Umzug in die Schweiz mit Haustieren: Veterinärregeln (Mikrochip, Impfung, AMICUS)
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Umzug in die Schweiz mit Haustieren 2026: der Leitfaden zu den Veterinärregeln

Mikrochip, Tollwutimpfung, EU-Heimtierausweis, Zollanmeldung und AMICUS-Registrierung: Hier finden Sie alle gesetzlichen Pflichten, um Hund, Katze oder Frettchen in der Schweiz anzumelden – ohne böse Überraschungen an der Grenze.

Clock icon 9 Minuten Lesezeit | Aktualisiert am 29. Juni 2026

Autor: Brice DELHOME

📌 Kurz gesagt: das Haustier in der Schweiz anmelden
  • Die goldene Regel: Drei Dokumente sind für das Überschreiten der Grenze mit Hund, Katze oder Frettchen unverzichtbar – ein Mikrochip (Norm ISO 11784/11785), eine gültige Tollwutimpfung und ein EU-Heimtierausweis, der im Herkunftsland ausgestellt wurde.
  • Die zu vermeidende Falle: Die Registrierung in der nationalen AMICUS-Datenbank ist nur für Hunde obligatorisch, bei einem Schweizer Tierarzt, innerhalb von 10 Tagen nach der Ankunft. Und der Zoll muss informiert werden: Ihre Tiere gelten als «Umzugsgut».
  • Die ibani-Lösung: Tierarztbesuch, Gemeindesteuer, Tierversicherung … Bezahlen Sie diese ersten Rechnungen in Schweizer Franken zum realen Marktkurs mit einem ibani-Konto, ohne versteckte Wechselkursmargen.

Der Umzug in die Schweiz mit einem Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) unterliegt strengen Veterinärregeln, die vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) vorgegeben werden. Ob Sie sich dauerhaft mit einer B-Bewilligung in Genf, Lausanne, Zürich oder Basel niederlassen oder im Grenzgebiet (Haute-Savoie, Pays de Gex, Annemasse) mit regelmässigen Grenzübertritten: Dieser Leitfaden erklärt alle Pflichten – Mikrochip, Tollwutimpfung, Zollanmeldung, AMICUS-Registrierung, kantonale Besonderheiten und einzuplanende Kosten.

SchrittPflichtmassnahme (aus der EU)Frist / Hinweis
1. IdentifikationEinsetzen eines Mikrochips (ISO 11784/11785).Muss zwingend vor der Impfung erfolgen.
2. ImpfungGültige Tollwutimpfung.Mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt (Erstimpfung).
3. DokumentationEU-Heimtierausweis.Vom Tierarzt im Herkunftsland ausgestellt.
4. ZollAnmeldung beim Schweizer Zoll (Umzugsgut, Formular 18.44).Am Tag des Grenzübertritts.
5. RegistrierungBesuch bei einem Schweizer Tierarzt zur AMICUS-Eintragung.Nur Hunde, innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft.

1. Welche Einreisebedingungen gelten für ein Haustier in der Schweiz?

Für die Einreise in die Schweiz aus der Europäischen Union muss ein Hund, eine Katze oder ein Frettchen drei Pflichtelemente erfüllen: einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Heimtierausweis. Die Schweiz wendet dieselben Grundregeln wie die Europäische Union an, ihre Kontrollen sind jedoch besonders streng.

A. Der Mikrochip: der erste Schritt

Ihr Tier muss vor jedem anderen Schritt, insbesondere vor der Tollwutimpfung, mit einem Mikrochip nach der Norm ISO 11784/11785 gekennzeichnet werden. Die Reihenfolge ist entscheidend: Eine vor dem Einsetzen des Chips durchgeführte Impfung wird nicht anerkannt. Tätowierungen werden nur akzeptiert, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurden und noch einwandfrei lesbar sind.

B. Die Tollwutimpfung: die 21-Tage-Frist

Die Tollwutimpfung ist für alle in die Schweiz einreisenden Tiere obligatorisch. Wichtiger Hinweis: Handelt es sich um die erste Impfung des Tieres, müssen Sie nach der Injektion 21 Tage warten, bevor Sie die Schweizer Grenze überqueren dürfen. Bei einer fristgerechten Auffrischimpfung entfällt diese Wartezeit. Planen Sie diesen Schritt daher mehrere Wochen vor Ihrem Umzug ein.

C. Der EU-Heimtierausweis

Dieses offizielle Dokument, das Ihr Tierarzt im Herkunftsland (Frankreich, Deutschland, Italien usw.) ausfüllt, bescheinigt die Identität des Tieres, seine Chipnummer und die Gültigkeit seiner Impfungen. Es ist das Dokument, das die Schweizer Zollbeamten an der Grenze von Ihnen verlangen können.

Gut zu wissen: Diese drei Bedingungen (Mikrochip, Tollwutimpfung, Ausweis) gelten gleichermassen für Hunde, Katzen und Frettchen. Der grosse Unterschied bei der Ankunft betrifft die AMICUS-Registrierung, die Hunden vorbehalten ist (siehe Abschnitt 3).

