Schweizer Rente und Auswanderung nach Portugal und Spanien
☀️ Leitfaden 2026 · Ruhestand unter der Sonne

Schweizer Rente und Auswanderung (Portugal, Spanien): Schritte und Folgen

Ihre Vorsorge (AHV und BVG) exportieren, die Quellensteuer beherrschen, die neue Besteuerung 2026, die Krankenversicherung und die Umrechnung Ihrer Schweizer Franken in Euro, ohne Ihre Kaufkraft zu schmälern.

Clock icon 10 Minuten Lesezeit | Aktualisiert am 30. Juni 2026

Autor: Brice DELHOME

Den Ruhestand unter der Sonne zu verbringen, in Spanien, in Portugal oder anderswo in der Europäischen Union, ist ein Projekt, das von vielen Schweizer Einwohnern und Grenzgängern geschätzt wird. Doch seine Vorsorge (AHV und BVG) zu exportieren und den Steuerwohnsitz zu wechseln, erfordert eine sorgfältige Planung.

2026, mit dem Ende bestimmter ultra-günstiger Regime wie des früheren RNH-Status in Portugal, wird die Optimierung Ihrer Einkünfte entscheidend. Dieser Leitfaden erläutert, wie Sie Ihre Renten im Ausland beziehen, die Besteuerungsregeln beim Kapitalbezug, die Aufrechterhaltung der Krankenversicherung und die Strategien, um Ihre Kaufkraft bei der Umrechnung Ihrer Schweizer Franken in Euro nicht zu schmälern.

📌 Kurz gefasst: Schweizer Rente im Ausland
  • 1. Säule (AHV): ohne Bedingung in die EU/EFTA exportierbar. Die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) in Genf zahlt die Rente in Ihrem Wohnsitzland aus.
  • 2. Säule (BVG): monatliche Rente oder Kapital. Der Kapitalbezug aus dem Ausland unterliegt einer Schweizer Quellensteuer, die grundsätzlich über die Doppelbesteuerungsabkommen rückforderbar ist.
  • Die Falle 2026: das Ende des portugiesischen RNH-Status und die spanische Vermögenssteuer verändern die steuerliche Lage.
  • Die ibani-Lösung: Erhalten Sie Ihre Renten in CHF auf einer auf Ihren Namen lautenden Schweizer IBAN und rechnen Sie sie dann ohne versteckte Gebühren zum echten Kurs in Euro auf Ihr Konto unter der Sonne um. Ein ibani-Konto eröffnen.

Übersichtstabelle: die 3 Pfeiler der Auswanderung im Ruhestand

BereichSchritt / FolgeZuständige Behörde / Frist
1. Säule (AHV)Ohne Bedingung in die EU/EFTA exportierbar. Auszahlung im Wohnsitzland möglich.Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) in Genf — Antrag 3 bis 4 Monate vor der Abreise.
2. Säule (BVG)Wahl zwischen monatlicher Rente und Kapitalbezug. Unterliegt bei der Auszahlung ins Ausland der Quellensteuer.Ihre Pensionskasse — Bezug möglich nach dem endgültigen Wegzug aus der Schweiz.
KrankenversicherungBeibehaltung des KVG für Schweizer Rentner in der EU oft obligatorisch, ausser Optionsrecht.Gemeinsame Einrichtung KVG.
Allgemeine BesteuerungEnde der Steuerpflicht in der Schweiz. Besteuerung des Welteinkommens im neuen Wohnsitzland.Steuerverwaltung des neuen Landes, ab Erlangung des Wohnsitzes.

1. Wie exportiert man seine Vorsorge (AHV und BVG) ins Ausland?

Die Übertragung Ihrer Rentenansprüche in ein EU/EFTA-Land folgt präzisen Regeln, die durch die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union vorgegeben sind. Konkret folgt Ihnen Ihre 1. Säule überallhin, während Ihre 2. Säule strengen Sperrbedingungen unterliegt.

Die 1. Säule (AHV): eine Rente, die Ihnen folgt

Wenn Sie sich in Portugal oder Spanien niederlassen, begleitet Sie Ihre AHV-Rente ohne Bedingung. Sie müssen Ihre kantonale Ausgleichskasse über Ihren Wegzug informieren, danach übernimmt die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) in Genf, um Ihnen Ihre Rente im Ausland auszuzahlen. 2026 reicht die AHV-Rente von 1'225 CHF (Minimum) bis 2'450 CHF (Maximum) pro Monat für eine alleinstehende Person: ein Grundeinkommen, das bei der Umrechnung in Euro unbedingt erhalten werden muss.

Die 2. Säule (BVG): Rente oder Kapital

  • In Form einer Rente: sie wird Ihnen monatlich ausgezahlt, unabhängig von Ihrem Wohnort in der EU/EFTA.
  • In Form von Kapital: wenn Sie die Schweiz endgültig in ein EU-Land verlassen, können Sie den überobligatorischen Teil Ihres BVG beziehen. Der obligatorische Teil muss grundsätzlich bis zum gesetzlichen Rentenalter (65 Jahre 2026, Männer und Frauen) auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz blockiert bleiben, ausser Sie finanzieren den Kauf Ihres Hauptwohnsitzes.

Um die Funktionsweise und die Berechnung Ihres Kapitals im Detail zu verstehen, konsultieren Sie unseren Leitfaden Schweizer BVG: Simulator, Besteuerung und Expertenbezug sowie unseren Überblick über das Drei-Säulen-System der Schweizer Vorsorge.

2. Wie wird der Bezug der 2. Säule aus dem Ausland besteuert?

Dies ist der finanzielle Wachsamkeitspunkt Nummer eins für künftige Auswanderer. Wenn Sie Ihr BVG-Kapital als im Ausland ansässige Person beziehen, behält Ihre Schweizer Pensionskasse eine Quellensteuer ein, noch bevor die Gelder die Schweiz verlassen.

Die Schweizer Quellensteuer

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Bezugs bereits in Spanien oder Portugal niedergelassen sind, hängt die Quellensteuer vom Kanton ab, in dem die Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat (und nicht von Ihrem früheren Wohnsitzkanton). Die Sätze variieren erheblich: ein Kanton wie Schwyz wendet einen milderen Tarif an als andere, was bei einem Kapital von 300'000 CHF mehrere Tausend Franken Unterschied ausmachen kann.

Zahlenbeispiel: bei einem BVG-Kapital von 300'000 CHF entspricht eine Quellensteuer von 4% einem Abzug von 12'000 CHF vor der Auszahlung. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens ist dieser Betrag grundsätzlich rückforderbar, sobald das Kapital in Ihrem Wohnsitzland deklariert wurde.

Die Rückerstattung der Steuer

Dank der zwischen der Schweiz, Spanien und Portugal abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) können Sie die Rückerstattung dieser Schweizer Quellensteuer beantragen. Die Bedingung: nachweisen, dass dieses Kapital beim Fiskus Ihres neuen Wohnsitzlandes deklariert und besteuert wurde. Das Verfahren ähnelt dem in unserem Leitfaden zur Auszahlung der 2. Säule für einen Immobilienkauf im Ausland beschriebenen.

3. Welche Besteuerung für Schweizer Rentner in Portugal und Spanien 2026?

Es ist entscheidend, sich von vorgefassten Meinungen zu lösen: das absolute steuerliche Eldorado ist selten geworden. 2026 hängt die Besteuerung Ihrer Schweizer Renten von Ihrem Gastland und vor allem vom Verschwinden der früheren Vorzugsregime ab.

In Portugal: das Ende des RNH-Status

Der frühere Status des Nicht Gewöhnlich Ansässigen (RNH), der es Rentnern ermöglichte, während 10 Jahren von einer Pauschalbesteuerung von 10% auf ihre Schweizer Renten zu profitieren, wurde Ende 2023 / Anfang 2024 für Neuzugänge abgeschafft. 2026 unterliegt eine Rentnerin oder ein Rentner, der sich in Portugal niederlässt, ausser bei spezifischen Übergangsfällen, dem klassischen progressiven Tarif der portugiesischen IRS.

In Spanien: progressiver Tarif und Vermögenssteuer

Die Schweizer Renten werden nach dem progressiven Tarif der spanischen IRPF besteuert. Darüber hinaus erhebt Spanien eine Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio), die je nach autonomer Gemeinschaft variiert: Andalusien oder Valencia verfügen über ihre eigenen Freibeträge. Dies erfordert eine sorgfältige Deklaration Ihrer beibehaltenen Schweizer Konten und Immobilien.

Zu beachten: lassen Sie vor jedem Umzug Ihre künftige Besteuerung von einem Steuerberater des Gastlandes simulieren. Der Unterschied zwischen dem portugiesischen Tarif, dem spanischen Tarif und der Vermögenssteuer kann mehrere Tausend Euro pro Jahr auf ein und dieselbe Rente ausmachen.

4. Soll man das KVG behalten, wenn man sich in der EU niederlässt?

Ein Schweizer Rentner, der sich in einem EU-Land (Spanien, Portugal) niederlässt und ausschliesslich eine Schweizer Rente bezieht, bleibt der Pflicht unterstellt, sich in der Schweiz (KVG) zu versichern. Dies ist eine direkte Folge der Koordinationsregeln der europäischen sozialen Sicherheit.

Das Optionsrecht

Spanien und Portugal gewähren jedoch ein Optionsrecht. Sie können beantragen, vom KVG befreit zu werden, um sich dem lokalen Gesundheitssystem anzuschliessen (Seguridad Social in Spanien, SNS in Portugal). Diese Wahl muss innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Niederlassung getroffen werden und ist unwiderruflich.

Das Formular S1

Wenn Sie Ihr Schweizer KVG behalten, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse das europäische Formular S1 beantragen. Den spanischen oder portugiesischen Gesundheitsbehörden vorgelegt, ermöglicht es Ihnen, sich vor Ort zu denselben Bedingungen wie die lokalen Versicherten behandeln zu lassen, wobei die Rechnung im Hintergrund von der Schweiz beglichen wird. Die detaillierte Funktionsweise des S1 ist in unserem Leitfaden Was deckt das KVG im Ausland ab (Formular S1) beschrieben.

5. Wie erhält man seine Renten in Euro, ohne Geld zu verlieren?

Mit einer Schweizer Rente auszuwandern bedeutet, Einkünfte in Schweizer Franken (CHF) zu erhalten und gleichzeitig in einer Euro-Wirtschaft (EUR) zu leben. Hier können die finanziellen Verluste massiv sein, wenn Sie den traditionellen Bankweg nutzen.

  • Die monatliche Rente: wenn Sie Ihre AHV (z. B. 2'000 CHF) und Ihre BVG-Rente (z. B. 1'500 CHF) auf ein spanisches oder portugiesisches Konto überweisen lassen, wendet die empfangende Bank jeden Monat, ein Leben lang, einen erhöhten Wechselkurs und internationale SWIFT-Überweisungsgebühren an.
  • Die Übertragung des BVG-Kapitals: ein Vorsorgekapital von 300'000 CHF über den klassischen Bankweg zu repatriieren, kann Sie Tausende Franken an versteckten Wechselkursmargen kosten.
💡 Die Falle des Bankwechselkurses bei einer lebenslangen Rente:

Bei einer monatlichen Rente von 3'500 CHF entspricht eine Bankwechselmarge von 2% einem Verlust von 70 CHF pro Monat, also 840 CHF pro Jahr und über 16'800 CHF in 20 Jahren Ruhestand. Ein unsichtbarer, aber beträchtlicher Verlust.

🚀 Die ibani-Lösung:
  1. Ihre auf Ihren Namen lautende Schweizer IBAN: Sie eröffnen ein kostenloses ibani-Konto und erhalten eine Schweizer IBAN (CH) auf Ihren Namen.
  2. Die Auszahlung der Renten: Ihre Vorsorgeeinrichtungen (SAK für die AHV, Pensionskasse für das BVG) zahlen Ihre Renten in CHF darauf ein.
  3. Die Umrechnung zum echten Kurs: ibani rechnet diese Gelder zum echten Marktkurs (z. B. 0,921) um und überweist sie ohne versteckte Gebühren auf Ihr Euro-Konto in Spanien oder Portugal. Ihre Kaufkraft unter der Sonne bleibt erhalten.

