1. Was ist ein Quellensteuertarif und wer ist betroffen?
Ein Quellensteuertarif ist eine Satztabelle, die für ein bestimmtes Bruttoeinkommen und eine bestimmte familiäre Situation angibt, welchen Prozentsatz der Arbeitgeber vom Lohn abziehen und direkt der Steuerverwaltung abliefern muss. Dieser einzige Satz umfasst die direkte Bundessteuer, die Kantons- und die Gemeindesteuer sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer. Die angestellte Person erhält diesen Anteil nie: Er läuft nicht über sie.
Der Quellensteuer unterliegen zwei klar unterschiedliche Gruppen, die nicht verwechselt werden dürfen:
- ausländische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung C: Personen mit B-Bewilligung, L-Bewilligung oder Ausweis F, N oder S;
- im Ausland ansässige Personen, die in der Schweiz unselbstständig erwerbstätig sind, unabhängig von ihrer Nationalität: Grenzgänger mit G-Bewilligung, Wochenaufenthalter, Angestellte im Meldeverfahren für höchstens 90 Tage, aber auch Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland.
Der zweite Punkt überrascht häufig: Die Schweizer Nationalität schützt nicht vor der Quellensteuer, sobald der steuerrechtliche Wohnsitz ausserhalb der Schweiz liegt. Umgekehrt wird eine Person mit C-Bewilligung und Wohnsitz in der Schweiz nicht mehr an der Quelle besteuert, sondern im ordentlichen Verfahren — der Wechsel erfolgt im Monat nach Erhalt der Bewilligung.
2. Den Code lesen: Buchstabe, Ziffer, Y oder N?
Ein Tarifcode besteht immer aus drei Elementen, in dieser Reihenfolge: ein Buchstabe für die persönliche Situation, eine Ziffer für die Anzahl Kinderabzüge und ein Schlussbuchstabe für die Kirchensteuer. A0N, B1Y, C2N, H3Y: Alle folgen derselben Mechanik.
| Position | Was sie codiert | Beispiel |
|---|---|---|
| Erster Buchstabe | Persönliche und familiäre Situation: A, B, C, H für die häufigen Fälle; weitere Buchstaben für Sonderfälle und für Grenzgänger aus Deutschland und Italien. | C = Ehepaar, bei dem beide Partner erwerbstätig sind |
| Ziffer | Anzahl der berücksichtigten Kinderabzüge, grundsätzlich abgestimmt auf die Kinder, für die Familienzulagen ausgerichtet werden. | 2 = zwei berücksichtigte Kinderabzüge |
| Schlussbuchstabe | Kirchensteuer: Y, wenn sie im Abzug enthalten ist, N, wenn nicht. | N = ohne Kirchensteuer |
Wo der Code steht
Der Code steht auf der monatlichen Lohnabrechnung und auf der Bescheinigung über den Steuerabzug. Der jährliche Lohnausweis weist dagegen unter Ziffer 12 nur den gesamten im Jahr abgezogenen Betrag aus, ohne den Code. Erscheint der Abzug nirgends, ist das für sich genommen eine zu meldende Unregelmässigkeit: Der Arbeitgeber muss ihn auf jeder Lohnabrechnung offenlegen. Unser Leitfaden zur Schweizer Lohnabrechnung erklärt die übrigen Positionen.
Der Sonderfall Kirchensteuer
Der Zusatz Y betrifft nur Personen, die einer im betreffenden Kanton öffentlich-rechtlich anerkannten Kirche angehören. Die Differenz zu einem Code N ist gering, aber real, und sie variiert je nach Kanton und Gemeinde. Nicht alle Kantone erheben diese Steuer bei natürlichen Personen: Der Kanton Waadt erhebt keine und finanziert die Kirchen über sein Budget, und in Genf wie in Neuenburg ist der Kirchenbeitrag wegen der strikten Trennung von Kirche und Staat freiwillig.
