Der ultimative Ratgeber für neue Grenzgänger in die Schweiz (Komplettausgabe 2026)

Clock icon 14 Minuten Lesezeit | Zuletzt aktualisiert: 8. Juli 2026

Von Brice DELHOME mit Francesco Aquilino (Tax Manager, Alporia)

📌 Kurz gefasst: Das Wichtigste für 2026
  • Der Ausweis G: Obligatorisches Dokument, um in der Schweiz zu arbeiten und im Nachbarland zu wohnen. Er wird von Ihrem Arbeitgeber beantragt und ist mit einem unbefristeten Vertrag 5 Jahre gültig.
  • Das Homeoffice: Sozialversicherungsrechtlich sind bis zu 49,9 % der Arbeitszeit möglich, ohne das Schweizer System zu verlassen. Steuerlich gelten jedoch Grenzen: 40 % bei Wohnsitz in Deutschland oder Frankreich, nur 25 % in Italien.
  • Die Gesundheit: Sie haben 3 Monate, um Ihr Optionsrecht zwischen dem Schweizer System (KVG) und dem Ihres Wohnsitzstaates (z. B. GKV/PKV in Deutschland, CMU in Frankreich) auszuüben. Diese Wahl ist unwiderruflich.
  • Die Steuern: Als deutscher Grenzgänger behält die Schweiz nur eine pauschale Quellensteuer von maximal 4,5 % ein; besteuert wird das Gehalt in Ihrem Wohnsitzstaat.
  • Das Gehalt: Ihre Auszahlung erfolgt in Schweizer Franken (CHF). Um versteckte Bankgebühren beim Rücktransfer in Euro zu vermeiden, ist ein lokales FinTech wie ibani unverzichtbar.

Grenzgänger in der Schweiz zu werden (Ausweis G) ist eine grossartige berufliche und finanzielle Chance. Doch täglich die Grenze zu überqueren bedeutet, zwischen zwei nationalen Rechtssystemen zu jonglieren. Dieser umfassende Leitfaden strukturiert Schritt für Schritt Ihren administrativen, steuerlichen und finanziellen Übergang im Jahr 2026.

Von der unwiderruflichen Wahl Ihrer Krankenversicherung über die Optimierung Ihrer Lohnüberweisungen (CHF/EUR) bis zu den kantonalen Steuerfeinheiten: Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihren neuen Alltag gelassen anzugehen und Ihre Kaufkraft zu sichern.

1. Administrative Schritte: der Einstieg in den Schweizer Arbeitsmarkt

Als Grenzgänger arbeiten Sie auf Schweizer Staatsgebiet und behalten Ihren Hauptwohnsitz in einem angrenzenden Land. Dieser Status wird durch solide bilaterale Abkommen geregelt und beginnt mit einer Arbeitsbewilligung: dem Ausweis G.

Der Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)

Die Arbeitsbewilligung für Grenzgänger ist der Ausweis G. Er richtet sich an Staatsangehörige der EU/EFTA, die ausserhalb der Schweiz wohnen und dort eine Erwerbstätigkeit ausüben.

  • Wer stellt den Antrag? In der Regel übernimmt Ihr Schweizer Arbeitgeber die Beantragung beim kantonalen Migrationsamt vor Ihrem ersten Arbeitstag.
  • Gültigkeit: Der Ausweis G ist 5 Jahre gültig, sofern Sie einen unbefristeten Vertrag (oder einen befristeten Vertrag von über einem Jahr) haben. Dauert der befristete Vertrag weniger als ein Jahr, richtet sich die Bewilligung nach der Vertragsdauer.
  • Gesetzliche Pflicht: Sie müssen mindestens einmal pro Woche an Ihren Hauptwohnsitz im Ausland zurückkehren.
  • Kosten: Die Gebühren (ca. 65 bis 110 CHF) werden häufig vom Arbeitgeber getragen.
  • Einzureichende Unterlagen: eine Kopie Ihres Ausweisdokuments, ein Passfoto, ein aktueller Wohnsitznachweis und Ihr unterzeichneter Arbeitsvertrag – zu übermitteln an Ihre Personalabteilung.

Alle administrativen Details finden Sie in unserem umfassenden Leitfaden zur Arbeitsbewilligung (Ausweis G).

