Aufgeschlagene Schweizer Lohnabrechnung, hervorgehobene AHV-IV-EO-Zeilen, Taschenrechner und Frankenmünzen, ibani-Maskottchen
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Die Schweizer Lohnabrechnung verstehen: die Sozialabzüge im Detail (AHV, IV, EO) Leitfaden 2026

Clock icon 16 Min. Lesezeit | Aktualisiert am 10. August 2026

Autor: Brice DELHOME

📌 Kurz gefasst: 6,40 % fester Sockel, der Rest hängt vom Alter ab
  • Die Regel: Auf einer Schweizer Lohnabrechnung bilden AHV, IV und EO 2026 einen einzigen Block von 10,60 % des Bruttolohns, exakt hälftig geteilt: 5,30 % für Sie, 5,30 % für den Arbeitgeber. Mit 1,10 % Arbeitslosenversicherung ergibt das einen festen Sockel von 6,40 %, zu dem BVG, Unfallversicherung und gegebenenfalls die Quellensteuer hinzukommen.
  • Der häufigste Irrtum: zu glauben, alle Beiträge würden auf dem Bruttolohn berechnet. Drei verschiedene Bemessungsgrundlagen bestehen nebeneinander: AHV/IV/EO gilt für den gesamten Bruttolohn ohne Obergrenze, die Arbeitslosenversicherung endet bei 148'200 CHF pro Jahr, und das BVG erfasst nur den koordinierten Lohn von höchstens 64'260 CHF. Das ist die häufigste Ursache für das Missverständnis zwischen zugesagtem Brutto und ausbezahltem Netto.
  • Die ibani-Lösung: Das Netto kommt in Schweizer Franken auf dem Konto an. Die Umrechnung in Euro zum Bankkurs kostet in der Regel 1,5 % bis 3 %, also 90 bis 180 CHF pro Monat bei einem Netto von 6'000 CHF. Eine kostenlose Schweizer IBAN auf Ihren Namen bei ibani erlaubt es, den Lohn in Franken zu erhalten und mit einer Marge ab 0,15 % umzurechnen.

Eine Schweizer Lohnabrechnung passt auf eine Seite und behält zwischen 11 % und 15 % des Bruttolohns ein, noch vor jeder Steuer. Das Problem ist nicht die Höhe, sondern dass jede Zeile einer anderen Bemessungsgrundlage folgt — und dass kein Gesetz in der Schweiz ein einheitliches Abrechnungsmuster vorschreibt.

Die Folge: Zwei Angestellte desselben Kantons mit demselben Bruttolohn erhalten zwei Dokumente, die sich kaum gleichen, mit unterschiedlichen Bezeichnungen für dieselben Abzüge. Ein Grenzgänger aus dem Landkreis Lörrach in Basel, eine Expat in Lausanne und ein Zürcher Angestellter stellen sich im ersten Monat dennoch dieselbe Frage: Warum liegt das Netto so weit vom bei der Anstellung vereinbarten Brutto entfernt?

Dieser Leitfaden zerlegt die Lohnabrechnung Zeile für Zeile, mit den ab 1. Januar 2026 geltenden Ansätzen und Grenzbeträgen des Bundesamts für Sozialversicherungen: was AHV, IV und EO tatsächlich finanzieren, weshalb der ALV-Abzug bei hohen Löhnen mitten im Jahr aufhört, wie das BVG auf dem koordinierten Lohn statt auf dem Brutto berechnet wird, wer die Unfallversicherung zahlt, wann die Quellensteuer erscheint, und eine vollständige Brutto-Netto-Rechnung für einen Lohn von 8'000 CHF pro Monat.

Was steht genau auf einer Schweizer Lohnabrechnung?

Eine Schweizer Lohnabrechnung gliedert sich immer in drei Blöcke: Bruttolohn, Abzüge und Nettolohn. Ein amtliches Muster schreibt das Bundesrecht nicht vor: Artikel 323b des Obligationenrechts verpflichtet den Arbeitgeber lediglich zur schriftlichen Abrechnung, ohne deren Form festzulegen. Die meisten Unternehmen arbeiten mit Swissdec-zertifizierter Software, was die Bezeichnungen in der Praxis vereinheitlicht — die Formulierungen bleiben aber von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich.

Block 1: der beitragspflichtige Bruttolohn

Gemeint ist nicht nur der monatliche Grundlohn. Zur beitragspflichtigen Basis gehören der vertragliche Lohn, der anteilige 13. Monatslohn, Boni und Prämien, ausbezahlte Überstunden, Provisionen, Ferienentschädigungen bei Stundenlohnverträgen sowie Naturalleistungen nach den Ansätzen der Eidgenössischen Steuerverwaltung, etwa ein Geschäftsfahrzeug oder eine zur Verfügung gestellte Wohnung.