3. Welcher Tarif für Ihre familiäre Situation: A, B, C oder H?
Vier Buchstaben decken die grosse Mehrheit der Situationen ab. Ihre Definition ist bundesrechtlich und variiert nicht von Kanton zu Kanton: Nur die Sätze ändern.
| Tarif | Für wen er gilt | Worauf zu achten ist |
|---|---|---|
| A | Alleinstehende Person: ledig, geschieden, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebend, verwitwet, ohne Kinder oder unterstützungsbedürftige Personen im gleichen Haushalt. | Das Konkubinat ändert nichts: Zwei Konkubinatspartner bleiben je auf A, nie auf B oder C. |
| B | Verheiratete Person oder eingetragene Partnerschaft im gemeinsamen Haushalt, deren Partner keine Erwerbstätigkeit ausübt. | Sobald der Partner eine Tätigkeit aufnimmt, auch Teilzeit und auch im Ausland, wechselt der Code auf C. |
| C | Ehepaar, bei dem beide Partner erwerbstätig sind, in der Schweiz oder im Ausland. Der sogenannte Doppelverdienertarif. | Beruht auf einem pauschalen Zweiteinkommen: die häufigste Ursache zu hoher Abzüge bei Grenzgängerpaaren. |
| H | Alleinstehende Person, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt lebt und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreitet. | Deutlich günstiger als A: Wer ihn nicht verlangt, zahlt den Tarif einer Person ohne Unterstützungspflichten. |
Die Falle des Tarifs C
Tarif C ist nicht einfach «der Tarif für Ehepaare». Er unterstellt, dass der Haushalt über ein Zweiteinkommen verfügt, dessen Höhe im Aufbau des Tarifs pauschaliert ist. Solange das tatsächliche Einkommen des Partners dieser Annahme nahekommt, stimmt der Abzug. Weicht es stark ab — Partner mit 20 % Pensum, Partner in Euro deutlich unter Schweizer Lohnniveau bezahlt, Aufgabe der Tätigkeit während des Jahres — wird der Abzug zwangsläufig falsch, ohne dass etwas auf der Lohnabrechnung darauf hinweist.
Der massgebende Zeitpunkt
Anwendbar ist der Tarif, der Ihrer persönlichen Situation im Zeitpunkt der Lohnzahlung entspricht. Änderungen des Zivilstands, der Kinderzahl sowie Beginn oder Ende der Erwerbstätigkeit des Partners werden ab dem ersten Tag des Folgemonats berücksichtigt. Eine Heirat am 15. März wirkt sich steuerlich also am 1. April aus, und eine Geburt am 1. August führt am 1. September zum nächsthöheren Code.
4. Warum haben Deutschland und Italien eigene Buchstaben?
Weil zwei internationale Abkommen begrenzen, was die Schweiz auf diesen Löhnen erheben darf. Die eigenen Tarife sind kein Entgegenkommen: Es sind Tabellen, die so berechnet sind, dass diese Obergrenze eingehalten wird — bei gleichbleibender Logik der familiären Situation.
Ansässige in Deutschland: die Tarife L, M, N, P und Q
Artikel 15a des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland weist das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zu und erlaubt dem Staat, in dem die Arbeit ausgeübt wird, höchstens 4,5 % des Bruttobetrags zu erheben. Die entsprechenden Schweizer Tarife übernehmen die gewohnte Familienstruktur:
- L — ledige, geschiedene, getrennt lebende oder verwitwete deutsche Grenzgänger (Entsprechung von A);
- M — verheiratete Grenzgänger, bei denen nur ein Partner erwerbstätig ist (Entsprechung von B);
- N — verheiratete Grenzgänger, bei denen beide Partner erwerbstätig sind (Entsprechung von C);
- P — Grenzgänger, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten (Entsprechung von H);
- Q — Ersatzeinkünfte, die der Versicherer direkt an einen deutschen Grenzgänger auszahlt.