Dieselbe Logik gilt für die einmalige Übertragung Ihres BVG-Kapitals: die Gelder über einen Wechselkursspezialisten wie ibani laufen zu lassen, anstatt eine empfangende Bank ihren Schalterkurs anwenden zu lassen, kann den Gegenwert mehrerer Rentenmonate retten.

Bewahren Sie Ihre Kaufkraft im Ruhestand

Erhalten Sie Ihre AHV und Ihr BVG in CHF auf einer Schweizer IBAN auf Ihren Namen und rechnen Sie sie dann zum echten Marktkurs in Euro auf Ihr Konto in Portugal oder Spanien um.

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Ihr Geld wird mit grösster regulatorischer Sorgfalt behandelt. Die ibani SA ist ein FinTech-Unternehmen, das seit 2018 im Herzen von Genf, in der Schweiz, ansässig ist. Wir sind ein für seine Tätigkeit geprüfter Finanzintermediär. Die ibani SA ist SO-FIT als Finanzintermediär im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 des Geldwäschereigesetzes (GwG) angeschlossen. SO-FIT ist eine von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) anerkannte Selbstregulierungsorganisation.

Häufig gestellte Fragen — Ruhestand im Ausland

Kann ich meine gesamte 2. Säule beziehen, wenn ich vor dem Rentenalter nach Portugal ziehe?

Wenn Sie in ein EU-Land ziehen (wie Portugal oder Spanien) und dort der obligatorischen Sozialversicherung unterstehen, können Sie nur den überobligatorischen Teil Ihres BVG als Kapital beziehen. Der obligatorische Teil muss bis zu Ihrem Rentenalter auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz blockiert bleiben. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie dieses Kapital verwenden, um Ihren Hauptwohnsitz im Ausland zu erwerben.

Kann meine Schweizer Ausgleichskasse meine AHV direkt in Euro auszahlen?

Ja, die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) kann die Auszahlung in der Währung des Wohnsitzlandes vornehmen. Der von traditionellen Instituten angewandte Wechselkurs ist jedoch selten der vorteilhafteste. Viele Rentnerinnen und Rentner ziehen es vor, ihre AHV in CHF auf eine Lösung wie ibani auszahlen zu lassen, die die Umrechnung zum echten Marktkurs auf ihr Euro-Konto garantiert.

Gibt es den portugiesischen Steuerstatus RNH 2026 noch?

Nein. Der Status des Nicht Gewöhnlich Ansässigen (RNH), der eine Pauschalbesteuerung von 10% auf ausländische Renten während 10 Jahren bot, wurde Ende 2023 für Neuzugänge abgeschafft. 2026 unterliegt eine Schweizer Rentnerin oder ein Schweizer Rentner, der sich in Portugal niederlässt, ausser bei spezifischen Übergangsfällen, dem klassischen progressiven Tarif der portugiesischen IRS.

Muss ich als Schweizer Rentner in Spanien Vermögenssteuer zahlen?

Ja, Spanien erhebt eine Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio), die je nach autonomer Gemeinschaft des Wohnsitzes stark variiert, mit jeweils eigenen Freibeträgen (Andalusien, Valencia usw.). Ihre beibehaltenen Schweizer Konten und Immobilien müssen deklariert werden, was eine sorgfältige Planung vor dem Umzug erfordert.

Wie erhalte ich die auf mein BVG-Kapital erhobene Schweizer Quellensteuer zurück?

Dank der zwischen der Schweiz, Spanien und Portugal abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen können Sie die Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer beantragen. Sie müssen nachweisen, dass dieses Kapital in Ihrem neuen Wohnsitzland deklariert und besteuert wurde, und anschliessend einen Rückerstattungsantrag bei der Steuerverwaltung des Kantons stellen, in dem Ihre Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat.

Meistern Sie Ihre grenzüberschreitende Rente

Verpassen Sie keinen Tipp zur Optimierung der Auszahlung Ihrer Renten und der Umrechnung Ihrer Kapitalien zwischen der Schweiz und der Eurozone.

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