Homeoffice 2026: Achtung bei den Obergrenzen!

Das grenzüberschreitende Homeoffice ist streng geregelt, um steuerliche Verschiebungen und doppelte Sozialabgaben zu vermeiden. Zwei Ebenen sind zu unterscheiden:

  • Sozialversicherung: Dank eines multilateralen Abkommens in Europa können Sie bis zu 49,9 % Ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen, ohne aus dem Schweizer Sozialsystem (AHV/IV) herauszufallen.
  • Wohnsitz in Deutschland oder Frankreich: Steuerlich ist die Obergrenze auf 40 % Ihrer jährlichen Arbeitszeit festgelegt (rund 2 Tage pro Woche bei einer Vollzeitstelle). Darüber hinaus riskiert Ihr Arbeitgeber ein Kippen Ihrer Sozialabgaben und Ihrer Besteuerung in Ihren Wohnsitzstaat.
  • Wohnsitz in Italien: Die Obergrenze ist deutlich strenger und auf maximal 25 % der vertraglichen Arbeitszeit begrenzt.

⚠️ Steuerliche Besonderheit für Deutschland: Anders als in Frankreich gibt es für deutsche Grenzgänger keine pauschale steuerliche Toleranzgrenze. Jeder Tag, den Sie im deutschen Homeoffice arbeiten, unterliegt grundsätzlich der deutschen Einkommensteuer, was die Quellensteuerabrechnung komplexer macht.

Dieser Punkt ist entscheidend: Konsultieren Sie unseren Leitfaden zu den Homeoffice-Regeln für Grenzgänger, um Ihre Situation abzusichern.

2. Arbeitsrecht und Arbeitslosigkeit: ein liberales System

Das Schweizer Arbeitsrecht, geregelt im Obligationenrecht (OR), ist deutlich flexibler und arbeitgeberfreundlicher als in Deutschland oder Frankreich. Kündigungsfristen sind oft kurz (meist 1 bis 3 Monate) und der Kündigungsschutz ist weniger restriktiv, solange die Kündigung nicht missbräuchlich ist.

Was passiert bei Jobverlust?
Obwohl Sie auf Ihrer Schweizer Gehaltsabrechnung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (ALV) zahlen, ist bei einem Jobverlust die Arbeitsverwaltung Ihres Wohnsitzstaates (z. B. die Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort in Deutschland) für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes zuständig. Das Arbeitslosengeld wird jedoch auf Basis Ihres höheren Schweizer Gehalts berechnet. Sie müssen zwingend das Formular PD U1 bei Ihrer kantonalen Schweizer Arbeitslosenkasse anfordern, um Ihre Ansprüche in Ihrem Wohnsitzstaat geltend zu machen.

3. Sich an die Schweizer Arbeitskultur anpassen

Die Schweiz bietet nicht nur hohe Gehälter; ihre Arbeitskultur erfordert von Expats und Grenzgängern eine gewisse Anpassung:

  • Arbeitszeit: Die gesetzliche Wochenarbeitszeit liegt in der Regel bei 40, 41 oder 42 Stunden.
  • Ferien: Das gesetzliche Minimum beträgt 4 Wochen (20 Tage) pro Jahr, auch wenn immer mehr Unternehmen 5 Wochen anbieten.
  • Konsens und Umgangston: Hierarchien sind oft flacher als in Deutschland, doch Pünktlichkeit, Diskretion und die Konsenskultur (die „Friedenspflicht" – Streiks sind sehr selten) sind elementar.

4. Die Wahl der Krankenversicherung: das Optionsrecht

Ab dem ersten Tag Ihres Schweizer Vertrags haben Sie eine strikte und unwiderrufliche Frist von 3 Monaten, um Ihr Optionsrecht im Bereich Krankenversicherung auszuüben. Senden Sie die Unterlagen nicht rechtzeitig zurück, werden Sie von Amtes wegen dem Schweizer System zugewiesen, oft zu einem sehr ungünstigen Tarif.

Sie müssen sich zwischen zwei Systemen entscheiden:

Option A: das Schweizer System (KVG für Grenzgänger)

Sie zahlen eine feste monatliche Kopfprämie pro Person an eine Schweizer Krankenkasse (ca. 150 bis 200 CHF pro Monat und erwachsene Person).