Zwei Voraussetzungen sind kumulativ. Die erste ist die regelmässige Rückkehr an den deutschen Wohnsitz: Der Kanton Zürich hält die tägliche Rückkehr für zumutbar, wenn die Distanz pro Weg höchstens 100 Kilometer mit dem Auto beträgt oder die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln höchstens 1,5 Stunden. Die zweite ist die Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts beim Arbeitgeber, Formular Gre-1, gültig für ein Jahr.
Diese 4,5 % sind keine rückforderbare Akontozahlung: Es handelt sich um eine definitive Pauschalsteuer, die an die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird. Eine «Rückerstattung» in der Schweiz gibt es daher nicht, ausser wenn eine internationale Doppelbesteuerung zu beheben ist.
Ansässige in Italien: die Tarife R, S, T, U und V
Das Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgänger vom 23. Dezember 2020, in Kraft seit dem 17. Juli 2023, hat zwei Kategorien von Grenzgängern geschaffen und damit eine zweite Tarifreihe, die seit dem 1. Januar 2024 in den Kantonen Tessin, Graubünden und Wallis angewendet wird.
| Kategorie | Wer betroffen ist | Angewendete Tarife |
|---|---|---|
| Alte Grenzgänger im steuerlichen Sinn | Personen, die zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 17. Juli 2023 in einem der drei Kantone tätig waren und in einer Gemeinde der entsprechenden Liste wohnen. | Ordentliche Tarife A, B, C, H, Besteuerung ausschliesslich in der Schweiz. |
| Neue Grenzgänger im steuerlichen Sinn | Personen, die nach dem 17. Juli 2023 Grenzgänger wurden, in einer Gemeinde innerhalb des 20-Kilometer-Streifens wohnen und täglich zurückkehren. | Tarife R, S, T, U (Entsprechungen von A, B, C, H) und V für Ersatzeinkünfte. |
Für neue Grenzgänger ist der Schweizer Abzug auf 80 % dessen begrenzt, was nach den ordentlichen Tarifen geschuldet wäre: Dieser Prozentsatz ist direkt in die Tabellen R bis U eingerechnet. Italien besteuert das Einkommen anschliessend nach innerstaatlichem Recht und beseitigt die Doppelbesteuerung. Wichtige Kehrseite: Nach Artikel 3 des Abkommens ist diese Quellenbesteuerung definitiv, womit die in Abschnitt 9 beschriebene nachträgliche ordentliche Veranlagung ausgeschlossen ist.
5. Und die in Frankreich Ansässigen: warum kein eigener Code?
Weil in acht der neun Kantone, die mit Frankreich durch ein Steuerabkommen verbunden sind, schlicht kein Quellensteuerabzug vorzunehmen ist. Genf ist die Ausnahme — und es ist der Kanton, der am meisten in Frankreich wohnhafte Grenzgänger beschäftigt: Dort wird die Quellensteuer sehr wohl erhoben, mit den ordentlichen Tarifen A, B, C oder H, ohne eigenen Code. Das französisch-schweizerische Abkommen vom 11. April 1983 sieht vor, dass Grenzgänger nur in ihrem Wohnsitzstaat besteuert werden, wobei der Arbeitsortstaat als Gegenleistung einen finanziellen Ausgleich von 4,5 % der Bruttolohnsumme erhält. Es erfasst acht Kantone: Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura, Neuenburg, Solothurn, Waadt und Wallis. Genf untersteht einer eigenen Regelung aus einem Abkommen von 1973: Der Kanton besteuert an der Quelle und leitet den Departementen Ain und Haute-Savoie einen Anteil der ausbezahlten Bruttolöhne weiter.