Nicht dazu zählen Rückerstattungen belegter effektiver Spesen, Familienzulagen und von Dritten ausgerichtete Versicherungsleistungen. Das ist wesentlich: Ein Grenzgänger, der 700 CHF Fahrspesen zurückerstattet erhält, zahlt darauf keine Beiträge — und dieser Betrag zählt später auch nicht für seine AHV-Rente.

💡 Wussten Sie schon? Der 13. Monatslohn ist in der Schweiz keine gesetzliche Pflicht: Er ergibt sich aus dem Einzelarbeitsvertrag, dem Personalreglement oder dem Gesamtarbeitsvertrag. Wo er besteht, unterliegt er genau denselben Beiträgen wie der ordentliche Lohn — es gibt keinen sozial- oder steuerrechtlichen Vorteil, ihn auf einmal statt in Zwölfteln zu beziehen.

Block 2: die Abzüge

Das ist der heikle Teil. Er vermischt Abzüge, die weder dieselbe Natur noch dieselbe Bemessungsgrundlage noch denselben Empfänger haben: obligatorische Sozialversicherungsbeiträge des Bundes (AHV, IV, EO, ALV), einen Vorsorgebeitrag an eine private Pensionskasse (BVG), Prämien privater Versicherungen (Nichtberufsunfall, allenfalls Krankentaggeld), mitunter kantonale Beiträge und schliesslich eine Steuer, sofern die Person quellenbesteuert wird.

Block 3: der Nettolohn

Das Netto am Seitenende ist der Betrag, der tatsächlich überwiesen wird. Achtung vor der häufigsten Verwechslung bei Neuzuzügern: Die Krankenkassenprämie erscheint nie auf einer Schweizer Lohnabrechnung. Anders als in Deutschland oder Frankreich ist die obligatorische Grundversicherung nach KVG ein individueller Vertrag, bei einem privaten Versicherer abgeschlossen und direkt von der versicherten Person bezahlt — je nach Kanton und Modell 350 bis 600 CHF pro Monat und erwachsene Person. Dieses Budget ist vom ausgewiesenen Netto gedanklich abzuziehen.

Was finanzieren AHV, IV und EO, und was kosten sie?

AHV, IV und EO bilden die erste Säule des Schweizer Systems und werden gemeinsam erhoben, 2026 mit einem Gesamtsatz von 10,60 % des Bruttolohns, hälftig geteilt: 5,30 % zulasten der Arbeitnehmenden und 5,30 % zulasten des Arbeitgebers. Es ist die einzige Zeile der Abrechnung, die ohne jede Obergrenze auf dem gesamten Lohn erhoben wird, vom ersten bis zum letzten Franken.

VersicherungGesamtsatz 2026ArbeitnehmeranteilWas sie finanziert
AHV — Alters- und Hinterlassenenversicherung8,70 %4,35 %Altersrente, Witwen- und Witwerrente, Waisenrente
IV — Invalidenversicherung1,40 %0,70 %Invalidenrenten, berufliche Eingliederungsmassnahmen, Hilfsmittel
EO — Erwerbsersatzordnung0,50 %0,25 %Militärdienst und Zivilschutz, 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, 2 Wochen Vaterschaftsurlaub, Betreuungsurlaub
Total erste Säule10,60 %5,30 %Basis: gesamter Bruttolohn, ohne Obergrenze

Was die AHV Ihnen tatsächlich einbringt

Die AHV funktioniert im Umlageverfahren: Ihre Beiträge finanzieren die Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner. 2026 liegt die vollständige Altersrente zwischen 1'260 CHF und 2'520 CHF pro Monat, also höchstens 30'240 CHF pro Jahr für eine Einzelperson und höchstens 3'780 CHF pro Monat für ein Ehepaar, bei dem beide eine Rente beziehen. Diese Plafonierung ist strukturell bedingt: Ab einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von rund 90'000 CHF über die Erwerbsbiografie erhöhen weitere Beiträge die AHV-Rente nicht mehr, während der Abzug von 5,30 % unbegrenzt weiterläuft.

Eine vollständige Beitragsdauer umfasst 44 Jahre, gezählt ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag. Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um rund 1/44, also knapp 2,3 %. Das ist der zentrale Punkt für Expats, die mit 35 oder 40 in die Schweiz gekommen sind, und für Grenzgänger, die ihre Laufbahn im Ausland begonnen haben: Unser Leitfaden zur maximalen AHV-Rente erläutert die Berechnung von Beitragslücken und die Möglichkeiten des Einkaufs.

