Ein Dossier für ein Studentenvisum, Pass und Bankbestätigung in Franken, vor einer Schweizer Vertretung, mit dem studentischen ibani-Maskottchen

Finanzielle Mittel für ein Studentenvisum in der Schweiz nachweisen: wie viel, mit welchen Belegen, in welcher Reihenfolge

Lesezeit: 18 Minuten | Aktualisiert:

Von Brice DELHOME

📌 Kurz gefasst: Der Kanton legt den Betrag fest, die Vertretung prüft die Unterlagen
  • Kein Bundesbetrag: Das Gesetz verlangt, dass «die notwendigen finanziellen Mittel» vorhanden sind, und jeder Kanton legt seine Schwelle fest. Stand 29. Oktober 2026: 20'000 Franken pro Jahr in Genf und Neuenburg, 21'000 in Zürich, 2'000 Franken pro Monat in Basel-Stadt und St. Gallen, rund 2'000 Franken pro Monat zuzüglich Unterkunft in der Waadt; in Freiburg lautet die Verpflichtung des Garanten auf 21'900 Franken pro Jahr.
  • Drei Wege des Nachweises: eine Bankbestätigung, die Verpflichtungserklärung eines Garanten oder eine verbindliche Stipendienzusage. Zürich und St. Gallen verlangen für Ihre eigenen Mittel eine Bank in der Schweiz, Genf und Basel-Stadt nennen sie als Beispiel; die Waadt akzeptiert ein Konto im Ausland, Neuenburg ein Konto in der Schweiz oder in Europa.
  • Ein Elternteil im Ausland ist selten ein gültiger Garant: Die meisten Kantone verlangen einen Garanten mit Wohnsitz in der Schweiz. Unter den konsultierten Kantonen bilden nur Genf (Vater, Mutter, Bruder oder Schwester) und die Waadt (mit Bestätigung der Botschaft) eine Ausnahme.
  • Die Reihenfolge zählt: Zulassung, Bezahlung des Schulgelds, Nachweis der Mittel, persönliche Einreichung bei der Schweizer Vertretung, Entscheid des Kantons, dann Visum. Rechnen Sie mit 2 bis 4 Monaten.
  • Der Nachweis ist bei jeder Erneuerung der Bewilligung, also jedes Jahr, neu zu erbringen, und ein Studentenjob kann ihn im Zeitpunkt des Gesuchs nicht ersetzen.

Eine Studentin aus Bangalore, zum Master an der EPFL zugelassen, ein Student aus São Paulo, an der Universität Genf eingeschrieben, eine Masterstudentin aus Shanghai, die in Zürich erwartet wird: Bevor sie ihr Visum erhalten, müssen alle drei belegen, dass sie in der Schweiz ohne öffentliche Unterstützung leben können. Das Bundesgesetz stellt diese Voraussetzung auf, ohne einen Betrag festzulegen. Jeder Kanton legt seinen eigenen fest, akzeptiert oder verweigert ein Konto im Ausland, lässt einen Garanten mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz zu oder nicht. Dieser Leitfaden richtet sich an Staatsangehörige eines Staates ausserhalb der Europäischen Union und der EFTA. Er fasst die Anforderungen zusammen, die die Migrationsämter der wichtigsten Hochschulkantone veröffentlichen, eingesehen am 29. Oktober 2026, sowie die Reihenfolge, in der Sie das Dossier zusammenstellen.

1. Was verlangt das Bundesrecht, und warum gibt es keinen einheitlichen Betrag?

Das Bundesgesetz verlangt ausreichende finanzielle Mittel, ohne sie zu beziffern: Der Kanton, in dem Sie wohnen werden, in der Regel jener Ihrer Hochschule, legt den Betrag fest und würdigt den Nachweis. Artikel 27 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG, SR 142.20) lässt Ausländerinnen und Ausländer für eine Aus- oder Weiterbildung zu, wenn vier Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Die Schulleitung bestätigt, dass die Ausbildung aufgenommen werden kann, eine bedarfsgerechte Unterkunft steht zur Verfügung, die notwendigen finanziellen Mittel sind vorhanden, und die Person erfüllt die persönlichen und bildungsmässigen Voraussetzungen.

Drei Formen des Nachweises, beispielhaft genannt

Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE, SR 142.201) zählt mit dem Wort «namentlich» drei Möglichkeiten auf, diese Mittel zu belegen:

  • eine Verpflichtungserklärung, zusammen mit einem Einkommens- und Vermögensnachweis, einer zahlungsfähigen Person mit Wohnsitz in der Schweiz, die als Ausländerin oder Ausländer eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzen muss;
  • die Bestätigung einer in der Schweiz zugelassenen Bank über ausreichende Vermögenswerte;
  • die verbindliche Zusicherung von ausreichenden Stipendien oder Ausbildungsdarlehen.