In den acht Kantonen des Abkommens von 1983 ist der Verzicht auf den Abzug nicht automatisch. Er setzt eine französische Ansässigkeitsbescheinigung voraus, von der französischen Steuerbehörde visiert und dem Arbeitgeber in zwei Exemplaren vor dem ersten Arbeitstag und danach jeweils vor dem 1. Januar eingereicht. Die Waadtländer Quellensteuerverordnung ist deutlich: «der Arbeitgeber, der die Bescheinigung nicht erhält, ist verpflichtet, die Quellensteuer zu erheben». Wer dieses Papier vergisst, wird also völlig rechtmässig nach Tarif A, B, C oder H besteuert wie jede andere angestellte Person.
Zwei weitere Grenzen bestimmen den Status: die in der Regel tägliche Rückkehr an den Wohnsitz, mit einer Toleranz von 45 ausserhalb des Wohnsitzstaats verbrachten Übernachtungen, und ein auf 40 % der Arbeitszeit begrenztes Homeoffice, vorübergehende Einsätze im Rahmen von 10 Tagen pro Jahr eingeschlossen, gemäss den Verständigungsvereinbarungen vom 22. Dezember 2022 und vom 30. Juni 2023. Darüber hinaus entfällt der Status und es gilt die ordentliche Regelung des Abkommens, mit Quellenbesteuerung der tatsächlich in der Schweiz gearbeiteten Tage. Unser Leitfaden zu den Homeoffice-Regeln für Grenzgänger erläutert diese Zählweise.
Eine Ausnahme ist erwähnenswert: Der Grenzgängerstatus nach dem Abkommen von 1983 gilt nicht für eine Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit, ob Doppelbürger oder nicht, die in Frankreich wohnt und von einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber entlöhnt wird — einem Staat, einem Kanton, einer Gemeinde oder einer öffentlichen Schule. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Quellensteuer erheben.
Für Ansässige anderer Nachbarländer gibt es keinen eigenen Code: Es gelten die ordentlichen Tarife, vorbehältlich des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens.
6. Welche weiteren Codes können auf einer Abrechnung stehen?
Neben den vier häufigen Buchstaben gibt es mehrere Codes für besondere Situationen. Ihnen auf einer Abrechnung zu begegnen, ist nicht ungewöhnlich, aber jeder folgt seiner eigenen Logik.
| Code | Wofür er steht |
|---|---|
| G | Ersatzeinkünfte, die der Versicherer direkt an die versicherte Person auszahlt: Leistungen der Invalidenversicherung, der Unfallversicherung, der Arbeitslosenversicherung oder der Mutterschaftsversicherung. Ein Arbeitgeber verwendet ihn nie. |
| E | Besteuerung im vereinfachten Abrechnungsverfahren, vorgesehen im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit für kleine Entlöhnungen. |
| F | Tarif eigens für das Tessin, für in Italien ansässige Grenzgänger, deren Partner ausserhalb der Schweiz erwerbstätig ist; er wird weiterhin für alte Grenzgänger im steuerlichen Sinn angewendet. |
| HE | Besteuerung von im Ausland ansässigen Mitgliedern der Verwaltung oder der Geschäftsleitung juristischer Personen: Sitzungsgelder, Tantiemen. |
| ME | Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen bei im Ausland ansässigen Personen. |
| D | Je nach Kanton ein Code für Restfälle: In Genf betrifft er die Rückerstattung von AHV-Beiträgen an Personen, die die Schweiz endgültig in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen verlassen. |
Weitere Tarife bestehen für Einkünfte, die kein Lohn sind: Künstler, Sportler und Referenten, Kapitalleistungen aus Vorsorge, Renten oder im Ausland ansässige Hypothekargläubiger. Sie erscheinen nicht auf einer Lohnabrechnung und gehören zu anderen Abrechnungen. Zum Sonderfall der Kapitalleistungen erklärt unser Leitfaden zum Freizügigkeitskonto die anwendbare Besteuerung.
7. Was der Tarif bereits enthält — und was nicht
Das ist die Frage, die über den Nutzen einer Korrektur entscheidet. Der Tarif ist kein blind angewendeter Bruttosatz: Er enthält bereits pauschal einen Teil dessen, was eine ordentlich veranlagte Person in ihrer Steuererklärung abziehen würde.