⚠️ Achtung: Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt. Anders als vielfach zu lesen ist, wird sie nicht über höhere Lohnbeiträge finanziert: Das Parlament hat diesen Weg zugunsten einer Mehrwertsteuererhöhung verworfen. Der Satz von 10,60 % auf Ihrer Abrechnung bleibt gegenüber 2025 unverändert.

Die wichtigsten Sonderfälle

  • Die AHV-Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag für jede erwerbstätige Person.
  • Wer über das Referenzalter von 65 Jahren hinaus arbeitet, profitiert von einem Freibetrag von 1'400 CHF pro Monat, also 16'800 CHF pro Jahr, der von der AHV-Beitragspflicht ausgenommen ist. Seit Inkrafttreten der Reform AHV 21 kann auf diesen Freibetrag verzichtet werden, um die Rente zu verbessern.
  • Selbstständigerwerbende zahlen den vollen Satz von 10,00 % ohne Arbeitgeber, der die Last teilt, mit einer sinkenden Skala für bescheidene Einkommen.
  • In der Schweiz angestellte Grenzgänger zahlen in die Schweizer AHV und nicht in das System ihres Wohnsitzstaats: Die europäische Verordnung 883/2004 wendet das Erwerbsortsprinzip an.

Wie wird der ALV-Beitrag berechnet?

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) wird mit 2,20 % des Bruttolohns erhoben, davon 1,10 % zulasten der Arbeitnehmenden, allerdings nur bis zu einer Obergrenze von 148'200 CHF Jahreslohn, also 12'350 CHF pro Monat. Darüber ist kein ALV-Beitrag mehr geschuldet.

Diese Obergrenze zeigt bei hohen Löhnen sichtbare Wirkung: Eine Kaderperson mit 15'000 CHF pro Monat erreicht die Grenze Ende September und sieht die ALV-Zeile in den letzten drei Monaten des Jahres verschwinden — das Netto steigt zum Jahresende also mechanisch, ohne dass eine Lohnerhöhung gewährt worden wäre.

Das Solidaritätsprozent gibt es nicht mehr

Eine falsche Information kursiert nach wie vor breit, auch auf Referenzseiten: jene eines Beitrags von 1 % auf dem Lohnteil über 148'200 CHF. Dieses «Solidaritätsprozent», seit 2011 zur Entschuldung des ALV-Fonds erhoben, wurde am 1. Januar 2023 aufgehoben, nachdem das Eigenkapital des Fonds Ende 2022 die gesetzliche Schwelle von 2,5 Milliarden Franken überschritten hatte. Weist Ihre Abrechnung 2026 noch einen Abzug auf dem Lohnteil über 148'200 CHF aus, ist sie falsch.

Was die ALV für Grenzgänger abdeckt

Grenzgänger zahlen während der gesamten Anstellung in die Schweizer Arbeitslosenversicherung ein, doch bei Ganzarbeitslosigkeit entschädigt sie das System ihres Wohnsitzstaats — die Agentur für Arbeit in Lörrach oder Waldshut, France Travail für Wohnhafte in Haute-Savoie oder im Ain. Die Schweiz erstattet dem Wohnsitzstaat anschliessend einen Teil dieser Leistungen. Bei Kurzarbeit dagegen tritt die Schweizer Kasse ein. Der Leitfaden zu Kündigung und Arbeitslosigkeit in der Schweiz erläutert die Schritte und ihre Reihenfolge.

Warum wird das BVG nicht auf dem ganzen Lohn berechnet?

Das BVG, die zweite Säule, erfasst nur den «koordinierten Lohn»: jenen Lohnteil, den die AHV nicht bereits abdeckt. Es ist die am häufigsten missverstandene Zeile der Abrechnung und jene mit den grössten Unterschieden zwischen Arbeitgebern, weil das Gesetz nur ein Minimum festlegt, das viele Pensionskassen übertreffen.

