Internationale Studierende vor den verschiedenen Finanzierungswegen für ein Studium in der Schweiz

Stipendien und Finanzhilfen für ausländische Studierende Leitfaden 2026

Clock icon 15 Minuten Lesezeit | Aktualisiert am 27. August 2026

Autor: Brice DELHOME

📌 Kurz gefasst: Wer ausländische Studierende in der Schweiz tatsächlich finanziert
  • Das kantonale Stipendium ist nichts für Sie, wenn Sie ausschliesslich zum Studieren kommen: Das Stipendien-Konkordat behält es Personen mit C-Bewilligung, Personen mit Aufenthaltsbewilligung und fünf Jahren rechtmässigem Aufenthalt, Flüchtlingen und gleichgestellten EU-Angehörigen vor. Es schliesst ausdrücklich aus, wer sich ausschliesslich zu Ausbildungszwecken in der Schweiz aufhält. Dabei sind es die höchsten Beträge: mindestens 16 000 CHF pro Jahr auf Tertiärstufe.
  • Die Falle ist der Kalender, nicht das Dossier. Die grossen Stipendien werden 9 bis 12 Monate vor Studienbeginn eingereicht. Die Ausschreibung der Exzellenz-Stipendien des Bundes für 2027-2028 läuft seit dem 20. August 2026, mit nationalen Fristen zwischen Oktober und Dezember 2026 und Ergebnissen Ende Mai 2027. Ein perfektes Dossier im Juli kommt ein Jahr zu spät.
  • Die Kosten, die niemand budgetiert: Ein Schweizer Stipendium kommt in Franken, die Familie finanziert aber in Euro, Dollar oder Rupien. Bei einem Budget von 21 000 CHF pro Jahr kostet eine Bankmarge von 2 % 420 CHF; mit ibani und einer Marge von 0,40 % kostet dasselbe Jahr 84 CHF.

«Ich suche ein Stipendium für ein Studium in der Schweiz.» Die Frage ist einfach, die Schweizer Antwort ist es nicht: Es gibt kein einheitliches Stipendiensystem, sondern sechs getrennte Instrumente, deren Zugangsbedingungen und Fristen nichts miteinander zu tun haben.

Und das grosszügigste davon, das kantonale Stipendium, ist genau jenes, das sich denjenigen verschliesst, die aus dem Ausland zum Studieren kommen. Das ist weder ein Versehen noch eine administrative Hürde, die sich umgehen liesse: Es steht schwarz auf weiss im Text, der die kantonalen Systeme harmonisiert. Wer diese Architektur versteht, verliert kein Semester mit dem falschen Dossier.

Dieser Leitfaden geht die sechs Quellen einzeln durch, mit den Beträgen 2026, den tatsächlichen Zugangsbedingungen und den Einreichefristen. Er gilt für Bewerbungen an der EPFL und der ETH Zürich, an der Universität Genf, an der UNIL und der HEC Lausanne ebenso wie an Fachhochschulen. Er endet mit dem, was kein Stipendium abdeckt, und mit der Frage, wie das Geld in die Schweiz gelangt, ohne dass 2 % unterwegs verloren gehen.

1. Habe ich mit Studentenbewilligung Anspruch auf ein kantonales Stipendium?

Nein, in praktisch allen Fällen. Die Schweizer Ausbildungsbeiträge sind Sache der Kantone, nicht des Bundes. Ihr gemeinsamer Sockel ist die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen, gemeinhin Stipendien-Konkordat genannt, der die grosse Mehrheit der Kantone beigetreten ist. Dieser Text legt die persönlichen Mindestvoraussetzungen fest, und genau dort entscheidet sich der Zugang für Ausländerinnen und Ausländer.

Die vier Zugangstüren des Konkordats

Das Konkordat gewährt vier Kategorien von Personen ausländischer Staatsangehörigkeit Anspruch auf Ausbildungsbeiträge:

  • Inhaberinnen und Inhaber einer Niederlassungsbewilligung C;
  • Inhaberinnen und Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung, die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten;
  • in der Schweiz wohnhafte und von der Schweiz als Flüchtlinge oder Staatenlose anerkannte Personen;
  • Angehörige der Europäischen Union und der EFTA, die aufgrund internationaler Abkommen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern gleichgestellt sind, was typischerweise Kinder von Grenzgängern oder Niedergelassenen betrifft.

Und es formuliert unmittelbar den Ausschluss, der alles verändert: Personen, die sich ausschliesslich zu Ausbildungszwecken in der Schweiz aufhalten, haben keinen Anspruch auf Ausbildungsbeiträge. Anders gesagt: Eine für ein Studium ausgestellte B-Bewilligung begründet keinen Stipendienanspruch, und die Studienjahre zählen nicht an die geforderten fünf Jahre. Eine indische Studentin, die 2023 für einen Bachelor nach Lausanne kam, hat 2028 keine weitergehenden Rechte als am Tag ihrer Ankunft.

