
Lesezeit: 14 Minuten | Aktualisiert: 16. September 2026
Von Brice DELHOME
«Zahle ich die CSG?» gehört zu den häufigsten Fragen von Grenzgängern — und zu den am schlechtesten beantworteten, weil sie drei Abgaben vermischt, die weder dieselbe Rechtsgrundlage noch dieselbe Bemessungsgrundlage noch denselben Empfänger haben. Dieser Leitfaden trennt die drei: die CSG-CRDS, die Ihren Schweizer Lohn nicht trifft, aber Ihr französisches Vermögen treffen kann; den Krankenversicherungsbeitrag der Grenzgänger, den die Urssaf erhebt, wenn Sie sich für die französische Versicherung entschieden haben; und die Prämie der Schweizer Grundversicherung, wenn Sie in der Schweiz versichert geblieben sind. Die Wahl zwischen diesen beiden Systemen behandelt unser Leitfaden Krankenversicherung der Grenzgänger: Schweiz oder Wohnsitzland; hier geht es darum, was jedes System tatsächlich kostet und wo es eingetragen wird.
Weil Sie nicht in den Anwendungsbereich der Abgabe fallen. Die im französischen Amtsblatt der Steuerverwaltung veröffentlichte Doktrin ist eindeutig: «Die im Artikel L. 136-1 des Sozialgesetzbuchs vorgesehene allgemeine Sozialabgabe (CSG) ist auf Erwerbs- und Ersatzeinkommen von Personen geschuldet, die steuerlich in Frankreich ansässig sind und einer obligatorischen französischen Krankenversicherung zur Last fallen.» Beide Bedingungen gelten kumulativ, und für einen Grenzgänger macht die zweite den ganzen Unterschied.
Die europäische Verordnung Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, die durch das Freizügigkeitsabkommen auf die Schweiz anwendbar ist, stellt in ihrem Artikel 11 den Grundsatz der Einheitlichkeit auf: Eine Person untersteht zu einem bestimmten Zeitpunkt nur den Rechtsvorschriften eines einzigen Staates, grundsätzlich denen des Staates, in dem sie arbeitet. Wer in Frankreich wohnt und in der Schweiz angestellt ist, untersteht für seine Erwerbstätigkeit somit der Schweizer Sozialversicherung — genau deshalb werden AHV-, IV- und BVG-Beiträge auf der Schweizer Lohnabrechnung abgezogen und nicht in Frankreich.
Dieses Prinzip wirkt sich unmittelbar auf die CSG aus: Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im Urteil de Ruyter (C-623/13) entschieden, dass CSG und CRDS trotz ihrer Einordnung als Steuern im französischen Recht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, soweit sie der Finanzierung der französischen Sozialversicherung dienen. Sie können deshalb nicht bei einer Person erhoben werden, die einem anderen System untersteht. Der französische Staatsrat hat diese Lesart bestätigt und erweitert, namentlich in seinem Entscheid Nr. 422780 vom 1. Juli 2019.
Dann sind Sie für Ihre Gesundheitsdeckung der französischen Grundversicherung angeschlossen, gestützt auf Artikel L380-3-1 des Sozialgesetzbuchs. Was die Urssaf Ihnen jährlich in Rechnung stellt, ist deswegen dennoch keine CSG: Es ist ein Krankenversicherungsbeitrag mit eigenem Satz und eigener Bemessungsgrundlage, die im nächsten Abschnitt dargestellt werden.