Was pauschal bereits enthalten ist
In den Worten der Freiburger Steuerverwaltung werden «die Berufsauslagen, die Versicherungsprämien, die Abzüge für Familienlasten und die bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten gewährten Abzüge pauschal berücksichtigt». Genau deshalb gehören Entschädigungen des Arbeitgebers für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsort zum steuerbaren Einkommen: Die Fahrkosten sind bereits durch die im Tarif enthaltene Pauschale gedeckt.
Was nicht enthalten ist und geltend gemacht werden muss
- Einzahlungen in die Säule 3a, sofern Sie dazu berechtigt sind;
- Einkäufe in die Pensionskasse (2. Säule);
- geleistete Unterhaltsbeiträge;
- tatsächliche Kinderbetreuungskosten;
- tatsächliche Berufsauslagen, soweit sie die Pauschale übersteigen;
- Schuldzinsen und Weiterbildungskosten.
Diese zusätzlichen Abzüge werden nicht beim Arbeitgeber verlangt: Sie laufen über die Tarifkorrektur oder über die nachträgliche ordentliche Veranlagung nach Abschnitt 9. Unser Leitfaden zu den Steuerabzügen für Grenzgänger zeigt, welche Belege jeweils verlangt werden.
8. Warum zahlen zwei Kollegen mit gleichem Lohn nicht gleich viel?
Weil der angewendete Tarif nicht jener Ihres Wohnorts ist, sondern jener des steuerberechtigten Kantons. Diese Regel ist bundesrechtlich, und sie erzeugt erhebliche Unterschiede zwischen zwei Personen, die in derselben Grenzgemeinde wohnen.
| Situation der angestellten Person | Kanton, dessen Tarif gilt |
|---|---|
| Wohnsitz in der Schweiz | Wohnsitzkanton |
| Wochenaufenthalter oder Grenzgänger mit wöchentlicher Rückkehr | Kanton des Wochenaufenthalts |
| Wohnsitz im Ausland mit täglicher Rückkehr | Kanton, in dem der Arbeitgeber Sitz, Verwaltung oder Betriebsstätte hat |
Der Arbeitgeber muss direkt mit der Steuerbehörde des steuerberechtigten Kantons abrechnen; eine Abrechnung bei einem anderen Kanton ist ihm untersagt. Ein Unternehmen, dessen Angestellte mehreren Kantonen unterstehen, muss sich daher bei jeder betroffenen Verwaltung anmelden. Wenn Sie für Betriebe in verschiedenen Kantonen arbeiten, erklärt unser Leitfaden zum Arbeiten in zwei Schweizer Kantonen die Aufteilung.
Monatsmodell und Jahresmodell
Ein zweiter, auf der Lohnabrechnung unsichtbarer Grund für Unterschiede: Seit der am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Harmonisierung bestehen zwei Berechnungsmodelle nebeneinander. Freiburg, Genf, das Tessin, das Wallis und die Waadt wenden das Jahresmodell an, bei dem die Steuerperiode dem Kalenderjahr entspricht. Alle übrigen Kantone wenden das Monatsmodell an. Der Unterschied zeigt sich vor allem bei aperiodischen Leistungen — 13. Monatslohn, Bonus, Abgangsentschädigung — und bei Teilzeitpensen oder unterjährig begonnenen Tätigkeiten.
Dazu kommt der Aufbau der Tabellen selbst: Ein kantonaler Tarif rechnet mit einem durchschnittlichen Gemeindesatz, nicht mit dem Satz Ihrer Gemeinde. Zwei Angestellte mit demselben Code können deshalb bei identischem Lohn spürbar unterschiedliche Abzüge tragen, je nach zuständigem Kanton. Das ist ein Merkmal des Systems, kein Fehler.