⚠️ Achtung: Das ist der häufigste Dossierfehler. Die kantonalen Websites zeigen attraktive Ansätze und Online-Formulare, die allen offenstehen, ohne den Ausschluss deutlich zu machen. Ein Gesuch, das eine aus dem Ausland zum Studium eingereiste Person bei der Stipendienstelle in Genf oder in der Waadt einreicht, endet mit einer Absage, mehrere Wochen nach Einreichung, wenn die Fristen der anderen Instrumente oft bereits verstrichen sind.

Was einem entgeht, wenn kein Anspruch besteht

Das Konkordat legt jährliche Mindestbeträge fest, die die Kantone überschreiten, aber nicht unterschreiten dürfen. Es handelt sich mit Abstand um die substanziellsten Hilfen der Schweizer Landschaft.

AusbildungsstufeJährlicher Mindestbetrag (Konkordat)Zuschlag pro unterhaltsberechtigtes Kind
Sekundarstufe II (Maturität, Lehre)12 000 CHF+ 4 000 CHF
Tertiärstufe (Universität, Fachhochschule, ETH)16 000 CHF+ 4 000 CHF

Neben dem Stipendium bieten die Kantone Ausbildungsdarlehen an, rückzahlbar und während der Ausbildung häufig zinslos. Sie unterliegen denselben persönlichen Voraussetzungen: Wer aus dem Ausland zum Studieren kommt, hat auch dort keinen Zugang. Eine Ausnahme lohnt die Prüfung von Kanton zu Kanton: Wer zunächst mehrere Jahre in der Schweiz gearbeitet hat und dann eine Ausbildung aufnimmt, kann die Fünfjahresvoraussetzung erfüllen, weil der Aufenthalt nicht ausschliesslich der Ausbildung diente.

2. Wer erhält ein Exzellenz-Stipendium des Bundes?

Forschende mit bereits abgeschlossenem Master, höchstens 35 Jahre alt, aus einem der 183 abgedeckten Länder. Die Exzellenz-Stipendien der Schweizerischen Eidgenossenschaft, bekannt unter dem Kürzel ESKAS und geführt vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, sind das einzige Bundesinstrument, das ausländischen Studierenden offensteht. Sie finanzieren weder einen Bachelor noch einen klassischen akademischen Master.

Betrag und Dauer

Der Bundesrat hat die massgebende Verordnung angepasst und den monatlichen Betrag per 1. Januar 2026 auf 2 450 CHF erhöht. Hinzu kommen die Deckung der Krankenversicherung, ein teilweiser Erlass der Einschreibegebühren und ein Paket praktischer Empfangsleistungen. Die Dauer richtet sich nach dem Vorhaben: zwölf Monate für einen Forschungsaufenthalt, bis zu 36 Monate für ein in der Schweiz absolviertes Doktorat.

KategorieZielgruppeDauerZugelassene Länder
ForschungsstipendiumPersonen mit Master oder Doktorat, alle Fachrichtungen12 Monate für einen Forschungsaufenthalt, bis zu 36 Monate für ein DoktoratKeine Länderbeschränkung
KunststipendiumKunststudierende mit erstem Master in der SchweizDauer des MasterstudiumsBeschränkte Länderliste
Postdoktorats-StipendiumAufgehoben ab dem akademischen Jahr 2027-2028EntfälltEntfällt

Der Kalender, der alles entscheidet

Die Ausschreibung für das akademische Jahr 2027-2028 läuft seit dem 20. August 2026. Die Einreichefristen werden Land für Land festgelegt und lagen im vorangegangenen Zyklus zwischen Ende Oktober und Mitte Dezember. Die Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende teilt ihre Entscheide spätestens Ende Mai mit, die Stipendien beginnen am 1. September. Das Dossier wird bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland eingereicht, die eine nationale Quote anwendet: Der Wettbewerb findet unter Bewerbenden desselben Landes statt, nicht weltweit.

💡 Wussten Sie schon? Eine ESKAS-Bewerbung für Forschung oder Doktorat ist nur mit einem Annahmeschreiben einer Schweizer Professorin oder eines Schweizer Professors zulässig, die oder der die Betreuung zusichert. Dieser Kontakt muss also mehrere Monate vor der Einreichefrist bestehen. Es ist dieses Dokument und nicht das administrative Dossier, das die Mehrheit der Bewerbenden ausscheiden lässt.

3. Welche Stipendien vergeben die Hochschulen selbst?

Das ist der Hauptweg für einen Master und der am häufigsten übersehene. Jede Schweizer Hochschule führt ihr eigenes Exzellenzprogramm, finanziert aus eigenen Mitteln oder von Donatoren, und offen für ausländische Bewerbende ohne Bewilligungs- oder Aufenthaltsdauervoraussetzung. Die Beträge sind substanziell, und die Einreichung erfolgt zum Zeitpunkt der Masterbewerbung, nicht danach.

