Möchten Sie Ihr Unternehmen in der Schweiz gründen? Erfahren Sie mehr über Domizilierungsregeln, die Optimierung des Transfers Ihres Stammkapitals und die Abrechnungspflichten (MwSt und AHV) für kleine Umsätze.
Lesezeit: 10 Minuten | Aktualisiert: März 2026
Von Brice DELHOME
Die Schweiz bietet äußerst attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen, unterliegt jedoch strengen Regeln. Wenn Sie eine GmbH oder eine AG gründen, müssen Sie einen in der Schweiz wohnhaften Vertreter ernennen und ein Startkapital auf einem Kapitaleinzahlungskonto sperren. Wenn Sie Ihre Tätigkeit ohne Rechtsform testen möchten, können Sie in eigenem Namen Rechnungen stellen, müssen Ihren Status als Selbständiger jedoch zwingend von der AHV-Ausgleichskasse validieren lassen. Bleibt Ihr Umsatz bescheiden (unter 100.000 CHF), profitieren Sie schließlich von der MwSt-Befreiung.
Viele Unternehmer fragen sich, ob es absolut zwingend ist, eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) zu gründen, um mit dem Schreiben von Rechnungen zu beginnen. Die Antwort ist nein. Sie können als Einzelfirma (Status als Selbständiger) tätig sein.
Einer der Vorteile der Schweiz liegt in ihrer anfänglichen administrativen Flexibilität. Üben Sie eine kaufmännische Tätigkeit in eigenem Namen aus und liegt Ihr Bruttojahresumsatz unter 100.000 CHF, ist die Eintragung ins Handelsregister nicht obligatorisch (obwohl sie empfohlen wird, um Geschäftskunden zu beruhigen).
Hier machen viele Gründer (insbesondere Ausländer) einen teuren Fehler. In der Schweiz können Sie nicht einfach beschließen, nach dem Zufallsprinzip Rechnungen auszustellen. Damit Ihr Einkommen legal ist und nicht als Schwarzarbeit gilt, müssen Sie Ihren Status als Selbständiger von der AHV-Ausgleichskasse Ihres Kantons anerkennen lassen.
Der Schweizer Selbständigenstatus ist keine freie Wahl, er wird im Nachhinein anerkannt. Die AHV-Kasse analysiert Ihre tatsächliche wirtschaftliche Situation. Um als selbständig anerkannt zu werden, müssen Sie nachweisen, dass:
Nach der Anerkennung müssen Sie Ihre AHV-Sozialabgaben (ca. 10 Prozent Ihres Nettogewinns) direkt an die Kasse zahlen.
Wenn Sie Ihr persönliches Vermögen schützen oder Investoren aufnehmen möchten, ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG) unerlässlich.
Einer der größten Trümpfe der Schweiz ist ihre Offenheit für internationales Kapital. Es ist absolut nicht notwendig, die Schweizer Staatsangehörigkeit zu besitzen oder auch nur in der Schweiz zu wohnen, um Anteile an einem Schweizer Unternehmen zu halten. Ein ausländischer Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland kann problemlos das gesamte Stammkapital halten.
Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) schreibt jedoch eine strenge Regel bezüglich der operativen Führung des Unternehmens vor:
Die Lösung für ausländische Gründer: Wenn Sie nicht in der Schweiz ansässig sind, müssen Sie die Dienste eines "Treuhand-Geschäftsführers" oder "Treuhand-Verwaltungsrats" in Anspruch nehmen. Dies ist ein Schweizer Einwohner, der beauftragt ist, Sie gegen eine jährliche Gebühr gesetzlich zu vertreten.
Um Ihre Gesellschaft ins Handelsregister einzutragen, müssen Sie nachweisen, dass das Stammkapital eingezahlt wurde. Der gesetzliche Mindestbetrag beträgt 20.000 CHF für eine GmbH (vollständig eingezahlt) und 100.000 CHF für eine AG (wovon mindestens 50.000 CHF bei der Gründung eingezahlt werden müssen).
Sie können dieses Geld nicht direkt an einen Notar zahlen. Sie müssen bei einer Schweizer Bank ein "Kapitaleinzahlungskonto" (Sperrkonto) eröffnen. Sobald die Gelder eingegangen sind, stellt die Bank eine "Einzahlungsbestätigung" aus, ein unverzichtbares Dokument für den Notar zur Gründung der Gesellschaft.
Wenn Sie ein nicht ansässiger Unternehmer sind, befindet sich Ihr Startkapital wahrscheinlich in Euro oder einer anderen Fremdwährung auf Ihrem Privatkonto im Ausland. Eine direkte internationale Überweisung auf das Schweizer Einzahlungskonto ist ein teurer Fehler.
Um Ihr gesamtes Startkapital zu erhalten, müssen Sie Ihre Währung zum realen Marktkurs in Schweizer Franken umrechnen, bevor das Geld auf dem Einzahlungskonto eingeht.
Sobald Ihr Selbständigenstatus validiert oder Ihr Unternehmen eingetragen ist, stellen Sie Ihre ersten Rechnungen aus. In der Schweiz ist die Mehrwertsteuergesetzgebung (MwSt) für Start-ups besonders günstig.
Ein Schweizer Unternehmen (GmbH, AG oder Einzelfirma) ist nicht zwingend der Schweizer MwSt unterstellt, wenn sein weltweiter Umsatz aus steuerbaren Leistungen unter 100.000 CHF pro Jahr liegt.
Wenn Sie diese Grenze nicht erreichen und keine freiwillige Unterstellung beantragt haben:
Auch wenn Ihr Umsatz im ersten Jahr sehr niedrig ist, kann es manchmal strategisch sinnvoll sein, sich bei der Gründung freiwillig für die MwSt anzumelden. Dies gilt insbesondere, wenn Sie zu Beginn erhebliche Investitionen tätigen (Kauf von Maschinen, Lagerbestand), da Sie so die auf diese Einkäufe gezahlte MwSt (Vorsteuer) zurückfordern können. Sprechen Sie mit Ihrem Treuhänder!
ibani-Experten unterstützen Gründer, KMUs und Treuhänder bei der Optimierung ihrer Kapitaltransfers und täglichen Cashflows.
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