Die Weisungen des Staatssekretariats für Migration (SEM, Weisungen AIG, Stand am 15. Juni 2026, Ziff. 5.1.1.4) präzisieren, dass als in der Schweiz zugelassene Banken die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) bewilligten Banken gelten, dass ein Stipendium oder Darlehen in einer wechselkursstabilen Währung lauten muss, etwa Franken, Euro, Dollar oder Yen, und dass im Einzelfall andere Garantien zugelassen werden können. Sie verlangen eine Bestätigung, dass die Person «für die Zeit der Aus- oder Weiterbildung zureichende finanzielle Mittel besitzt» (Ziff. 5.1.1.3). Keiner dieser Texte nennt einen Betrag.

Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat noch keinen Anspruch auf die Bewilligung

Artikel 27 AIG verleiht keinen Anspruch auf die Bewilligung: Gemäss den Weisungen des SEM (Ziff. 5.1.1.7) kann ein Gesuch im Rahmen einer restriktiven Zulassungspolitik abgelehnt werden, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Da der Kanton einen Ermessensspielraum behält, zählt ein vollständiges und gut lesbares Finanzdossier. Aus- und Weiterbildungen werden zudem in der Regel für längstens acht Jahre bewilligt (Art. 23 Abs. 3 VZAE).

💡 Nicht mit dem Touristenvisum verwechseln: Die FAQ des SEM nennt rund 100 Franken pro Tag, oder 30 Franken mit einem gültigen Studentenausweis, als Mittel für den Lebensunterhalt. Dieser Betrag gilt für einen kurzen Schengen-Aufenthalt (Visum C), nicht für einen Studienaufenthalt, für den ein nationales Visum D und eine kantonale Bewilligung nötig sind.

2. Wie viel müssen Sie je nach Studienkanton nachweisen?

In den Kantonen, die für Ihre eigenen Mittel einen Betrag veröffentlichen, rechnen Sie mit 20'000 bis 24'000 Franken pro Jahr, in der Waadt mit mehr, da dort die Wohnkosten zu den 2'000 Franken pro Monat hinzukommen. Sieben Kantone haben einen offiziellen Betrag: Genf, Waadt, Neuenburg, Freiburg, Zürich, Basel-Stadt und St. Gallen. Die folgende Tabelle gibt die Zahlen der kantonalen Migrationsämter wieder. Veröffentlicht ein Kanton keine Zahl, nennen wir jene der Hochschulen des Kantons und kennzeichnen sie als solche.

Kanton (Amt)Veröffentlichter BetragErläuterungen
Genf (OCPM)20'000 Franken pro Studienjahr oder 2'500 Franken pro MonatDer Monatsbetrag gilt für ein regelmässiges Einkommen oder eine Kostenübernahme durch einen Garanten.
Waadt (SPOP)Rund 2'000 Franken pro Monat, zuzüglich WohnkostenCheckliste des SPOP, Fassung vom 1. Januar 2019, nach wie vor die veröffentlichte. Das Formular für die Kostenübernahme durch einen Garanten setzt 2'100 Franken pro Monat für eine Person an. Die EPFL gibt an, dass die Vertretungen diesen Betrag in der Regel für ein ganzes akademisches Jahr verlangen.
Neuenburg (SMIG)20'000 Franken auf einem Konto oder 10'000 Franken für ein SemesterEin Stipendium muss mindestens 1'500 Franken pro Monat erreichen.
Freiburg (SPoMi)21'900 Franken pro Jahr, also 1'825 Franken pro MonatBetrag der Verpflichtungserklärung des Garanten. Die Universität Freiburg wendet denselben Betrag auf das Bankkonto der Studierenden an.
Wallis (SPM)Kein Betrag veröffentlichtDer Kanton verlangt eine Bestätigung ausreichender Mittel für den Lebensunterhalt während des Studiums und den Nachweis der Bezahlung des Schulgelds.
Tessin (Ufficio della migrazione)Kein Betrag veröffentlichtErkundigen Sie sich beim kantonalen Amt und bei Ihrer Hochschule. Gemäss der Università della Svizzera italiana müssen die beim Migrationsamt eingereichten Dokumente auf Italienisch verfasst oder ins Italienische übersetzt sein.
Zürich (Migrationsamt)21'000 Franken für zwölf MonateWeisung des Migrationsamts vom 19. November 2021: Der Nachweis ist mit dem erstmaligen Gesuch und mit jedem Verlängerungsgesuch zu erbringen.
Basel-Stadt (Migrationsamt)2'000 Franken pro MonatFür den Lebensunterhalt und die Rückreise. Die Universität Basel verlangt in der Regel 24'000 Franken.
St. Gallen (Migrationsamt)Mindestens 2'000 Franken pro MonatMerkblatt vom März 2023. Die Universität St. Gallen verlangt in der Regel 24'000 Franken.
Bern (Migrationsdienst)Kein Betrag vom Kanton veröffentlichtDie Universität Bern, die Berner Fachhochschule und die Hochschule der Künste Bern nennen 18'000 Franken pro Jahr, also 1'500 Franken pro Monat.
Luzern (Amt für Migration)Kein Betrag vom Kanton veröffentlichtDie Hochschule Luzern nennt 21'000 Franken pro akademisches Jahr oder 10'500 Franken pro Semester, für die Kantone Luzern und Zug.