ProgrammBetrag 2026DauerZentrale Voraussetzung
ETH Zürich, Excellence Scholarship and Opportunity Programme (ESOP)12 000 CHF pro Semester, ab Herbst 2027 13 500 CHF, zuzüglich Erlass der StudiengebührenRegelstudienzeit des Masters, 3 oder 4 SemesterZugehörigkeit zu den besten 10 % des Bachelorjahrgangs; rund 60 Stipendien pro Jahr
EPFL, Master Excellence Fellowship10 000 CHF pro Semester, garantierte UnterkunftBis zu 4 Semester, zweites Jahr nach VerlängerungVerlängerung an 50 ECTS-Punkte und einen Schnitt von rund 5,0 von 6 gebunden
Universität Genf, Excellence Master Fellowships10 000 bis 15 000 CHF pro Jahr1 Jahr, bei bestandenem erstem Semester auf die Masterdauer verlängertVom Zulassungsverfahren getrenntes Dossier, Frist Ende Februar
UNIL, Masterstipendium1 600 CHF pro Monat, also 19 200 CHF pro JahrRegelstudienzeit des MastersNur für Absolventinnen und Absolventen einer ausländischen Universität; rund zehn Stipendien pro Jahr; zwei Empfehlungsschreiben und eine Dossiergebühr von 200 CHF

Zwei Logiken, die man nicht verwechseln sollte

An der ETH Zürich wird das ESOP-Stipendium über das System eApply in einem strikten Fenster vom 1. bis 30. November beantragt, ausgewählte Kandidatinnen und Kandidaten führen im Februar ein Gespräch. An der EPFL ist das Verfahren in die Masterbewerbung integriert: Es genügt, das entsprechende Feld anzukreuzen und die Unterlagen beizulegen, mit zwei Auswahlrunden, am 15. Dezember und dann am 31. März. An der UNIL und der Universität Genf ist das Stipendiendossier vom Zulassungsgesuch getrennt und erfordert eine doppelte Bewerbung bei zwei verschiedenen Stellen.

Praktische Folge: Das Einreichefenster für ein Masterstipendium liegt fast immer vor demjenigen der ordentlichen Zulassung. Wer den Zulassungsbescheid abwartet, bevor er eine Finanzierung sucht, verpasst die Runde. Unser Leitfaden zu den Studentenwohnheimen in der Schweiz und ihren Anmeldefristen beschreibt dasselbe Phänomen auf der Wohnungsseite, mit Wartelisten, die weit vor Studienbeginn öffnen.

4. Gibt es Stipendien für ein Bachelorstudium?

Sehr wenige, und das ist die grösste Enttäuschung der Bewerbenden. Fast alle Schweizer Instrumente für Ausländerinnen und Ausländer setzen auf Masterstufe an: Der Bund zielt auf Doktorat und Forschung, die Hochschulen auf den Master. Die EPFL bildet mit einem Programm für Bachelor-Exzellenzstipendien eine Ausnahme, das Kontingent ist jedoch sehr klein, und die Auswahl gewichtet ausserschulisches Engagement ebenso stark wie die Noten.

Die drei realistischen Finanzierungen eines Erststudiums

Für einen Bachelor stützt sich das Budget auf drei Pfeiler, in dieser Reihenfolge:

  1. Stipendien aus dem Herkunftsland. Das ist der wirksamste und am wenigsten ausgeschöpfte Weg: nationale Mobilitätsprogramme, Stiftungen, Unternehmen und Gebietskörperschaften finanzieren Studien im Ausland, oft mit flexibleren Fristen als die Schweizer Instrumente. Das Dossier entsteht in der Sprache und im Verwaltungssystem, die die Bewerberin oder der Bewerber am besten beherrscht.
  2. Die Nebenerwerbstätigkeit. Angehörige von Drittstaaten dürfen während der Semester höchstens 15 Stunden pro Woche arbeiten, in den Semesterferien bis zu 40 Stunden, jedoch erst frühestens sechs Monate nach Ausbildungsbeginn, mit einer kantonalen Bewilligung, die der Arbeitgeber beantragt. Die Einzelheiten stehen in unserem Leitfaden zu Studentenjobs und Praktika in der Schweiz.
  3. Die Unterstützung der Familie, die die dominierende Quelle bleibt und das grösste Optimierungspotenzial bietet, wie Abschnitt 10 zeigt.
💡 Gute Nachricht bei den Gebühren: An den kantonalen Universitäten der Schweiz bleibt die Semestergebühr moderat, je nach Hochschule in der Regel zwischen 500 und 1 000 CHF, ohne Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit. Die eigentliche Schwierigkeit eines Schweizer Budgets sind nicht die Studiengebühren, sondern die Lebenshaltungskosten: siehe unser Musterbudget für internationale Studierende in der Schweiz 2026.

