Lesezeit: 7 Minuten | Veröffentlicht am: 1. April 2026
Von Brice DELHOME
Der Import eines Fahrzeugs in die Schweiz beim Umzug unterliegt der "6-Monats-Regel". Wenn Sie das Auto seit mehr als 6 Monaten besitzen und nutzen, wird es als "Übersiedlungsgut" (Formular 18.44) eingestuft und ist von der MWST und den Zollabgaben befreit. Andernfalls fallen 8,1% MWST und 4% Automobilsteuer an. In jedem Fall stellt Ihnen der Zoll das Formular 13.20A aus. Sie haben dann eine strikte Frist von 12 Monaten, um das Fahrzeug beim kantonalen Strassenverkehrsamt anzumelden, was eine Schweizer Haftpflichtversicherung und eine technische Prüfung (MFK) erfordert.
Bei Ihrer Ankunft auf Schweizer Hoheitsgebiet müssen Sie Ihr Fahrzeug unaufgefordert beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) deklarieren. Die Besteuerung hängt ausschliesslich davon ab, wie lange Sie Ihr Fahrzeug bereits besitzen.
| Szenario A: Fahrzeugbesitz von mehr als 6 Monaten | Szenario B: Fahrzeugbesitz von weniger als 6 Monaten |
|---|---|
| Einstufung: Übersiedlungsgut. | Einstufung: Standard-Warenimport. |
| Zollformular: Erklärung 18.44. | Zollformular: e-dec Anmeldung (Einfuhr). |
| Zu zahlende Steuern: 0 CHF. Sie sind vollständig von der Schweizer MWST und der Automobilsteuer befreit. | Anfallende Steuern: - Schweizer MWST: 8,1 % - Automobilsteuer: 4 % - Gewichtsbasierte Zollgebühren (ca. 12-15 CHF pro 100 kg je nach Herkunft). |
| Einschränkung: Verbot, das Fahrzeug in der Schweiz in den 12 Monaten nach dem Import zu verkaufen. | Einschränkung: Das Fahrzeug kann sofort ohne Strafe weiterverkauft werden. |
Sobald die Verzollung abgeschlossen ist, dürfen Sie mit Ihren ursprünglichen ausländischen Nummernschildern für einen maximalen Zeitraum von 12 Monaten ab Ihrem Einreisedatum in die Schweiz (Datum auf Ihrem Ausländerausweis B, L oder C) fahren.
Vor Ablauf dieser Frist müssen Sie die Verfahren beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons einleiten.
Der Umzug und der Import Ihres Fahrzeugs sind mit unvermeidlichen Ausgaben in Schweizer Franken (CHF) verbunden: Zahlung von Zollgebühren (falls zutreffend), Zahlung der neuen Schweizer Autoversicherungsprämie und kantonale Zulassungsgebühren.
Wenn sich Ihr Geld derzeit in Euro (auf Ihrem ursprünglichen Bankkonto) befindet, müssen Sie dieses Kapital umtauschen. Hier verlieren Expats oft unsichtbar Geld.
Die Verwendung Ihrer ausländischen Bankkarte oder eine SWIFT-Überweisung von Ihrer europäischen Bank zur Bezahlung Ihrer Schweizer Rechnungen setzt Sie einem überhöhten Wechselkurs aus. Banken wenden in der Regel eine Marge von 1,5 % bis 2,5 % auf den Wechselkurs an, zusätzlich zu den internationalen Überweisungsgebühren.
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