9. Was tun, wenn der falsche Tarif angewendet wurde?
Es gibt drei Wege, und sie dienen nicht demselben Zweck. Aber ein einziges Datum bestimmt alle drei: der 31. März des Jahres, das auf das Steuerjahr folgt. Diese Frist ist nicht erstreckbar, und ihr Verstreichen macht den Abzug definitiv.
1. Die Tarifkorrektur
Das ist der einfachste Weg, vorbehalten für mechanische Korrekturen: falscher Tarif des Arbeitgebers, falsch berechneter Abzug, nicht berücksichtigtes Kind, geleistete Unterhaltsbeiträge. Sie verlangt keine vollständige Steuererklärung. Die steuerpflichtige Person verlangt von der zuständigen Steuerbehörde eine Verfügung über Bestand und Umfang der Steuerpflicht. In Genf hat dieses Vorgehen einen eigenen Namen und ein eigenes Verfahren, beschrieben in unserem Leitfaden zur Quellensteuer-Korrektur in Genf.
2. Die obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung
Sie greift ohne Antrag Ihrerseits bei Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- das Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit — Ihres oder jenes Ihres Partners — erreicht oder übersteigt 120'000 CHF brutto pro Jahr;
- Sie verfügen über weitere, nicht an der Quelle besteuerte Einkünfte oder über Vermögen oberhalb der kantonalen Schwellen (im Tessin: mehr als 3'000 CHF steuerbares Einkommen oder mehr als 200'000 CHF Vermögen);
- Sie erhalten während des Jahres eine Niederlassungsbewilligung C.
3. Die nachträgliche ordentliche Veranlagung auf Antrag
Sie erlaubt es, die im Tarif fehlenden Abzüge geltend zu machen: Säule 3a, Pensionskasseneinkäufe, tatsächliche Kosten. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können sie bis zum 31. März beantragen. Achtung: Einmal eingereicht, kann der Antrag nicht mehr zurückgezogen werden, und die Erfassung im ordentlichen Verfahren bleibt für die Folgejahre bestehen.
Für Personen mit Wohnsitz im Ausland ist der Zugang an den Status der Quasi-Ansässigkeit geknüpft: Mindestens 90 % der weltweiten Einkünfte des Haushalts müssen in der Schweiz steuerbar sein. Bei einem Paar werden die Einkünfte beider Partner zusammengezählt. Der Antrag muss jedes Jahr erneuert werden. Unser Leitfaden zum Status der Quasi-Ansässigkeit erklärt die Berechnung dieser Quote und die einzureichenden Unterlagen.
Erinnern wir zum Schluss an die oben erwähnte italienische Ausnahme: Personen, die als neue Grenzgänger unter das Abkommen von 2020 fallen, können keine nachträgliche ordentliche Veranlagung verlangen, da die Quellensteuer für sie definitiv ist. Für einen Gesamtüberblick über das Steuerthema fasst unser Leitfaden zu den Steuern der Grenzgänger alle Schritte zusammen, und die Seite ibani-Angebot für Grenzgänger zeigt den Konto- und Überweisungsteil.
10. Vom Bruttoabzug zum tatsächlich erhaltenen Betrag
Ist der richtige Tarif einmal angewendet, bleibt ein Schritt, den die Lohnabrechnung nicht zeigt: Der Lohn wird in Schweizer Franken ausbezahlt, während Miete, Kredit oder Einkäufe oft in einer anderen Währung bezahlt werden. Zur Veranschaulichung: Bei einem Monatslohn von 6'500 CHF entspricht eine Wechselkursmarge von 2 % auf der Umrechnung 130 CHF pro Monat, also 1'560 CHF pro Jahr — Kosten, die sich jeden Monat wiederholen, auf keiner Abrechnung erscheinen und, anders als ein Tarif-Fehler, nie rückwirkend korrigiert werden.
Der Mechanismus ist derselbe wie bei der Steuer: Was nicht sichtbar ist, wird nicht beanstandet. Den auf die Umrechnung angewendeten Kurs zu prüfen, gehört zur selben Hygiene wie das Prüfen des eigenen Tarifbuchstabens.