Ein Detail des Erklärungsformulars der Urssaf bestätigt, dass diese Abgabe keine CSG ist. In der Rubrik «übrige Einkünfte» verlangt die Ausfüllhilfe, die Beträge «nach Abzug des Betrags der CSG» einzutragen — weil diese Einkünfte, Miet- oder Kapitaleinkünfte, sie tatsächlich tragen. In der Rubrik «Löhne» erscheint dieser Abzug nirgends. Dort gibt es nichts abzuziehen.
| Ihre Lage | Auf den Schweizer Lohn | Für die Gesundheitsdeckung | Auf französische Vermögenseinkünfte |
|---|---|---|---|
| Grenzgänger bei der Schweizer Grundversicherung geblieben | Weder CSG noch CRDS | Prämie je versicherter Person, in Franken | Nur Solidaritätsabgabe von 7,5 % (Felder 8SH / 8SI) |
| Grenzgänger mit Wahl der französischen Krankenversicherung | Weder CSG noch CRDS | Krankenversicherungsbeitrag von 8 % an die Urssaf, in Euro, mit Deckung der Angehörigen | Nach dem strengen Wortlaut des Formulars sind die beiden Bedingungen des Feldes 8SH nicht erfüllt — umstrittener Punkt, siehe Abschnitt 4 |
| Ehepartner in Frankreich angestellt | Ordentliche CSG-CRDS auf seinen französischen Lohn | Französische Grundversicherung über die eigene Anstellung | Voller Satz, daher die verlangte Aufteilung bei gemischten Paaren |
| Bezüger einer Schweizer Rente mit Wohnsitz in Frankreich | Gegenstandslos | Gleiches Wahlrecht, ausgeübt bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG | Hängt davon ab, welcher Staat die Gesundheitsdeckung trägt |
Die Urssaf veröffentlicht die Formel, und sie lässt keinen Auslegungsspielraum: Beitrag = (Bemessungsgrundlage − Freibetrag von 25 % der Höchstgrenze der Sozialversicherung) × 8 % × Anzahl Tage ÷ 365. Berechnungsgrundlage und Beitrag werden auf den nächsten Euro gerundet.
| Parameter | Wert 2026 | Präzisierung |
|---|---|---|
| Beitragssatz | 8 % | Satz seit dem 1. Januar 2016, nach einer Übergangsphase mit 6 % |
| Jährliche Höchstgrenze der Sozialversicherung | 48'060 Euro | Verordnung vom 22. Dezember 2025, anwendbar auf Zeiträume ab dem 1. Januar 2026 |
| Jährlicher Freibetrag | 12'015 Euro | 25 % der jährlichen Höchstgrenze, jährlich angepasst |
| Massgebendes Einkommensjahr | 2024 für den Beitrag 2026 | Stets das vorletzte Jahr: Die Einkünfte 2025 tragen den Beitrag 2027 |
| Pauschalgrundlage von Amtes wegen | 240'300 Euro | Fünffaches der jährlichen Höchstgrenze, angewandt ohne Erklärung, zuzüglich 10 % Zuschlag bei verspäteter Bereinigung |
Das ist der verbreitetste Irrtum zu diesem Thema, auch in sonst seriösen Inhalten. Die jährliche Erklärung, die Sie in Ihrem Urssaf-Konto ausfüllen, umfasst drei Rubriken: Nettolöhne, Renten und Leibrenten; übrige Einkünfte; und das Referenzsteuereinkommen. Die amtliche Ausfüllhilfe beschreibt die Rolle jeder Rubrik: «Die Summe der beiden ersten Rubriken dient der Berechnung Ihres Beitrags. Das Referenzsteuereinkommen wird bei der Berechnung Ihres Beitrags nicht berücksichtigt, es dient allein als Kontrollgrösse.»
Der Unterschied ist nicht theoretisch. Das Referenzsteuereinkommen ist eine Grösse des Steuerhaushalts, während die Erklärung bei der Urssaf individuell ist: Ist Ihr Ehepartner ebenfalls Grenzgänger und in Frankreich versichert, erklären Sie beide je Ihre eigenen Einkünfte und erhalten beide je Ihren eigenen Freibetrag von 12'015 Euro. Gemeinsam erzielte Einkünfte des Haushalts sind laut Ausfüllhilfe je zur Hälfte zu erklären.
