In zwei verschiedenen Schweizer Kantonen arbeiten: Welche Besteuerung gilt
🧾 Grenzgänger & Besteuerung

In zwei verschiedenen Schweizer Kantonen arbeiten 2026: Welche Besteuerung gilt?

Zwei Stellen in zwei verschiedenen Kantonen zu kombinieren, wird immer häufiger. Doch die kantonale Steuerhoheit macht aus dieser Flexibilität ein Kopfzerbrechen. Hier finden Sie die überkreuzten Besteuerungsregeln für französische, deutsche und italienische Grenzgänger sowie für Gebietsansässige mit B-Bewilligung – und wie sich diese mehreren Löhne zentralisieren lassen.

Uhr-Symbol 9 Minuten Lesezeit | Aktualisiert am 26. Juni 2026

Autor: Brice DELHOME

📌 Kurz gesagt: die interkantonale Mehrfachtätigkeit
  • Die Hauptregel: jeder Schweizer Kanton besitzt seine eigene Steuerhoheit. Für zwei Arbeitgeber in zwei Kantonen zu arbeiten erfordert eine sorgfältige Deklaration, und der Quellensteuersatz wird auf Ihrem Gesamteinkommen berechnet, nicht Kanton für Kanton.
  • Die zu vermeidende Falle: Ihrem Hauptarbeitgeber den im anderen Kanton bezogenen Lohn nicht zu melden. Der angewandte Grenzsteuersatz wäre dann zu niedrig und Sie wären einer Steuernachforderung ausgesetzt. Die Berichtigung muss vor dem 31. März des Folgejahres beantragt werden.
  • Die ibani-Lösung: zentralisieren Sie Ihre beiden Schweizer Löhne auf einer einzigen Schweizer IBAN und wandeln Sie sie ohne wiederholte Gebühren zum realen Marktkurs in Euro um – dank eines ibani-Kontos.

Der sehr flexible Schweizer Arbeitsmarkt begünstigt zunehmend die Kombination von Tätigkeiten: Teilzeitstellen, mehrere Mandate, Mehrfachtätigkeit. Doch die Steuerhoheit der 26 Kantone verwandelt diese Flexibilität in ein echtes administratives Kopfzerbrechen. Ob es sich um einen Grenzgänger (G-Bewilligung) oder einen gebietsansässigen Expatriate (B-Bewilligung) handelt: gleichzeitig für zwei Arbeitgeber in zwei verschiedenen Kantonen zu arbeiten (zum Beispiel Genf und Waadt oder Zürich und Aargau) erfordert eine sorgfältige Deklaration. Dieser Leitfaden entschlüsselt die überkreuzten Besteuerungsregeln für französische, deutsche und italienische Grenzgänger, die Bestimmung des Gesamtsatzes und die besten Praktiken, um diese mehreren Einkünfte zu repatriieren.

Übersichtstabelle: die Szenarien der interkantonalen Mehrfachtätigkeit

Status des ArbeitnehmersBeispielkantoneBesteuerungsprinzipBestimmung des Satzes
Französischer Grenzgänger (G-Bewilligung)Genf (GE) + Waadt (VD)Gemischtes Regime: GE erhebt an der Quelle, VD erhebt nichts (Besteuerung in Frankreich).Der in Genf erhobene Satz wird auf dem Gesamteinkommen (GE + VD) berechnet.
Deutscher Grenzgänger (G-Bewilligung)Zürich (ZH) + Aargau (AG)Einheitliches Regime: beide Kantone erheben die pauschale Quellensteuer von 4,5 %.Jeder Kanton wendet 4,5 % auf seinen Anteil an. Gesamtdeklaration in Deutschland obligatorisch.
Italienischer Grenzgänger (G-Bewilligung)Tessin (TI) + Graubünden (GR)Harmonisiertes Regime: Erhebung je nach Status („alter" oder „neuer" Grenzgänger).Die kumulierte Quellensteuer basiert auf der Summe der Schweizer Einkünfte.
Gebietsansässiger (B-Bewilligung)Beliebige KantoneWohnsitzprinzip: die Quellensteuer richtet sich nach dem Wohnsitzkanton.Tarif des Wohnsitzkantons, angewandt auf das Gesamteinkommen.

1. Wie wird ein französischer Grenzgänger besteuert, der in zwei Kantonen arbeitet?

Die komplexeste Situation entsteht, wenn ein in Frankreich wohnhafter Grenzgänger für zwei Kantone arbeitet, die nicht dasselbe Steuerabkommen mit dem französischen Staat teilen. Der Lohn des einen Kantons kann in der Schweiz an der Quelle erhoben werden, während der andere brutto ausgezahlt und in Frankreich steuerpflichtig ist.