Die fünf Grenzbeträge 2026

BVG-GrenzbetragWert 2026Was er auslöst
Eintrittsschwelle22'680 CHF/JahrUnterhalb dieses Jahreslohns keine obligatorische BVG-Unterstellung
Koordinationsabzug26'460 CHF/JahrLohnteil, der als bereits durch die AHV gedeckt gilt und abgezogen wird
Obere Lohngrenze90'720 CHF/JahrIm Obligatorium berücksichtigte Lohnobergrenze
Minimaler koordinierter Lohn3'780 CHF/JahrGarantierte Mindestbasis für unterstellte tiefe Löhne
Maximaler koordinierter Lohn64'260 CHF/JahrHöchstbasis des Obligatoriums (90'720 minus 26'460)

Die Berechnung erfolgt also in zwei Schritten. Zuerst wird der Jahreslohn auf 90'720 CHF begrenzt. Davon wird der Koordinationsabzug von 26'460 CHF abgezogen. Wer 96'000 CHF pro Jahr verdient, kommt so auf einen koordinierten Lohn von 64'260 CHF — genau gleich wie eine Kollegin mit 90'720 CHF: Oberhalb dieses Lohnniveaus steigt der obligatorische BVG-Beitrag nicht mehr.

Der Satz hängt vom Alter ab, nicht von der Funktion

Steht die Basis fest, wird die Altersgutschrift der entsprechenden Altersgruppe angewandt. Dieser Satz ist der Gesamtsatz von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden; das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, mindestens die Hälfte zu finanzieren, und viele Unternehmen in Zürich, Zug oder am Genfersee übernehmen 60 % bis 70 %, um Fachkräfte zu gewinnen.

AltersgruppeAltersgutschriftMinimaler ArbeitnehmeranteilBei koordiniertem Lohn von 64'260 CHF
25 bis 34 Jahre7 %3,5 %187.43 CHF/Monat
35 bis 44 Jahre10 %5,0 %267.75 CHF/Monat
45 bis 54 Jahre15 %7,5 %401.63 CHF/Monat
55 Jahre bis Referenzalter18 %9,0 %481.95 CHF/Monat

Dieser Mechanismus erklärt das Gefühl einer 55-jährigen Person, dass ihr Netto bei gleichbleibendem Brutto von einem Jahr aufs andere sinkt: Der Wechsel der Altersgruppe erhöht den Abzug um mehrere Dutzend Franken pro Monat. Die Gegenleistung ist ein schneller wachsendes Alterskapital. Die Deckung der Risiken Tod und Invalidität beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, das Alterssparen jedoch erst am 1. Januar nach dem 24. Geburtstag. Zu Bezügen, Besteuerung und vorzeitigem Austritt siehe unseren Leitfaden zur zweiten Säule BVG sowie die Gesamtübersicht zum Dreisäulensystem.

Wer zahlt Unfallversicherung und Krankentaggeld?

Die obligatorische Unfallversicherung nach UVG teilt sich in zwei Bereiche mit grundlegend unterschiedlicher Finanzierung: Die Berufsunfallversicherung (BU) trägt vollumfänglich der Arbeitgeber, während die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) grundsätzlich vom Lohn abgezogen wird. In beiden Fällen ist der versicherte Verdienst auf 148'200 CHF pro Jahr begrenzt — dieselbe Obergrenze wie bei der Arbeitslosenversicherung.

Die NBU, die variabelste Zeile Ihrer Abrechnung

Die NBU-Prämie deckt Unfälle ausserhalb der Arbeit: Skifahren, Velo, Haushaltsunfall, private Fahrten. Sie ist nur obligatorisch, wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig sind; darunter sind nur Berufsunfälle und der Arbeitsweg gedeckt, und die Deckung muss über die Krankenkasse erfolgen. Der Satz liegt je nach Branche und Versicherer zwischen 0,70 % und 2,50 % des versicherten Lohns. Für das Prämienjahr 2026 hat die Suva ihre durchschnittlichen Bruttoprämiensätze in der NBU um 4,3 % gesenkt und damit auf den tiefsten Stand seit Einführung des UVG im Jahr 1984 gebracht. Nichts hindert einen Arbeitgeber daran, diese Prämie zu übernehmen, und viele tun es: eine unauffällige, aber reale Sozialleistung, die vor dem Vergleich zweier Stellenangebote auf der Abrechnung zu prüfen ist.

Kantonale und freiwillige Zeilen

Zu diesen Bundesabzügen kommen je nach Kanton und Unternehmen kleinere, aber sehr reale Abzüge hinzu:

  • Kantonale Mutterschaftsversicherung (AMat) — Genf: 2026 0,058 % des AHV-pflichtigen Lohns, hälftig geteilt, also 0,029 % zu Ihren Lasten. Sie ergänzt die eidgenössische EO und existiert nur in diesem Kanton.
  • Krankentaggeldversicherung (KTG): auf Bundesebene freiwillig, durch Gesamtarbeitsverträge oft obligatorisch. Sie sichert die Lohnfortzahlung über die sehr kurzen Fristen der Berner oder Zürcher Skala hinaus. Die Prämienteilung ist frei, häufig 50/50.
  • Familienzulagen: Sie erscheinen als Gutschrift auf der Abrechnung, nie als Abzug — der Beitrag ist ausser im Kanton Wallis vollständig Sache des Arbeitgebers. In Genf beträgt die Zulage 311 CHF pro Monat und Kind bis 16 Jahre und 415 CHF für ein Kind in Ausbildung von 16 bis 25 Jahren, mit zusätzlichen 100 CHF ab dem dritten Kind. Die Mindestansätze des Bundes liegen bei 215 CHF und 268 CHF.
  • Berufsbildungsfonds: degressiver Arbeitgeberbeitrag, in Genf 2026 zwischen 0,03 % und 0,08 % der Lohnsumme.

