Grenze zwischen Italien und dem Tessin, zwei Grenzgänger auf zwei getrennten Wegen, und das ibani-Maskottchen

Grenzgänger mit Wohnsitz in Italien: bisherig oder neu, welche Steuerregelung gilt für Sie?

Lesezeit: 16 Minuten | Aktualisiert:

Von Brice DELHOME

📌 Kurz gefasst: Ein Datum entscheidet alles
  • Bisheriger Grenzgänger: Sie haben zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 17. Juli 2023 als Grenzgänger im Tessin, in Graubünden oder im Wallis gearbeitet. Ihr Lohn wird nur in der Schweiz besteuert, zu den ordentlichen Tarifen, und das Abkommen legt für diese Regelung kein Enddatum fest. Ausnahme: bestimmte Gemeinden, die in den Listen des früheren Abkommens fehlten und in einem italienischen Gesetzesdekret von 2024 aufgeführt sind (Abschnitt 5).
  • Neuer Grenzgänger: Die Schweiz behält höchstens 80 % der ordentlichen Quellensteuer ein (Tarife R, S, T oder U), danach besteuert Italien den Lohn und rechnet die Schweizer Steuer an. Nur der Teil des Lohns über 10'000 Euro fliesst in das in Italien steuerbare Einkommen ein.
  • Im Tessin 2026 beträgt der Abzug für eine alleinstehende Person ohne Kinder mit einem Bruttolohn von 6'000 Franken pro Monat 606 Franken bei einem bisherigen Grenzgänger und 480 Franken bei einem neuen, der anschliessend die italienische Steuer schuldet.
  • Ausserhalb des Abkommens: Wenn Sie ausserhalb der 20-km-Zone wohnen, ausserhalb der drei Kantone arbeiten oder im Jahr mehr als 45 Nichtrückkehrtage aus beruflichen Gründen haben, gilt keine der beiden Regelungen.
  • 2033 ist nicht das Ende der Steuerbefreiung bisheriger Grenzgänger, sondern das letzte Steuerjahr, für welches die Kantone den italienischen Gemeinden einen Ausgleich von 40 % überweisen.

Zwei Kollegen fahren jeden Morgen dieselbe Strecke, von Como nach Lugano, für denselben Lohn. Der eine zahlt nur in der Schweiz Steuern; der andere zahlt eine reduzierte Steuer in der Schweiz und danach eine Steuer in Italien. Was sie unterscheidet, ist weder ihre Bewilligung noch ihre Staatsangehörigkeit noch ihr heutiger Arbeitgeber, sondern ein Datum: der 17. Juli 2023, der Tag, an dem das Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgänger in Kraft trat. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, Ihre Kategorie zu bestimmen, Ihren Quellensteuerabzug zu verstehen, die italienische Steuererklärung eines neuen Grenzgängers vorzubereiten und die Situationen zu erkennen, in denen das Abkommen nicht mehr gilt.

1. Bisheriger oder neuer Grenzgänger: In welche Kategorie fallen Sie?

Sie sind bisheriger Grenzgänger, wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 17. Juli 2023 steuerlicher Grenzgänger im Tessin, in Graubünden oder im Wallis waren; andernfalls sind Sie neuer Grenzgänger. Artikel 9 des Abkommens vom 23. Dezember 2020 zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger (SR 0.642.045.43) behält die Übergangsregelung den in Italien ansässigen Personen vor, die am Tag seines Inkrafttretens in der schweizerischen Grenzregion für einen Schweizer Arbeitgeber unselbstständig erwerbstätig sind oder es zwischen dem 31. Dezember 2018 und diesem Tag waren. Das Abkommen ist seit dem 17. Juli 2023 in Kraft und wird seit dem 1. Januar 2024 angewendet.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat in ihren FAQ mehrere Punkte präzisiert:

  • Eine Mindestdauer der Anstellung ist im Zeitraum nicht erforderlich, aber der Arbeitgeber muss die entsprechende Quellensteuer an den Kanton abgeliefert haben;
  • es genügt, zu einem Zeitpunkt des Zeitraums steuerlicher Grenzgänger gewesen zu sein, unabhängig von der danach ausgeübten Stelle, auch wenn Sie die 20-km-Zone im Laufe des Zeitraums verlassen haben und später dorthin zurückgekehrt sind;
  • eine Lehrstelle oder ein Praktikum mit Bewilligung G im Zeitraum zählt;
  • die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle: Massgebend ist allein die steuerliche Ansässigkeit.