Nehmen wir den Fall einer Fachkraft, die eine Hauptstelle im Kanton Genf mit einer zweiten Stelle im Kanton Waadt kombiniert:

  • Die Stelle in Genf (der Quellensteuer unterworfen): Genf wendet die Quellensteuer auf Grenzgänger an. Der Genfer Arbeitgeber behält die Steuer also direkt vom ausgezahlten Lohn ein, wie es unser Leitfaden zur Quellensteuer des Grenzgängers in der Schweiz erläutert.
  • Die Stelle im Kanton Waadt (in Frankreich besteuert): der Kanton Waadt wendet das Abkommen von 1983 an. Der Waadtländer Arbeitgeber zahlt den Bruttolohn ohne Steuerabzug aus. Dieser Lohn muss anschließend in Frankreich deklariert und besteuert werden.

Die Regel des Gesamtsatzes: damit der Genfer Arbeitgeber den richtigen Quellensteuertarif anwendet, wird der Steuersatz durch das Welteinkommen des Steuerpflichtigen bestimmt. Der Mitarbeitende ist daher gesetzlich verpflichtet, seinem Genfer Arbeitgeber die Höhe seines Waadtländer Lohns mitzuteilen, damit der korrekte Grenzsteuersatz auf den Genfer Anteil angewandt wird. Konkret: ein Grenzgänger, der 60 000 CHF in Genf und 24 000 CHF im Kanton Waadt verdient, wird erleben, dass Genf seinen Satz so berechnet, als ob er 84 000 CHF verdiente, und diesen Satz dann nur auf den Genfer Anteil anwendet.

⚠️ Das Risiko einer Nachforderung:
Wird der Waadtländer Lohn nicht deklariert, behält Genf einen zu niedrigen Satz ein. Die Differenz wird bei der Berichtigung eingefordert, mit dem Risiko einer Steuernachzahlung. Um das Zusammenspiel der Abkommen zu vertiefen, lesen Sie unseren Leitfaden zur Grenzgängerbesteuerung in der Schweiz.

2. Wie funktioniert die Besteuerung eines deutschen Grenzgängers in zwei Kantonen?

Für in Deutschland wohnhafte Grenzgänger (zum Beispiel in Baden-Württemberg) ist die interkantonale Mehrfachtätigkeit administrativ reibungsloser, da der steuerliche Rahmen durch das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vereinheitlicht ist.

Die einheitliche Anwendung der pauschalen Quellensteuer: ob Sie zu 50 % in Zürich und zu 50 % im Aargau arbeiten, beide Kantone haben das Recht, dieselbe pauschale Quellensteuer von 4,5 % auf Ihren Bruttolohn zu erheben. Diese Schweizer Einbehaltung wird anschließend auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet, die die maßgebende Steuer bleibt: Deutschland besteuert das Welteinkommen des Gebietsansässigen und zieht die bereits in der Schweiz gezahlten 4,5 % ab.

📌 Die 60-Tage-Regel (Nichtrückkehrtage):
Die große Falle bei der Kombination von Stellen in verschiedenen Kantonen liegt in der Pflicht, an seinen Wohnsitz in Deutschland zurückzukehren. Wenn die Vervielfachung der Arbeitgeber oder die Fahrzeiten zwischen zwei weit entfernten Kantonen Sie dazu zwingen, mehr als 60 Nächte pro Jahr aus beruflichen Gründen in der Schweiz zu verbringen, verlieren Sie Ihren Grenzgängerstatus für die Gesamtheit Ihrer Einkünfte. Die deutsche Steuerverwaltung wendet dann die Standardbesteuerung auf sämtliche Schweizer Löhne an, nach Abzug der bezogenen Schweizer Steuern.

Zwei weit entfernte Stellen zu kombinieren (zum Beispiel Zürich und Basel) erhöht mechanisch das Risiko, diese Schwelle zu überschreiten, da sich die beruflichen Übernachtungen aufaddieren. Es ist daher unerlässlich, eine genaue Abrechnung Ihrer Nichtrückkehrtage zu führen, sobald Sie einen zweiten Vertrag unterzeichnen.

