Kapital der 2. Säule, auf mehrere Schweizer Kantone verteilt, mit dem ibani-Maskottchen

Besteuerung des Kapitals aus der 2. Säule: Wie viel je nach Kanton, und wie lässt sich die Rechnung senken?

Lesezeit: 15 Minuten | Aktualisiert:

Von Brice DELHOME

📌 Kurz gesagt: eine getrennte Steuer, Unterschiede bis fast zum Doppelten
  • Das Kapital wird separat besteuert, mit einer vollen Jahressteuer, ohne zum Einkommen des Jahres hinzugerechnet zu werden. Der Bundesanteil beträgt höchstens 2,3 % des Kapitals: Er ist in der ganzen Schweiz gleich.
  • Der Kanton macht den Unterschied. 2026 kostet ein Kapital von 500'000 Franken eine alleinstehende Person 28'253 Franken in Zug (5,65 %), 37'051 Franken in Genf (7,41 %) und 48'183 Franken in Delsberg (9,64 %), Bundessteuer inbegriffen.
  • Eine einheitliche Rangliste gibt es nicht: Zürich, bei 250'000 Franken unter den günstigsten Kantonen, wird bei 1 Million zum teuersten unserer Auswahl.
  • Alle Kapitalleistungen des Jahres werden zusammengerechnet: 2. Säule, Freizügigkeit, Säule 3a und, in den meisten Kantonen, jene des Ehegatten. Die Verteilung auf mehrere Kalenderjahre kann bei einem Kapital von 500'000 Franken mehrere tausend Franken sparen.
  • Sie leben im Ausland? Dann erhebt der Kanton am Sitz der Kasse die Quellensteuer, die innerhalb von drei Jahren zurückgefordert werden kann, wenn ein Abkommen das Besteuerungsrecht Ihrem Wohnsitzstaat zuweist.

Bei der Pensionierung erscheint die Wahl zwischen Rente und Kapital oft als Frage der Risikobereitschaft. Sie ist auch eine Steuerfrage. Ein Kapital aus der 2. Säule wird separat besteuert, im Zeitpunkt der Auszahlung, nach Regeln, die nichts mit jenen für das Einkommen zu tun haben, und der geschuldete Betrag kann in einem Kanton fast doppelt so hoch sein wie in einem anderen. Dieser Leitfaden zeigt, wie diese Steuer berechnet wird, was sie in fünfzehn Kantonshauptorten kostet, warum sich die Rangfolge je nach Betrag umkehrt und was man gewinnt, wenn man seine Bezüge verteilt.

1. Wie wird ein Kapitalbezug besteuert?

Kapitalleistungen aus Vorsorge, ob sie von einer Pensionskasse, einem Freizügigkeitskonto oder einer Säule 3a stammen, werden nicht zum Lohn oder zur Rente des Jahres hinzugerechnet. Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer unterwirft sie einer getrennten Besteuerung: einer vollen Jahressteuer, festgesetzt für das Jahr, in dem die Leistung zufliesst, ohne jeden Sozialabzug.

  • Direkte Bundessteuer. Der Satz beträgt einen Fünftel des ordentlichen Tarifs. Die Bundessteuer ist daher auf 2,3 % des Kapitals begrenzt; diese Obergrenze wird für eine alleinstehende Person ab etwa 794'000 Franken erreicht. Sie ist in der ganzen Schweiz gleich: 10'501 Franken auf 500'000 Franken für eine alleinstehende Person, 10'176 Franken für eine verheiratete Person, im Jahr 2026.
  • Kantons- und Gemeindesteuern. Das Steuerharmonisierungsgesetz schreibt ebenfalls die getrennte Besteuerung und die volle Jahressteuer vor, überlässt aber jedem Kanton die Festlegung des Satzes. Die Methoden unterscheiden sich stark, und sie sind es, die die Unterschiede vergrössern (Kapitel 3).
  • Eine einzige Besteuerung pro Kalenderjahr. Alle im selben Jahr bezogenen Kapitalleistungen der 2. und 3. Säule werden zusammengerechnet, in den meisten Kantonen auch jene beider gemeinsam veranlagter Ehegatten.
Bezogenes KapitalBundessteuer, alleinstehende PersonBundessteuer, verheiratete Person
100'000 Franken537 Franken (0,54 %)363 Franken (0,36 %)
250'000 Franken3'901 Franken (1,56 %)3'676 Franken (1,47 %)
500'000 Franken10'501 Franken (2,10 %)10'176 Franken (2,04 %)
1'000'000 Franken23'000 Franken (2,30 %)23'000 Franken (2,30 %)

Bundestarif 2026, zu einem Fünftel angewendet, einzige Leistung im Jahr.

2. Wie viel Steuern je nach Kanton?

Die folgenden Beträge wurden mit dem offiziellen Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung ermittelt, Modul für Kapitalleistungen aus Vorsorge, für das Steuerjahr 2026. Annahmen: eine alleinstehende Person von 65 Jahren, ohne Kinder, konfessionslos, mit Wohnsitz im Kantonshauptort, die im Jahr ein einziges Kapital bezieht. Sie umfassen die Bundessteuer, die Kantonssteuer und die Gemeindesteuer.

Kanton (Hauptort)100'000 Franken250'000 Franken500'000 Franken1'000'000 Franken
Zug2'734 (2,73 %)11'253 (4,50 %)28'253 (5,65 %)61'552 (6,16 %)
Luzern3'553 (3,55 %)13'007 (5,20 %)29'757 (5,95 %)62'556 (6,26 %)
Basel-Landschaft (Liestal)3'837 (3,84 %)12'151 (4,86 %)33'601 (6,72 %)95'600 (9,56 %)
Zürich4'817 (4,82 %)14'601 (5,84 %)35'068 (7,01 %)109'542 (10,95 %)
Tessin (Bellinzona)4'397 (4,40 %)13'551 (5,42 %)35'342 (7,07 %)80'900 (8,09 %)
Genf4'125 (4,13 %)15'551 (6,22 %)37'051 (7,41 %)81'069 (8,11 %)
St. Gallen5'883 (5,88 %)17'266 (6,91 %)37'231 (7,45 %)76'460 (7,65 %)
Aargau (Aarau)4'679 (4,68 %)17'188 (6,88 %)39'899 (7,98 %)85'233 (8,52 %)
Bern4'628 (4,63 %)16'323 (6,53 %)41'259 (8,25 %)96'154 (9,62 %)
Waadt (Lausanne)4'589 (4,59 %)17'361 (6,94 %)41'947 (8,39 %)90'638 (9,06 %)
Neuenburg5'676 (5,68 %)19'562 (7,82 %)42'276 (8,46 %)87'519 (8,75 %)
Wallis (Sitten)4'737 (4,74 %)15'335 (6,13 %)43'921 (8,78 %)103'000 (10,30 %)
Freiburg3'237 (3,24 %)17'401 (6,96 %)46'501 (9,30 %)104'000 (10,40 %)
Basel-Stadt (Basel)5'287 (5,29 %)20'651 (8,26 %)47'251 (9,45 %)99'750 (9,98 %)
Jura (Delsberg)6'174 (6,17 %)21'396 (8,56 %)48'183 (9,64 %)101'057 (10,11 %)

Beträge in Franken, Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer, alleinstehende Person, konfessionslos, Steuerjahr 2026. Rangfolge nach steigender Belastung bei 500'000 Franken. Quelle: Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung. In den meisten Kantonen bezahlen Mitglieder einer anerkannten Kirche zusätzlich eine Kirchensteuer: Bei 500'000 Franken beträgt sie zum Beispiel 1'148 Franken in Zürich und 2'860 Franken in St. Gallen für eine römisch-katholische Person. In Genf ist der Kirchenbeitrag freiwillig.

Und Schwyz? Der Schwyzer Kantonsrat hat im Mai 2025 eine Senkung des Höchstsatzes auf Kapitalleistungen von 2,5 % auf 1,5 % beschlossen. Dagegen wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Gemäss der Schwyzer Steuerverwaltung, die im September 2025 von der Regionalpresse zitiert wurde, werden ab 2026 ausbezahlte Leistungen bis zum Entscheid des Bundesgerichts weiterhin zum alten Tarif besteuert; zum Zeitpunkt dieses Leitfadens haben wir keinen veröffentlichten Entscheid gefunden. Mangels einer verlässlichen Zahl für 2026 fehlt Schwyz in dieser Tabelle.

Und für ein Ehepaar?

Eine verheiratete Person profitiert vom Tarif für Ehepaare. Der Unterschied zu einer alleinstehenden Person schwankt von Kanton zu Kanton stark: Bei 1 Million übersteigt er in Zürich 28'000 Franken, in Zug ist er dagegen fast null und in Basel-Stadt null.

Kanton (Hauptort)100'000 Franken250'000 Franken500'000 Franken1'000'000 Franken
Zug1'921 (1,92 %)10'222 (4,09 %)27'381 (5,48 %)61'005 (6,10 %)
Tessin (Bellinzona)4'223 (4,22 %)13'326 (5,33 %)29'476 (5,90 %)77'019 (7,70 %)
Zürich4'643 (4,64 %)14'376 (5,75 %)31'576 (6,32 %)80'652 (8,07 %)
Genf2'728 (2,73 %)13'356 (5,34 %)33'478 (6,70 %)76'101 (7,61 %)
Bern3'801 (3,80 %)14'973 (5,99 %)37'660 (7,53 %)90'903 (9,09 %)
Waadt (Lausanne)3'644 (3,64 %)15'036 (6,01 %)37'881 (7,58 %)86'840 (8,68 %)
Basel-Stadt (Basel)5'113 (5,11 %)20'426 (8,17 %)46'926 (9,39 %)99'750 (9,98 %)

Beträge in Franken, nur ein Ehegatte bezieht im Jahr ein Kapital, konfessionslos, Steuerjahr 2026. Quelle: Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

3. Warum ändert sich die Rangfolge der Kantone mit dem Betrag?

Weil jeder Kanton seine eigene Formel anwendet und diese Formeln nicht im gleichen Rhythmus ansteigen. Die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung veröffentlichten kantonalen Merkblätter zeigen ihre Logik:

KantonBerechnungsmethodeFolge
GenfEin Fünftel des ordentlichen TarifsGleichmässige Progression, nahe an der Logik des Bundes
WaadtEin Fünftel der Sätze, mit Familienquotient für EhepaareEbenso; die Ehegatten profitieren vom Familienquotienten
ZürichSatz einer fiktiven Rente in Höhe eines Zwanzigstels des Kapitals, einfache Steuer von mindestens 2 %Moderat bei mittleren Beträgen, darüber sehr progressiv: bei 1 Million für eine alleinstehende Person der teuerste Kanton unserer Auswahl
Zug30 % des ordentlichen Tarifs bis 230'400 Franken, 40 % darüber, Steuer von mindestens 1 %Bei allen getesteten Beträgen der günstigste Kanton unserer Auswahl

Die praktische Folge ist einfach: Keine Rangliste gilt für alle Beträge. Basel-Landschaft ist bei 250'000 Franken der zweitgünstigste Kanton unserer Auswahl, liegt bei 1 Million aber in deren teurerer Hälfte. Freiburg ist bei 100'000 Franken sehr günstig und bei 500'000 unter den teuersten. Für einen Vergleich muss man von seinem eigenen Betrag ausgehen, nicht von einer allgemeinen Rangliste.

⚠️ Massgebend ist der Wohnsitzkanton. Für eine in der Schweiz ansässige Person wird das Kapital von dem Kanton besteuert, in dem sie bei Fälligkeit der Leistung Wohnsitz hat, nicht von jenem der Pensionskasse. Umziehen, um weniger Steuern zu bezahlen, ist ein Lebensentscheid mit eigenen Kosten; dieser Leitfaden empfiehlt es nicht, er beziffert, was auf dem Spiel steht.

4. Wie viel bringt die Staffelung der Bezüge?

Da der Satz progressiv ist und jedes Kalenderjahr getrennt besteuert wird, kosten zwei Bezüge in zwei verschiedenen Jahren weniger als ein einziger Bezug desselben Gesamtbetrags. Wir haben den Effekt bei einem Kapital von 500'000 Franken gemessen, für eine alleinstehende Person, mit den Tarifen 2026 für beide Jahre.

Kanton (Hauptort)500'000 Franken auf einmal2 × 250'000 Franken über zwei JahreErsparnisErsparnis: 400'000 aus der 2. Säule und 100'000 aus der Säule 3a über zwei Jahre statt in einem
Zug28'25322'5065'7474'066
Zürich35'06829'2025'8665'270
Tessin (Bellinzona)35'34227'1028'2406'237
Genf37'05131'1025'9494'676
Waadt (Lausanne)41'94734'7227'2255'290
Basel-Stadt (Basel)47'25141'3025'9495'353

Beträge in Franken, Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer, alleinstehende Person, konfessionslos. Berechnungen von ibani auf Grundlage des Steuerrechners der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Tarife 2026, für das Folgejahr als unverändert angenommen.

Von der Ersparnis, die zwei Bezüge von je 250'000 Franken bringen, stammen rund 2'700 Franken aus der Bundessteuer, die von 10'501 auf 7'802 Franken sinkt. Der Rest hängt vom Kanton ab. Für ein Ehepaar ist der Effekt sehr unterschiedlich: Er übersteigt in Genf und in Zug 6'700 Franken, beschränkt sich in Zürich und im Tessin aber auf den Bundesanteil, also 2'824 Franken, weil die Kantons- und Gemeindesteuer eines Ehepaars auf dem Kapital dort zwischen 250'000 und 500'000 Franken proportional ist.

Die Staffelung wirkt auch, wenn das Kapital aus mehreren Quellen stammt. Wer seine 2. Säule und seine Säule 3a im selben Jahr bezieht, wird auf der Summe beider besteuert; sie um ein Jahr zu trennen, genügt, um in den getesteten Kantonen zwischen 4'000 und etwas mehr als 6'000 Franken zu sparen.

5. Welche Regeln gelten für die Staffelung?

  • Höchstens drei Schritte für die 2. Säule. Seit dem 1. Januar 2024 begrenzt das Gesetz über die berufliche Vorsorge den Bezug der Altersleistung in Kapitalform auf drei Schritte, wobei jeder Schritt alle Bezüge eines Kalenderjahres umfasst. Der erste Teilbezug muss mindestens 20 % der Leistung betragen, und das Reglement der Kasse kann strenger sein.
  • Die Staffelung der 2. Säule setzt grundsätzlich eine Teilpensionierung voraus. Vor dem Referenzalter darf der bezogene Kapitalanteil die Reduktion Ihres Lohns nicht übersteigen. Ohne Teilpensionierung erfolgt die Staffelung vor allem über verschiedene Quellen: 2. Säule, Freizügigkeitskonten und Säule 3a, in verschiedenen Jahren bezogen.
  • Der Kapitalanteil hängt vom Reglement ab. Das Gesetz garantiert das Recht, einen Viertel des Altersguthabens als Kapital zu beziehen; darüber hinaus legt das Reglement Ihrer Kasse den möglichen Anteil und die Anmeldefrist fest.
  • Freizügigkeit und Säule 3a. Ihr Bezug ist frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter möglich und kann bei Fortsetzung der Erwerbstätigkeit um höchstens fünf Jahre aufgeschoben werden. Ein 3a-Konto wird auf einmal bezogen: Wer verteilen will, muss mehrere eröffnet haben. Die Verordnung über die Säule 3a legt keine Höchstzahl von Konten fest.
  • Die Kapitalien beider Ehegatten werden zusammengerechnet. In den meisten Kantonen werden die Kapitalien, die gemeinsam veranlagte Ehegatten im selben Jahr beziehen, zusammen besteuert. Für ein Paar wird die Staffelung zu zweit geplant.
  • Kein Kapitalbezug in den drei Jahren nach einem Einkauf. Das Gesetz verbietet ihn für die aus dem Einkauf resultierenden Leistungen, und gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts führt jeder Kapitalbezug innerhalb dieser Frist, auch aus einer anderen Kasse oder von einem Freizügigkeitskonto, zum Verlust des Abzugs für den Einkauf. Unser Leitfaden zum Einkauf in die Pensionskasse erläutert diese Rechnung.

Unseres Wissens bezeichnet kein veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichts die Staffelung als solche als missbräuchlich: Die Rechtsprechung zielt auf den Einkauf mit kurz darauf folgendem Bezug. Der Rahmen der drei Schritte begrenzt nun die Staffelung der 2. Säule, und jede Kasse wendet ihn nach ihrem Reglement an: Prüfen Sie es, bevor Sie planen.

6. Sie leben im Ausland: Welcher Kanton besteuert das Kapital?

Für eine Person, die im Zeitpunkt der Auszahlung im Ausland Wohnsitz hat, ändert sich die Regel vollständig. Das Kapital unterliegt der Quellensteuer, die vom Kanton erhoben wird, in dem die Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat, und nicht von jenem des früheren Wohnsitzes oder des früheren Arbeitgebers. Bei einer Sammelstiftung zählt allein der Sitz der Stiftung.