| Rubrik | Einzubeziehen | Abzuziehen |
|---|---|---|
| Nettolöhne, Renten und Leibrenten | Das Einkommen aus Ihrer eigenen Tätigkeit, erhaltene Unterhaltsbeiträge, Kapitalauszahlungen der Vorsorge mit Quellensteuerabgeltung, Überstunden, ob steuerbefreit oder nicht | Persönlich bezahlte Unterhaltsbeiträge, die an die Urssaf gezahlten und unter sonstigen Abzügen in Ihrer Steuerveranlagung ausgewiesenen Beiträge, der Freibetrag für ältere Personen |
| Übrige Einkünfte | Netto-Mieteinkünfte, Kapitaleinkünfte, entgeltliche Leibrenten netto, gewerbliche und selbstständige Gewinne, Veräusserungsgewinne auf Wertschriften oder Liegenschaften | Der Betrag der CSG, die Kosten der Kapitaleinkünfte und die Verluste aus Vermietung |
| Referenzsteuereinkommen | Der genaue Betrag Ihrer Steuerveranlagung, ohne Korrektur und ohne Individualisierung | Nichts: Diese Rubrik fliesst nicht in die Berechnung ein |
Dieser Rechner wendet die amtliche Formel der Urssaf an, einschliesslich der zeitanteiligen Kürzung nach Versicherungstagen, die bei Stellenantritt oder Vertragsende im Jahresverlauf massgebend ist. So können Sie eine erhaltene Beitragsrechnung überprüfen oder die des nächsten Jahres anhand Ihrer Einkünfte des vorletzten Jahres abschätzen.
Dann zahlen Sie eine Prämie und keinen Beitrag. Der Unterschied ist struktureller Natur: Der französische Beitrag hängt von Ihren Einkünften ab und deckt Ihre Angehörigen ohne Zuschlag; die Schweizer Prämie hängt überhaupt nicht von Ihren Einkünften ab, ist aber je versicherter Person geschuldet. Das Bundesamt für Gesundheit formuliert es so: «Jede Person, die in der Schweiz arbeitet, sowie ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen müssen dort eine Krankenversicherung abschliessen.» Ein Ehepartner, der in Frankreich arbeitet, ist über seine eigene Anstellung gedeckt und nicht betroffen.
Versicherte mit Wohnsitz in einem Staat der Europäischen Union oder der EFTA entrichten die Prämien ihres Wohnsitzlandes. Es besteht daher ein eigener Prämientarif für Frankreich, der jährlich vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt wird.
Hier der amtliche Tarif für einen Erwachsenen, mit der Grundfranchise von 300 Franken und ohne Unfalldeckung — die Variante, die einen angestellten Grenzgänger betrifft, da das Unfallrisiko bereits über die obligatorische Versicherung des Schweizer Arbeitgebers gedeckt ist.
| Versicherer | Erwachsene (CHF / Monat) | Junge Erwachsene 19-25 | Kinder |
|---|---|---|---|
| Helsana | 200.00 | 180.00 | 46.00 |
| SWICA | 246.30 | 184.70 | 59.20 |
| Groupe Mutuel | 348.80 | 279.00 | 116.30 |
| Vivao Sympany | 388.80 | 280.00 | 194.40 |
| Assura | 439.90 | 439.90 | 139.80 |
| Sanitas | 474.90 | 403.60 | 142.50 |
| Agrisano | 489.30 | 489.30 | 171.00 |
| ÖKK | 597.10 | 597.10 | 149.30 |
| CONCORDIA | 652.10 | 521.70 | 163.10 |
| Visana | 689.70 | 483.00 | 193.40 |
| CSS | 697.50 | 523.10 | 153.50 |
| Aquilana | 724.10 | 535.90 | 150.40 |
| KPT | 823.10 | 760.70 | 246.50 |
Monatsprämien in Schweizer Franken für Versicherte mit Wohnsitz in Frankreich, Prämienjahr 2026, Grundversicherung ohne Unfalldeckung, Franchise von 300 Franken für Erwachsene und junge Erwachsene, ohne Franchise für Kinder. Quelle: Bundesamt für Gesundheit, Prämienbericht EU/EFTA, Erhebung vom 16. September 2026.