Offizielle Seiten und Dokumente der kantonalen Ämter und der Hochschulen, die in den Quellen genannt sind, eingesehen am 29. Oktober 2026.

Zwei Vorsichtsmassnahmen sind angebracht. Erstens kann eine Hochschule eine andere Zahl nennen als ihr Kanton: Die Universität Neuenburg gibt 1'600 Franken pro Monat an, während der Kanton 20'000 Franken auf einem Konto verlangt. Massgebend ist die Zahl des Migrationsamts, denn es entscheidet. Zweitens ist eine Monatsschwelle in einen Jahresbetrag umzurechnen: 2'000 Franken pro Monat ergeben 24'000 Franken für ein Jahr von zwölf Monaten, und der Nachweis wird in der Regel für ein ganzes Jahr verlangt. Planen Sie eine Reserve über der Schwelle ein, vor allem wenn Ihre Mittel in einer anderen Währung liegen (Abschnitt 7).

Dieser Betrag deckt den Lebensunterhalt, nicht die Studienkosten: Das Schulgeld wird separat mit einer Zahlungsquittung belegt. Um abzuschätzen, was ein Jahr tatsächlich kostet, lesen Sie unseren Leitfaden zum Budget internationaler Studierender in der Schweiz.

3. Welche Belege werden akzeptiert?

Ihre eigenen, von einer Bank bestätigten Mittel, die Verpflichtung eines Garanten oder ein Stipendium: Diese drei Wege werden überall anerkannt, doch jeder Kanton stellt eigene Bedingungen an die Bank, den Kontoinhaber und den Garanten.

Ihre eigenen Mittel: die Bankbestätigung

AnforderungBetroffene Kantone und Hochschulen
Bank in der Schweiz verlangtZürich (von der FINMA bewilligte Bank), St. Gallen (in der Schweiz domizilierte Bank oder Post). Die Universität Bern, die Berner Fachhochschule und die Hochschule der Künste Bern verweisen auf die Liste der von der FINMA bewilligten Banken.
Bank in der Schweiz als Beispiel genanntGenf (Auszug einer in der Schweiz anerkannten Bank auf Ihren Namen, neben anderen zugelassenen Belegen), Basel-Stadt (Konto bei einer in der Schweiz zugelassenen Bank, auf Ihren Namen, «zum Beispiel» genannt)
In der Schweiz vertretene ausländische Bank zugelassenUniversität Freiburg und Universität St. Gallen: eine Bank des Herkunftslandes mit einer Zweigniederlassung oder Vertretung in der Schweiz. In St. Gallen entscheidet allerdings der Kanton, und er verlangt ein in der Schweiz domiziliertes Institut. Für einen Wohnsitz in Zug verlangt die Hochschule Luzern eine von der FINMA bewilligte Bank, eine Schweizer Bank oder eine ausländische Bank mit Zweigniederlassung in der Schweiz.
Konto im Ausland zugelassenWaadt (Konto in der Schweiz oder im Ausland), Neuenburg (Konto in der Schweiz oder in Europa)
Konto auf Ihren Namen verlangtDie Universitäten Basel, Freiburg und St. Gallen sowie die Hochschulen in Bern und Luzern
Konto einer Drittperson mit Unterstützungsschreiben zugelassenEPFL (Kanton Waadt): Der Kontoinhaber unterzeichnet ein Schreiben, in dem er sich verpflichtet, Sie während des Studiums zu unterstützen

Die Universität Basel schreibt ausdrücklich, dass Sperrkonten und Guthaben auf den Namen der Eltern oder von Drittpersonen nicht akzeptiert werden, und die Hochschule Luzern lehnt Kontoauszüge der Eltern oder von Angehörigen ab. Keine der konsultierten Quellen des Bundes oder der Kantone verlangt ein Sperrkonto: Entscheidend ist, dass der Betrag auf dem Konto verfügbar ist und von der Bank bestätigt wird.

Verlangt Ihr Kanton eine Bank in der Schweiz, brauchen Sie ein Konto bei einem Institut, das Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz noch im Ausland annimmt, oder bei einer in der Schweiz vertretenen Bank Ihres Landes, sofern Ihr Kanton und Ihre Hochschule dies zulassen. Unser Leitfaden zum Eröffnen eines Schweizer Studentenkontos vergleicht die Möglichkeiten und ihre Wohnsitzbedingungen.

Ein Stipendium oder ein Ausbildungsdarlehen

Die Zusage muss verbindlich sein: Ein hängiges Gesuch genügt nicht. Zürich akzeptiert Stipendien und Darlehen in Franken, Euro, Dollar oder Yen. Neuenburg verlangt ein Stipendium von mindestens 1'500 Franken pro Monat. Die EPFL präzisiert, dass Sie bei einem Stipendium von weniger als 2'000 Franken pro Monat ausreichende Mittel nachweisen müssen, um die Differenz zu decken. Die wichtigsten Stipendien für ausländische Studierende stellt unser Leitfaden zu Stipendien und Finanzhilfen vor.

Was im Zeitpunkt des Gesuchs nicht zählt

Ein künftiger Lohn in der Schweiz kann nicht als Nachweis dienen. Artikel 38 VZAE erlaubt Studierenden einer Hochschule eine Nebenerwerbstätigkeit frühestens sechs Monate nach Beginn der Ausbildung, mit höchstens 15 Stunden pro Woche ausserhalb der Ferien, mit der Bestätigung der Schule und dem Gesuch eines Arbeitgebers. Eine Ausnahme bilden angestellte Doktorierende: Die Universität Basel akzeptiert einen gültigen Arbeitsvertrag als Nachweis der Mittel.

4. Wer kann als Garant auftreten, und wozu verpflichtet er sich?

In den meisten Kantonen muss der Garant in der Schweiz leben und, wenn er Ausländer ist, eine B- oder C-Bewilligung besitzen: Eltern, die in Ihrem Herkunftsland leben, können die Verpflichtungserklärung in der Regel nicht unterzeichnen. Unter den konsultierten Kantonen sehen nur Genf und die Waadt eine Ausnahme vor.

KantonWo der Garant leben mussVerpflichtung und verlangte Unterlagen
GenfIn der Schweiz (Formular O); ausserhalb der Schweiz nur, wenn es sich um den Vater, die Mutter, einen Bruder oder eine Schwester handeltKostenübernahme von mindestens 2'500 Franken pro Monat, mit Kontoauszügen oder Lohnabrechnungen des Garanten; Bestätigung des Betreibungsamts, wenn Sie oder der Garant in Genf wohnen
WaadtIn der Schweiz, oder im Ausland, wenn die Schweizer Botschaft die Kostenübernahme bestätigtBestätigung des SPOP, die als unwiderrufliche Schuldanerkennung gilt, für fünf Jahre, in Höhe von 2'100 Franken pro Monat für eine Person; Belege über regelmässige Einkünfte und, wenn der Garant in der Schweiz lebt, Bestätigung des Betreibungsamts
NeuenburgNur in der Schweiz, mit einer B- oder C-Bewilligung, wenn er Ausländer istFormular F_2.03, bis zu 20'000 Franken pro Jahr und höchstens fünf Jahre, das als unwiderrufliche Schuldanerkennung gilt; drei Lohnabrechnungen, letzte Steuerveranlagung, Betreibungsregisterauszug, der weniger als drei Monate alt ist, Mietvertrag; gegebenenfalls Unterschrift der Ehegattin, des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners des Garanten
FreiburgIn der Schweiz, mit Schweizer Staatsangehörigkeit oder mit einer B- oder C-BewilligungVerpflichtungserklärung über 21'900 Franken pro Jahr, jedes Jahr zu bestätigen; Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Steuerveranlagung, Mietvertrag, Betreibungsbestätigung und Bestätigung des Sozialdienstes über die finanzielle Unabhängigkeit; der Garant muss auch eine allfällige Sozialhilfe zurückerstatten
ZürichIn der Schweiz, mit einer B- oder C-Bewilligung, wenn er Ausländer istDrei aktuelle Lohnabrechnungen, Auszug aus dem Betreibungsregister der letzten drei Jahre, letzte Steuererklärung mit Steuerrechnung oder Bankkontoauszug
BernIn der Schweiz, mit einer B- oder C-Bewilligung, wenn er Ausländer istOffizielles Formular Unterhaltsgarantie, unwiderrufliche Verpflichtung bis zu 30'000 Franken; Zahlungsfähigkeit von der Wohngemeinde des Garanten geprüft; neue Garantie bei jeder Verlängerung
Basel-StadtIn der SchweizVerpflichtungserklärung einer solventen Person
St. GallenIn der SchweizLetzte Steuerrechnung und Auszug aus dem Betreibungsregister des Garanten
AargauIm Kanton Aargau, mit Schweizer Staatsangehörigkeit oder mit einer B- oder C-BewilligungFormular N18240 Unterhaltsgarantie: Der Garant verpflichtet sich, vollumfänglich für die Studentin oder den Studenten aufzukommen

Formulare und Merkblätter der kantonalen Migrationsämter, eingesehen am 29. Oktober 2026.

Eine Verpflichtung, die über ein einfaches Schreiben hinausgeht

In der Waadt und in Neuenburg gilt die Erklärung als Schuldanerkennung im Sinne von Artikel 82 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG): Übernimmt das Gemeinwesen ungedeckte Kosten für Lebensunterhalt, Krankheit oder Rückreise, kann es den Garanten betreiben und, wenn dieser Rechtsvorschlag erhebt, gestützt auf dieses Dokument beim Gericht die provisorische Rechtsöffnung verlangen; das Gericht erteilt sie, sofern der Garant nicht sofort glaubhaft macht, dass er nichts schuldet. Ein Garant muss daher abwägen, was er unterschreibt, und Studierende sollten niemanden anfragen, dessen finanzielle Lage fragil ist.

Und wenn Ihre Eltern aus dem Ausland finanzieren?