Konto mit persönlicher Schweizer IBAN, online eröffnet, 12 Währungen und gebührenfreie SEPA-Überweisungen. ibani ist ein seit 2018 in Genf ansässiger Schweizer Finanzintermediär, keine Bank: Ziel ist es, die Brücke zwischen einem in Franken ausbezahlten Lohn und Ausgaben in einer anderen Währung zu schlagen, mit einer im Voraus angekündigten Wechselkursmarge.
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Institutionelle Quellen: Eidgenössische Steuerverwaltung, Quellensteuer · Kanton Genf, Quellensteuertarife 2026 · Kanton Genf, Quellensteuerrechner · Kanton Freiburg, Quellensteuertarife und -berechnung · Kanton Wallis, Quellensteuertarife · Kanton Genf, Quasi-Ansässigkeit bestimmen · Kanton Waadt, Weisung zur Besteuerung der in Frankreich wohnhaften Grenzgänger · Kanton Tessin, Informationen zur Quellensteuer · Kanton Bern, Merkblatt Q12 zur Quellenbesteuerung deutscher Grenzgänger (ab 2026) · Kanton Zürich, Informationsblatt zum Quellensteuerverfahren für deutsche Grenzgänger
Häufige Fragen
Was bedeutet der Code A0N auf einer Schweizer Lohnabrechnung?
Ein Quellensteuer-Tarifcode besteht aus drei Teilen. Der Buchstabe A bezeichnet eine alleinstehende Person: ledig, geschieden, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebend oder verwitwet, die nicht mit Kindern im gleichen Haushalt lebt, für deren Unterhalt sie zur Hauptsache aufkommt. Die Ziffer 0 gibt die Anzahl der berücksichtigten Kinderabzüge an, hier also kein Kind zu Lasten. Der Schlussbuchstabe N bedeutet, dass die Kirchensteuer nicht im Abzug enthalten ist, im Gegensatz zu Y, wo sie es ist. Ein Code A0N sagt nichts über Ihre Nationalität oder Ihr Wohnsitzland aus: Er beschreibt allein Ihre familiäre Situation nach Schweizer Steuerrecht.
Was ist der Unterschied zwischen Tarif B und Tarif C?
Tarif B gilt für eine verheiratete Person, deren Ehepartner keine Erwerbstätigkeit ausübt. Tarif C, der sogenannte Doppelverdienertarif, gilt, wenn beide Ehepartner erwerbstätig sind, ob in der Schweiz oder im Ausland. Der Unterschied ist erheblich: Tarif C beruht auf der pauschalen Annahme eines Zweiteinkommens im Haushalt und ist deshalb bei gleichem Lohn höher als Tarif B. Weicht das tatsächliche Einkommen des Ehepartners stark von dieser Annahme ab, wird der Abzug zu hoch oder zu tief, und nur eine Tarifkorrektur oder eine nachträgliche ordentliche Veranlagung stellt den genauen Betrag wieder her. Das ist eine der häufigsten Ursachen für zu viel bezahlte Quellensteuer bei Grenzgängerpaaren.
Wer bestimmt den Quellensteuertarif, der auf meinen Lohn angewendet wird?
Der Arbeitgeber, und nur er. Seit dem Inkrafttreten der Revision der Quellenbesteuerung am 1. Januar 2021 legt der Schuldner der steuerbaren Leistung den anwendbaren Tarif fest, gestützt auf die Angaben, die ihm die angestellte Person im Anmeldeformular gemacht hat. Der Arbeitgeber muss die Anstellung der Steuerbehörde innert acht Tagen melden — einzelne Kantone wie das Tessin verlängern diese Frist auf dreissig Tage, wenn die Daten elektronisch übermittelt werden — und haftet vollumfänglich für Erhebung und Ablieferung der Steuer. Keine Behörde prüft Ihren Code laufend: Ändert sich Ihre familiäre Situation, müssen Sie das melden, und der neue Tarif gilt ab dem ersten Tag des Folgemonats.
