHF je nach Wechselkurs rund 240 € und liegen damit knapp unter dem Kindergeld von 259 €; 275 CHF (Basel-Stadt) entsprechen rund 293 € und liegen darüber. Wer in der Schweiz angestellt ist und mindestens rund 600 CHF pro Monat verdient, hat Anspruch auf die Familienzulagen.
Anders als im französischen System (mit dem Formular E411 und einer jährlichen Differenzzahlung der Schweizer Kasse) läuft die Ergänzung bei deutschen Grenzgängern in der Regel über die deutsche Familienkasse, die das Differenzkindergeld auszahlt. Entscheidend: Der Differenzbetrag wird laut Bundesfinanzhof kindbezogen berechnet, also für jedes Kind einzeln.
Tipp: Da die Schweizer Zulage in Franken auf Ihr Konto fließt, lohnt sich ein Blick in unseren Leitfaden zu Bank & Wechselkurs für Grenzgänger, um die Umrechnung zu optimieren.
Ihre Schweizer Kinderzulage – und eine eventuelle Schweizer Differenzzahlung – werden in Schweizer Franken (CHF) ausgezahlt, meist zusammen mit Ihrem Lohn. Da Sie in Deutschland leben und in Euro wirtschaften, müssen Sie diese Beträge umrechnen. Genau hier entstehen versteckte Kosten.
Wenn Sie Ihren Lohn samt Zulagen über eine klassische Bank direkt in Euro auf Ihr deutsches Konto überweisen lassen, wendet diese ihre versteckte Wechselkursmarge (Spread) an. Bei einer Familie mit zwei Kindern summieren sich die Zulagen schnell auf über 5.000 CHF pro Jahr; eine Bankmarge von 2 % bedeutet hier rund 100 € unsichtbare Gebühren – Jahr für Jahr. Machen Sie es sich zur Gewohnheit, vor jeder Rückführung diese Frankenbeträge zum realen Marktkurs in Euro umzurechnen, um den Verlust zu beziffern.
Um die Kaufkraft Ihrer Familie zu schützen, sollten Sie den Devisentransfer von Ihrer Privatkundenbank trennen. Das ist die Mission von ibani.com.
Als Grenzgänger erhalten Sie von uns kostenlos eine persönliche Schweizer IBAN. Ihr Lohn samt Kinderzulage geht auf dieses Konto ein, und wir rechnen den Betrag zum echten Marktkurs mit einer transparenten und sehr geringen Marge von 0,40 % (degressiv) in Euro um – sofort auf Ihr deutsches Konto.
Unser Team in Genf unterstützt täglich Tausende von Grenzgängern bei der Optimierung der Rückführung ihres Gehalts und ihrer Zulagen.
Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.
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