Drei Hebel senken die oben gezeigte Prämie: die Wahl des Versicherers, die Höhe der Franchise und das Versicherungsmodell. Wir haben sie beziffert, samt dem Kipppunkt, ab dem sich eine hohe Franchise nicht mehr lohnt, in unserem Leitfaden zu Franchise und Versicherungsmodellen. Und wenn Sie wissen möchten, was die Schweizer Grundversicherung übernimmt, wenn Sie sich jenseits der Grenze behandeln lassen, steht die Antwort im Leitfaden zu Deckung im Ausland und Formular S1.
Weil die CSG nicht nur Erwerbseinkommen trifft. Sie trifft auch Vermögens- und Mieteinkünfte französischer Quelle — Mieten, Leibrenten, Veräusserungsgewinne — und dort ist die Befreiungsregel enger gefasst als beim Lohn. Wenn Sie eine vermietete Wohnung in Hochsavoyen oder im Pays de Gex besitzen, wiegt dieser Abschnitt in Ihrem Jahresbudget am schwersten.
| Art der Einkünfte | CSG | CRDS | Solidaritätsabgabe | Total |
|---|---|---|---|---|
| Unmöblierte Vermietung | 9,2 % | 0,5 % | 7,5 % | 17,2 % |
| Möblierte Vermietung | 10,6 % | 0,5 % | 7,5 % | 18,6 % |
| Von CSG-CRDS befreit (Felder 8SH / 8SI) | — | — | 7,5 % | 7,5 % |
Die Steuerverwaltung formuliert die Regel so: «Mieteinkünfte von Personen, die einer Krankenversicherung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums, des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz angehören und keiner obligatorischen französischen Sozialversicherung zur Last fallen, unterliegen bei Vermögenseinkünften nicht der CSG und der CRDS. Diese Personen schulden hingegen weiterhin die Solidaritätsabgabe zum Satz von 7,5 %.»
Die Zusatzerklärung 2042-C übernimmt diese beiden Bedingungen wörtlich, unter dem Titel «Von CSG und CRDS befreite Vermögenseinkünfte»: «Sie gehören einer Krankenversicherung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums, des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz an und fallen keiner obligatorischen französischen Sozialversicherung zur Last», Feld 8SH für die erklärende Person 1, Feld 8SI für die erklärende Person 2.
Ein Grenzgänger, der bei der Schweizer Grundversicherung geblieben ist, erfüllt beide ohne Diskussion: Er ist in der Schweiz versichert und fällt keiner französischen Versicherung zur Last. Wer sich für die französische Krankenversicherung entschieden hat, erfüllt die erste, nicht aber die zweite, denn der Anschluss an die französische Grundversicherung ist genau das, was ihn einer obligatorischen französischen Versicherung zur Last fallen lässt. Nach dem Wortlaut des Formulars kann er das Feld somit nicht ankreuzen.
Das ist die häufigste Konstellation rund um den Genfersee: Der eine arbeitet in Genf, der andere in Annemasse oder Ferney-Voltaire. Das Formular sieht dann eine Aufteilung vor, und sein Wortlaut ist unmissverständlich: «Füllen Sie die nachstehenden Felder nur aus, wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind und nur einer der beiden Ehegatten die obige Bedingung erfüllt.» Dann ist der Betrag der befreiten Vermögenseinkünfte in den vorgesehenen Feldern einzutragen, namentlich 8RF für Mieteinkünfte nach Abzug im Pauschalregime und 8RV für entgeltliche Leibrenten. Einkünfte, die den Sozialabgaben unterworfen bleiben, kommen in 8TQ und die folgenden Felder.
Zwei nützliche Präzisierungen: Der Versicherungsstatus wird am 31. Dezember des Jahres beurteilt, in dem die Einkünfte erzielt wurden, und die Aufteilung gilt nur in diesem besonderen Fall — erfüllen beide Ehegatten die Bedingung, genügen die angekreuzten Felder 8SH und 8SI.