2. Wie meldet man sein Haustier beim Schweizer Zoll an?

Ihre Haustiere gehören zum «Umzugsgut» und müssen am Tag des Grenzübertritts beim Zoll angemeldet werden. Im Rahmen einer Wohnsitzverlegung eingeführt, sind sie von Mehrwertsteuer und Zollabgaben befreit, doch das Unterlassen dieser Anmeldung wird hart sanktioniert.

Das genaue Vorgehen am Grenzübergang

Nehmen Sie beim Grenzübertritt die Spur «anzumeldende Waren» (oft rot markiert) oder melden Sie sich bei der Zollstelle. Als Tiere, die Ihnen bereits gehören und im Rahmen einer Wohnsitzverlegung eingeführt werden, erscheinen sie auf dem Formular 18.44 für Umzugsgut, wodurch sie von Mehrwertsteuer und Zollabgaben befreit sind.

⚠️ Die Falle der Nichtanmeldung:
Das Unterlassen der Anmeldung eines Tieres beim Schweizer Zoll kann zu einer hohen Busse und in manchen Fällen zur Beschlagnahmung des Tieres führen. Diese Logik der Zollanmeldung gilt wie für anderes Umzugsgut: Für Fahrzeuge erläutern wir sie in unserem Leitfaden zum Fahrzeugimport in die Schweiz.

3. Was ist die AMICUS-Datenbank und wer muss sich eintragen?

AMICUS ist die nationale Schweizer Datenbank, die alle Hunde des Landes erfasst. Jeder Hundehalter muss sein Tier innerhalb von 10 Tagen nach der Ankunft von einem Schweizer Tierarzt registrieren lassen. Es ist der am häufigsten übersehene Schritt für Neuankömmlinge, dabei ist er obligatorisch – nur für Hunde.

A. Die 10-Tage-Frist beim Schweizer Tierarzt

Innerhalb von 10 Tagen nach Ihrer Ankunft in der Schweiz müssen Sie mit Ihrem Hund einen Schweizer Tierarzt aufsuchen. Dieser prüft Mikrochip und Impfungen und trägt das Tier dann in die AMICUS-Datenbank ein. Diese Eintragung macht die Haltung Ihres Hundes nach Schweizer Recht rechtskonform.

B. Der parallele Schritt bei der Gemeinde

Parallel zum Tierarztbesuch müssen Sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde (Einwohnerkontrolle) als Hundehalter anmelden. Die Gemeinde erstellt ein Halterprofil mit einer AMICUS-ID, die der Tierarzt anschliessend nutzt, um Ihren Hund mit Ihrem Dossier zu verknüpfen. Dieser doppelte Schritt – Tierarzt und Gemeinde – gehört zu den Ankunftsformalitäten, die wir in unserer vollständigen administrativen Checkliste für den Umzug in die Schweiz erläutern.

Für Katzen und Frettchen: keine nationale Registrierungspflicht. AMICUS betrifft nur Hunde. Mikrochip, Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis bleiben dennoch für alle obligatorisch.

4. Welche kantonalen Regeln gelten (Rassen, Steuer)?

Die Schweiz ist eine Eidgenossenschaft: Die Gesetze zur Hundehaltung unterscheiden sich stark von Kanton zu Kanton. Verbotene Rassen, Sonderbewilligungen und die jährliche Steuer fallen in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Prüfen Sie unbedingt die Gesetzgebung, bevor Sie Ihren Wohnkanton wählen.

A. Verbotene oder bewilligungspflichtige Rassen

Der Kanton Genf verbietet die Einfuhr und Haltung von rund einem Dutzend als gefährlich geltender Rassen (Pitbull, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino und weitere). Der Kanton Waadt verlangt für bestimmte Rassen wie den Rottweiler-Typ eine Sonderbewilligung. Ein in Ihrem Herkunftsland völlig legaler Hund kann also in Ihrem künftigen Schweizer Kanton verboten sein: Diese Prüfung muss vor Ihrem Umzug erfolgen.

B. Die kommunale Hundesteuer

In der Schweiz unterliegt das Halten eines Hundes einer jährlichen Steuer, die von der Wohnsitzgemeinde erhoben wird. Der Betrag liegt in der Regel zwischen 100 CHF und 200 CHF pro Jahr und Hund, je nach Gemeinde und teils nach Grösse oder Rasse. Eine entsprechende Steuer auf Katzen gibt es nicht.

C. Der Fall von Kupierungen (kupierte Ruten und Ohren)

Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder Ruten ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gilt für Tiere, die als Umzugsgut eingeführt werden, doch Sie müssen nachweisen, dass das Tier Ihnen vor Ihrer Entscheidung, in die Schweiz zu ziehen, gehörte (Ausweis, Tierarztrechnungen, frühere Bescheinigungen).