Warum steht die Quellensteuer auf meiner Abrechnung?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, kein Sozialbeitrag: Sie finanziert keine Versicherung und wird auf einer anderen Basis berechnet. Betroffen sind alle ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C sowie Grenzgänger, sofern der Arbeitskanton dieses Regime anwendet, und der Arbeitgeber behält sie direkt ein und liefert sie der kantonalen Steuerverwaltung ab.

Die Trennlinie je nach Wohnsitzstaat und Kanton

Das überrascht Grenzgänger beim Arbeitgeberwechsel von einem Kanton in den anderen am meisten: Zwei Personen aus derselben Gemeinde können steuerlich völlig unterschiedlich behandelt werden.

SituationSteuerliche BehandlungFolge für die Lohnabrechnung
Grenzgänger mit Wohnsitz in DeutschlandBesteuerung in Deutschland, mit Abzugssteuer in der Schweiz nach Artikel 15a des DoppelbesteuerungsabkommensEine Zeile von 4,5 % des Bruttolohns erscheint. Dieser Betrag wird in Deutschland auf die Einkommensteuer angerechnet. Voraussetzung ist die jährliche Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts (Formular Gre-1).
Französische Grenzgänger, Arbeitsort GenfVolle Quellenbesteuerung in der SchweizJeden Monat erscheint eine Quellensteuerzeile. Genf überweist anschliessend 3,5 % der Bruttolohnsumme der Grenzgänger an die Departemente Ain und Haute-Savoie.
Französische Grenzgänger, Arbeitsort Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura, Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-LandschaftBesteuerung in Frankreich nach dem französisch-schweizerischen Abkommen von 1983Keine Steuerzeile auf der Abrechnung, sofern dem Arbeitgeber jährlich die von der französischen Steuerbehörde visierte Ansässigkeitsbescheinigung eingereicht wird.

Der in Genf angewandte Tarif hängt von der Familiensituation ab — Code A für Alleinstehende, B für Ehepaare mit einem Erwerbseinkommen, C für Doppelverdienerpaare, H für Einelternfamilien — und von der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder. Der effektive Satz steigt mit dem Einkommen und enthält bereits die direkte Bundessteuer sowie Kantons- und Gemeindesteuer.

Wer in Genf quellenbesteuert wird und mehr als 90 % seiner weltweiten Einkünfte in der Schweiz erzielt, kann den Status als Quasi-Ansässiger beantragen, der eine nachträgliche ordentliche Veranlagung sowie den Abzug effektiver Kosten, von Beiträgen an die Säule 3a und von Hypothekarzinsen erlaubt. Der Gewinn beläuft sich regelmässig auf mehrere Tausend Franken pro Jahr. Der Antrag muss bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden — eine strikte Verwirkungsfrist. Sämtliche Regime erläutert unser Leitfaden zur Besteuerung von Grenzgängern.

Was bleibt 2026 von einem Bruttolohn von 8'000 CHF?

Ein konkreter Fall: eine 38-jährige Person, ledig und ohne Kinder, in Genf angestellt mit einem Bruttomonatslohn von 8'000 CHF, zwölfmal ausbezahlt, also 96'000 CHF pro Jahr. Sie ist Grenzgängerin mit Wohnsitz in Haute-Savoie. Das Unternehmen wendet das gesetzliche BVG-Minimum und eine NBU-Prämie von 1,00 % an.

ZeileBemessungsgrundlageSatzMonatsbetrag
Bruttolohn8'000.00 CHF
AHV/IV/EO8'000.00 CHF5,30 %− 424.00 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV)8'000.00 CHF1,10 %− 88.00 CHF
Nichtberufsunfall (NBU)8'000.00 CHF1,00 %− 80.00 CHF
Genfer Mutterschaftsversicherung (AMat)8'000.00 CHF0,029 %− 2.32 CHF
BVG — zweite Säule5'355.00 CHF koordinierter Lohn5,00 %− 267.75 CHF
Total Sozialabzüge10,78 %− 862.07 CHF
Lohn nach Sozialabzügen7'137.93 CHF
Quellensteuer (Illustration mit 15 %)8'000.00 CHF15,00 %− 1'200.00 CHF
Nettolohn auf dem Konto5'937.93 CHF

Den koordinierten Lohn lohnt es sich von Hand nachzurechnen, denn dort liegen die meisten Lesefehler: Der Jahreslohn von 96'000 CHF wird zuerst auf die obere Grenze von 90'720 CHF reduziert, davon wird der Koordinationsabzug von 26'460 CHF abgezogen. Es bleiben 64'260 CHF, also 5'355 CHF pro Monat. Mit 38 Jahren beträgt die Altersgutschrift 10 %, wovon mindestens die Hälfte auf den Arbeitgeber entfällt: Der Arbeitnehmeranteil liegt somit bei 5 %, also 267.75 CHF.

⚠️ Achtung: Der hier verwendete Quellensteuersatz von 15 % ist eine Illustration, kein Tarif. Der tatsächliche Satz hängt von Kanton, Zivilstand, Kinderzahl, Konfession und Einkommen der Ehepartnerin oder des Ehepartners ab. Massgebend ist allein der jährlich von der kantonalen Steuerverwaltung veröffentlichte Tarif. In Genf kann der Unterschied zwischen Tarif A0 und Tarif C bei gleichem Bruttolohn mehr als 8 Prozentpunkte betragen.

Ohne Steuer machen die Sozialabzüge hier 10,78 % des Bruttolohns aus. Bei derselben Person mit 48 Jahren stiege dieser Wert allein durch den Wechsel in die BVG-Stufe von 15 % auf 12,29 %, mit 56 Jahren auf 13,79 %. Das ist der für Zuziehende aus Deutschland oder Frankreich am wenigsten intuitive Mechanismus des Schweizer Systems: Bei identischem Brutto hängt das Netto vom Alter ab. Zur Einordnung Ihres Lohns im Markt zeigt unsere Analyse zum Durchschnittslohn in der Schweiz die Medianwerte nach Beruf und Kanton.

Und auf Arbeitgeberseite?

Die Arbeitgeberlast übersteigt jene der Arbeitnehmenden stets. Auf denselben 8'000 CHF zahlt der Arbeitgeber 424.00 CHF AHV/IV/EO, 88.00 CHF ALV, mindestens 267.75 CHF BVG, 2.32 CHF AMat, dazu die Berufsunfallprämie, den Beitrag an die Familienzulagen — in Genf 2,22 % — und die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. Die Gesamtkosten des Arbeitgebers liegen üblicherweise zwischen 115 % und 125 % des Bruttolohns. Das ist ein nützliches Argument in Lohnverhandlungen und ein Posten, den Arbeitgeber bei der Anstellung von Grenzgängern von Anfang an einplanen.

Welche Fehler sollte man auf der Abrechnung suchen?

Lohnfehler sind selten, aber teuer — und sie fallen umso leichter durch, als niemand seine Abrechnung monatlich nachrechnet. Fünf Kontrollen, einmal jährlich und bei jeder Änderung der Situation durchgeführt, decken den Grossteil des Risikos ab.

Die Checkliste mit fünf Punkten

  • Die 5,30-%-Regel: Teilen Sie den AHV/IV/EO-Betrag durch den beitragspflichtigen Bruttolohn. Das Ergebnis muss auf den Rappen genau 5,30 % ergeben. Eine Abweichung signalisiert fast immer eine falsch gebildete Basis, typischerweise einen vergessenen Bonus oder eine Naturalleistung.
  • Die ALV-Obergrenze von 148'200 CHF: Prüfen Sie bei höheren Löhnen, ob der Abzug im Jahresverlauf tatsächlich endet und darüber kein Solidaritätsprozent angewandt wird — es existiert seit 2023 nicht mehr.
  • Die BVG-Basis: Rechnen Sie den koordinierten Lohn nach und prüfen Sie, ob der Arbeitgeberanteil mindestens 50 % des Gesamtbeitrags erreicht. Das ist auch der Moment, die richtige Altersgruppe zu kontrollieren: Der Wechsel wirkt ab dem 1. Januar nach dem Geburtstag, eine klassische Fehlerquelle.
  • Die Vollständigkeit der Basis: 13. Monatslohn, Boni, Provisionen und ausbezahlte Überstunden müssen im beitragspflichtigen Lohn enthalten sein. Fehlen sie, leiden Ihre künftige AHV-Rente und Ihr BVG-Kapital dauerhaft.
  • Der Jahresabgleich: Addieren Sie jeden Januar die zwölf Abrechnungen des Vorjahres und vergleichen Sie das Total mit Ihrem Lohnausweis. Dieses Dokument verlangen die Steuerverwaltung, eine Bank bei einem Hypothekardossier oder eine Verwaltung bei einer Wohnungsbewerbung.
✅ Bewährte Praxis: Wenden Sie sich bei einer Abweichung schriftlich an die Personalabteilung, statt zuzuwarten. Lohnforderungen verjähren nach Schweizer Recht in fünf Jahren, doch eine rückwirkende Korrektur von AHV-Beiträgen über mehrere Jahre ist für die Ausgleichskasse wie für Sie ein schwerfälliges Verfahren. Unsere Finanzexperten empfehlen, jede Lohnabrechnung bis zur Pensionierung aufzubewahren: Sie ist der einzige direkte Nachweis Ihrer Beiträge, falls die Rentenberechnung je bestritten wird.