Der Sonderfall der Eidgenössischen Technischen Hochschulen

Die beiden ETH haben mit diesem Grundsatz gebrochen. Seit dem Herbstsemester 2025 wendet die ETH Zürich für internationale Studierende einen dreifachen Tarif an: 2 190 CHF pro Semester gegenüber 730 CHF für Schweizer Studierende und für jene, die beim Erwerb ihres Hochschulzugangsausweises in der Schweiz wohnhaft waren. An der EPFL steigt die Jahresrechnung der Betroffenen von 1 560 CHF auf 4 680 CHF. Eine Übergangsregelung schützt bereits immatrikulierte Studierende, die ihr Studium zum ordentlichen Tarif abschliessen. Angehörige der Europäischen Union und der EFTA mit passender Bewilligung, im Rahmen des Familiennachzugs zugelassene Personen und Personen mit Flüchtlingsstatus bleiben beim einfachen Tarif. Genau das macht den im ESOP-Stipendium der ETH Zürich enthaltenen Gebührenerlass so wertvoll: Er ist für internationale Studierende allein 4 380 CHF pro Jahr wert.

5. Ist ein Doktorat ein Stipendium oder ein Lohn?

In der grossen Mehrheit der Fälle ein Lohn. Das ist die Schweizer Besonderheit, die im Ausland am häufigsten missverstanden wird: Ein Doktorat ist kein Status als Stipendiat, sondern eine Anstellung, mit Arbeitsvertrag, Sozialversicherungsbeiträgen und Vorsorgeansprüchen. Wer sich in der Schweiz für eine Doktorarbeit bewirbt, bewirbt sich auf eine Stelle.

FinanzierungsquelleBruttojahreslohn 2026Status
Schweizerischer Nationalfonds (SNF)Mindestens 50 000 CHF seit dem 1. Januar 2026Angestellte oder Angestellter der Gastinstitution
EPFL55 000 CHF seit Mai 2024Doktorassistenz, angestellt
Schweizer Median, alle InstitutionenRund 53 000 CHF, also 3 920 bis 6 690 CHF pro Monat bei VollzeitAngestellt
Exzellenz-Stipendium des Bundes (ESKAS)29 400 CHF, also 2 450 CHF über 12 MonateStipendiat, nicht angestellt

Der Unterschied zwischen einer Doktorassistenzstelle und einem ESKAS-Stipendium übersteigt somit 20 000 CHF pro Jahr, und er beschränkt sich nicht auf den Betrag. Die angestellte Person zahlt in die AHV und die berufliche Vorsorge ein, baut Ansprüche auf und hält eine an einen Arbeitsvertrag gebundene Bewilligung, die den weiteren Weg erleichtert; die stipendierte Person baut nichts auf und sieht ihre Bewilligung mit dem Stipendium auslaufen. Wo beide Optionen bestehen, gewinnt fast immer die Anstellung. Das Stipendium behält seinen vollen Sinn, wenn es einen kurzen Forschungsaufenthalt finanziert oder wenn im angestrebten Labor keine Stelle offen ist.

Für den weiteren Verlauf beschreibt unser Leitfaden dazu, wie man eine B-Bewilligung für Studierende in eine Arbeitsbewilligung umwandelt, die nach dem Abschluss gewährte Frist für die Stellensuche.

6. Wie viel bringt ein Austauschsemester, und wer finanziert es?

Zwischen 380 und 440 CHF pro Monat bei einer über das Swiss-European Mobility Programme unterstützten Mobilität. Dieses Programm, kurz SEMP und von der nationalen Agentur Movetia verwaltet, ist die Schweizer Antwort auf Erasmus+ seit der Nichtassoziierung des Landes an das europäische Programm. Es finanziert Schweizer Studierende im Ausland ebenso wie ausländische Studierende in der Schweiz.

Die konkreten Beträge

Für das akademische Jahr 2025-2026 liegt die Unterstützung zwischen 380 und 440 CHF pro Monat, je nach Herkunfts- oder Zielland und Mobilitätsform, bei Aufenthalten von zwei bis zwölf Monaten. Für Studierende, die an eine Schweizer Hochschule kommen, beträgt der Beitrag üblicherweise 1 600 CHF pro Semester, also 400 CHF pro Monat, ausbezahlt für die gesamte Austauschdauer. Ein Bonus von rund 100 CHF honoriert die Nutzung eines emissionsarmen Verkehrsmittels für die Anreise.

Diese Beträge erheben nicht den Anspruch, ein Schweizer Budget zu decken: Sie gleichen die Mehrkosten der Mobilität aus. Ein Austauschsemester in Genf, Lausanne oder Zürich hinterlässt eine Restlast von rund 1 400 bis 1 800 CHF pro Monat, die anderweitig zu finanzieren ist. Der Bundesrat prüft zudem eine Assoziierung an Erasmus+ ab 2027, die Zugang zu sämtlichen europäischen Angeboten und Netzwerken eröffnen würde.

7. Welche Hilfen gibt es ausserhalb der Stipendien?

Drei Familien von Hilfen, weniger sichtbar, aber weit zugänglicher als die grossen Exzellenzprogramme. Sie finanzieren keine ganzen Studiengänge, decken aber Liquiditätslücken oder senken einzelne Ausgabenposten.

Not- und Solidaritätsfonds der Hochschulen

Jede Schweizer Universität verfügt über eine Stelle für studentische Finanzhilfen, ausgestattet mit Eigenmitteln und Legaten, die punktuelle Unterstützung oder kleine zinslose Darlehen an Studierende in einer Notlage vergibt: Krankheit, Ausfall einer Bürgin oder eines Bürgen, verspätete Auszahlung eines ausländischen Stipendiums. Diese Hilfen fallen nicht unter das Konkordat und bleiben ausländischen Studierenden daher offen. Sie werden bei der Sozialberatung der Hochschule beantragt, nicht beim Kanton, und werden häufig innert weniger Wochen bearbeitet.

Gebührenerlasse und -ermässigungen

Mehrere Hochschulen sehen einen teilweisen oder vollständigen Erlass der Semestergebühr bei nachgewiesener Lage vor, oder eine Ermässigung für Studierende am Studienende, die nur noch eine Abschlussarbeit verfassen. An der ETH Zürich ist der Erlass der Studiengebühren fester Bestandteil des ESOP-Stipendiums, was für internationale Studierende zum erhöhten Tarif stark ins Gewicht fällt.

Private Stiftungen

Die Schweiz zählt mehrere tausend Stiftungen, von denen ein Teil die Ausbildung unterstützt. Kantonale Stiftungsverzeichnisse, publiziert unter anderem vom Kanton Waadt, erlauben die Suche nach Themenfeld und Zielgruppe. Achten Sie auf die Flussrichtung: Bekannte Stiftungen wie die Fondation Zdenek et Michaela Bakala in Genf finanzieren Studierende, die seit fünf Jahren in der Schweiz wohnhaft sind und zum Studium ins Ausland gehen, nicht umgekehrt. Die Wohnsitzvoraussetzung vor dem Aufbau des Dossiers zu lesen, spart Wochen.

✅ Bewährte Praxis: kombinieren statt auf eine einzige Quelle setzen. Ein realistisches Modell für einen Master in Lausanne oder Genf verbindet ein Stipendium aus dem Herkunftsland, eine Nebenerwerbstätigkeit von 15 Stunden pro Woche, ein Zimmer im Studentenwohnheim für 600 CHF statt 1 100 CHF auf dem privaten Markt und eine optimierte Krankenversicherung, deren Prämie der am stärksten komprimierbare Fixposten des Budgets ist.

8. Genügt ein Stipendium für die Aufenthaltsbewilligung?

Ja, wenn es fest zugesichert und ausreichend ist. Die Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken setzt den Nachweis finanzieller Mittel für Lebenshaltung und Ausbildung voraus. Die verlangte Grössenordnung liegt bei rund 21 000 CHF pro Jahr, mit kantonalen Abweichungen.

Der Genfer Ansatz als Referenz

In Genf liegt der Mindestansatz für eine alleinstehende 20-jährige Person ohne Unterhaltspflichten bei rund 2 464 CHF pro Monat, aufgeschlüsselt in 1 006 CHF Lebensunterhalt, 358 CHF Krankenversicherungsprämie in der Altersklasse 19 bis 25 sowie bis zu 1 100 CHF Miete. Der Betrag steigt mit dem Alter und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen.

Die drei akzeptierten Nachweise

NachweisErwartete UnterlagenZu beachten
Verpflichtungserklärung einer Bürgin oder eines BürgenKantonales Formular, unterzeichnet von einer zahlungsfähigen, in der Schweiz wohnhaften Person, Einkommensnachweise, SolvenzbescheinigungDie bürgende Person muss in der Schweiz wohnen; eine im Ausland ansässige Person wird in der Regel nicht akzeptiert
BankbestätigungBescheinigung eines in der Schweiz anerkannten Instituts über die für das Jahr verfügbaren MittelEs braucht also ein Konto in der Schweiz, noch bevor die Bewilligung vorliegt
StipendienzusicherungFeste Zusicherung eines ausreichenden Stipendiums oder AusbildungsdarlehensEin noch in Prüfung stehendes Gesuch gilt nicht als feste Zusicherung

Der Nachweis ist jedes Jahr während der gesamten Studiendauer bei der Verlängerung der Bewilligung zu erneuern. Ein einjähriges, nicht verlängertes Stipendium schwächt die Verlängerung daher, selbst wenn das Studium gut läuft. Das gesamte Verfahren beschreibt unser Leitfaden zur Aufenthaltsbewilligung für Studierende in der Schweiz (B und L).

⚠️ Der Teufelskreis der Ankunft: Die Bankbescheinigung setzt ein Schweizer Konto voraus, und die Kontoeröffnung am Schalter setzt oft eine Bewilligung voraus, die ihrerseits von der Bescheinigung abhängt. Eine aus der Ferne eröffnete, auf den eigenen Namen lautende Schweizer IBAN durchbricht diesen Kreis und erlaubt, den Finanznachweis vom Herkunftsland aus zusammenzustellen. Unser Vergleich zum Eröffnen eines Schweizer Studentenkontos zeigt die Optionen.

9. Wie sieht der reale Bewerbungskalender aus?

Die grossen Stipendien werden 9 bis 12 Monate vor dem angestrebten Studienbeginn eingereicht. Das ist die am stärksten unterschätzte Einschränkung: Ein ausgezeichnetes Dossier, das im Juni für einen Start im September eingereicht wird, hat kein offenes Instrument mehr vor sich. Hier die vollständige Abfolge für einen Start im September 2027.

ZeitraumInstrumentHandlung
August 2026Exzellenz-Stipendien des Bundes (ESKAS)Eröffnung der Ausschreibung 2027-2028 am 20. August; Publikation der Angebote und Fristen nach Ländern
September bis Oktober 2026ESKAS, Forschung und DoktoratAnnahmeschreiben einer betreuenden Schweizer Professur einholen
Ende Oktober bis Mitte Dezember 2026ESKASNationale Einreichefristen bei der Schweizer Vertretung
1. bis 30. November 2026ETH Zürich, ESOPEinreichefenster über eApply; Gespräche im Februar
15. Dezember 2026EPFL, Master Excellence FellowshipErste Runde, in die Masterbewerbung integriert
28. Februar 2027Universität Genf, Excellence Master FellowshipsEinreichefrist, vom Zulassungsverfahren getrenntes Dossier
31. März 2027EPFL, Master Excellence FellowshipZweite Runde
Ende Mai 2027ESKASEntscheide der Eidgenössischen Stipendienkommission
Juni bis August 2027Bewilligung und UnterkunftNachweis finanzieller Mittel, Bewilligungsgesuch, Anmeldung im Wohnheim
1. September 2027ESKASBeginn der Stipendien

Die genauen Daten variieren von Jahr zu Jahr und von Land zu Land: Sie sind auf den offiziellen Seiten der jeweiligen Programme zu prüfen, die am Ende dieses Artikels aufgeführt sind. Die Logik variiert dagegen nicht: Die Finanzierung entscheidet sich vor der Zulassung.

10. Wie erhält man sein Stipendium ohne Wechselkursverluste?

Indem die Mittel auf eine auf den eigenen Namen lautende Schweizer IBAN eingehen und die Wechselmarge Posten für Posten kontrolliert wird. Ein Schweizer Stipendium wird in Franken auf ein Schweizer Konto ausbezahlt, was kein Währungsproblem aufwirft. Das Thema liegt anderswo: Das Stipendium deckt selten das gesamte Budget, und der Rest kommt aus dem Ausland, in Euro, Dollar, Rupien oder Yuan, zwölfmal im Jahr.

Was die Wechselmarge ein Studierendenbudget kostet

Eine klassische Bankumrechnung nimmt üblicherweise 1,5 % bis 3 % als in den Kurs eingerechnete Marge, zuzüglich fixer Gebühren für internationale Überweisungen. Bei den Beträgen eines Studierendenbudgets liest sich die Summe über die Studiendauer.

Umgerechneter BetragKosten bei 2 % BankmargeKosten mit ibani (0,40 %)Ersparnis
1 800 CHF pro Monat36 CHF7,20 CHF28,80 CHF
21 000 CHF über ein Jahr420 CHF84 CHF336 CHF
42 000 CHF über einen zweijährigen Master840 CHF168 CHF672 CHF
63 000 CHF über einen dreijährigen Bachelor1 260 CHF252 CHF1 008 CHF

Über einen Bachelor übersteigt die Ersparnis ein ganzes Jahr Studiengebühren an einer kantonalen Universität oder fast drei Monatsprämien der Krankenversicherung. Der ibani-Tarif ist degressiv: 0,40 % bis 10 000 CHF, dann 0,35 % von 10 000 bis 50 000 CHF und bis zu 0,15 % über 250 000 CHF. Es kommen keine Eröffnungs-, Kontoführungs- oder SEPA-Überweisungsgebühren hinzu.

