Lesezeit: 7 Minuten | Veröffentlicht am: 31. März 2026
Von Brice DELHOME
Die Ausschüttung von Dividenden durch ein Schweizer Unternehmen an ausländische Aktionäre bringt zwei grosse Rentabilitätsherausforderungen mit sich. Erstens, die steuerliche Herausforderung: Die Anwendung der eidgenössischen Verrechnungssteuer von 35%, die eine Beherrschung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erfordert, um eine Entlastung oder Rückerstattung von der ESTV zu erhalten. Zweitens, die finanzielle Herausforderung: Kapitalverlust durch Bank-Wechselkursmargen bei der Umrechnung von CHF in Fremdwährungen (EUR, USD). Ein institutionelles Wechselkursmanagement, das klassische SWIFT-Überweisungen zugunsten von Batch-Prozessen (XML) zu transparenten Interbankenkursen vermeidet, ist unerlässlich, um die tatsächliche Rendite des Aktionärs zu schützen.
Wenn eine in der Schweiz ansässige Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beschliesst, eine Dividende auszuschütten, steht sie vor einer strengen gesetzlichen Verpflichtung: dem Abzug der Verrechnungssteuer. Diese Steuer, die als Sicherheit gegen Steuerhinterziehung konzipiert ist, beläuft sich auf 35 % des Bruttobetrags der geldwerten Leistung.
Die ausschüttende Gesellschaft darf nur 65 % der Dividende an den Aktionär auszahlen und muss die restlichen 35 % innerhalb von 30 Tagen an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) abführen.
Es gibt in der Schweiz einen fundamentalen Steuermechanismus. Beschliesst die Gesellschaft, Dividenden aus ihren Kapitaleinlagereserven auszuschütten (d.h. Mittel, die zuvor von den Aktionären eingebracht und von der ESTV formell anerkannt wurden), sind diese Dividenden vollständig von der Verrechnungssteuer befreit. Die Ausschüttung erfolgt dann zu einem Satz von 0 % anstelle von 35 %, was eine grosse Chance darstellt, die Liquidität der Aktionäre an der Quelle zu schonen.
Für einen im Ausland ansässigen Aktionär (natürliche Person) hängt die Rückforderung dieser Quellensteuer vom Bestehen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und seinem Wohnsitzland (z. B. Frankreich, Deutschland oder Italien) ab.
Die verbleibende Steuerbelastung wird in der Regel auf 15 % gesenkt. Der Aktionär erhält 65 % netto und kann die Rückerstattung von 20 % (35 % - 15 %) bei der Schweizer ESTV mit speziellen Formularen beantragen. Die restlichen 15 % sind oft auf seine Steuern in seinem Wohnsitzland anrechenbar.
Bei konzerninternen Dividenden (an eine ausländische Muttergesellschaft gezahlt) führt die Zahlung von 35 %, nur um diese dann wieder zurückfordern zu müssen, zu einem kritischen Liquiditätsproblem (Cash-Flow-Falle). Um dies zu umgehen, kann das Schweizer Unternehmen das Meldeverfahren nutzen.
Gemäss Abkommen (insbesondere dem Abkommen zwischen der Schweiz und der EU) kann die ausländische Muttergesellschaft das Formular 823B ausfüllen, wenn sie eine qualifizierte Beteiligung (oft mehr als 25 % des Kapitals) seit mehr als einem Jahr hält. Sobald die Bewilligung erteilt ist (gültig für 3 Jahre), ist das Schweizer Unternehmen berechtigt, seinen Verpflichtungen durch blosse Meldung der Ausschüttung nachzukommen, und kann die Dividende ohne den Abzug von 35 % auszahlen.
Während die Steueroptimierung in der Regel von CFOs und Treuhändern gut gemanagt wird, leidet die grenzüberschreitende Ausschüttung unter einem zweiten Übel, das zu oft unterschätzt wird: das Bank-Wechselkursrisiko.
Wenn ein Schweizer Unternehmen über das traditionelle Bankennetzwerk eine Dividende von CHF 1.000.000 an Aktionäre in der Eurozone auszahlt, erleidet die Transaktion eine doppelte Auswirkung:
| Verlustquelle | Konkrete Auswirkungen für den Aktionär |
|---|---|
| Die Wechselkursmarge (Spread) | Traditionelle Banken wenden nicht den echten Interbankenkurs an. Sie binden eine undurchsichtige Marge ein, die oft zwischen 1,5 % und 2,5 % liegt. Bei 1 Million CHF bedeutet dies einen Totalverlust von 15.000 bis 25.000 CHF für die Aktionäre. |
| SWIFT-Gebühren (Korrespondenzbanken) | Eine internationale SWIFT-Überweisung (OUR, SHA, BEN) läuft über Korrespondenzbanken, die unvorhersehbare Pauschalgebühren erheben, was die letztlich erhaltene Liquidität schmälert. |
Um den vom Unternehmen geschaffenen Wert zu erhalten und eine vollständige Ausschüttung der erwarteten Rendite zu gewährleisten, muss die Finanzabteilung ihre Ausschüttungspolitik von der Bank-Wechselkurspolitik entkoppeln.
Indem Sie die ibani-Infrastruktur in Ihre Auszahlungsprozesse (Pay-out) integrieren, garantieren Sie einen vollständigen Schutz des Kapitals Ihrer Aktionäre, mit einer auf Unternehmen zugeschnittenen Abwicklung:
