
In Dollar bezahlt in der Schweiz: zu welchem Kurs Ihre Steuer, Ihre AHV und Ihr BVG berechnet werden und was Sie der Wechselkurs übers Jahr kostet
Lesezeit: 13 Minuten | Aktualisiert:
Von Brice DELHOME
- Ein Lohn in Dollar ist zulässig, wenn der Vertrag es vorsieht (Art. 323b des Obligationenrechts). Steuer, AHV, Arbeitslosenversicherung und BVG werden weiterhin in Franken berechnet: Jede Lohnzahlung wird umgerechnet.
- Für die Steuer gilt grundsätzlich der Tageskurs der Auszahlung. Ein Arbeitgeber, der nicht monatlich umrechnet, wendet den Jahresmittelkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an: 0.83065 Franken für 1 Dollar im Jahr 2025.
- Die Schwelle von 120'000 Franken ist fest, aber Ihr Lohn in Franken bewegt sich mit dem Dollar. Ein Lohn von 12'000 Dollar pro Monat war 2025 rund 119'715 Franken wert, knapp unter der Schwelle der nachträglichen ordentlichen Veranlagung; zum Kurs vom Januar 2025 hätte er sie überschritten.
- 2025 verlor derselbe Monatslohn in Franken 12,3 % zwischen Januar (rund 10'912 Franken) und Dezember (rund 9'565 Franken), zu den Monatsmittelkursen der SNB.
- Steueramt und Konto sehen nicht denselben Kurs: Besteuert werden die Franken, die im Lohnausweis stehen (zum Tageskurs der Lohnzahlung oder zum Jahresmittelkurs), nicht jene, die Sie bei einer späteren Umrechnung erhalten.
Inhalt dieses Leitfadens:
- 📄 1. Ist ein Lohn in Dollar in der Schweiz erlaubt?
- 🧾 2. Zu welchem Kurs wird Ihr Lohn für die Steuer umgerechnet?
- ⚖️ 3. Hängt die Schwelle von 120'000 Franken vom Dollar ab?
- 🏛️ 4. AHV, ALV und BVG: Beiträge in Franken
- 📉 5. Was der Dollar 2025 und 2026 gekostet hat
- 🔀 6. Steueramt und Konto sehen nicht denselben Kurs
- 🤝 7. Vertrag in Dollar oder in Franken: Was sollten Sie aushandeln?
- 🔍 8. Was kostet die Umrechnung, und wie messen Sie sie?
- ✅ 9. Das Wichtigste in Kürze
- ❓ 10. Häufige Fragen
Eine Analystin eines Rohstoffhandelsunternehmens in Genf, ein Ingenieur der Schweizer Tochtergesellschaft eines amerikanischen Konzerns in Zug, eine Juristin einer internationalen privatrechtlichen Stiftung in Lausanne: Bei allen dreien lautet der Arbeitsvertrag auf Dollar (USD), Miete, Krankenversicherung und Steuern aber sind in Schweizer Franken (CHF). Dazwischen wird jede Lohnzahlung umgerechnet, und nicht immer zum selben Kurs, je nachdem, ob es um die Steuer, die Sozialbeiträge oder Ihr Bankkonto geht. Dieser Leitfaden beschreibt, ausgehend von den am 5. November 2026 konsultierten Erlassen und offiziellen Seiten, welcher Kurs wofür gilt, wann der Dollar eine Schwelle kippen lässt und was Sie die Umrechnung über ein Jahr kostet.
Er richtet sich an Arbeitnehmende von Arbeitgebern, die dem Schweizer Recht unterstehen. Arbeiten Sie für eine internationale Organisation, folgt Ihre Vergütung dem gemeinsamen System der Vereinten Nationen und dessen eigenem Kurs: Unser Leitfaden zum operativen Wechselkurs der UNO beschreibt ihn.
1. Ist ein Lohn in Dollar in der Schweiz erlaubt?
Ja, wenn der Vertrag es vorsieht: Das Obligationenrecht schreibt die gesetzliche Währung nur vor, «sofern nichts anderes verabredet oder üblich ist». Die Zahlung in Dollar entbindet nicht von den Schweizer Regeln, die auf den Gegenwert in Franken angewendet werden.
Nach Artikel 323b Absatz 1 des Obligationenrechts (OR) gilt: «Der Geldlohn ist dem Arbeitnehmer in gesetzlicher Währung innert der Arbeitszeit auszurichten, sofern nichts anderes verabredet oder üblich ist». Ein in Dollar vereinbarter Lohn, oder ein in Dollar festgelegter und in Franken ausbezahlter Lohn, ist also zulässig. Drei Schweizer Regeln gelten weiterhin:
- Der kantonale Mindestlohn bemisst sich in Franken, bei jeder Lohnzahlung. In Genf beträgt er seit dem 1. Januar 2026 24.59 Franken pro Stunde und steigt 2027 auf 24.73 Franken, gemäss der Seite des Kantons zum Mindestlohn (auf Französisch). Ein Lohn, der im Januar den Vorgaben entspricht, kann ihnen im Dezember nicht mehr entsprechen, wenn der Dollar gefallen ist.
- Die Gleichbehandlung der Grenzgänger: In einem vom Bundesgericht am 15. Januar 2019 beurteilten Fall (4A_215/2017) hatte ein Unternehmen den Lohn allein seiner Grenzgänger zu einem festen Kurs in Euro umgerechnet, sodass diese weniger erhielten als ihre in der Schweiz wohnhaften Kolleginnen und Kollegen. Die kantonalen Gerichte hatten die Klausel im Hinblick auf das Freizügigkeitsabkommen für nichtig erklärt. Das Bundesgericht verzichtete darauf, diese Frage zu entscheiden, und wies die Klage des Arbeitnehmers ab, die es unter den Umständen des Einzelfalls als rechtsmissbräuchlich beurteilte. Eine Umrechnungsklausel, die Grenzgänger benachteiligt, bleibt daher rechtlich riskant.
- Die Beiträge und die Steuer, in Franken berechnet, wie in den Abschnitten 2 bis 4 beschrieben.
Die Arbeitgeberseite dieser Regeln (Formulierung der Klausel, Währungsrisiko, Mindestlohn bei jeder Fälligkeit) behandelt unser Leitfaden zur Lohnbuchhaltung in mehreren Währungen. Der vorliegende Leitfaden nimmt die Sicht der Arbeitnehmenden ein.
2. Zu welchem Kurs wird Ihr Lohn für die Steuer umgerechnet?
Grundsätzlich zum Tageskurs der Auszahlung. Der Arbeitgeber, der nicht monatlich umrechnet, kann den Jahresmittelkurs der SNB anwenden, und der im Lohnausweis eingetragene Frankenbetrag wird zum steuerbaren Lohn.
Die Regel: Besteuert wird in Franken
«Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV sowie alle kantonalen Steuerverwaltungen veranlagen die Steuern in Schweizer Franken. Entgelt, Gehalt, Einkommen etc., das in einer fremden Währung beim Steuerpflichtigen einging, muss daher in Schweizer Franken umgerechnet werden», schreibt die ESTV auf ihrer Seite Fremdwährungskurse ESTV. Sie weist darauf hin, dass die anwendbaren Fremdwährungskurse je nach Steuer unterschiedlich sind.
Der Tageskurs und seine zwei Varianten
Für den Lohn steht die Regel in den FAQ zum Lohnausweis der Arbeitsgruppe Lohnausweis der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK), veröffentlicht von der ESTV (Version 2026). Grundsätzlich muss der Lohn bei Vereinnahmung einer Leistung oder beim Erwerb eines festen Rechtsanspruchs auf diese Leistung zum Tageskurs umgerechnet werden, der auf ictax.admin.ch veröffentlicht ist. Für periodische Leistungen, und wenn es nicht anders möglich ist, unterscheiden die FAQ zwei Fälle:
| Praxis Ihres Arbeitgebers | Massgebender Kurs für den Lohnausweis |
|---|---|
| Er rechnet den Lohn monatlich um, für die Quellensteuer oder für die Lohnabrechnung | Die Summe der umgerechneten Monatsbeträge |
| Er rechnet den Lohn nicht monatlich um | Der Jahresmittelkurs der SNB, angewendet auf den in Fremdwährung ausbezahlten Bruttolohn; ist dieser Kurs noch nicht bekannt, der Durchschnittskurs des letzten Monats |
Der Jahresmittelkurs für das Jahr 2025 betrug 0.83065 Franken für 1 Dollar, gemäss der Seite Taux et données fiscales (Steuersätze und Steuerdaten, auf Französisch) des Kantons Genf, die festhält, dass diese Mittelwerte erst per 31. Dezember bekannt sind. Jener für 2026 wird also erst am Jahresende veröffentlicht.
Was das für Sie bedeutet
- Wenn Sie quellensteuerpflichtig sind, wird die Steuer jedes Monats auf dem in Franken umgerechneten Bruttolohn berechnet, nach dem Tarif, der diesem Betrag entspricht. Ein schwächerer Dollar ergibt einen tieferen Lohn in Franken und damit in diesem Monat eine tiefere Steuer. Unser Leitfaden zu den Quellensteuertarifen erklärt die Funktionsweise im Detail.
- Wenn Sie eine Steuererklärung ausfüllen, übernehmen Sie den Frankenbetrag aus Ihrem Lohnausweis: Sie müssen die Umrechnung nicht neu vornehmen. Unser Leitfaden zum Schweizer Lohnausweis erläutert seine Rubriken.
- Für Ihre übrigen Einkünfte und Ihr Vermögen in Dollar wendet Genf auf die Einkünfte den Jahresmittelkurs und auf das Vermögen den Kurs per 31. Dezember an: für das Steuerjahr 2025 0.83065 Franken für die Einkünfte und 0.79225 Franken für das Vermögen. Ein Guthaben von 20'000 Dollar per 31. Dezember 2025 wurde somit mit 15'845 Franken deklariert.
3. Hängt die Schwelle von 120'000 Franken vom Dollar ab?
Ja. Die Schwelle der nachträglichen ordentlichen Veranlagung ist in Franken festgelegt; ein fester Lohn in Dollar überschreitet sie je nach Kurs des Jahres oder nicht.
Eine quellensteuerpflichtige Person, deren Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in einem Steuerjahr mindestens 120'000 Franken erreicht, wird nachträglich ordentlich veranlagt (Art. 9 Abs. 1 der Quellensteuerverordnung des EFD, QStV). Die monatlich abgezogene Steuer wird dann zu einer Anzahlung: Ihre definitive Steuer wird auf der Grundlage einer vollständigen Steuererklärung berechnet, in der Sie Ihre Abzüge geltend machen können, die aber auch Ihre übrigen Einkünfte und Ihr Vermögen besteuert.
Nehmen wir einen Lohn von 12'000 Dollar pro Monat, also 144'000 Dollar pro Jahr, ohne weitere Lohnbestandteile, und rechnen ihn zu den von der SNB veröffentlichten Monatsmittelkursen um (eine Annäherung an den Tageskurs jeder Lohnzahlung):
| Angewendeter Umrechnungskurs | Jahreslohn in Franken | Nachträgliche ordentliche Veranlagung |
|---|---|---|
| Monatsmittelkurse 2025, Monat für Monat | rund 119'715 Franken | Nein: Schwelle nicht erreicht |
| Jahresmittelkurs 2025 (0.83065) | rund 119'614 Franken | Nein: Schwelle nicht erreicht |
| Durchschnittskurs Januar 2025 (0.90933) | rund 130'944 Franken | Ja |
Bei unverändertem Vertrag entscheidet der Dollarkurs. Zum Jahresmittelkurs 2025 brauchte es rund 144'465 Dollar pro Jahr, um die Schwelle zu erreichen. Zwei Regeln von Artikel 9 QStV ergänzen die Berechnung. Ist die Schwelle einmal erreicht, gilt die nachträgliche ordentliche Veranlagung bis zum Ende Ihrer Quellensteuerpflicht, auch wenn Ihr Einkommen wieder sinkt (Abs. 4): Ein einziges Jahr mit starkem Dollar genügt. Hat Ihre Tätigkeit nicht das ganze Jahr gedauert, wird das Einkommen für den Vergleich mit der Schwelle auf ein Jahreseinkommen umgerechnet (Abs. 5).
Unterhalb der Schwelle bleibt die nachträgliche ordentliche Veranlagung auf Antrag möglich. Wohnen Sie in der Schweiz, beantragen Sie sie bis zum 31. März des Folgejahres (Art. 89a des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, DBG). Leben Sie ausserhalb der Schweiz, steht sie Ihnen nur unter den Voraussetzungen des Status als Quasi-Ansässige oder Quasi-Ansässiger offen, die unser Leitfaden zu diesem Status beschreibt.
4. AHV, ALV und BVG: Beiträge in Franken auf einem Lohn in Dollar
Die Sozialbeiträge sind in Franken geschuldet und zu bezahlen, auf dem Gegenwert Ihres Lohns in Franken. Die Wegleitungen des Bundes schreiben die Umrechnung vor, ohne einen Kurs festzulegen: Ihr Arbeitgeber rechnet um, zu dem Kurs, den er wählt.
AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung
Die Wegleitung über den Bezug der Beiträge in der AHV, IV und EO des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV, Stand 1. Januar 2026) sagt es in einem Satz (Rz. 2005): «Die Beiträge sind in Schweizerfranken geschuldet und zu bezahlen. In einer ausländischen […] Währung […] bezahlte Einkommen sind in Schweizer Franken umzurechnen.» Weder diese Wegleitung noch jene über den massgebenden Lohn legt den anzuwendenden Kurs fest. Kein Erlass verpflichtet Ihren Arbeitgeber, für die Beiträge und für die Steuer denselben Frankenbetrag zugrunde zu legen: Prüfen Sie es auf Ihrer Lohnabrechnung.
- AHV, IV und EO: 10,6 % des Lohns, davon 5,3 % zu Ihren Lasten, gemäss dem Merkblatt 2.01.
- Arbeitslosenversicherung: 2,2 % bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken, aufgeteilt zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber, und darüber kein Beitrag, gemäss dem Merkblatt 2.08. Auch diese Obergrenze bemisst sich in Franken.
Die Höhe Ihrer Beiträge folgt also dem Dollar: Auf einem Lohn von 12'000 Dollar sank Ihr Anteil für AHV, IV und EO von rund 578 Franken im Januar 2025 auf rund 507 Franken im Dezember 2025, zu den Monatsmittelkursen der SNB. Ihre künftigen Leistungen hingegen werden auf den Einkommen in Franken berechnet, die in Ihrem individuellen Konto eingetragen sind.
Das BVG: ein versicherter Lohn, der manchmal im Voraus festgelegt wird
Die berufliche Vorsorge geht vom massgebenden Lohn der AHV aus, also von einem Betrag in Franken, und ihre Grenzbeträge lauten auf Franken: 2026 eine Eintrittsschwelle von 22'680 Franken, ein Koordinationsabzug von 26'460 Franken und ein berücksichtigter Jahreslohn bis 90'720 Franken, also ein koordinierter Lohn von höchstens 64'260 Franken im Obligatorium. Ihre Pensionskasse kann jedoch vom AHV-Lohn abweichen: Nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung über die berufliche Vorsorge (BVV 2) kann sie in ihrem Reglement «den koordinierten Jahreslohn zum voraus aufgrund des letzten bekannten Jahreslohnes» bestimmen. Sie kann ihn auch pro Zahlungsperiode bestimmen (Abs. 2).
Bei einem Lohn in Dollar zählt der Unterschied. Legt Ihre Pensionskasse den versicherten Lohn zu Jahresbeginn fest, bleiben Ihre BVG-Beiträge in Franken konstant, während Ihr Lohn in Franken mit dem Dollar schwankt: Deren relatives Gewicht nimmt zu, wenn der Dollar fällt, und ab, wenn er steigt. Rechnet sie pro Zahlungsperiode, folgen die Beiträge dem Kurs. Das Vorsorgereglement und Ihr Vorsorgeausweis sagen Ihnen, welche der beiden Methoden gilt.
5. Was der Dollar 2025 und 2026 gekostet hat
2025 verlor ein fester Lohn von 12'000 Dollar zwischen Januar und Dezember 12,3 % seines Werts in Franken. 2026 erholte er sich teilweise, ohne sein Niveau von Anfang 2025 wieder zu erreichen.
Die Tabelle rechnet denselben Monatslohn von 12'000 Dollar zum Durchschnittskurs jedes Monats um, den die SNB in ihren Devisenkursen, Monatsmittel veröffentlicht (Daten veröffentlicht am 2. November 2026). Die Beträge sind auf den Franken gerundet.
| Monat | Durchschnittskurs SNB (CHF für 1 USD) | 12'000 USD in Franken | Monat | Durchschnittskurs SNB (CHF für 1 USD) | 12'000 USD in Franken |
|---|---|---|---|---|---|
| Januar 2025 | 0.90933 | 10'912 | Januar 2026 | 0.79023 | 9'483 |
| Februar 2025 | 0.90396 | 10'848 | Februar 2026 | 0.77275 | 9'273 |
| März 2025 | 0.88351 | 10'602 | März 2026 | 0.78678 | 9'441 |
| April 2025 | 0.83684 | 10'042 | April 2026 | 0.78713 | 9'446 |
| Mai 2025 | 0.82921 | 9'951 | Mai 2026 | 0.78369 | 9'404 |
| Juni 2025 | 0.81376 | 9'765 | Juni 2026 | 0.79920 | 9'590 |
| Juli 2025 | 0.79786 | 9'574 | Juli 2026 | 0.81002 | 9'720 |
| August 2025 | 0.80649 | 9'678 | August 2026 | 0.80779 | 9'693 |
| September 2025 | 0.79661 | 9'559 | September 2026 | 0.81926 | 9'831 |
| Oktober 2025 | 0.79772 | 9'573 | Oktober 2026 | 0.82854 | 9'942 |
| November 2025 | 0.80389 | 9'647 | November 2026 | — | — |
| Dezember 2025 | 0.79709 | 9'565 | Dezember 2026 | — | — |
Drei Lesarten dieser Tabelle:
- Die Abweichung von Monat zu Monat: Zwischen Januar und Dezember 2025 verlor derselbe Lohn rund 1'347 Franken pro Monat. Eine Miete, eine Krankenkassenprämie oder eine Steuerrate in Franken wog am Jahresende rund 14 % schwerer in Ihrem Budget.
- Die Jahressumme: rund 119'715 Franken im Jahr 2025, verglichen mit den 130'944 Franken, die der Kurs vom Januar ergeben hätte. Auf dieser Summe in Franken werden Ihre Steuer und Ihre Beiträge berechnet.
- Der Tiefpunkt: Februar 2026, mit rund 9'273 Franken. Im Oktober 2026 war der Lohn wieder auf rund 9'942 Franken gestiegen, also immer noch 970 Franken weniger als im Januar 2025.
Diese Zahlen beschreiben die Vergangenheit und sagen nichts über den künftigen Kurs aus. Unsere regelmässig aktualisierte Analyse der USD/CHF-Prognosen fasst zusammen, was Zentralbanken und Märkte erwarten.
6. Steueramt und Konto sehen nicht denselben Kurs
Ihr steuerbarer Lohn wird von Ihrem Arbeitgeber in Franken festgelegt, zum Tageskurs der Lohnzahlung oder zum Jahresmittelkurs. Was Sie tatsächlich in Franken erhalten, hängt vom Tag ab, an dem Sie Ihre Dollar umrechnen, und von den Kosten dieser Umrechnung.
Wird Ihr Lohn in Dollar ausbezahlt und behalten Sie ihn einige Wochen, bevor Sie ihn umrechnen, bestehen zwei Beträge nebeneinander: jener, den Steuer und Beiträge zugrunde legen, zu dem von Ihrem Arbeitgeber gewählten Kurs, und jener, der auf Ihrem Frankenkonto eingeht, zum Kurs des Tages, an dem Sie umrechnen, abzüglich der Wechselmarge. Fällt der Dollar in der Zwischenzeit, werden Sie auf mehr Franken besteuert, als Sie erhalten; steigt er, ist es umgekehrt.
Diese Verschiebung lässt sich in der Steuererklärung nicht korrigieren: Der steuerbare Lohn bleibt jener des Lohnausweises. Die Dollar, die Sie behalten, werden Teil Ihres Vermögens und zum Kurs per 31. Dezember deklariert. Der einzige Hebel liegt beim Zeitpunkt und bei der Häufigkeit Ihrer Umrechnungen:
- Bei jeder Lohnzahlung umrechnen gleicht den erhaltenen Betrag dem besteuerten an, bis auf die Wechselmarge. Das ist die neutralste Methode, wenn Ihre Ausgaben in Franken anfallen.
- Dollar behalten ist sinnvoll, wenn Sie Ausgaben in Dollar haben (eine Hypothek in den Vereinigten Staaten, Schulgelder, Ersparnisse, die Sie in Dollar halten möchten). Sie gehen dann auf diesem Betrag ein Währungsrisiko ein, in die eine oder die andere Richtung.
- Auf «den richtigen Moment» warten, um alles umzurechnen, läuft auf eine Wette auf den Kurs hinaus. Unser Leitfaden zum Mythos des besten Zeitpunkts im Monat zeigt, warum das Umrechnungsdatum weniger zählt, als man meint, und jener zum Absichern eines Wechselkurses beschreibt eine andere Möglichkeit, für eine bestimmte Fälligkeit.
7. Vertrag in Dollar oder in Franken: Was sollten Sie aushandeln?
Die richtige Währung ist jene Ihrer Ausgaben. Unterscheiden Sie im Vertrag drei Dinge: die Währung, in der der Lohn festgelegt wird, die Währung, in der er ausbezahlt wird, und den Umrechnungskurs zwischen beiden.
| Modell | Wer das Währungsrisiko trägt | Was Sie festhalten lassen sollten |
|---|---|---|
| Lohn in Franken festgelegt und ausbezahlt | Der Arbeitgeber, wenn seine Geschäftstätigkeit in Dollar erfolgt; Sie tragen kein Risiko auf Ihren Ausgaben in Franken | Nichts zum Wechselkurs; prüfen Sie die Entwicklung des Lohns bei einer Vertragsänderung |
| Lohn in Dollar festgelegt, vom Arbeitgeber in Franken ausbezahlt | Sie: Der Frankenbetrag schwankt jeden Monat | Der angewendete Kurs (öffentlicher Referenzkurs oder Kurs der Bank des Arbeitgebers), das Umrechnungsdatum und dessen Ausweis auf der Lohnabrechnung |
| Lohn in Dollar festgelegt und ausbezahlt | Sie, und Sie wählen, wann Sie umrechnen | Das Empfangskonto, die Überweisungsgebühren und die Kosten der Umrechnung bei Ihrer Bank oder Ihrem Anbieter |
| Lohn in Dollar mit Anpassungsklausel | Geteilt, je nach Klausel | Die Auslöseschwelle, der Referenzkurs und die Häufigkeit der Überprüfung, schriftlich festzuhalten |
Einige Anhaltspunkte für die Verhandlung:
- Denken Sie in Franken: Vergleichen Sie ein Angebot in Dollar mit einem Angebot in Franken über mehrere Kurse und nicht nur zum Tageskurs des Angebots. 2025 lag die Abweichung zwischen dem höchsten (Januar) und dem tiefsten Monatsmittel (September) bei über 12 %.
- Denken Sie an die in Franken festgelegten Beträge: Ihre Miete, Ihre Krankenkassenprämie, Ihre Steuerraten und Ihre BVG-Beiträge, wenn der versicherte Lohn im Voraus festgelegt wird, bewegen sich nicht, wenn der Dollar fällt.
- Achten Sie auf die variablen Bestandteile: Ein Bonus in Dollar wird zum Tageskurs seiner Auszahlung umgerechnet oder des Tages, an dem Ihr Anspruch auf seinen Betrag entsteht, und dieser Kurs kann sich stark von jenem unterscheiden, der galt, als das Ziel festgelegt wurde.
8. Was kostet die Umrechnung, und wie messen Sie sie?
Die Kosten der Umrechnung erscheinen in der Regel nicht als eigene Gebührenposition: Sie zeigen sich in der Abweichung zwischen dem Ihnen angewendeten Kurs und einem Referenzkurs. Bei einem Lohn in Dollar bezahlen Sie diese Abweichung zwölfmal im Jahr.
Die Grössenordnung
Bei 144'000 Dollar pro Jahr entspricht jeder Prozentpunkt Abweichung zwischen dem angewendeten Kurs und dem Referenzkurs 1'440 Dollar, also rund 1'196 Franken zum Durchschnittskurs 2025. Die Abweichung kommt zum in Abschnitt 5 beschriebenen Währungsrisiko hinzu, hängt aber nicht vom Kurs ab: Es sind Kosten, die Sie von Anbieter zu Anbieter vergleichen können.