Drei praktische Reflexe

  1. Die Schweizer IBAN vor der Abreise eröffnen. Sie dient dazu, den Nachweis finanzieller Mittel für die Bewilligung zusammenzustellen, die erste Gebührenrate zu bezahlen und die Mietkaution zu hinterlegen, noch vor der Ankunft in der Schweiz.
  2. Familienüberweisungen bündeln. Eine vierteljährliche statt monatliche Überweisung reduziert die Zahl der Vorgänge und lässt die Stufen des degressiven Tarifs schneller erreichen.
  3. Den Umrechnungszeitpunkt wählen. Über ein Jahr wiegt die Entwicklung des EUR/CHF-Kurses schwerer als die Marge selbst. Unsere Seite mit den CHF/EUR-Wechselkursprognosen hilft bei dieser Entscheidung, und der Währungsrechner nennt den exakten Empfangsbetrag.
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Konto mit auf den eigenen Namen lautender Schweizer IBAN, aus der Ferne eröffnet, 12 Währungen, gebührenfreie SEPA-Überweisungen und eine transparente Wechselmarge von 0,40 % bis 0,15 % je nach Betrag. ibani ist ein seit 2018 in Genf ansässiger Schweizer Finanzintermediär, keine Bank: Ziel ist die Brücke zwischen aus dem Ausland gesendeten Mitteln und Ausgaben in Franken, ohne versteckte Marge.

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Für die Studiengebühren selbst, insbesondere an Privatschulen, wo die Jahresrechnung in die Zehntausende von Franken geht, vergleicht unser eigener Leitfaden zur Bezahlung von Studiengebühren in der Schweiz aus dem Ausland die Zahlungsmethoden. Und für den Gesamtüberblick ist alles in unserem Leitfaden für internationale Studierende in der Schweiz versammelt.

Institutionelle Quellen: SBFI, Exzellenz-Stipendien der Schweizerischen Eidgenossenschaft · SBFI, FAQ zu den Exzellenz-Stipendien · EDK, kantonale Stipendienstellen · Stipendien-Konkordat (CBE), rsGE C 1 19 · ch.ch, Stipendien und Ausbildungsdarlehen · ETH Zürich, Excellence Scholarship and Opportunity Programme · ETH Zürich, Studiengebühren · EPFL, Master Excellence Fellowships · UNIL, Masterstipendium · Universität Genf, Excellence Master Fellowships · Movetia, Swiss-European Mobility Programme · Schweizerischer Nationalfonds · Republik und Kanton Genf, Aufenthaltsbewilligung für Studierende

Häufige Fragen

Kann eine ausländische Studentin oder ein ausländischer Student ein kantonales Stipendium in der Schweiz erhalten?

Praktisch nie, wenn die Einreise ausschliesslich zum Studium erfolgt. Die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen, kurz Stipendien-Konkordat, behält die Ausbildungsbeiträge folgenden Gruppen vor: Personen mit Niederlassungsbewilligung C, Personen mit Aufenthaltsbewilligung, die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten, in der Schweiz als Flüchtlinge oder Staatenlose anerkannte Personen sowie Angehörige der Europäischen Union, die aufgrund internationaler Abkommen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern gleichgestellt sind. Derselbe Text schliesst Personen ausdrücklich aus, die sich ausschliesslich zu Ausbildungszwecken in der Schweiz aufhalten. Wer aus dem Ausland mit einer für das Studium ausgestellten B-Bewilligung einreist, erfüllt die persönliche Voraussetzung also nicht, und die Studienjahre zählen nicht an die geforderten fünf Jahre. Die Kantone wenden diesen Sockel mit Abweichungen an, keiner finanziert jedoch einen Aufenthalt, dessen einziger Zweck die Ausbildung ist.

Wie hoch ist das Exzellenz-Stipendium der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2026?

2 450 CHF pro Monat. Der Bundesrat hat die massgebende Verordnung angepasst und den monatlichen Betrag per 1. Januar 2026 auf 2 450 Franken erhöht. Das Exzellenz-Stipendium der Schweizerischen Eidgenossenschaft, bekannt unter dem Kürzel ESKAS und geführt vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, richtet sich an Forschende, die bereits über einen Master oder ein Doktorat verfügen, mit einer Altersgrenze von 35 Jahren, und nicht an Bachelor-Kandidatinnen und -Kandidaten. Es finanziert einen zwölfmonatigen Forschungsaufenthalt oder ein Doktorat von bis zu 36 Monaten. Eine zweite Schiene, auf bestimmte Länder beschränkt, ermöglicht Kunststudierenden einen ersten Master in der Schweiz. Das Angebot steht 183 Ländern offen, die Bewerbung erfolgt bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland. Ab dem akademischen Jahr 2027-2028 werden keine Postdoktorats-Stipendien mehr vergeben.