  • Vorteile: Die Prämie ist unabhängig von Ihrem Einkommen. Das ist die ideale Option bei mittlerem bis hohem Gehalt. Dank der bilateralen Abkommen (über das europäische Formular S1) erhalten Sie eine doppelte Deckung: Sie können sich sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland, Frankreich oder Italien behandeln lassen, mit Kostenübernahme durch Ihre lokalen Sozialversicherungsträger.

Option B: das System des Wohnsitzstaates (z. B. GKV in Deutschland, CMU in Frankreich)

Ihr Beitrag richtet sich direkt nach Ihrem Einkommen. In Deutschland bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV, ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag) oder wechseln in die private Krankenversicherung (PKV, abhängig von Alter und Gesundheitszustand). In Frankreich beläuft sich die CMU-Cotisation auf etwa 8 % des Einkommens nach einem Pauschalabzug.

  • Nachteile: Je höher Ihr Gehalt (oder wenn Ihr Haushalt weitere Einkünfte hat), desto höher die Rechnung – ohne Deckelung. Zudem gibt es aus der Schweiz keinen Arbeitgeberzuschuss, und für laufende Behandlungen können Sie sich meist nicht in der Schweiz behandeln lassen (nur Notfälle).

Achtung: Diese Wahl ist streng unwiderruflich (ausser bei einer wesentlichen Statusänderung). Lesen Sie unseren detaillierten Vergleich Krankenversicherung für Grenzgänger: KVG oder GKV und unseren Leitfaden zum Wechsel der Krankenversicherung, bevor Sie sich entscheiden.

5. Steuern: Wie werden Sie besteuert?

Die Besteuerungsart hängt ausschliesslich vom Kanton ab, in dem sich Ihr Arbeitgeber befindet, sowie von den spezifischen Abkommen mit Ihrem Wohnsitzstaat.

Fall A: Sie arbeiten in Genf, Zürich oder im Tessin

Sie unterliegen der Quellensteuer. Ihr Arbeitgeber behält die Steuer direkt auf Ihrer monatlichen Lohnabrechnung ein, nach einem kantonalen Tarif, der an Ihre familiäre Situation gekoppelt ist (ledig, verheiratet, Kinder).

  • Pflicht: Sie müssen dennoch jedes Jahr eine Steuererklärung in Ihrem Wohnsitzstaat einreichen. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird Ihnen ein Steuerguthaben in Höhe der ausländischen Steuer gewährt.
  • Status als Quasi-Ansässiger: Stammen mehr als 90 % der Einkünfte Ihres Haushalts aus der Schweiz, können Sie (namentlich in Genf) den Status eines Quasi-Ansässigen beantragen, um Ihre tatsächlichen Kosten (Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuung, Säule 3a) im Rahmen einer nachträglichen Steuerkorrektur abzuziehen.

Fall B: Sie arbeiten als deutscher Grenzgänger (Quellensteuer 4,5 %)

Als deutscher Grenzgänger fallen Sie unter das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland:

  • In der Schweiz: Ihr Schweizer Arbeitgeber behält eine pauschale Quellensteuer von maximal 4,5 % ein.
  • In Deutschland: Sie versteuern Ihr gesamtes Schweizer Einkommen (Einkommensteuer). Die in der Schweiz gezahlten 4,5 % werden auf Ihre deutsche Steuerschuld angerechnet. Zudem leisten Sie in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen an das deutsche Finanzamt.

Ausnahme: Leitende Angestellte oder Personen, die an mehr als 60 Tagen aus beruflichen Gründen nicht an ihren Wohnort zurückkehren (die sogenannten „Nichtrückkehrtage"), verlieren unter Umständen ihren Grenzgängerstatus und werden voll in der Schweiz besteuert.

Fall C: Sie arbeiten in den Kantonen Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura oder Basel

Aufgrund spezifischer Abkommen zahlen französische Grenzgänger (mit Ausnahme einiger Sonderfälle wie bestimmter höherer Kader) ihre Steuern in ihrem Wohnsitzstaat.

