
Rechnung stellen als Selbständiger (Einzelfirma) unter 100'000 CHF: AHV-Regeln und MWST-Befreiung
Lesezeit: 9 Minuten | Aktualisiert:
Von Brice DELHOME
- Rechnungen in eigenem Namen stellen geht auch ohne Gesellschaft: Für den Start genügt eine Einzelfirma. Unter 100'000 CHF Umsatz braucht es weder Startkapital noch eine Eintragung ins Handelsregister.
- MWST: Solange der weltweite Umsatz aus steuerbaren Leistungen weniger als 100'000 CHF beträgt, besteht keine MWST-Pflicht (Art. 10 MWSTG). Die Rechnungen werden ohne MWST ausgestellt, und die Vorsteuer auf Einkäufen kann nicht zurückgefordert werden.
- Die AHV entscheidet über den Selbständigenstatus: Er ist keine freie Wahl, sondern eine Anerkennung durch die Ausgleichskasse, die mehrere Auftraggeber (in der Regel mindestens 3), wirtschaftliche Unabhängigkeit und eine eigene Infrastruktur prüft.
- Ohne AHV-Anerkennung trägt der Kunde das Risiko: Die Geschäftsbeziehung kann als Arbeitsvertrag umqualifiziert werden, und der Kunde muss dann die Sozialabgaben rückwirkend bezahlen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.
- Für die ersten Aufträge: Ein Payrolling-Unternehmen (Provision oft zwischen 5 % und 8 %) oder, wo die kantonale Ausgleichskasse dies akzeptiert, eine vorläufige Mitgliedschaft mit einem Einbehalt von ca. 10 % auf den Rechnungen bis zum Entscheid der Kasse ermöglichen einen Start, ohne die Kunden einem Risiko auszusetzen.
1. Wann muss sich eine selbständige Person der MWST unterstellen (Schwelle von 100'000 CHF)?
In der Schweiz ist die administrative Einfachheit für kleine selbständige Tätigkeiten bemerkenswert. Es ist nicht notwendig, eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine GmbH (mit der damit verbundenen Kapitaleinlage) zu gründen, um Rechnungen stellen zu können. Sie können unter dem Status der Einzelfirma arbeiten, einfach indem Sie Ihren Nachnamen verwenden.
Der finanzielle Hauptvorteil eines "kleinen" Starts betrifft die Mehrwertsteuer (MWST).
Das Prinzip von Artikel 10 MWSTG
Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) legt einen klaren Schwellenwert fest: Solange Ihr weltweiter Jahresumsatz (aus steuerbaren Leistungen) weniger als 100'000 CHF beträgt, sind Sie von der obligatorischen MWST-Pflicht befreit.
Konkret bedeutet das:
- Sie stellen Ihren Kunden keine MWST in Rechnung (Ihre Preise sind netto).
- Sie sind von den aufwendigen vierteljährlichen Abrechnungen an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) befreit.
- Folge: Sie können die Vorsteuer auf Ihre eigenen beruflichen Einkäufe (IT-Ausstattung, Reisekosten) nicht zurückfordern.
2. Wie lassen Sie Ihre Selbständigkeit von der AHV anerkennen?
Hier zerplatzen die Illusionen vieler Freelancer oder Grenzgänger. Ein hartnäckiger Irrglaube besagt, dass es ausreicht, ein geringes Einkommen am Ende des Jahres in der Steuererklärung anzugeben. Das ist falsch und sehr gefährlich für Ihre Kunden.
In der Schweiz ernennt man sich nicht selbst zum Selbständigen!
Der Status der Selbständigkeit ist keine freie Wahl. Er muss Ihnen von Ihrer kantonalen oder beruflichen AHV-Ausgleichskasse (Alters- und Hinterlassenenversicherung) gewährt werden.
Um Sie als Selbständigen anzuerkennen, verlangt die AHV konkrete Beweise, dass Sie kein "Scheinarbeitnehmer" sind. Hier sind die 3 wichtigsten Kriterien, die von der AHV überprüft werden:
| AHV-Kriterien | Was Sie beweisen müssen |
|---|---|
| Mehrere Auftraggeber | Sie müssen nachweisen, dass Sie für mehrere Auftraggeber arbeiten (in der Regel mindestens 3). Wenn 100 % Ihres Umsatzes von einem einzigen Unternehmen abhängt, verweigert die AHV den Status. |
| Wirtschaftliche Unabhängigkeit | Sie handeln im eigenen Namen und tragen das wirtschaftliche Risiko (Inkassokosten, Investitionen). Sie bestimmen Ihre Arbeitszeiten und Ihren Arbeitsort selbst. |
| Eigene Infrastruktur | Sie verfügen über eigene Räumlichkeiten, eigenes Arbeitsmaterial, einen eigenen Domainnamen und kümmern sich um Ihre eigene Werbung. |
Das Risiko der "Scheinselbständigkeit" für Ihre Kunden
Wenn Sie einem Schweizer Unternehmen Rechnungen stellen, ohne von der AHV formell als selbständig anerkannt zu sein, geht dieses Unternehmen ein enormes Risiko ein. Im Falle einer Kontrolle stuft die AHV Ihre Geschäftsbeziehung als Arbeitsvertrag um. Ihr Kunde muss dann rückwirkend die Sozialabgaben (Arbeitgeber- UND Arbeitnehmeranteil) auf die Beträge zahlen, die er Ihnen überwiesen hat.
Aus diesem Grund werden in der Schweiz die meisten seriösen Unternehmen Ihre AHV-Bestätigung verlangen, bevor sie Ihre erste Rechnung bezahlen.