Diese Steuer wird in jedem Fall abgezogen, auch wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat zuweist. Sie wird dann ohne Zins zurückerstattet, auf Antrag, der innerhalb von drei Jahren einzureichen ist, mit einer Bescheinigung der Steuerbehörde des Wohnsitzstaates. Das schweizerisch-französische Abkommen zum Beispiel weist private Pensionen dem Wohnsitzstaat zu, erlaubt der Schweiz aber, zu besteuern, was Frankreich nicht besteuern würde. In der Regel wird das Kapital daher in Frankreich besteuert, wo eine einmalige Auszahlung einer pauschalen Abgeltungssteuer unterliegen kann, die bei einer Aufteilung entfällt.

Kanton am Sitz der Kasse100'000 Franken250'000 Franken500'000 Franken1'000'000 Franken
Genf (2026)4'088 (4,09 %)15'550 (6,22 %)36'775 (7,36 %)80'175 (8,02 %)
Zürich (2026)6'538 (6,54 %)19'025 (7,61 %)40'525 (8,11 %)82'775 (8,28 %)
Zug (2025, öffentlich-rechtliche Vorsorge)5'538 (5,54 %)16'525 (6,61 %)35'525 (7,11 %)72'775 (7,28 %)

Gesamte Quellensteuer, Bundesanteil inbegriffen, alleinstehende Person. Berechnungen von ibani auf Grundlage der von den Steuerverwaltungen veröffentlichten Tarife von Genf (kantonaler Tarif 2026, zu dem der Bundesanteil hinzukommt), Zürich (Tarif 2026) und Zug (ab 2025 gültiger Tarif für die öffentlich-rechtliche Vorsorge, da die Version 2026 bei unserer Erhebung nicht gefunden wurde).

Für einen Grenzgänger oder eine früher in der Schweiz ansässige Person stellt sich die praktische Frage also doppelt: Welcher Kanton erhebt die Steuer, und wird sie nach dem Abkommen des Wohnsitzstaates zurückerstattet? Unsere Leitfäden zur 2. Säule und zur Säule 3a der Grenzgänger behandeln den Fall einer in Frankreich ansässigen Person, und unser Leitfaden zum Bezug der 2. Säule für Wohneigentum im Ausland jenen des Erwerbs von Wohneigentum.

7. Wird die Steuer auf Kapitalbezügen steigen?

Nicht unmittelbar. In seinem Entlastungspaket 2027 schlug der Bundesrat einen deutlich höheren Bundestarif für Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule vor. Das Parlament hat diese Massnahme abgelehnt, und das Gesetz vom 20. März 2026 über dieses Paket, das ohne Referendum rechtskräftig geworden ist, ändert die Besteuerung von Kapitalleistungen nicht. Die bereits veröffentlichten konsolidierten Fassungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, einschliesslich jener mit Stand 1. Januar 2029, behalten den Fünftel des Tarifs bei.

Eine Änderung wird hingegen die Individualbesteuerung bringen, die in der Volksabstimmung vom 8. März 2026 angenommen wurde. Sie wird die beiden Bundestarife, für Alleinstehende und für Ehepaare, durch einen einheitlichen Tarif ersetzen, dessen Fünftel dann für die Kapitalien gilt. Sie soll spätestens 2032 in Kraft treten.

8. Ein Kapital in Franken, Ausgaben in einer anderen Währung?

Das Kapital wird in Franken ausbezahlt, auf einmal oder in wenigen Schritten. Wer eine Pensionierung ausserhalb der Schweiz vorbereitet oder ein Projekt in Euro finanziert, für den ist jede Auszahlung auch ein Wechselzeitpunkt: ein sechsstelliger Betrag, an einem einzigen Tag umgetauscht, zum Kurs dieses Tages. Wenn Sie im Zeitpunkt der Auszahlung in der Schweiz wohnen, verteilt die Staffelung der Bezüge auch dieses Risiko. Für eine in Frankreich ansässige Person kann eine aufgeteilte Auszahlung dagegen zum Verlust der pauschalen Abgeltungssteuer von 7,5 % führen: siehe unseren Leitfaden zur 2. Säule.