3. Welche Besteuerung gilt für einen italienischen Grenzgänger in zwei Kantonen?

Das 2024 in Kraft getretene italienisch-schweizerische Steuerabkommen regelt die interkantonale Mehrfachtätigkeit für italienische Gebietsansässige, die hauptsächlich zwischen dem Tessin, Graubünden und dem Wallis arbeiten. Die Behandlung hängt vollständig von Ihrem Status als „alter" oder „neuer" Grenzgänger ab.

Die Ausrichtung am Status (vecchio vs. nuovo frontaliere): wenn Sie ein „alter Grenzgänger" sind (vor dem 17. Juli 2023 angestellt), bleibt die in beiden Beschäftigungskantonen an der Quelle erhobene Steuer ausschließlich und abgeltend, unabhängig davon, ob Sie zwei Stellen kombinieren (zum Beispiel eine im Tessin und eine in Graubünden). Sie müssen dann in Italien keine Berichtigung für diese Einkünfte vornehmen.

Für die neuen Grenzgänger: jeder Arbeitgeber erhebt die Quellensteuer in Höhe von 80 % des ordentlichen Schweizer Tarifs. Der zentrale Punkt liegt in der Pflicht, die beiden kumulierten Einkünfte der Agenzia delle Entrate in Italien zu deklarieren. Die Kumulierung der beiden Schweizer Lohnabrechnungen kann Stufen der italienischen IRPEF überspringen lassen und den Gesamtsteuersatz bei der endgültigen Erklärung in Italien erheblich erhöhen, trotz der für die bereits vorgenommenen Schweizer Einbehaltungen gewährten Steuergutschrift.

💡 Zum Merken für die drei Nationalitäten

Unabhängig von Ihrem Wohnsitzland ist das Prinzip identisch: die Schweiz erhebt auf das, was auf ihrem Boden erwirtschaftet wird, aber es ist Ihr Wohnsitzland, das letztlich Ihren tatsächlichen Gesamtsatz bestimmt. Die Kumulierung von zwei Schweizer Löhnen lässt fast immer die Grenzsteuerstufe ansteigen – daher die Bedeutung, die Berichtigung vorauszusehen und die Differenz zurückzustellen.

4. Welche administrativen Schritte und welche Arbeitsbewilligung?

Gute Nachricht: eine einzige Bewilligung genügt, aber jeder Arbeitgeber hat seine eigenen Meldepflichten. Hier sind die beiden Punkte, die Sie beherrschen sollten, bevor Sie einen zweiten Vertrag in einem anderen Kanton unterzeichnen.

  • Eine einzige G-Bewilligung genügt: die G-Bewilligung (Grenzgänger) ist eine eidgenössische Bewilligung. Ein Arbeitnehmer muss nicht mehrere physische Arbeitsbewilligungskarten besitzen. Allerdings ist jeder neue Arbeitgeber, unabhängig von seinem Kanton, verpflichtet, die Aufnahme der Beschäftigung der jeweils zuständigen kantonalen Behörde zu melden.
  • Familienzulagen: bei Mehrfachtätigkeit werden die Zulagen niemals doppelt ausgezahlt. Es ist die Ausgleichskasse des Hauptarbeitgebers – desjenigen, bei dem der Beschäftigungsgrad oder der Lohn am höchsten ist –, die die Leistungen bearbeitet und auszahlt. Unser eigener Leitfaden erläutert den Mechanismus der Familienzulagen für Grenzgänger.

Hinsichtlich der Krankenversicherung können Sie beruhigt sein: in zwei Kantonen zu arbeiten verdoppelt Ihre LAMal-Prämie nicht. Diese ist individuell und pauschal, wie wir in der nachstehenden FAQ präzisieren.

5. Wie zentralisiert man zwei Schweizer Löhne ohne Wechselkursverlust?

Zwei Stellen in der Schweiz zu kombinieren bedeutet, zwei Zahlungen in Schweizer Franken (CHF) zu erhalten, oft zu unterschiedlichen Daten. Für den Grenzgänger, dessen Lebenshaltungskosten (Miete, Versicherungen, Alltag) in Euro anfallen, kann diese Vervielfachung der Löhne bei jeder Überweisung wiederholte Bankgebühren und Wechselkursverluste erzeugen.