3. Das Gründungsparadoxon: Wie fakturiere ich meine ersten Kunden?
Der vorherige Punkt wirft ein rechtliches Dilemma auf, das Unternehmern wohlbekannt ist. Damit ein künftiger Selbständiger – sei es ein Einheimischer oder ein Grenzgänger (z. B. aus Baden-Württemberg, Konstanz oder Lörrach) – seine AHV-Bescheinigung erhält, muss er beweisen, dass er bereits Kunden hat (mit Rechnungen belegt). Aber Unternehmen weigern sich, mit ihm zusammenzuarbeiten, solange er diese berühmte Bescheinigung nicht hat.
Wie kommen Sie aus diesem Henne-Ei-Paradoxon heraus, um Ihre ersten 3 Mandate auf legale Weise zu erhalten? Es bieten sich Ihnen zwei Expertenstrategien:
Lösung A: Payrolling / Umbrella Company (Der sichere Weg)
Dies ist die am meisten empfohlene Methode für den Start. Sie unterzeichnen einen Vertrag mit einem Schweizer Payrolling-Unternehmen. Vor dem Gesetz sind Sie Arbeitnehmer dieses Unternehmens.
- Das Payrolling-Unternehmen stellt die Rechnungen mit seinem eigenen AHV-Status und seiner MWST-Nummer aus.
- Ihre Kunden haben kein Risiko einer Umqualifizierung, was die Unterzeichnung der ersten Verträge enorm erleichtert.
- Das Unternehmen zieht die Sozialabgaben ab, behält eine Provision (oft zwischen 5 % und 8 %) und zahlt Ihnen einen Nettolohn aus.
Sobald Sie Ihr Portfolio gefestigt haben (3 oder 4 regelmässige Kunden), können Sie diese Beweise der AHV vorlegen, das Payrolling-Unternehmen verlassen und Ihren eigenen Status als Selbständiger beantragen.
Lösung B: Vorläufige Mitgliedschaft und Quellensteuer
Wenn Sie vom ersten Tag an direkt im eigenen Namen fakturieren möchten, müssen Sie Ihren ersten Kunden gegenüber absolut transparent vorgehen:
- Beantragen Sie eine vorläufige Mitgliedschaft bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse, indem Sie einen Geschäftsplan, unterzeichnete Angebote oder Vertragsentwürfe vorlegen. Einige Kassen (je nach Kanton) können eine befristete grundsätzliche Zustimmung erteilen.
- Informieren Sie Ihre ersten Kunden, dass Ihr Status "in Prüfung" ist. Um sie vollständig zu beruhigen, kann der Kunde den Betrag der Sozialversicherungsbeiträge (ca. 10 %) von Ihren Rechnungen einbehalten. Wenn die AHV Ihnen einige Monate später den Status als Selbständiger zuerkennt, zahlt der Kunde Ihnen diesen Einbehalt aus. Lehnt die AHV ab, hat der Kunde die Mittel, um die Sozialabgaben zu bezahlen, und ist abgesichert.
4. Wie holen Sie Ihr Freelance-Einkommen nach Hause?
Sobald der Status erlangt ist, werden Sie, wenn Sie als Grenzgänger in der Schweiz als Selbständiger tätig sind oder internationale Kunden von der Schweiz aus fakturieren, Schweizer Franken (CHF) erhalten, die Sie für Ihren persönlichen Gebrauch oder Ihre Steuern in Euro (EUR) umtauschen müssen.
Als Selbständiger zählt jeder Franken. Der häufigste Fehler ist es, CHF-Rechnungen auf dem Konto einer traditionellen Bank einzulösen und diese ihren "Standard"-Wechselkurs auf Ihr Euro-Konto anwenden zu lassen.
Opfern Sie Ihre Nettomarge nicht dem Bankwechselkurs
Klassische Banken wenden undurchsichtige Wechselkursmargen (oft zwischen 1,5 % und 2 %) und SWIFT-Überweisungsgebühren an. Bei einem Jahresumsatz von 80'000 CHF könnten Sie allein durch die Wechselkursmarge 1'200 bis 1'600 CHF verlieren.
Als Schweizer Finanzintermediär, der für Fachleute und Grenzgänger konzipiert wurde, ermöglicht ibani Ihnen:
- Fakturierung mit einer CH-IBAN: Geben Sie Ihren Kunden eine echte Schweizer IBAN auf Ihren Namen.
- Umrechnung zum Interbankenkurs plus bekannter Marge: Sobald Ihr Kunde die Rechnung bezahlt, rechnet ibani die Gelder zum echten Marktkurs um, zuzüglich einer degressiven Marge von 0,40 % bis 0,15 % je nach Betrag.
- Rücktransfer ohne Überweisungsgebühren: Die Gelder werden über das lokale SEPA-Netzwerk auf Ihr Euro-Konto (privat oder geschäftlich) überwiesen, ohne SWIFT-Gebühren; es gilt nur die oben genannte Wechselkursmarge.
Häufig Gestellte Fragen (Freelance in der Schweiz)
Offizielle Quellen
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG), Art. 10 — Fedlex, abgerufen am 29.09.2026
- Obligationenrecht (OR), Art. 931 (Eintragung des Einzelunternehmens ins Handelsregister) — Fedlex, abgerufen am 29.09.2026
- Merkblatt 2.02: Beiträge der Selbstständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO (Stand am 1. Januar 2026) — Informationsstelle AHV/IV, abgerufen am 29.09.2026