Um diese Franken umzutauschen, können Sie Ihrer Kasse die auf Ihren Namen lautende Schweizer Transit-IBAN angeben, die ibani bereitstellt; im manuellen Modus wählen Sie den Zeitpunkt des Umtauschs innerhalb von 30 Tagen. ibani ist ein Schweizer Finanzintermediär mit Sitz in Genf, keine Bank: Er tauscht zum realen Marktkurs, zuzüglich einer Marge von 0,40 % bis 0,15 % je nach Betrag (0,15 % von 250'000 Franken bis 1 Million). Den Tageskurs verfolgen Sie in unserem CHF-EUR-Rechner.

9. Häufige Fragen

Das Kapital wird nicht zu Ihrem Einkommen des Jahres hinzugerechnet: Es wird getrennt besteuert, mit einer vollen Jahressteuer und ohne Sozialabzüge. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Satz einen Fünftel des ordentlichen Tarifs, womit die Bundessteuer auf 2,3 % des Kapitals begrenzt ist. Jeder Kanton wendet danach seine eigene Methode an: einen Fünftel des Tarifs in Genf und im Kanton Waadt, den Satz einer fiktiven Rente in Zürich, einen Bruchteil des Tarifs in Zug. Alle im selben Jahr bezogenen Kapitalleistungen aus Vorsorge werden zusammengerechnet.

Gemäss dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, für eine alleinstehende, konfessionslose Person mit Wohnsitz im Kantonshauptort, im Jahr 2026: 28'253 Franken in Zug (5,65 %), 35'068 Franken in Zürich (7,01 %), 37'051 Franken in Genf (7,41 %), 41'947 Franken in Lausanne (8,39 %) und bis zu 48'183 Franken in Delsberg (9,64 %). Diese Beträge umfassen die direkte Bundessteuer, die überall gleich hoch ist (10'501 Franken), sowie die Kantons- und Gemeindesteuern. Die Rangfolge ändert sich mit dem Betrag: Zürich, bei 250'000 Franken günstig, wird bei 1 Million zu einem der teuersten Kantone.

Ja, weil der Satz progressiv ist und jedes Kalenderjahr getrennt besteuert wird. Für eine alleinstehende Person senkt der Bezug von 500'000 Franken in zwei Tranchen von 250'000 Franken über zwei Kalenderjahre die Steuer um 5'747 Franken in Zug, 5'866 Franken in Zürich, 5'949 Franken in Genf und 7'225 Franken in Lausanne, gemäss den Tarifen 2026. Die Staffelung ist an Regeln gebunden: Die 2. Säule kann höchstens in drei Schritten als Kapital bezogen werden, wenn das Reglement der Kasse dies erlaubt, und grundsätzlich im Rahmen einer Teilpensionierung; zudem führt jeder Kapitalbezug innerhalb von drei Jahren nach einem Einkauf zum Verlust des Abzugs für diesen Einkauf.

Ja. Alle Kapitalleistungen der 2. und 3. Säule, die im selben Kalenderjahr bezogen werden, werden zusammengerechnet und gemeinsam besteuert, in den meisten Kantonen auch jene beider gemeinsam veranlagter Ehegatten. Wer im selben Jahr 400'000 Franken aus der 2. Säule und 100'000 Franken aus der Säule 3a bezieht, wird auf 500'000 Franken besteuert. Die Verteilung auf zwei Kalenderjahre senkt die Steuer für eine alleinstehende Person um 4'066 Franken in Zug, 4'676 Franken in Genf und 5'270 Franken in Zürich, gemäss den Tarifen 2026.

Der Kanton, in dem die Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat, und nicht jener Ihres früheren Wohnsitzes oder Ihres früheren Arbeitgebers. Das an eine Person mit Wohnsitz im Ausland ausbezahlte Kapital unterliegt immer der Quellensteuer, auch wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat zuweist. In diesem Fall wird die Steuer ohne Zins zurückerstattet, wenn der Antrag innerhalb von drei Jahren eingereicht wird, zusammen mit einer Bescheinigung der Steuerbehörde des Wohnsitzstaates.

Nein. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge verbietet, die aus einem Einkauf resultierenden Leistungen während der folgenden drei Jahre in Kapitalform zu beziehen. In der Steuerpraxis führt jeder Kapitalbezug innerhalb dieser Frist, auch aus einer anderen Kasse oder von einem Freizügigkeitskonto, zum Verlust des Abzugs für den Einkauf, gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts. Ein Einkauf muss daher mindestens drei Jahre vor dem vorgesehenen Kapitalbezug geplant werden.