  • Vorgehen: Der Schweizer Arbeitgeber behält nichts von Ihrem Lohn ein. Sie müssen ihm jährlich eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen, die von Ihrem lokalen Steueramt validiert wurde. Ohne dieses Dokument ist das Unternehmen verpflichtet, die Schweizer Quellensteuer einzubehalten.

Zur Vertiefung lesen Sie unseren Leitfaden zur Besteuerung von Grenzgängern.

6. Familie und Zulagen: die Familienerklärung

Die Arbeit in der Schweiz verändert die Handhabung Ihrer Familienleistungen. Es gilt das Prioritätsprinzip, das an den Arbeitsort der Eltern gebunden ist.

  • Nur ein Elternteil arbeitet in der Schweiz (und der andere arbeitet oder bezieht Arbeitslosengeld im Wohnsitzstaat): Der Wohnsitzstaat ist bei der Auszahlung der Familienzulagen vorrangig. Die Schweizer Kasse zahlt an zweiter Stelle eine Differenzzahlung, falls die Schweizer Beträge höher sind als die lokalen.
  • Beide Elternteile arbeiten in der Schweiz – oder ein Elternteil arbeitet in der Schweiz und der andere ist nicht erwerbstätig: Die Schweiz ist vorrangig für die Auszahlung der vollen monatlichen Familienzulagen zuständig.

Das Vorgehen: Sie müssen bei Ihrer lokalen Stelle (z. B. Familienkasse in Deutschland, CAF in Frankreich) eine Bescheinigung über die Nichtzahlung (oder Teilzahlung) anfordern und diese an Ihren Schweizer Arbeitgeber weiterleiten, damit er den Antrag bei seiner Familienausgleichskasse stellt. Unser Leitfaden zu den Familienzulagen für Grenzgänger erläutert die Berechnung.

7. Der Knackpunkt: Wechselkurs und Rückführung des Lohns

Dies ist einer der wichtigsten finanziellen Aspekte – und zugleich der am schlechtesten gehandhabte von neuen Grenzgängern. Ihr Gehalt in Schweizer Franken (CHF) zu verdienen und in Euro (EUR) auszugeben, setzt Sie täglich den Schwankungen des Devisenmarktes aus.

Die Falle der traditionellen Banken

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt in CHF überweist, müssen Sie es auf Ihr Girokonto in der Eurozone zurückführen. Nutzen Sie dafür eine klassische internationale Überweisung an Ihre deutsche, österreichische, französische oder italienische Bank, entstehen:

  1. Internationale Überweisungsgebühren (SWIFT-Gebühren), die von der sendenden und der empfangenden Bank erhoben werden.
  2. Eine undurchsichtige Marge auf den Wechselkurs (Spread): Banken wenden einen „Schaltkurs" an, der 1 % bis 2 % vom echten Marktkurs abweicht.

Das konkrete Beispiel (durchschnittlicher Marktkurs 0,921)

Nehmen wir einen Nettolohn von 5'000 CHF, der in Euro umzuwandeln ist:

  • Echter Wert zum Interbankenkurs (0,921): 5'000 / 0,921 = 5'428,88 EUR.
  • Über eine traditionelle Bank (durchschnittliche Marge von 1,5 %): Der angewandte Kurs steigt auf rund 0,935. Sie erhalten nur noch 5'347,59 EUR.
  • Der reine Verlust: fast 81,30 EUR jeden Monat, also nahezu 1'000 EUR pro Jahr, die in unnötigen Bankkommissionen verschwinden!

Die günstige Lösung: FinTechs wie ibani

Um die gesamte in der Schweiz erarbeitete Kaufkraft zu schützen, besteht die beste Strategie darin, einen spezialisierten Wechseldienst zu nutzen. Prüfen Sie vor jeder Überweisung die Tagesparität, um Ihre Schweizer Franken zum realen Marktkurs in Euro umzurechnen.

  • Wie funktioniert das? ibani stellt Ihnen eine Schweizer IBAN auf Ihren Namen zur Verfügung. Diese IBAN geben Sie Ihrem Schweizer Arbeitgeber an.
  • Die Abwicklung: Sobald Ihr Lohn in CHF eingeht, wandelt ihn ibani automatisch zum echten Interbankenkurs in Euro um (mit einer minimalen, transparenten Marge) und überweist ihn direkt auf Ihr gewohntes Euro-Konto (Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien).
  • Der Vorteil: Sie vermeiden die Gebühren für Nichtansässige bei Schweizer Retailbanken und maximieren jeden Monat Ihr verfügbares Einkommen.