Die Überprüfung in drei Schritten
- Notieren Sie auf Ihrem Kontoauszug den belasteten Dollarbetrag und den gutgeschriebenen Frankenbetrag, mit dem Datum der Transaktion.
- Notieren Sie den USD/CHF-Referenzkurs dieses Datums, in den auf ictax.admin.ch veröffentlichten Tageskursen oder in der Grafik unseres USD/CHF-Währungsrechners.
- Teilen Sie den erhaltenen Frankenbetrag durch den Dollarbetrag: Die Abweichung zum Referenzkurs sind die Kosten Ihrer Umrechnung. Unser Leitfaden zum Berechnen eines Wechselkurses erklärt die Rechnung im Detail.
Rechnet Ihr Arbeitgeber selbst um, bevor er Franken auszahlt, machen Sie dieselbe Rechnung anhand der Lohnabrechnung: Der Dollarbetrag und der Frankenbetrag müssen darauf stehen.
9. Das Wichtigste in Kürze
Ein Lohn in Dollar ist in der Schweiz zulässig, aber alles, was ihn umgibt, wird in Franken berechnet: die Steuer zum Tageskurs der Lohnzahlung oder zum Jahresmittelkurs der SNB; AHV und Arbeitslosenversicherung zu dem Kurs, den Ihr Arbeitgeber anwendet; das BVG auf einem versicherten Lohn, den Ihre Pensionskasse manchmal im Voraus festlegt. Die Schwelle von 120'000 Franken für die nachträgliche ordentliche Veranlagung wird je nach Kurs des Jahres überschritten oder nicht, und ein einziges Jahr mit starkem Dollar genügt, um Sie ihr dauerhaft zu unterstellen.
Drei Kontrollen gelten für die gesamte Vertragsdauer: der Kurs und das Umrechnungsdatum, die Ihr Arbeitgeber anwendet, abzulesen auf der Lohnabrechnung; Ihr Jahreslohn in Franken, jeden Herbst mit der Schwelle von 120'000 Franken zu vergleichen; die Kosten Ihrer Umrechnungen, einmal im Jahr an einem Referenzkurs zu messen.
10. Häufige Fragen
Offizielle Quellen
- Obligationenrecht (OR, SR 220): Art. 323b; Verordnung des EFD über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (Quellensteuerverordnung, QStV, SR 642.118.2): Art. 9; Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11): Art. 89a; Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2, SR 831.441.1): Art. 3; BVG (SR 831.40): Art. 2, 7 und 8 — Fedlex, abgerufen am 05.11.2026
- Eidgenössische Steuerverwaltung: Fremdwährungskurse ESTV; Schweizerische Steuerkonferenz, Arbeitsgruppe Lohnausweis: FAQ zum Lohnausweis bzw. zur Rentenbescheinigung (Version 2026); Kurslisten ICTax; Republik und Kanton Genf: Taux et données fiscales (Kurse des Steuerjahres 2025) und Höhe des Genfer Mindestlohns, auf Französisch — abgerufen am 05.11.2026
- Bundesamt für Sozialversicherungen: Wegleitung über den Bezug der Beiträge in der AHV, IV und EO (WBB, 318.102.04 d), Stand 1. Januar 2026, Rz. 2005; AHV-Merkblätter 2.01 und 2.08 (Stand 2026) — abgerufen am 05.11.2026
- Schweizerische Nationalbank: Devisenkurse, Monatsmittel, USD/CHF von Januar 2025 bis Oktober 2026, Daten veröffentlicht am 2. November 2026; Bundesgericht, Urteil 4A_215/2017 vom 15. Januar 2019 — abgerufen am 05.11.2026
Ein Lohn in Dollar, Ausgaben in Franken?
Unser Team in Genf begleitet Arbeitnehmende, die in Fremdwährung bezahlt werden und ihren Lohn auf ihr Frankenkonto umrechnen. Ein Finanzintermediär, der für seine Tätigkeit geprüft wird und der SO-FIT (SRO) angeschlossen ist.
Wir sind von Montag bis Freitag per E-Mail oder Telefon für Sie da.
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