Nicht unmittelbar. Der Bundesrat schlug im Entlastungspaket 2027 einen höheren Bundestarif für Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule vor. Das Parlament hat diese Massnahme abgelehnt, und das Gesetz vom 20. März 2026 ändert die Besteuerung von Kapitalleistungen nicht. Die einzige angekündigte Änderung kommt von der Individualbesteuerung, die in der Volksabstimmung vom 8. März 2026 angenommen wurde: Sie wird die beiden Bundestarife spätestens 2032 durch einen einheitlichen Tarif ersetzen.
Hinweis: Dieser Leitfaden beschreibt die am 15. Oktober 2026 geltenden Regeln und Beträge, die für das Steuerjahr 2026 nach genauen Annahmen berechnet wurden (Person von 65 Jahren, ohne Kinder, Wohnsitz im Kantonshauptort, ein einziges Kapital im Jahr). Ihre Steuer hängt von Ihrer Gemeinde, Ihrer Konfession, Ihrem Zivilstand, der Gesamtheit der im Jahr bezogenen Kapitalien und dem Reglement Ihrer Kasse ab. Diese Angaben dienen der Orientierung und stellen weder eine Steuerberatung noch eine Vorsorgeberatung noch eine Empfehlung in Währungsfragen dar. Lassen Sie Ihre Situation vor jedem Entscheid von Ihrer Pensionskasse und von der zuständigen Steuerverwaltung bestätigen.

Methodik und Quellen: Die getrennte Besteuerung der Kapitalleistungen, der Fünftel des Bundestarifs, die Quellensteuer der Nichtansässigen und die Zuständigkeit des Kantons am Sitz der Einrichtung ergeben sich aus den Artikeln 22, 38, 95, 96 und 107 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und den Artikeln 4b, 11, 35 und 38 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern (StHG). Die Obergrenze von 2,3 % und die Berechnungsmethode werden durch das Faktenblatt der Eidgenössischen Finanzverwaltung zur Besteuerung von Kapitalbezügen bestätigt. Die Steuerbelastungen pro Kanton wurden mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung berechnet (Steuerjahr 2026, Kantonshauptort, Erhebung vom 15. Oktober 2026); die Ersparnisse durch Staffelung sind Summen dieser Berechnungen. Die kantonalen Methoden stammen aus den Merkblättern der Eidgenössischen Steuerverwaltung für Genf, Waadt, Zürich und Zug. Die Zusammenrechnung der Kapitalien eines Jahres, auch zwischen Ehegatten, beschreibt die Berner Steuerverwaltung. Die drei Bezugsschritte, der Mindestanteil des ersten Bezugs, die Teilpensionierung, der Viertel als Kapital und das Bezugsverbot nach einem Einkauf finden sich in den Artikeln 13a, 13b, 37 und 79b des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG); die Rechtsprechung zum Einkauf mit anschliessendem Bezug stützt sich namentlich auf BGE 142 II 399. Der Bezug der Säule 3a und der Freizügigkeitsleistung folgt der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) und der Freizügigkeitsverordnung (FZV). Die Rückerstattung der Quellensteuer innerhalb von drei Jahren regelt Artikel 19 der Verordnung des EFD über die Quellensteuer, die Zuweisung der privaten Pensionen Artikel 20 des schweizerisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens. Die Quellensteuertarife sind jene, die von den Steuerverwaltungen von Genf (Kantons- und Gemeindeanteil 2026, mit dem Bundesanteil 2026), Zürich und Zug veröffentlicht wurden. Die Ablehnung der Erhöhung beim Bund ergibt sich aus der Mitteilung des Parlaments vom 4. März 2026 und dem Bundesgesetz vom 20. März 2026 über das Entlastungspaket 2027; die Individualbesteuerung aus dem Bundesgesetz vom 20. Juni 2025. Die Lage in Schwyz stützt sich auf den vor der Reform geltenden kantonalen Tarif und auf die in der Regionalpresse angekündigte Beschwerde.

Ein Kapital in Franken umtauschen?

Unser Team in Genf begleitet Privatpersonen, die ein Kapital in Schweizer Franken beziehen und es in eine andere Währung umtauschen müssen. Ein Finanzintermediär, der für seine Tätigkeit geprüft wird und der SO-FIT (SRO) angeschlossen ist.

Wir sind von Montag bis Freitag per E-Mail oder Telefon für Sie da.

Zurück zu den Leitfäden