Was bleibt vom Netto nach der Umrechnung in Euro?

Für Grenzgänger oder Expats, deren Ausgaben teilweise in Euro anfallen — Hypothek in Lörrach oder Haute-Savoie, Miete in Weil am Rhein oder im Pays de Gex, Schulgeld, Unterhaltsbeiträge —, erzählt die Lohnabrechnung nur die halbe Geschichte. Das oben berechnete Netto von 5'937.93 CHF muss noch eine Währungsumrechnung passieren, und die ist nach der Steuer oft der schwerste Abzug.

Der von einer Bank angezeigte Kurs ist fast nie der Interbankenkurs: Die angewandte Marge, der Spread, liegt bei einer Privatüberweisung in der Regel zwischen 1,5 % und 3 %, dazu kommen häufig fixe Gebühren für Auslandsüberweisungen von 5 bis 30 CHF. Bei einem Netto von 5'938 CHF entspricht eine Marge von 2 % 118.76 CHF pro Monat, also 1'425 CHF pro Jahr — mehr als der jährliche AHV-Beitrag manch teilzeitbeschäftigter Person, und dies für eine Leistung, die im Gegenzug keinerlei Sozialanspruch begründet.

Bemerkenswert ist der Unterschied vor allem deshalb, weil diese Kosten unsichtbar sind: Sie erscheinen auf keinem Auszug, da sie im angewandten Wechselkurs enthalten sind. Messen lassen sie sich nur, indem man den erhaltenen Kurs mit dem Interbankenkurs des Tages vergleicht, einsehbar auf unserer Seite zum CHF/EUR-Kurs.

💡 Die ibani-Lösung: den Lohn auf einer Schweizer IBAN auf Ihren Namen erhalten und anschliessend zum selbst gewählten Zeitpunkt in Euro umrechnen — mit einer transparenten Marge ab 0,15 % statt der standardmässig üblichen 1,5 % bis 3 %. ibani-Konto eröffnen
🇨🇭 Ihr Lohn in Franken, Ihre Rechnungen in Euro

Kontoeröffnung aus der Ferne, kostenlose Schweizer IBAN auf Ihren Namen, keine Kontoführungs- oder Überweisungsgebühren, transparente Wechselmarge ab 0,15 %. Bei einem Netto von 6'000 CHF, monatlich umgerechnet, übersteigt der Unterschied zu einem Bank-Spread von 2 % 1'300 CHF pro Jahr.

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Dieselbe Überlegung gilt umgekehrt für Expats, die ein Schweizer Konto aus dem Ausland speisen, und für Rentnerinnen und Rentner, die eine AHV- oder BVG-Rente im Ausland beziehen. Der Leitfaden zur Überweisung des Schweizer Lohns nach Deutschland vergleicht die verfügbaren Methoden und ihre tatsächlichen Kosten über ein volles Jahr.

Häufige Fragen

Wofür stehen die Abzüge AHV, IV und EO auf einer Schweizer Lohnabrechnung?

AHV, IV und EO bilden einen einzigen Block, der 2026 mit einem Gesamtsatz von 10,60 % des Bruttolohns erhoben und hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt wird: je 5,30 %. Der Arbeitnehmeranteil setzt sich zusammen aus 4,35 % AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Altersrente und Hinterlassenenrenten finanziert), 0,70 % IV (Invalidenversicherung) und 0,25 % EO (Erwerbsersatzordnung, die Militärdienst, Zivilschutz, den 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub und den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub abdeckt). Dieser Block kennt keine Beitragsobergrenze: Er gilt für den gesamten Lohn, einschliesslich 13. Monatslohn, Boni und ausbezahlter Überstunden. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Siehe auch unseren Leitfaden zur AHV, der ersten Säule.