Dieser Rechner vergleicht, was Sie schulden, je nachdem ob Sie die beiden Bedingungen des Feldes 8SH erfüllen oder nicht. Er greift Ihrer Lage nicht vor: Er beziffert, worum es geht, damit Sie wissen, was auf dem Spiel steht, bevor Sie beim Steueramt nachfragen.
Die Solidaritätsabgabe von 7,5 % bleibt in jedem Fall geschuldet. Angewandt werden die 2026 geltenden Sätze für Vermögenseinkünfte: 17,2 % bei unmöblierter Vermietung, 18,6 % bei möblierter Vermietung, 17,2 % für die übrigen Vermögenseinkünfte. Die Berechnung erfolgt auf den Nettoeinkünften, also nach Abzug im Pauschalregime oder nach Abzug der Kosten im ordentlichen Regime.
Drei Beträge, drei verschiedene Orte — und ein falsches Feld kann mehrere Hundert Euro Steuern kosten. Die Steuerverwaltung unterscheidet klar zwischen der Schweizer Prämie und dem französischen Beitrag: «Die Schweizer Prämie der Grundversicherung ist von der Einkunftsart abziehbar, das heisst unmittelbar vom Betrag Ihres Lohns oder Ihrer Rente schweizerischer Quelle», während «der an den Dienst für Grenzgänger in der Schweiz (URSSAF/STFS) gezahlte Beitrag von Ihrem Gesamteinkommen abziehbar ist und in Zeile 6DD «Sonstige Abzüge» Ihrer Gesamteinkommenserklärung (Formular 2042-C) einzutragen ist».
| Was Sie zahlen | Abziehbar? | Wo und wie |
|---|---|---|
| Prämie der Schweizer Grundversicherung | Ja, von der Einkunftsart | Abgezogen vom Lohn oder von der Rente schweizerischer Quelle, vor deren Umrechnung in Euro, in der Erklärung der im Ausland erzielten Einkünfte |
| Krankenversicherungsbeitrag der Grenzgänger (Urssaf / CNTFS) | Ja, vom Gesamteinkommen | Zeile 6DD «sonstige Abzüge» der 2042-C, mit Angabe der Art des Abzugs im vorgesehenen Feld |
| Zusatzversicherung, private Deckung | Nie | «Beiträge an eine Zusatzversicherung sind nie abziehbar, ob sie in Frankreich oder im Ausland gezahlt werden.» |
| Von CSG-CRDS befreite Vermögenseinkünfte | Gegenstandslos | Felder 8SH und 8SI ankreuzen, dann 8RF und 8RV für die Aufteilung bei gemischten Paaren; 8TQ für weiterhin unterworfene Einkünfte |
Die Zeile 6DD trägt den Titel «sonstige Abzüge» und steht in der Rubrik der Abzüge nach den Artikeln 156, II und 156 bis des französischen Steuergesetzbuchs. Direkt darunter sieht das Formular ein Feld «Art der Abzüge» vor: Tragen Sie dort ausdrücklich den Krankenversicherungsbeitrag der Grenzgänger ein, sonst kann der Abzug in Frage gestellt werden. Zu den weiteren Abzügen, die einem Grenzgänger offenstehen, und zur Steuergutschrift, welche die Doppelbesteuerung ausgleicht, siehe unseren Leitfaden zu den Steuerabzügen für Grenzgänger sowie den allgemeinen Leitfaden zu den Steuern der Grenzgänger.
Das Wahlrecht zwischen Schweizer und französischer Krankenversicherung wird innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit in der Schweiz ausgeübt. Ohne Schritt Ihrerseits sind Sie automatisch der Schweizer Krankenversicherung angeschlossen. Das Gesuch läuft über das Formular «Wahl des Krankenversicherungssystems», das Sie zunächst der Krankenkasse Ihres Wohnorts abgeben und anschliessend, nach deren Sichtvermerk, der zuständigen kantonalen Behörde Ihres Arbeitskantons.