Einige Schweizer Vertretungen erwähnen einen Garanten mit Wohnsitz im Ausland: Das Merkblatt der Botschaft in Marokko vom 14. Oktober 2026 akzeptiert die Kostenübernahme durch einen zahlungsfähigen Garanten im Ausland, mit seinen Kontoauszügen der letzten drei Monate und dem Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses. Doch es entscheidet der Kanton, und dasselbe Merkblatt verweist für die Einzelheiten auf das kantonale Migrationsamt. Wohnen Sie in Neuenburg, Freiburg oder Zürich, ersetzt eine solche Kostenübernahme keinen Garanten in der Schweiz. Am sichersten ist es in der Regel, die Mittel Ihrer Eltern auf ein Konto auf Ihren Namen zu überweisen, das den Regeln Ihres Kantons entspricht, und diese Überweisung belegen zu können.

5. In welcher Reihenfolge stellen Sie das Dossier zusammen, und wie viel Zeit ist einzuplanen?

Der Nachweis der Mittel wird nach der Zulassung und vor der Einreichung des Visumgesuchs bei der Schweizer Vertretung vorbereitet; danach entscheidet der Kanton, und das Visum wird erst nach seiner Zustimmung erteilt. Die folgenden Schritte richten sich nach den Weisungen des SEM und den Seiten der kantonalen Ämter.

  1. Die Zulassung erhalten. Die Schulleitung muss bestätigen, dass Sie die Ausbildung aufnehmen können (Art. 27 AIG). Für die Universität Lausanne und die EPFL verlangt der Kanton Waadt die Bestätigung der Zulassung zur Immatrikulation.
  2. Das Schulgeld bezahlen. Zum Dossier gehört der Nachweis über die Bezahlung des Schulgelds oder der Nachweis, dass Sie gemäss dem Schulgeldreglement von der vorgängigen Bezahlung befreit sind (Weisungen des SEM, Ziff. 5.1.1.3). Lesen Sie dazu unseren Leitfaden, um Studiengebühren in der Schweiz aus dem Ausland zu bezahlen.
  3. Den Nachweis der Mittel erbringen, nach den Regeln Ihres Kantons: Betrag, Bank, Kontoinhaber oder Garant. Verlangt Ihr Kanton eine Bank in der Schweiz, eröffnen Sie das Konto und speisen Sie es, bevor Sie die Bestätigung anfordern.
  4. Das Gesuch persönlich einreichen: bei der Schweizer Vertretung an Ihrem Wohnort. Visumpflichtige Staatsangehörige müssen persönlich vorsprechen, ausser bei einer Ausnahme (Ziff. 5.1.1.2). Die Vertretung lädt Sie grundsätzlich zu einem Gespräch ein (Ziff. 5.1.1.8) und prüft die Echtheit aller Bankbelege (Ziff. 5.1.1.11).
  5. Den Entscheid des Kantons abwarten. Die Vertretung leitet das Dossier an das Migrationsamt des Kantons weiter, in dem Sie wohnen werden, und dieses entscheidet. Das Verfahren ist im Ausland abzuwarten.
  6. Das nationale Visum D erhalten, das die Vertretung erst nach der Bewilligung des Kantons erteilt.
  7. Sich innerhalb von 14 Tagen anmelden: nach Ihrer Ankunft bei der vom Kanton bezeichneten Stelle (Art. 10 Abs. 1 VZAE). Sie erhalten eine B-Bewilligung, wenn die Ausbildung länger als ein Jahr dauert, sonst eine L-Bewilligung. In Basel weist die Universität darauf hin, dass der Nachweis der Mittel nach der Ankunft erneut beim Migrationsamt vorzulegen ist.

Die Schritte nach der Ankunft, die Wahl zwischen B- und L-Bewilligung und die Erneuerung beschreibt unser Leitfaden zur Aufenthaltsbewilligung für Studierende in der Schweiz.

Die veröffentlichten Fristen

QuelleAngegebene Frist
Staatssekretariat für Migration (FAQ)Mindestens ein Monat, je nach Kanton und Aufenthaltszweck unterschiedlich
Schweizer Vertretungen in China (April 2025)8 bis 12 Wochen bis zum Entscheid
Schweizer Botschaft in Marokko (Oktober 2026)10 bis 12 Wochen insgesamt, als Richtwert
Schweizer Vertretungen in den Vereinigten Staaten (April 2026)Mindestens 8 bis 10 Wochen
Generalkonsulate in Brasilien (Oktober 2025)Durchschnittlich 2 bis 4 Monate
Stadt BernEtwa zwei bis drei Monate bis zu einer Antwort
Kanton St. Gallen (März 2023)Gesuch mindestens zwei Monate vor Beginn der Ausbildung einzureichen

Für einen Studienbeginn Mitte September legt eine Frist von zwei bis vier Monaten die Einreichung des Dossiers zwischen Mai und Juli, und der Nachweis der Mittel muss zu diesem Zeitpunkt bereitliegen. Die Universität Basel verlangt zum Beispiel, dass das Gesuch um Zusicherung der Bewilligung spätestens Ende Juli für das Herbstsemester und Mitte Dezember für das Frühjahrssemester eingereicht wird.

6. Welche Form müssen die Finanzdokumente haben?

Ein Bundesformat gibt es nicht: Die genaue Form ergibt sich aus der Dokumentenliste der Schweizer Vertretung in Ihrem Land, die die Echtheit der Belege prüft. Die Listen für Studienaufenthalte der konsultierten Vertretungen enthalten wiederkehrende Anforderungen:

  • Alter der Auszüge: die letzten drei Monate für die finanzielle Unterstützung oder den Garanten in Indien, Marokko und Brasilien, die letzten sechs Monate in Burkina Faso.
  • Stempel und Unterschrift der Bank auf den Auszügen: verlangt in Indien und Marokko.
  • Herkunft der Mittel: Die Vertretung in Indien verlangt eine klare Erklärung, woher das Geld stammt (Darlehen mit Schreiben der Bank, Familienvermögen, Lohn) und in welcher Beziehung die Studentin oder der Student zur unterstützenden Person steht.
  • Übersetzung: Ein Dokument, das weder auf Deutsch noch auf Französisch, Italienisch oder Englisch verfasst ist, muss übersetzt werden; China verlangt eine notariell beglaubigte Übersetzung. St. Gallen verlangt die Übersetzung aller Unterlagen, die nicht auf Deutsch sind.
  • Apostille: in Brasilien für alle amtlichen Dokumente verlangt.

Diese Listen ändern sich, und einige sind nicht aktuell: Jene der Botschaft in Indien stammt vom September 2023. Laden Sie die Liste Ihrer Vertretung herunter, wenn Sie das Dossier vorbereiten, und verlangen Sie bei Ihrem Kanton sein Formular für den Garanten, wenn Sie diesen Weg wählen. Ein Dokument, dessen Echtheit angezweifelt wird, kann den Kanton dazu veranlassen, zusätzliche Abklärungen vor Ort zu verlangen, was das Verfahren verlängert.

7. Wie bringen Sie den Betrag in Franken zusammen, ohne dass er schrumpft?

Die Schwelle lautet auf Franken: Mittel, die in einer anderen Währung gehalten werden, können unter die Schwelle fallen, wenn sich der Wechselkurs bewegt, und ihre Umrechnung hat Kosten, die sich bei 20'000 Franken schnell summieren.

Das Wechselkursrisiko auf einem Fremdwährungskonto

Akzeptiert Ihr Kanton ein Konto ausserhalb der Schweiz (die Waadt, oder Neuenburg für ein Konto in Europa), können Ihre Mittel in einer anderen Währung bleiben. Das Amt bewertet sie jedoch in Franken. Ein Rückgang dieser Währung um 5 % gegenüber dem Franken nimmt einem Saldo, der 20'000 Franken wert war, 1'000 Franken weg. Halten Sie eine ausreichende Reserve über der Schwelle, oder rechnen Sie den Betrag in Franken um, bevor Sie die Bestätigung anfordern.

Die Kosten der Umrechnung

Wenn Sie Ihre Mittel in Franken umrechnen, setzen sich die tatsächlichen Kosten aus den ausgewiesenen Gebühren und der Differenz zwischen dem angewandten Kurs und dem Marktkurs zusammen. Bei 21'000 Franken kostet jeder Prozentpunkt Differenz 210 Franken. Vergleichen Sie daher den Betrag in Franken, der auf dem Konto ankommt, nicht nur die angekündigten Gebühren: Unser Leitfaden zum Berechnen eines Wechselkurses zeigt, wie Sie diese Differenz messen.

Die Herkunft des Geldes belegen

Eine grosse und kürzlich erfolgte Einzahlung auf ein Studentenkonto wirft Fragen nach ihrer Herkunft auf. Bewahren Sie den Überweisungsauftrag Ihrer Eltern auf, den Nachweis ihrer Einkünfte oder des Verkaufs, der die Überweisung finanziert hat, und gegebenenfalls den Darlehensvertrag. Das sind die Unterlagen, die einige Vertretungen, etwa jene in Indien, für die Unterstützung durch die Familie verlangen, und sie dienen auch dazu, die Fragen Ihrer Bank zu beantworten.

💡 Währungswechsel mit ibani: ibani ist ein Genfer Finanzintermediär, der der SRO SO-FIT angeschlossen ist, und keine Bank. Seine Schweizer IBAN auf Ihren Namen ist ein Durchgangskonto und kein Einlagekonto: Sie kann in keinem Kanton als Nachweis der Mittel dienen, weder als Kontoauszug noch als Bankbestätigung. Sie dient dazu, Ihre Mittel umzurechnen: Sie zahlen Ihre Euro, Dollar oder Pfund ein, ibani rechnet sie zum realen Marktkurs in Franken um, zuzüglich einer Marge von 0,40 % bis 0,15 % je nach Betrag, und überweist die Franken dann auf Ihr Bankkonto in der Schweiz oder für das Schulgeld an Ihre Schule. ibani rechnet zwölf Währungen um (CHF, EUR, USD, GBP, CAD, SGD, HKD, JPY, NOK, NZD, SEK und TRY); liegen Ihre Mittel in einer anderen Währung, erfolgt der Umtausch in eine davon zuerst in Ihrem Land. Wie jeder Intermediär prüft ibani Ihre Identität und kann Sie nach der Herkunft der Mittel fragen. Den Tageskurs verfolgen Sie auf unserem EUR-CHF-Währungsrechner.

8. Was geschieht bei der Erneuerung und nach dem Abschluss?

In der Regel wird die Bewilligung zu Studienzwecken für ein Jahr erteilt, und der Nachweis der Mittel wird bei jeder Verlängerung erneut verlangt: Finanziert werden muss die gesamte Studiendauer, nicht nur das erste Jahr. Genf erteilt die Bewilligung für ein Jahr, erneuerbar bis zum Ende des Studiums; Zürich verlängert sie von Jahr zu Jahr.

  • Zürich verlangt den Nachweis der Mittel mit jedem Verlängerungsgesuch.
  • Neuenburg verlangt, dass der Betrag von 20'000 Franken bei jeder Verlängerung erneuert wird.
  • Freiburg verlangt, dass die Verpflichtung des Garanten jedes Jahr bestätigt wird.
  • Bern fordert bei jeder Verlängerung eine neue Unterhaltsgarantie ein, und die Universität Bern gibt an, dass die Behörden jedes Jahr einen Auszug mit einem Saldo von 18'000 Franken verlangen.
  • Die EPFL präzisiert, dass bei jeder jährlichen Verlängerung erneut 2'000 Franken pro Monat für mindestens sechs Monate nachzuweisen sind.

Konkret muss das Geld, das Sie während des Jahres ausgeben, vor der nächsten Erneuerung wieder aufgebaut werden. Für einen zweijährigen Master in Zürich sind das mindestens 42'000 Franken über die Studiendauer, ohne Schulgeld. Die nach sechs Monaten erlaubte Nebenerwerbstätigkeit, im Rahmen von 15 Stunden pro Woche ausserhalb der Ferien, hilft, einen Teil der Ausgaben zu decken, befreit aber nicht vom Nachweis. Unser Leitfaden zu Studentenjobs und Praktika in der Schweiz beschreibt diese Regeln.

Nach einem Abschluss an einer Schweizer Hochschule können Sie eine Bewilligung von sechs Monaten für die Stellensuche erhalten. Die Weisungen des SEM (Ziff. 5.1.2) verlangen dann erneut ausreichende finanzielle Mittel und eine angemessene Unterkunft. Wie es weitergeht, erklärt unser Leitfaden, wie Sie die B-Bewilligung für Studierende in eine Arbeitsbewilligung umwandeln.

9. Das Wichtigste in Kürze

Die Schweiz hat keinen nationalen Betrag: Das Migrationsamt des Kantons, in dem Sie wohnen werden, in der Regel jenes Ihres Studienkantons, legt die Schwelle fest (20'000 bis 24'000 Franken pro Jahr in den Kantonen, die eine veröffentlichen, mehr in der Waadt, wo die Unterkunft hinzukommt) und entscheidet, ob Ihr Nachweis zulässig ist. Lesen Sie zuerst seine Seite oder sein Merkblatt, dann die Dokumentenliste der Schweizer Vertretung in Ihrem Land: Die erste sagt, wie viel und in welcher Form, die zweite, wie die Unterlagen vorzulegen sind.

Drei Prüfungen vor der Einreichung Ihres Dossiers: die Bank, denn Zürich und St. Gallen verlangen für Ihre eigenen Mittel ein Institut in der Schweiz; der Garant, der in der Regel in der Schweiz leben muss; der Zeitplan, denn Sie müssen mit zwei bis vier Monaten rechnen und den Nachweis jedes Jahr neu erbringen.

10. Häufige Fragen

Einen Bundesbetrag gibt es nicht: Das Gesetz verlangt ausreichende finanzielle Mittel und überlässt es jedem Kanton, seine Schwelle festzulegen. Am 29. Oktober 2026 verlangt Genf 20'000 Franken pro Studienjahr, Neuenburg 20'000 Franken auf einem Konto, Zürich 21'000 Franken für zwölf Monate, Freiburg 21'900 Franken pro Jahr (Betrag der Verpflichtung des Garanten, den die Universität Freiburg auch auf das Bankkonto anwendet), Basel-Stadt und St. Gallen 2'000 Franken pro Monat und die Waadt rund 2'000 Franken pro Monat, zuzüglich Unterkunft. Bern und Luzern veröffentlichen keinen Betrag; ihre Hochschulen nennen 18'000 Franken pro Jahr in Bern und 21'000 Franken pro akademisches Jahr in Luzern. Massgebend ist die Schwelle des Kantons, in dem Sie wohnen werden, in der Regel jene des Kantons Ihrer Hochschule: Prüfen Sie sie bei dessen Migrationsamt.