Gibt es Stipendien für ein Bachelorstudium in der Schweiz?

Sehr wenige, und das ist die grösste Enttäuschung der Bewerbenden. Die beiden grossen Schweizer Instrumente für Ausländerinnen und Ausländer setzen auf Masterstufe an: Die Bundesstipendien zielen auf Doktorat und Forschung, die Exzellenz-Fellowships der Hochschulen auf den Master. Die EPFL bildet mit Bachelor-Exzellenzstipendien eine Ausnahme, allerdings in sehr geringer Zahl. Für ein Erststudium stützt sich die Finanzierung daher in der Praxis auf drei Quellen: Stipendien aus dem Herkunftsland, die realistischste Variante, eine Nebenerwerbstätigkeit von höchstens 15 Stunden pro Woche, die für Angehörige von Drittstaaten frühestens sechs Monate nach Ausbildungsbeginn bewilligt wird, sowie die Unterstützung der Familie. Die Studiengebühren der kantonalen Universitäten bleiben mit 500 bis 1 000 CHF pro Semester moderat, womit die eigentliche Schwierigkeit bei den Lebenshaltungskosten liegt.

Wie viel verdient eine Doktorandin oder ein Doktorand 2026 in der Schweiz?

In den meisten Fällen zwischen 50 000 und 55 000 CHF brutto pro Jahr, denn ein Schweizer Doktorat ist eine Anstellung und kein Stipendium. Der Schweizerische Nationalfonds hat den Mindestlohn der von ihm finanzierten Doktorierenden per 1. Januar 2026 auf 50 000 Franken pro Jahr angehoben. Die EPFL wendet seit Mai 2024 55 000 Franken an. Branchenerhebungen verorten den Median bei rund 53 000 Franken brutto pro Jahr, mit einer Spanne von etwa 3 920 bis 6 690 Franken brutto pro Monat bei einem Vollzeitpensum, je nach Institution und Fachgebiet. Dieser Lohn ist sozialversicherungspflichtig und begründet Ansprüche in der AHV und der beruflichen Vorsorge, was kein Stipendium bietet. Eine Bewerbung für ein Doktorat in der Schweiz ist somit eine Stellenbewerbung, mit Arbeitsvertrag und einer daran gebundenen Bewilligung.

Genügt ein Stipendium für die Aufenthaltsbewilligung zum Studium in der Schweiz?

Ja, sofern es fest zugesichert und ausreichend hoch ist. Die kantonalen Behörden verlangen den Nachweis finanzieller Mittel für Lebenshaltung und Studium in der Grössenordnung von 21 000 CHF pro Jahr, je nach Kanton. In Genf liegt der Referenzansatz für eine alleinstehende 20-jährige Person ohne Unterhaltspflichten bei rund 2 464 Franken pro Monat, zusammengesetzt aus 1 006 Franken Lebensunterhalt, 358 Franken Krankenversicherungsprämie in der Altersklasse 19 bis 25 sowie bis zu 1 100 Franken Miete. Drei Nachweise werden akzeptiert: eine Verpflichtungserklärung einer zahlungsfähigen, in der Schweiz wohnhaften Person, eine Bankbestätigung eines in der Schweiz anerkannten Instituts oder die feste Zusicherung eines ausreichenden Stipendiums oder Ausbildungsdarlehens. Ein noch laufendes Stipendiengesuch genügt nicht, und der Nachweis ist jedes Jahr zu erneuern.

Wie erhält man sein Stipendium oder das Geld der Familie ohne Wechselkursverluste?

Indem die Mittel auf eine auf den eigenen Namen lautende Schweizer IBAN eingehen und die Wechselmarge kontrolliert wird. Ein Schweizer Stipendium wird in Franken auf ein Schweizer Konto ausbezahlt, doch die meisten internationalen Studierenden werden aus ihrem Heimatland in Euro, Dollar oder einer anderen Währung finanziert, und genau bei dieser monatlichen Umrechnung entsteht die Rechnung. Bei einem Budget von 21 000 CHF pro Jahr bedeutet eine Wechselmarge der Bank von 2 % jährlich 420 CHF Verlust, also rund eine Monatsprämie der Krankenversicherung und zwei Semester Studiengebühren. Bei ibani sind die Kontoeröffnung und SEPA-Überweisungen kostenlos und die Wechselmarge beträgt 0,40 % bei den für ein Studierendenbudget üblichen Beträgen, womit die Jahreskosten auf 84 CHF sinken. Die auf den eigenen Namen lautende Schweizer IBAN ist zudem der Beleg, den Stipendienstelle, Hochschule und Immobilienverwaltung verlangen.