Achten Sie darauf, wie dieser Entscheid Sie bindet. Die Urssaf formuliert es genau: «Wenn Sie sich für die französische Krankenversicherung entscheiden und angestellt sind, können Sie während der gesamten Dauer Ihres Arbeitsvertrags nicht zur Schweizer Krankenversicherung wechseln.» Unter welchen Umständen eine Änderung der Lage dieses Wahlrecht tatsächlich wieder öffnet, zeigt unser eigener Leitfaden: Krankenversicherung als Grenzgänger wechseln.
| Ereignis | Auswirkung auf das, was Sie zahlen |
|---|---|
| Stellenantritt im Jahresverlauf | Der Beitrag wird zeitanteilig nach den in der Schweiz gearbeiteten Tagen berechnet, geteilt durch 365 |
| Vertragsende im Jahresverlauf | Gleiche Kürzung; melden Sie die Änderung der Urssaf, um einen auf das ganze Jahr berechneten Beitrag zu vermeiden |
| Erstes Tätigkeitsjahr | Die Grundlage beruht auf den Einkünften des vorletzten Jahres, oft französische Einkünfte unterhalb des neuen Schweizer Lohns: Der Beitrag steigt zwangsläufig zwei Jahre später |
| Heirat, Geburt, Scheidung | Schritte bei der Krankenkasse für Anschluss oder Streichung der Angehörigen; ohne Wirkung auf den Satz, aber mit Wirkung auf die Deckung |
| Übergang in den Ruhestand | Für Bezüger einer Schweizer Rente öffnet sich ein neues Wahlrecht, diesmal bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG auszuüben |
| Verkauf einer Liegenschaft, ausserordentlicher Gewinn | Der Gewinn fällt in die Rubrik «übrige Einkünfte» Ihrer Urssaf-Erklärung und damit in die Beitragsgrundlage des Jahres N+2 |
Ein praktischer Unterschied trennt die beiden Systeme, und er steht in keinem Tarif. Die Prämie der Schweizer Grundversicherung wird in Franken gezahlt, in derselben Währung wie Ihr Lohn: Es braucht keine Umrechnung, das Geld überquert die Währungsgrenze nie. Der Urssaf-Beitrag wird in Euro gezahlt, während Ihre Einkünfte in Franken anfallen: Jedes Jahr muss umgerechnet werden.
Die Grössenordnung ist leicht zu bestimmen. Bei 72'000 Euro erklärter Einkünfte nähert sich der Jahresbeitrag 4'800 Euro. Ein Unterschied von anderthalb Punkten zwischen dem Interbankenkurs und dem Kurs Ihres Anbieters entspricht auf dieser Zeile rund 72 Euro pro Jahr — bescheiden neben den 9,7 Punkten, die bei Mieteinkünften auf dem Spiel stehen, doch er kommt zum gleichen Unterschied hinzu, den Sie jeden Monat auf dem Lohn selbst tragen. Das ist das Thema unseres Leitfadens zur Überweisung des Schweizer Lohns, und den Kurs verfolgen Sie in Echtzeit auf unserem CHF-EUR-Rechner.
ibani ist ein Genfer Finanzintermediär, spezialisiert auf Überweisungen zwischen der Schweiz und dem Euroraum, mit einer persönlichen Schweizer IBAN: Der Lohn trifft in Franken ein, die Umrechnung erfolgt zum gewählten Zeitpunkt, und die Überweisung geht auf das Eurokonto, das die Urssaf bezahlen wird. Unsere Serviceseite für Grenzgänger erklärt die Funktionsweise.
Unser Team in Genf begleitet Grenzgänger, die ihren Lohn in Schweizer Franken erhalten und ihre Abgaben in Euro begleichen müssen. Ein Finanzintermediär, der für seine Tätigkeit geprüft wird und der SO-FIT (SRO) angeschlossen ist.
Wir sind von Montag bis Freitag per E-Mail oder Telefon für Sie da.
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