Das hängt vom Kanton ab. Die Bundesverordnung nennt die Bestätigung einer in der Schweiz zugelassenen Bank, also einer von der FINMA bewilligten Bank. Zürich und St. Gallen verlangen für Ihre eigenen Mittel eine in der Schweiz zugelassene oder domizilierte Bank; Genf und Basel-Stadt nennen als Beispiel den Auszug einer in der Schweiz zugelassenen Bank, auf Ihren Namen. Die Waadt akzeptiert ein Konto in der Schweiz oder im Ausland, Neuenburg ein Konto in der Schweiz oder in Europa. Einige Hochschulen, etwa die Universität Freiburg oder die Universität St. Gallen, akzeptieren auch eine ausländische Bank mit einer Zweigniederlassung oder Vertretung in der Schweiz, vorbehaltlich der Beurteilung durch den Kanton, der entscheidet.

Selten. In den meisten Kantonen muss der Garant in der Schweiz wohnen: So ist es in Zürich, Bern, Basel-Stadt, St. Gallen, Freiburg und Neuenburg, und der Aargau verlangt sogar einen im Kanton wohnhaften Garanten. Wohnt er in der Schweiz und ist er Ausländer, verlangt die Bundesverordnung für die Verpflichtungserklärung eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (B- oder C-Bewilligung). Genf lässt einen Garanten ausserhalb der Schweiz nur zu, wenn es sich um den Vater, die Mutter, einen Bruder oder eine Schwester handelt. Die Waadt lässt ihn zu, wenn die Schweizer Botschaft die Kostenübernahme bestätigt. Wenn Ihre Eltern Ihr Studium aus dem Ausland finanzieren, ist es in der Regel am sichersten, die Mittel auf ein Konto auf Ihren Namen zu überweisen, das den Regeln Ihres Kantons entspricht.

Nein. Weder das Bundesgesetz noch die Weisungen des Staatssekretariats für Migration noch die konsultierten kantonalen Migrationsämter verlangen ein Sperrkonto. Die Universität Basel hält sogar fest, dass Sperrkonten nicht akzeptiert werden. Verlangt wird eine Bankbestätigung, die zeigt, dass der geforderte Betrag verfügbar ist, eine Verpflichtungserklärung eines Garanten oder eine verbindliche Stipendienzusage.

Mehrere Wochen bis mehrere Monate. Das Staatssekretariat für Migration gibt an, dass mindestens ein Monat einzuplanen ist. Die Schweizer Vertretungen veröffentlichen für das Studium längere Fristen: 8 bis 12 Wochen in China, 10 bis 12 Wochen in Marokko, mindestens 8 bis 10 Wochen in den Vereinigten Staaten, durchschnittlich 2 bis 4 Monate in Brasilien. St. Gallen verlangt, das Gesuch mindestens zwei Monate vor Beginn der Ausbildung einzureichen. Das Visum wird erst nach der Bewilligung des Kantons erteilt, und das Verfahren ist im Ausland abzuwarten.

Ja, in den meisten Kantonen. Die Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken wird für ein Jahr erteilt und von Jahr zu Jahr verlängert. Zürich verlangt den Nachweis der Mittel mit jedem Verlängerungsgesuch, Neuenburg verlangt, dass der Betrag bei jeder Verlängerung erneuert wird, Freiburg, dass die Verpflichtung des Garanten jedes Jahr bestätigt wird, und Bern verlangt bei jeder Erneuerung eine neue Garantie. Planen Sie die Finanzierung daher für die gesamte Studiendauer, nicht nur für das erste Jahr.

Nein, nicht im Zeitpunkt des Gesuchs. Studierende aus einem Staat ausserhalb der EU und der EFTA dürfen frühestens sechs Monate nach Beginn ihrer Ausbildung arbeiten, und höchstens 15 Stunden pro Woche ausserhalb der Ferien, mit der Zustimmung ihrer Schule und einem Gesuch eines Arbeitgebers (Art. 38 VZAE). Ein künftiger Lohn kann deshalb die für das Visum verlangte Bankbestätigung, den Garanten oder das Stipendium nicht ersetzen.

Offizielle Quellen

Hinweis: Dieser Leitfaden beschreibt das Bundesrecht und die veröffentlichte kantonale Praxis am 29. Oktober 2026. Die Beträge, die Formulare und die Dokumentenlisten der Vertretungen ändern sich ohne Vorankündigung, und einige kantonale Seiten wurden seit mehreren Jahren nicht aktualisiert. Diese Informationen dienen der Orientierung und stellen weder eine Rechtsberatung noch eine Garantie dar, eine Bewilligung zu erhalten. Lassen Sie sich vor der Einreichung Ihres Gesuchs den Betrag und die Form des Nachweises vom Migrationsamt des Kantons, in dem Sie wohnen werden, und von der Schweizer Vertretung in Ihrem Land bestätigen.

Ihre Mittel liegen im Ausland, Ihre Ausgaben fallen in Franken an?

Unser Team in Genf begleitet internationale Studierende und ihre Familien, die Euro, Dollar oder Pfund für das Schulgeld und das Leben in der Schweiz umrechnen. Ein Finanzintermediär, der für seine Tätigkeit geprüft wird und der SO-FIT (SRO) angeschlossen ist.

Wir sind von Montag bis Freitag per E-Mail oder Telefon für Sie da.

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