  • Die Zentralisierung der Löhne: es ist sinnvoll, all Ihren kantonalen Arbeitgebern eine einzige Schweizer IBAN anzugeben, um sämtliche Ihrer Zahlungen am selben Ort zu bündeln.
  • Die transparente Umwandlung mit ibani: indem Sie einen spezialisierten Finanzpartner wie ibani nutzen, lassen Sie Ihre verschiedenen Löhne – ob sie aus Genf, Waadt, Zürich oder dem Tessin stammen – auf ein Schweizer Transitkonto fließen, ohne Kontoführungsgebühren, und wandeln sie anschließend zum realen Marktkurs in Euro um.
💰 Zahlenbeispiel: zwei Löhne, eine einzige Umwandlung

Ein Grenzgänger erhält 3 500 CHF von seinem ersten Arbeitgeber und 2 000 CHF vom zweiten, also insgesamt 5 500 CHF. Die Beträge werden von ibani zentralisiert und automatisch zum realen Marktwechselkurs (0,921) umgewandelt. Der Begünstigte erhält den Gegenwert von 5 065,50 EUR direkt auf seinem europäischen Konto (Frankreich, Deutschland oder Italien), ohne die Provisionen und Margen zu erleiden, die traditionelle Banken bei jeder einzelnen Überweisung erheben. Während eine Bank, die 2 % Marge auf zwei getrennte Überweisungen anwendet, mehr als 100 EUR abschöpfen würde, bewahrt die Zentralisierung Ihre Kaufkraft.

Um diese Brücke zwischen Ihren Schweizer Konten und Ihrem europäischen Konto zu automatisieren, lesen Sie unseren Leitfaden zum Repatriieren des Schweizer Lohns und entdecken Sie unser gesamtes Angebot für Grenzgänger.

💡 Die ibani-Lösung: zentralisieren Sie Ihre Löhne aus mehreren Kantonen auf einer einzigen Schweizer IBAN und wandeln Sie sie ohne versteckte Marge und ohne wiederholte Gebühren zum realen Kurs in Euro um.

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Die ibani SA ist ein Genfer Fintech-Unternehmen, ein Finanzintermediär, der SO-FIT angeschlossen ist – einer Selbstregulierungsorganisation (SRO), die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) anerkannt ist.

Häufig gestellte Fragen — Interkantonale Mehrfachtätigkeit

Muss man den Krankenversicherungsbeitrag (LAMal) doppelt zahlen, wenn man in zwei Kantonen arbeitet?

Nein. Die LAMal-Prämie ist individuell und pauschal und völlig unabhängig von der Anzahl der Arbeitgeber oder Tätigkeitskantone. Sie zahlen unabhängig von Ihren Arbeitsorten nur eine einzige monatliche Prämie an Ihre Krankenkasse.

Was passiert, wenn einer meiner Arbeitgeber sich weigert, mein Gesamteinkommen für die Quellensteuer zu berücksichtigen?

Es kommt häufig vor, dass ein Arbeitgeber standardmäßig nur den Satz anwendet, der dem von ihm gezahlten Lohn entspricht. In diesem Fall liegt es an Ihnen, vor Ende März des Folgejahres bei der kantonalen Steuerverwaltung eine Berichtigung der Quellensteuer zu beantragen, um eine Nachforderung wegen unvollständiger Angabe Ihres Gesamtsatzes zu vermeiden.

Zahlt ein französischer Grenzgänger, der in Genf und im Kanton Waadt arbeitet, die Steuer zweimal?

Nein. Genf erhebt die Quellensteuer auf den Genfer Lohn, während der Kanton Waadt aufgrund des Abkommens von 1983 einen in Frankreich steuerpflichtigen Bruttolohn auszahlt. Der Waadtländer Lohn dient jedoch zur Bestimmung des von Genf angewandten Gesamtsatzes, wird aber niemals zweimal besteuert.

Braucht man für jeden Schweizer Kanton, in dem man arbeitet, eine andere G-Bewilligung?

Nein. Die G-Bewilligung für Grenzgänger ist eine einheitliche eidgenössische Bewilligung; für einen zweiten Kanton ist keine zusätzliche Karte erforderlich. Allerdings muss jeder neue Arbeitgeber die Aufnahme der Beschäftigung der für ihn zuständigen kantonalen Behörde melden.

Wie viele Tage darf ein deutscher Grenzgänger in der Schweiz verbringen, wenn er in zwei Kantonen arbeitet?

Der deutsche Grenzgänger muss grundsätzlich täglich an seinen Wohnsitz zurückkehren. Überschreitet er 60 berufsbedingt in der Schweiz verbrachte Nächte pro Jahr (Nichtrückkehrtage), verliert er seinen Grenzgängerstatus, und Deutschland besteuert dann sämtliche seiner Schweizer Löhne, nach Anrechnung der bereits gezahlten Schweizer Steuern.

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