Welcher Quellensteuertarif gilt für einen Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland?
Die Tarife L, M, N, P und Q, die Grenzgängern im Sinne von Artikel 15a des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland vorbehalten sind. Sie folgen der Logik der ordentlichen Tarife — L entspricht A, M entspricht B, N entspricht C, P entspricht H, Q den Ersatzeinkünften, die der Versicherer auszahlt — begrenzen den Schweizer Abzug aber auf 4,5 % des Bruttolohns. Zwei Voraussetzungen sind kumulativ: die regelmässige Rückkehr an den deutschen Wohnsitz und die Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts beim Arbeitgeber, Formular Gre-1. Ohne diese Bescheinigung oder bei mehr als 60 berufsbedingten Nichtrückkehrtagen im Kalenderjahr entfällt die Grenzgängereigenschaft, und es gelten die ordentlichen Tarife A bis H. Die 4,5 % werden nicht zurückerstattet: Sie werden an die deutsche Einkommensteuer angerechnet.
Gilt für einen Grenzgänger mit Wohnsitz in Italien ein besonderer Tarif?
Seit dem 1. Januar 2024 ja, aber nur, wenn er als neuer Grenzgänger im Sinne des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien vom 23. Dezember 2020 gilt, das am 17. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Diese Personen werden nach den Tarifen R, S, T und U besteuert — sie entsprechen A, B, C und H — dazu kommt der Tarif V für Ersatzeinkünfte. Der Schweizer Abzug ist auf 80 % dessen begrenzt, was nach den ordentlichen Tarifen geschuldet wäre; Italien besteuert das Einkommen anschliessend und beseitigt die Doppelbesteuerung. Alte Grenzgänger, also Personen, die zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 17. Juli 2023 in den Kantonen Tessin, Graubünden oder Wallis gearbeitet haben, bleiben bei den Tarifen A, B, C und H. Für neue Grenzgänger ist der Abzug definitiv: Sie können keine nachträgliche ordentliche Veranlagung verlangen.
Bis wann lässt sich ein falscher Quellensteuer-Tarifcode korrigieren?
Bis zum 31. März des Jahres, das auf das betreffende Steuerjahr folgt, und diese Frist ist nicht erstreckbar. Nach diesem Datum wird der Abzug definitiv, selbst wenn der angewendete Tarif offensichtlich falsch war. Konkret muss ein Fehler auf den Löhnen 2026 spätestens am 31. März 2027 gemeldet werden. Das Vorgehen besteht darin, bei der kantonalen Steuerbehörde eine Verfügung über Bestand und Umfang der Steuerpflicht zu verlangen oder eine blosse Tarifkorrektur, wenn der Grund mechanisch ist: falscher Code des Arbeitgebers, nicht berücksichtigtes Kind, geleistete Unterhaltsbeiträge. Den Fehler dem Arbeitgeber zu melden, genügt nicht und unterbricht die Frist nicht.
Hängt der Tarif vom Wohnkanton oder vom Arbeitskanton ab?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Für eine in der Schweiz ansässige Person ist der Wohnsitzkanton zuständig. Für eine Wochenaufenthalterin ist es der Kanton des Wochenaufenthalts. Für einen Grenzgänger, der täglich nach Hause zurückkehrt, ist es der Kanton, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz, seine Verwaltung oder eine Betriebsstätte hat: Ihr Wohnsitz in Frankreich, Italien oder Deutschland spielt keine Rolle. Zwei Personen, die in derselben Grenzgemeinde wohnen und gleich viel verdienen, können deshalb unterschiedliche Abzüge tragen, nur weil ihre Arbeitgeber in zwei verschiedenen Kantonen ansässig sind. Dazu kommt das Berechnungsmodell: Freiburg, Genf, Tessin, Wallis und Waadt wenden das Jahresmodell an, alle übrigen Kantone das Monatsmodell.