Mehr dazu in unserer Methode zur Umrechnung des Schweizer Gehalts nach Deutschland und in unserem Vergleich zum CHF/EUR-Wechsel.

8. Die Lebenshaltungskosten an der Grenze einplanen

Die höhere Kaufkraft der Grenzgänger schlägt sich stark auf die lokale Wirtschaft nieder. In den Grenzregionen (z. B. Lörrach, Konstanz, Waldshut-Tiengen oder auf französischer Seite Pays de Gex und Haute-Savoie) müssen Sie mit hohen Kosten rechnen:

  • Wohnen: Mieten oder Kaufpreise in direkter Grenznähe liegen deutlich über dem regionalen Durchschnitt und rivalisieren mancherorts mit grossen europäischen Metropolen.
  • Strategie: Viele entscheiden sich, etwas weiter von der Grenze entfernt zu wohnen, um grössere Wohnungen zu finden – zum Preis einer längeren Pendelzeit. Immerhin profitieren Sie davon, Ihr hohes Schweizer Gehalt für günstigere Lebensmittel und Dienstleistungen im Wohnsitzstaat auszugeben.

9. Verkehr und tägliche Mobilität

Der Grenzübergang zu den Stosszeiten (der berühmte „Grenzstau") ist die grösste mentale und physische Herausforderung des Grenzgängers.

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Die Schweiz verfügt über das beste Schienennetz Europas. Die Nutzung von S-Bahnen oder Trams (wie der grenzüberschreitenden Tram 8 in Weil am Rhein/Basel oder des Léman Express rund um Genf) ist oft stressfreier. Wenn Sie in Bahnhofsnähe wohnen können, ist das 2026 die Königslösung.
  • Auto und Zoll: Staus an den Zollübergängen in Basel, Kreuzlingen oder Schaffhausen sind an der Tagesordnung. P+R-Parkplätze (Park and Ride) an der Grenze sind sehr beliebt, um die letzte Etappe per Tram oder E-Bike zurückzulegen.

10. Das 3-Säulen-System (Altersvorsorge)

Das Schweizer Vorsorgesystem ist eines der leistungsstärksten und kapitalisiertesten der Welt. Es beruht auf drei Säulen:

  1. 1. Säule (AHV): die staatliche, obligatorische und solidarische Grundversorgung.
  2. 2. Säule (Pensionskasse/BVG): die berufliche Vorsorge (obligatorisch ab einem gewissen Einkommen). Es handelt sich um ein Kapital, das Sie mit den Beiträgen Ihres Arbeitgebers aufbauen. Anders als in Frankreich gehört dieses Geld Ihnen: Sie können es beim endgültigen Verlassen der Schweiz (unter Bedingungen) beziehen oder für den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum vorbeziehen.
  3. 3. Säule (Säule 3a): die freiwillige private Vorsorge. Für Grenzgänger steuerlich nur relevant, wenn sie den Status eines Quasi-Ansässigen haben, was in Deutschland selten ist.

Alle Details finden Sie in unserem Leitfaden Das Schweizer 3-Säulen-System verstehen und in unserer Rubrik Vorsorge & Rente für Grenzgänger.

11. Gefragte Branchen 2026

Der Schweizer Arbeitsmarkt bleibt äusserst dynamisch, mit einer der niedrigsten Arbeitslosenquoten Europas. Der Fachkräftemangel kommt Grenzgängern in bestimmten Bereichen zugute:

  • Pharma & Life Sciences (Raum Basel): Unternehmen wie Novartis und Roche rekrutieren konstant Spezialisten und Forschende.
  • Gesundheitswesen und Spitäler: Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachkräfte sind für das Schweizer Gesundheitssystem unverzichtbar.
  • IT & Tech: Software-Ingenieure, Data-Expertinnen, Cybersecurity- und KI-Spezialisten.
  • Finanzen (Zürich): Compliance, Wealth Management und FinTech.
  • Bau und Energiewende: Bauleiter, Bauingenieurinnen und hochqualifizierte Handwerker (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro).