5. Wie finanziert man die Ankunftskosten für sein Haustier?

Ein Umzug mit Tier verursacht ab den ersten Tagen in der Schweiz unmittelbare Kosten: den Tierarztbesuch für die AMICUS-Registrierung, die Gemeindesteuer, eine allfällige Tierkrankenversicherung. Diese Rechnungen werden in Schweizer Franken bezahlt, während Ihre Ersparnisse oft noch in Euro vorliegen – daher die Bedeutung, Ihren Wechselkurs zu optimieren.

A. Erste Rechnungen in Schweizer Franken

Neuankömmlinge müssen diese ersten Kosten oft in CHF bezahlen, während ihre Ersparnisse in EUR vorliegen. Diese Ausgaben mit einer ausländischen Bankkarte oder einer klassischen Überweisung zu begleichen, verursacht hohe Wechselkosten: Die von herkömmlichen Banken angewandte Marge liegt oft zwischen 1,5 % und 3 % des umgerechneten Betrags, zuzüglich allfälliger Fixgebühren.

B. Der ibani-Ansatz: zum realen Kurs umrechnen

Wenn Sie schon zu Beginn Ihres Umzugsprojekts ein ibani-Konto eröffnen, übertragen Sie Ihre Euro-Ersparnisse zum realen Marktkurs (zum Beispiel 1 EUR = 0,96 CHF) ohne versteckte Marge in die Schweiz. So verfügen Sie sofort über Schweizer Franken, um Ihre Kautionen, Ihre kommunalen und tierärztlichen Anmeldegebühren oder Ihre Mietkaution zu bezahlen.

💰 Praxisfall: 800 CHF Ankunftskosten

Um 800 CHF Ankunftskosten zu decken (AMICUS-Tierarztbesuch, kommunale Hundesteuer, erste Prämie der Tierversicherung), rechnet ibani den exakten Betrag aus Ihren Euro zum realen Marktkurs um. Wo eine Bank mit 2 % Marge Sie bei dieser einzigen Umrechnung umgerechnet rund 16 CHF kosten würde, behalten Sie Ihr volles Budget für Ihr Tier. Über sämtliche Ausgaben einer Einrichtung wird der Unterschied schnell beträchtlich.

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💡 Die ibani-Lösung: Rechnen Sie Ihre Euro zum realen Kurs ohne versteckte Marge in Schweizer Franken um, um die Einrichtung Ihres Tieres und Ihre ersten Ausgaben in der Schweiz zu finanzieren.

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ibani SA ist ein in Genf ansässiges FinTech-Unternehmen und ein Finanzintermediär, der SO-FIT angeschlossen ist – einer von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO).

Häufige Fragen — Haustiere & Umzug in die Schweiz

Muss meine Wohnungskatze ebenfalls bei einem Schweizer Tierarzt registriert werden?

Nein. Anders als Hunde, die innerhalb von 10 Tagen nach der Ankunft in der nationalen AMICUS-Datenbank eingetragen werden müssen, besteht für in die Schweiz eingeführte Katzen keine nationale Registrierungspflicht. Mikrochip, Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis bleiben jedoch für das Überschreiten der Grenze zwingend vorgeschrieben.

Gibt es eine Quarantäne für Hunde oder Katzen aus Frankreich, Deutschland oder Italien?

Nein, für Tiere aus einem Land mit geringem Risiko wie allen EU-Mitgliedstaaten ist keine Quarantäne erforderlich, sofern die Einfuhrformalitäten (Mikrochip, mehr als 21 Tage alte Tollwutimpfung, EU-Heimtierausweis) genau eingehalten werden.

Welche Hunderassen sind 2026 in der Schweiz verboten?

Es gibt keine einheitliche Bundesliste: Die Regelung ist kantonal. Der Kanton Genf verbietet die Einfuhr und Haltung von rund einem Dutzend als gefährlich geltender Rassen (Pitbull, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino und weitere). Der Kanton Waadt verlangt für bestimmte Rassen wie den Rottweiler eine Sonderbewilligung. Prüfen Sie vor dem Umzug stets die Gesetzgebung Ihres künftigen Kantons.

Wie hoch ist die Hundesteuer in der Schweiz 2026?

Die Hundesteuer wird jährlich von der Wohnsitzgemeinde erhoben und liegt in der Regel zwischen 100 CHF und 200 CHF pro Jahr und Hund. Eine entsprechende Bundessteuer auf Katzen gibt es nicht. Der genaue Betrag hängt von Ihrer Gemeinde und teils von Grösse oder Rasse des Hundes ab.

Muss man sein Haustier beim Schweizer Zoll anmelden?

Ja. Ihre Tiere gehören zum Umzugsgut und müssen bei der Zollstelle angemeldet werden (Spur «anzumeldende Waren» oder Formular 18.44). Im Rahmen einer Wohnsitzverlegung eingeführt, sind sie von Mehrwertsteuer und Zollabgaben befreit, doch eine fehlende Anmeldung kann zu einer hohen Busse oder sogar zur Beschlagnahmung des Tieres führen.

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