Wie hoch sind die gesamten Sozialabzüge auf einem Schweizer Lohn 2026?

Für Arbeitnehmende liegen die gesamten Sozialabzüge 2026 in der Regel zwischen 11 % und 15 % des Bruttolohns, ohne Quellensteuer. Der feste Sockel beträgt 6,40 %: 5,30 % AHV/IV/EO plus 1,10 % Arbeitslosenversicherung bis zu einem Jahreslohn von 148'200 CHF. Hinzu kommen drei variable Elemente: der BVG-Beitrag an die zweite Säule, dessen Arbeitnehmeranteil je nach Alter und Vorsorgeplan oft 3,5 % bis 6 % des Bruttolohns ausmacht, die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung zwischen 0,70 % und 2,50 % je nach Branche sowie allfällige kantonale oder betriebliche Beiträge wie die Genfer Mutterschaftsversicherung oder eine Krankentaggeldversicherung. Der Arbeitgeber zahlt mindestens gleich viel wie Sie, in der Praxis mehr, da er Familienzulagen und Berufsunfallversicherung allein trägt.

Warum wird der BVG-Beitrag nicht auf dem ganzen Lohn berechnet?

Weil das BVG nur den koordinierten Lohn versichert, also den Lohnteil, den die AHV nicht bereits abdeckt. 2026 geht man vom Jahreslohn aus, begrenzt auf 90'720 CHF, und zieht davon den Koordinationsabzug von 26'460 CHF ab: Das Ergebnis ist der koordinierte Lohn, mindestens 3'780 CHF und höchstens 64'260 CHF. Der Beitrag wird nur auf dieser Basis erhoben, nicht auf dem Bruttolohn. Das erklärt, weshalb eine Lohnerhöhung über 90'720 CHF pro Jahr den obligatorischen BVG-Beitrag nicht mehr steigen lässt. Der auf den koordinierten Lohn angewandte Satz hängt anschliessend vom Alter ab: 7 % von 25 bis 34, 10 % von 35 bis 44, 15 % von 45 bis 54 und 18 % ab 55 bis zum Referenzalter. Der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte davon finanzieren.

Zahlen Grenzgänger dieselben Sozialbeiträge wie in der Schweiz Wohnhafte?

Ja. Nach dem Erwerbsortsprinzip der europäischen Verordnung 883/2004 sind in der Schweiz angestellte Grenzgänger den Schweizer Sozialversicherungen unterstellt und zahlen unabhängig vom Wohnsitzland genau dieselben Beiträge an AHV, IV, EO, ALV, BVG und UVG wie Ansässige. Die Unterschiede liegen anderswo: Die Krankenversicherung unterliegt dem Optionsrecht zwischen der Schweizer Grundversicherung nach KVG und dem System des Wohnsitzstaats, und ihre Prämie erscheint nie als Abzug auf der Schweizer Lohnabrechnung, da sie individuell bezahlt wird. Auch steuerlich bestehen Unterschiede: Für deutsche Grenzgänger behält der Schweizer Arbeitgeber nach Artikel 15a des Doppelbesteuerungsabkommens 4,5 % des Bruttolohns ein, während französische Grenzgänger in Genf voll quellenbesteuert werden und in den Kantonen Waadt, Neuenburg, Wallis, Jura, Bern, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft grundsätzlich in Frankreich besteuert werden.

Wie prüft man, ob die Schweizer Lohnabrechnung korrekt ist?

Fünf Kontrollen decken nahezu alle Fehler auf. Erstens prüfen, ob der AHV/IV/EO-Anteil genau 5,30 % des beitragspflichtigen Bruttolohns entspricht, auf den Rappen gerundet. Zweitens kontrollieren, ob der ALV-Beitrag tatsächlich bei 148'200 CHF Jahreslohn endet: Darüber ist seit der Aufhebung des Solidaritätsprozents am 1. Januar 2023 nichts mehr geschuldet. Drittens die BVG-Basis aus dem koordinierten Lohn und nicht aus dem Bruttolohn neu berechnen und prüfen, ob der Arbeitgeberanteil mindestens 50 % des Gesamtbeitrags erreicht. Viertens sicherstellen, dass 13. Monatslohn, Boni und ausbezahlte Überstunden in der beitragspflichtigen Basis enthalten sind. Fünftens jeden Januar die Summe der zwölf Abrechnungen des Vorjahres mit dem Lohnausweis vergleichen. Bei Abweichungen schriftlich an die Personalabteilung gelangen: Lohnforderungen verjähren in fünf Jahren.