Zusammenfassende Checkliste des neuen Grenzgängers

✅ Ihre 6 Schlüsselschritte
  1. Die Unterlagen an meine Personalabteilung übermitteln, damit der Ausweis G beantragt werden kann.
  2. Mein ibani-Konto eröffnen, um meine persönliche Schweizer IBAN zu erhalten und meine künftigen Wechselkurse zu sichern.
  3. Das Formular für die Wahl des Krankenversicherungssystems (Optionsrecht) innerhalb von 3 Monaten ausfüllen und zurücksenden.
  4. Bei Kanton Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura oder Basel: meine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung vom Steueramt validieren lassen und meinem Arbeitgeber vorlegen.
  5. Bei meiner lokalen Stelle (z. B. Familienkasse) die Anspruchsbescheinigung für die Aktivierung der Schweizer Familienzulagen anfordern.
  6. Eine genaue Erfassung meiner Arbeitstage einrichten, falls mein Unternehmen Homeoffice praktiziert (Grenze von 40 % für Deutschland und Frankreich, 25 % für Italien).

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Die ibani SA ist ein in Genf ansässiges FinTech-Unternehmen und ein Finanzintermediär, der SO-FIT angeschlossen ist – einer von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO).

Häufig gestellte Fragen (FAQ Grenzgänger)

Welche Bewilligung brauche ich, um in der Schweiz zu arbeiten und im Ausland zu wohnen?

Sie benötigen die Grenzgängerbewilligung (Ausweis G). Diese wird in der Regel von Ihrem Schweizer Arbeitgeber beim kantonalen Migrationsamt beantragt. Wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, ist die Bewilligung 5 Jahre gültig. Sie müssen zudem mindestens einmal pro Woche an Ihren Hauptwohnsitz im Ausland zurückkehren.

Wie wähle ich die richtige Krankenversicherung (Optionsrecht)?

Sie haben ab Arbeitsbeginn 3 Monate Zeit, das Optionsrecht auszuüben. Sie können sich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lassen, um im Wohnsitzstaat versichert zu bleiben (z. B. GKV/PKV in Deutschland oder CMU in Frankreich), oder sich in der Schweiz nach KVG versichern (mit dem Formular S1 zur Behandlung im Wohnsitzstaat). Bei mittleren und hohen Gehältern ist die Schweizer KVG oft günstiger. Diese Wahl ist grundsätzlich unwiderruflich!

Darf ein Grenzgänger im Jahr 2026 im Homeoffice arbeiten?

Ja. Für die Sozialversicherung gilt ein multilaterales Abkommen: Sie können bis zu 49,9 % Ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen, ohne dass sich die Zuständigkeit ändert. Steuerlich gelten jedoch länderspezifische Grenzen: In Frankreich und Deutschland liegt die Toleranz bei 40 % der Arbeitszeit, in Italien nur bei 25 %. Für deutsche Grenzgänger gilt zudem: Arbeitstage im deutschen Homeoffice müssen in der Regel in Deutschland versteuert werden (kein pauschaler Freibetrag wie in Frankreich).

Wer zahlt Arbeitslosengeld, wenn ich meinen Job in der Schweiz verliere?

Obwohl Sie in der Schweiz Arbeitslosenbeiträge zahlen, ist bei einem Jobverlust die Arbeitsverwaltung Ihres Wohnsitzstaates zuständig (z. B. die Agentur für Arbeit in Deutschland). Das Arbeitslosengeld wird jedoch auf Basis Ihres Schweizer Gehalts berechnet. Dafür benötigen Sie das Formular PD U1 von der Schweizer Arbeitslosenkasse.

Wie überweise ich mein Schweizer Gehalt ohne versteckte Gebühren in Euro?

Traditionelle Banken berechnen internationale Überweisungsgebühren (SWIFT) und eine undurchsichtige Wechselkursmarge von 1 bis 2 %, was bis zu 1'000 EUR pro Jahr kosten kann. Die Lösung besteht darin, eine persönliche Schweizer IBAN eines spezialisierten FinTechs wie ibani zu nutzen: Das Gehalt wird zum echten Marktkurs mit einer minimalen, transparenten Marge umgewandelt und anschliessend auf Ihr Euro-Konto überwiesen.

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