Eine Ausnahme: Wenn Sie in einer Gemeinde wohnen, die in den Anhängen des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 113 von 2024 aufgeführt ist, können Sie wie ein neuer Grenzgänger besteuert werden, auch wenn Sie in diesem Zeitraum bereits in der Schweiz arbeiteten (Abschnitt 5).

Ihre SituationKategorie
Grenzgänger in Mendrisio seit 2015, immer beim gleichen ArbeitgeberBisheriger Grenzgänger
Sechs Monate Praktikum in Chiasso im Jahr 2020, dann Stelle in Italien, dann Rückkehr ins Tessin im Jahr 2025Bisheriger Grenzgänger: Der Zeitraum von 2020 genügt
Grenzgänger in Lugano seit März 2023, neuer Arbeitgeber in Bellinzona im Jahr 2026Bisheriger Grenzgänger: Der Arbeitgeberwechsel führt nicht zum Verlust des Status (Abschnitt 3)
Erste Stelle im Tessin am 1. September 2023Neuer Grenzgänger
Von 2019 bis 2023 in Zürich angestellt, 2024 in Lugano eingestelltNeuer Grenzgänger: Zürich gehört nicht zur Grenzregion des Abkommens

Sind Sie mit Ihrer Kategorie nicht einverstanden, können Sie gemäss dem Zusatzprotokoll zum Abkommen die Einleitung eines Verständigungsverfahrens zwischen den Verwaltungen der beiden Länder beantragen. Wenden Sie sich in der Praxis zuerst an die Steuerverwaltung des Beschäftigungskantons.

2. Wer ist Grenzgänger im Sinne des schweizerisch-italienischen Abkommens?

Wer gleichzeitig drei Voraussetzungen erfüllt, die Artikel 2 Buchstabe b des Abkommens für bisherige wie für neue Grenzgänger festlegt. Man muss:

  • steuerlich in einer italienischen Gemeinde ansässig sein, deren Gebiet ganz oder teilweise innerhalb von 20 km von der Grenze liegt;
  • als Arbeitnehmer in der schweizerischen Grenzregion arbeiten, also im Tessin, in Graubünden oder im Wallis, für einen Arbeitgeber, eine Betriebsstätte oder eine feste Einrichtung in der Schweiz;
  • grundsätzlich täglich an den Hauptwohnsitz in Italien zurückkehren.

Die Gemeindeliste ist massgebend. Sie findet sich in der Verständigungsvereinbarung vom 22. Dezember 2023, die seit dem 1. Januar 2024 anwendbar ist (Anhang B für die italienischen Gemeinden). Die Datei, welche die ESTV für Lohnprogramme zur Verfügung stellt, zählt 518 Gemeinden in den Regionen Lombardei, Piemont und Aostatal sowie in der Autonomen Provinz Bozen: Darunter sind zum Beispiel Como, Varese, Luino, Sondrio, Domodossola, Verbania oder Aosta, nicht aber Busto Arsizio oder die Stadt Lecco. Diese Datei ist nur ein Hilfsmittel; im Zweifel zählt der Anhang der Verständigungsvereinbarung.

Für die tägliche Rückkehr gilt eine Toleranz. Das Zusatzprotokoll erlaubt bis zu 45 Tage pro Kalenderjahr ohne Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen; Ferien- und Krankheitstage werden nicht mitgezählt. Darüber hinaus verliert die Person gemäss ESTV den Grenzgängerstatus für das betreffende Jahr. Unser Leitfaden zu den Nichtrückkehrtagen von Grenzgängern erläutert diese Zählung. Für das Homeoffice von zu Hause in Italien aus gilt eine eigene Obergrenze von 25 % der Arbeitszeit, die unser Leitfaden zum Homeoffice von Grenzgängern mit Wohnsitz in Italien erklärt.

💡 Die Bewilligung G genügt nicht: Die steuerliche Definition unterscheidet sich von jener des Ausländerrechts. Wer eine Bewilligung G besitzt und in Mailand wohnt, ist kein Grenzgänger im Sinne des Abkommens; eine Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit, die in Como wohnt und in Lugano arbeitet, kann es sein. Unser Leitfaden zur Arbeitsbewilligung G in der Schweiz behandelt die Grenzgängerbewilligung.

3. Bisheriger Grenzgänger: Wie werden Sie besteuert, und bis wann?

Nur in der Schweiz, mit einem Quellensteuerabzug zu den ordentlichen Tarifen, und ohne ein vom Abkommen festgelegtes Enddatum. Artikel 9 Absatz 1 sieht vor, dass der Lohn des bisherigen Grenzgängers weiterhin nur in der Schweiz besteuert werden kann. Italien besteuert diesen Lohn nicht: Es ist weder ein Freibetrag zu berechnen noch eine Steueranrechnung zu beantragen. Der Arbeitgeber wendet die ordentlichen Tarife A, B, C oder H an (alleinstehende Person, verheiratetes Paar mit einem Einkommen, mit zwei Einkommen, Einelternfamilie), dieselben wie für in der Schweiz wohnhafte, quellenbesteuerte Arbeitnehmer, und die Lohndaten des bisherigen Grenzgängers sind nicht Teil des jährlichen Informationsaustauschs mit Italien.

Das Jahr 2033 betrifft nicht Ihre Steuer. Es betrifft den finanziellen Ausgleich: Für die Steuerjahre bis 2033 überweist jeder der drei Kantone den italienischen Grenzgemeinden 40 % der bei bisherigen Grenzgängern erhobenen Quellensteuer. Die ESTV präzisiert, dass die Schweiz ab dem Steuerjahr 2034 diese Einnahmen vollständig behält. Nichts im Abkommen sieht vor, dass die ausschliessliche Besteuerung in der Schweiz zu diesem Zeitpunkt endet. Das Abkommen wird hingegen alle fünf Jahre überprüft.

Ein Arbeitgeberwechsel führt nicht zum Verlust des Status. Der Briefwechsel zum Abkommen präzisiert, dass bisherige Grenzgänger unabhängig von einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder einem Arbeitgeberwechsel nur in der Schweiz steuerpflichtig bleiben, unter zwei Voraussetzungen:

  • weiterhin die Definition des Grenzgängers aus Abschnitt 2 erfüllen (Gemeinde innerhalb der 20 km, grundsätzlich tägliche Rückkehr);
  • in der Grenzregion arbeiten, im Tessin, in Graubünden oder im Wallis, für einen Schweizer Arbeitgeber.

Ein bisheriger Grenzgänger, der eine Stelle in Zürich annimmt oder nach Mailand zieht, erfüllt die Voraussetzungen der Übergangsregelung also nicht mehr, solange diese Situation andauert. Das Abkommen sieht zudem vor, dass sich die beiden Verwaltungen bei offensichtlichem Missbrauch des Status als bisheriger Grenzgänger konsultieren können.

⚠️ Endgültiger Abzug: Der Quellensteuerabzug des bisherigen Grenzgängers kann nicht durch eine nachträgliche ordentliche Veranlagung in der Schweiz korrigiert werden. Das Abkommen schliesst jede andere Besteuerungsmethode aus, und die Schweiz und Italien haben ausdrücklich vorgesehen, dass dieses Verfahren für Grenzgänger im Sinne des Abkommens nicht gilt. Wenn Sie den angewendeten Tarif für falsch halten, verlangen Sie bei der Steuerverwaltung des Beschäftigungskantons spätestens bis zum 31. März des Folgejahres eine Verfügung, wie es Artikel 137 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vorsieht.

4. Neuer Grenzgänger: Wie viel behält die Schweiz ein?

Höchstens 80 % der ordentlichen Quellensteuer, nach den Tarifen R, S, T oder U, die diese Reduktion bereits enthalten. Artikel 3 Absatz 1 des Abkommens begrenzt die Steuer des Arbeitsstaates auf 80 % der Einkommenssteuer, die dort erhoben würde, Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern inbegriffen. Die Tarife R, S, T und U entsprechen den Tarifen A (alleinstehende Person), B (verheiratetes Paar mit einem Einkommen), C (verheiratetes Paar mit zwei Einkommen) und H (Einelternfamilie): Ihr Arbeitgeber wendet also keine zweite Reduktion an.

Die folgende Tabelle gibt die Sätze des Kantons Tessin für 2026 wieder, wie sie in der Tarifdatei, welche die ESTV für Lohnprogramme veröffentlicht, enthalten sind, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer, welche die Tessiner Tarife nicht enthalten. Der Satz gilt für den quellensteuerpflichtigen monatlichen Bruttolohn.

Situation (Tessin, 2026, ohne Kinder)Brutto monatlich 6'000 CHFBrutto monatlich 8'000 CHF
Alleinstehende Person, bisheriger Grenzgänger (Tarif A0)10,1 %, also 606 CHF12,8 %, also 1'024 CHF
Alleinstehende Person, neuer Grenzgänger (Tarif R0)8,0 %, also 480 CHF10,2 %, also 816 CHF
Verheiratet, Ehegatte ohne Einkommen, bisheriger Grenzgänger (Tarif B0)5,2 %, also 312 CHF8,1 %, also 648 CHF
Verheiratet, Ehegatte ohne Einkommen, neuer Grenzgänger (Tarif S0)4,1 %, also 246 CHF6,4 %, also 512 CHF

Über ein Jahr gerechnet werden einer alleinstehenden Person mit einem Lohn von 6'000 Franken pro Monat als bisheriger Grenzgängerin 7'272 Franken abgezogen und als neuer Grenzgängerin 5'760 Franken, also 1'512 Franken weniger. Diese Differenz misst nicht den Unterschied der gesamten Steuerbelastung: Der neue Grenzgänger schuldet anschliessend die italienische Steuer (Abschnitt 5). Das Abkommen sieht übrigens vor, dass die Gesamtbelastung eines neuen Grenzgängers mit Wohnsitz in Italien nicht tiefer sein darf als die Steuer, die er unter der Vereinbarung von 1974 bezahlt hätte.

Diese Sätze ändern sich mit der Lohnstufe: Bei 6'001 Franken steigt der Satz im Tarif A0 auf 10,2 % und im Tarif R0 auf 8,1 %. Die Tarife von Graubünden und des Wallis sind andere. Unser Leitfaden zu den Quellensteuertarifen erklärt, wie Sie den Code auf Ihrer Lohnabrechnung lesen.

Wie beim bisherigen Grenzgänger ist der Abzug in der Schweiz endgültig: keine nachträgliche ordentliche Veranlagung. Der neue Grenzgänger macht die Schweizer Steuer in Italien geltend, in Form einer Steueranrechnung.

5. Neuer Grenzgänger: Was deklarieren Sie in Italien?

Ihren gesamten Schweizer Lohn, wovon nur der Teil über 10'000 Euro steuerbar ist, und danach die Schweizer Steuer als Steueranrechnung. Italien als Ansässigkeitsstaat besteuert den Lohn und beseitigt die Doppelbesteuerung nach Artikel 24 des Doppelbesteuerungsabkommens von 1976, auf den Artikel 5 des Abkommens verweist.

Der Freibetrag von 10'000 Euro

Artikel 4 des italienischen Gesetzes Nr. 83 vom 13. Juni 2023, mit dem das Abkommen ratifiziert wurde, erhöht den Freibetrag für im Ausland erzielte Löhne von Grenzgängern ab dem Steuerjahr 2024 von 7'500 auf 10'000 Euro. Nur der Teil des Lohns über diesem Betrag fliesst in das in Italien steuerbare Einkommen ein. In ihrem Rundschreiben Nr. 25/E vom 18. August 2023 präzisiert die Agenzia delle Entrate, dass diese Erhöhung für alle Grenzgänger gilt, nicht nur für jene, die in der schweizerischen Grenzzone arbeiten, sofern sie sich täglich zur Arbeit ins Ausland begeben.

Dasselbe Gesetz sieht zwei weitere Regeln vor, die allen Grenzgängern nützen: Die von der Schweizer Kasse ausgerichteten Familienzulagen sind in Italien nicht steuerbar (Artikel 6), und die in der Schweiz bezahlten Beiträge an branchenspezifische Vorruhestandsregelungen sind vom italienischen Einkommen abziehbar (Artikel 5).

Die Steuererklärung und die Steueranrechnung

Im Modell 730 wird der Lohn gemäss den Anleitungen 2026 der Agenzia delle Entrate im Quadro C mit dem Code 4 deklariert, der für unselbstständige Arbeit im Ausland in einer Grenzzone vorgesehen ist, und zwar in voller Höhe: Die Steuerberechnung, die das Centro di assistenza fiscale (CAF) oder die Fachperson vornimmt, die das 730 übermittelt, berücksichtigt nur den Teil über 10'000 Euro. Die Schweizer Steuer wird im Quadro G, Rigo G4, als Anrechnung für im Ausland bezahlte Steuern eingetragen, sobald sie endgültig ist; der Abzug eines Grenzgängers, der nicht Gegenstand einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung sein kann, ist es grundsätzlich. Für die Einkommen 2025 lief die Frist für das 730 am 30. September 2026 ab; jene für das Modell Redditi Persone fisiche fällt auf den 2. November 2026, da der 31. Oktober ein Samstag ist.

💡 Italien kennt Ihren Lohn bereits: Für neue Grenzgänger übermittelt der Beschäftigungskanton der Agenzia delle Entrate jedes Jahr, spätestens bis zum 20. März des Folgejahres, den Bruttolohn, die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge und die abgezogene Quellensteuer. Ein in der italienischen Steuererklärung weggelassener Lohn wird also entdeckt.

Die Höhe der italienischen Steuer hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Tarif der IRPEF, regionale und kommunale Zuschläge, Abzüge für Familienlasten. Wir beziffern sie hier nicht; ein Centro di assistenza fiscale oder eine italienische Steuerberaterin kann sie anhand Ihres Schweizer Lohnausweises schätzen.

Ein Sonderfall: die Ersatzsteuer von 25 %

Arbeitnehmer, die in einer der Gemeinden wohnen, die in den Anhängen des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 113 vom 9. August 2024 aufgeführt sind (Gemeinden der 20-km-Zone, die in den Listen des früheren Abkommens von 1974 fehlten, sowie bestimmte Gemeinden der Provinzen Brescia und Sondrio), und die bereits zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 17. Juli 2023 im Tessin, in Graubünden oder im Wallis arbeiteten (für die Gemeinden von Brescia und Sondrio nur im Tessin oder im Wallis), können wie neue Grenzgänger zu den Tarifen R, S, T oder U an der Quelle besteuert werden. Artikel 6 dieses Dekrets eröffnet ihnen seit dem Steuerjahr 2024 die Option für eine italienische Ersatzsteuer in Höhe von 25 % der in der Schweiz bezahlten Steuer, welche die IRPEF und die Zuschläge ersetzt und keine Anrechnung der Schweizer Steuer mehr erlaubt. Die übrigen neuen Grenzgänger haben keinen Anspruch darauf.

6. Welcher Wechselkurs gilt, um einen Lohn in Franken in Italien zu deklarieren?

Der Referenzkurs des Tages, an dem Sie den jeweiligen Lohn erhalten haben. Die Anleitungen zum Modell 730 sehen vor, dass Einkünfte in Währungen ausserhalb des Euroraums zum indikativen Referenzkurs des Tages ihres Erhalts umgerechnet werden, oder zu jenem des nächstgelegenen vorangehenden Tages; wurde an diesen Tagen kein Kurs festgelegt, gilt der Monatsdurchschnittskurs. Die Kurse werden von der Banca d'Italia veröffentlicht. Für den Lohn gibt es keinen von der Verwaltung festgelegten einheitlichen Jahreskurs.

Bewahren Sie in der Praxis die Kontoauszüge auf, die das Datum jeder Lohnzahlung in Franken zeigen: Mit ihnen lässt sich der für jeden Monat anwendbare Kurs ermitteln. Die Umrechnung, die Sie danach vornehmen, um Ihre Ausgaben in Euro zu bezahlen, ist ein anderer Vorgang: Sie ändert nichts am zu deklarierenden Betrag, bestimmt aber, wie viele Euro Ihnen tatsächlich bleiben.

Ein Lohn in Franken, eine Miete, ein Kredit und, bei einem neuen Grenzgänger, eine italienische Steuer in Euro: Die Umrechnung fällt jeden Monat an. Eine Bank, die den Lohn bei Eingang umrechnet, wendet ihren eigenen Kurs an, zu einem Zeitpunkt, den Sie nicht wählen. ibani ist ein Genfer Finanzintermediär, der der SRO SO-FIT angeschlossen ist, keine Bank: Ihre Franken werden zum Marktkurs umgerechnet, zuzüglich einer Marge von 0,40 % bis 0,15 % je nach Betrag, und dann auf Ihr Eurokonto überwiesen. Den Tageskurs verfolgen Sie auf unserem CHF-EUR-Währungsrechner, und unsere Seite Service für Grenzgänger stellt das Angebot vor.

7. Was geschieht, wenn Sie kein Grenzgänger im Sinne des Abkommens sind?

Weder die Regelung für bisherige noch jene für neue Grenzgänger gilt: Ihr Lohn fällt unter das Doppelbesteuerungsabkommen von 1976. Das ist der Fall, wenn Sie in einer Gemeinde ausserhalb der 20-km-Zone wohnen, wenn Sie in einem anderen Kanton als dem Tessin, Graubünden oder dem Wallis arbeiten oder wenn Sie im Jahr die 45 Nichtrückkehrtage aus beruflichen Gründen überschreiten.

Bisheriger GrenzgängerNeuer GrenzgängerAusserhalb des Abkommens
Abzug in der SchweizOrdentliche Tarife A, B, C, H80 %: Tarife R, S, T, UOrdentliche Tarife
Steuer in ItalienKeine auf diesem LohnJa, mit Anrechnung der Schweizer SteuerJa, mit Anrechnung der Schweizer Steuer
Freibetrag von 10'000 EuroEntfälltJaNur bei täglichem Arbeitsweg
An Italien übermittelte DatenNeinJa, jährlichJa, wenn die Stelle im Tessin, in Graubünden oder im Wallis liegt

Ausserhalb des Abkommens besteuert die Schweiz den Lohn für die auf ihrem Gebiet geleistete Arbeit nach Artikel 15 des Abkommens vom 9. März 1976, und Italien besteuert ihn ebenfalls, unter Anrechnung der Schweizer Steuer. Gemäss der Agenzia delle Entrate wird die Steueranrechnung im gleichen Verhältnis gekürzt, wenn wegen des Freibetrags nur ein Teil des Lohns in das in Italien steuerbare Einkommen einfliesst. Eine in Italien ansässige Person, die unter der Woche in der Schweiz wohnt, erfüllt die Voraussetzung des täglichen Arbeitswegs nicht: Sie hat weder Anspruch auf den Grenzgängerstatus noch auf den Freibetrag.

Die Überschreitung der 45 Tage gilt nur für das betreffende Jahr. Für einen bisherigen Grenzgänger räumt die ESTV ein, dass ein Grenzgänger, der die 20-km-Zone während des Zeitraums 2018-2023 verlassen hat und danach zurückgekehrt ist, die Übergangsregelung behält; kein Text regelt ausdrücklich den Fall eines Jahres mit Überschreitung. Lassen Sie Ihre Situation vor einem Risikojahr von der Steuerverwaltung des Beschäftigungskantons schriftlich bestätigen.

8. Wer muss die «tassa sulla salute» bezahlen?

In der Regel nicht die neuen Grenzgänger: Der Beitrag richtet sich an bisherige Grenzgänger, die die italienische Krankenversicherung gewählt haben, an in Italien Ansässige, die in der Schweiz arbeiten und sich dort aufhalten und dabei den italienischen Gesundheitsdienst nutzen, sowie an ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen. Das italienische Haushaltsgesetz 2024 (Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023, Artikel 1 Absätze 237 bis 239) sieht einen Beitrag an den nationalen Gesundheitsdienst vor, der an die Wohnsitzregion entrichtet wird. Ausnahme: Grenzgänger, die die Ersatzsteuer von 25 % wählen (Abschnitt 5), unterliegen ihm in jedem Fall; sie können 20 % des bezahlten Beitrags von dieser Ersatzsteuer abziehen.

  • Betrag: zwischen 3 % und 6 % des in der Schweiz erzielten Nettolohns, jedes Jahr von der Region nach Einkommen und Familienlasten festgelegt, mit einem Minimum von 30 Euro und einem Maximum von 200 Euro pro Arbeitsmonat; diese Beträge können bei fehlender Zahlung oder Meldung verdoppelt werden.
  • Durchführungsdekret: Das Dekret vom 14. November 2025, am 18. Dezember 2025 in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht, überlässt es den Regionen und der Autonomen Provinz Bozen, den Satz mit eigenen Erlassen festzulegen, bei jährlicher Zahlung.
  • Umsetzung: Stand 23. Oktober 2026 haben wir keinen veröffentlichten regionalen Erlass gefunden, der den Satz oder die Zahlungsmodalitäten festlegt. Am 15. Juni 2026 hielt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Frage von Nationalrat Piero Marchesi fest, dass der Beitrag noch nicht eingeführt worden sei.

Der Bundesrat hält ihn für vereinbar mit dem Doppelbesteuerungsabkommen und dem Abkommen, sofern sein Ertrag einem bestimmten Zweck zugewiesen wird, ist aber der Ansicht, dass eine vom Tessin erwogene Blockierung des an die italienischen Gemeinden überwiesenen finanziellen Ausgleichs das Abkommen verletzen würde; der Kanton Tessin bestreitet den Beitrag. Wenn Sie bisheriger Grenzgänger sind und sich für den italienischen Gesundheitsdienst entschieden haben, verfolgen Sie die Mitteilungen Ihrer Wohnsitzregion.

9. Was ist auf der Lohnabrechnung und im Laufe des Jahres zu prüfen?

Der Tarifcode, der Nachweis Ihrer Kategorie, Ihre Gemeinde und Ihre beiden Jahreszähler: Ein Fehler bei der Kategorie wiederholt sich jeden Monat und lässt sich nicht durch eine nachträgliche ordentliche Veranlagung korrigieren.

  • Der Tarifcode: A, B, C oder H für einen bisherigen Grenzgänger, R, S, T oder U für einen neuen. Ein bisheriger Grenzgänger im Tarif R würde in der Schweiz zu wenig bezahlen, und seine Daten würden zu Unrecht an den italienischen Fiskus übermittelt; ein neuer Grenzgänger im Tarif A würde in der Schweiz zu viel bezahlen.
  • Der Nachweis Ihrer Kategorie: Bewahren Sie Ihre Lohnausweise und Lohnabrechnungen aus dem Zeitraum vom 31. Dezember 2018 bis 17. Juli 2023 auf, auch von einer kurzen Anstellung. Sie belegen den Status als bisheriger Grenzgänger bei einem Arbeitgeberwechsel.
  • Ihre Wohnsitzgemeinde: Prüfen Sie vor einem Umzug, dass sie im Anhang der Verständigungsvereinbarung vom 22. Dezember 2023 aufgeführt ist.
  • Ihre Zähler: 45 Nichtrückkehrtage aus beruflichen Gründen und 25 % Homeoffice, zwei getrennte Obergrenzen, die Sie im Laufe des Jahres verfolgen müssen.
  • Für einen neuen Grenzgänger: der Lohnausweis und die Bescheinigung über die Quellensteuer für die italienische Steuererklärung sowie die Daten der Lohnzahlungen für die Umrechnung in Euro.
💡 Weiterführend: Unser Leitfaden zu den Steuern von Grenzgängern stellt die Regelungen für Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich, Deutschland und Italien vor; die Schritte, um in der Schweiz zu arbeiten, finden Sie in unserem Leitfaden Grenzgänger in der Schweiz werden, und den Fall einer Anstellung in zwei Kantonen in jenem zum Arbeiten in zwei Schweizer Kantonen.

10. Häufige Fragen

Sie sind bisheriger Grenzgänger, wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 17. Juli 2023 als Grenzgänger im Tessin, in Graubünden oder im Wallis gearbeitet haben, für einen Schweizer Arbeitgeber, der die Quellensteuer abgeliefert hat. Eine Mindestdauer ist nicht erforderlich, und eine Lehre oder ein Praktikum genügt. Waren Sie in diesem Zeitraum nie Grenzgänger, zum Beispiel weil Sie nach dem 17. Juli 2023 eingestellt wurden, sind Sie neuer Grenzgänger. Ausnahme: Einwohner bestimmter Gemeinden, die in den Anhängen des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 113 von 2024 aufgeführt sind, können wie neue Grenzgänger besteuert werden, auch wenn sie in diesem Zeitraum bereits in der Schweiz arbeiteten.

Nein, das Jahr 2033 betrifft nicht ihre Befreiung. Das Abkommen von 2020 sieht vor, dass der Lohn bisheriger Grenzgänger weiterhin nur in der Schweiz besteuert wird, ohne ein Enddatum festzulegen. 2033 ist das letzte Steuerjahr, für welches das Tessin, Graubünden und das Wallis den italienischen Gemeinden 40 % der bei diesen Grenzgängern erhobenen Steuer überweisen. Der Status bleibt an die Voraussetzungen des Abkommens gebunden: Gemeinde innerhalb der 20 km, Stelle in einem der drei Kantone, grundsätzlich tägliche Rückkehr.

Nein. Der Briefwechsel zum Abkommen präzisiert, dass bisherige Grenzgänger unabhängig von einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses oder einem Arbeitgeberwechsel nur in der Schweiz steuerpflichtig bleiben, sofern sie die Definition des Grenzgängers weiterhin erfüllen und im Tessin, in Graubünden oder im Wallis für einen Schweizer Arbeitgeber arbeiten. Eine Stelle in Zürich oder ein Wegzug aus der 20-km-Zone fällt hingegen aus diesem Rahmen.

Höchstens 80 % der ordentlichen Quellensteuer. Der Arbeitgeber wendet die Tarife R, S, T oder U an, die diese Reduktion bereits enthalten. Im Tessin beträgt der Abzug 2026 für eine alleinstehende Person ohne Kinder 8,0 % auf einem monatlichen Bruttolohn von 6'000 Franken, gegenüber 10,1 % im Tarif A eines bisherigen Grenzgängers, und 10,2 % auf 8'000 Franken, gegenüber 12,8 %. Der neue Grenzgänger wird anschliessend in Italien besteuert, das die Schweizer Steuer anrechnet.

Er gilt seit dem Steuerjahr 2024 für jede in Italien ansässige Person, die sich täglich ins Ausland begibt, um dort kontinuierlich und ausschliesslich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer tätig zu sein, nicht nur für Grenzgänger im Sinne des Abkommens. Nur der Teil des Lohns über 10'000 Euro fliesst in das in Italien steuerbare Einkommen ein. Er betrifft den bisherigen Grenzgänger nicht, dessen Lohn in Italien nicht besteuert wird, und er kommt niemandem zugute, der sich unter der Woche in der Schweiz aufhält.

Nein. Das Abkommen schliesst jede andere Besteuerungsmethode als den Quellensteuerabzug aus, und die Schweiz und Italien haben ausdrücklich vorgesehen, dass die nachträgliche ordentliche Veranlagung für Grenzgänger im Sinne des Abkommens nicht gilt. Das betrifft bisherige wie neue Grenzgänger. Für einen neuen Grenzgänger wird die Schweizer Steuer in Italien bei der Steuererklärung berücksichtigt, in Form einer Steueranrechnung.

In der Regel nicht. Der im italienischen Haushaltsgesetz 2024 vorgesehene Beitrag an den nationalen Gesundheitsdienst richtet sich an bisherige Grenzgänger, die die italienische Krankenversicherung gewählt haben, an in Italien Ansässige, die in der Schweiz arbeiten und sich dort aufhalten und dabei den italienischen Gesundheitsdienst nutzen, sowie an ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen. Ausnahme: Grenzgänger, die die italienische Ersatzsteuer von 25 % wählen, unterliegen ihm in jedem Fall. Das Durchführungsdekret vom 14. November 2025 überlässt es jeder Region, einen Satz zwischen 3 % und 6 % des Nettolohns festzulegen, mit einem Minimum von 30 und einem Maximum von 200 Euro pro Arbeitsmonat. Stand 23. Oktober 2026 haben wir keinen veröffentlichten regionalen Erlass gefunden, der ihn umsetzt.

Offizielle Quellen

Hinweis: Dieser Leitfaden beschreibt die am 23. Oktober 2026 geltenden Regeln. Die genannten Quellensteuersätze sind jene des Kantons Tessin für 2026, ohne Kinder; sie variieren je nach Kanton, Lohnstufe und Familiensituation. Die italienische Steuer eines neuen Grenzgängers hängt von seiner persönlichen Situation ab und wird hier nicht beziffert. Diese Informationen dienen der Orientierung und stellen weder eine Rechtsberatung noch eine Steuerberatung oder eine Empfehlung im Bereich des Währungswechsels dar. Lassen Sie Ihre Situation von Ihrem Arbeitgeber, von der Steuerverwaltung Ihres Beschäftigungskantons und, für die italienische Steuererklärung, von einer Fachperson in Italien bestätigen.

Ein Lohn in Franken, Rechnungen in Euro?

Unser Team in Genf begleitet Grenzgänger, die Einkünfte in Schweizer Franken erhalten und ihre Rechnungen in Euro begleichen müssen. Ein Finanzintermediär, der für seine Tätigkeit geprüft wird und der SO-FIT (SRO) angeschlossen ist.

Wir sind von Montag bis Freitag per E-Mail oder Telefon für Sie da.

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